Regeln und Rechte an der Ampel
Ampeln regeln seit über 100 Jahren den Verkehr. Fast ebenso lange verstoßen Verkehrsteilnehmer gegen ihre Anordnung. Wir haben einige Fragen und Antworten zu rot, gelb oder grün zusammengetragen.
Strafen beim Überfahren einer roten Ampel
Verstoß | Bußgeld | Punkt | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Ampel überfahren und dabei keinen anderen gefährdet | 90 Euro | 1 | - |
- bei Gefährdung | 200 Euro | 2 | 1 |
- Rotlichtphase bereits länger als eine Sekunde angedauert | 200 Euro | 2 | 1 |
- bei Gefährdung | 320 Euro | 2 | 1 |
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema "Rotlichtverstoß".
Rotlichtüberwachung - wie wird geblitzt?
Überwachungskameras blitzen an Rotlichtampeln zweimal: einmal, um zu belegen, wann die Haltlinie (auf den Standort der Ampelanlage kommt es dabei nicht an) überfahren wurde und ein zweites Mal, um zu belegen, dass in die Kreuzung ein gefahren wurde. Wer nicht in die Kreuzung einfährt, sondern nach Überfahren der Haltlinie sofort hält oder zurückstößt, begeht keinen Rotlichtverstoß. Er kann aber wegen Überfahrens der Haltlinie belangt werden.
Schätzung der Rotlichtzeit durch einen Polizisten?
Die bloße gefühlsmäßige Schätzung der Rotlichtzeit durch einen beobachtenden Polizeibeamten reicht zur Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes nicht aus. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Rotphase sehr lange angedauert hat oder eine gezielte Rotlichtüberwachung, beispielsweise mit geeichter Stoppuhr, stattgefunden hat.
Bei Gelb noch schnell über die Ampel fahren?
Nein. Bei gelbem Licht muss vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen gewartet werden. Der herannahende Fahrer, der bei mittlerer Bremsung, ohne Gefährdung Nachfolgender, vor der Ampel anhalten kann, muss sein Fahrzeug zum Anhalten bringen. Ein Gelblichtverstoß kann mit einem Verwarnungsgeld von 10 € geahndet werden.
Wer darauf vertraut, dass der Vordermann bei gelb weiterfährt und dann auffährt, der haftet voll. Der Vordermann muss sich vor dem Bremsen nicht vergewissern, dass auch der Hintermann rechtzeitig bremsen kann. Die Einhaltung des ausreichenden Sicherheitsabstandes ist Sache des Hintermannes. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Vordermann so abrupt bremst, dass dieser erst im Kreuzungsbereich zum Stehen kommt.
Wie lange dauert die Gelbphase?
Die Gelbphase ist nicht immer gleich lang. Die Dauer der Gelbphase hängt von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ab und ist in den Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung geregelt. In der Regel gelten danach folgende Gelbphasen:
Zulässige Höchstgeschwindigkeit | Gelbphase |
---|---|
bei 50 km/h | 3 Sekunden |
bei 60 km/h | 4 Sekunden |
bei 70 km/h | 5 Sekunden |
über 70 km/h | Lichtzeichenanlagen sollen nicht eingerichtet werden |
Wie verhalte ich mich bei Dauerrot?
Bei defekten Ampelanlagen (Dauerrot) gilt der extreme Misstrauensgrundsatz. Es muss zunächst eine angemessene Zeit gewartet werden, bis eindeutig abzusehen ist, dass es sich nicht um eine besonders lange Rotphase, sondern wirklich um einen Defekt handelt. Bevor man dann in die Kreuzung einfährt, sollte man sich mit anderen Beteiligten durch eindeutige Handzeichen verständigen. Es ist mit "Dauergrün" des Querverkehrs zu rechnen. Die Angemessenheit der Wartezeit hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.
Rote Ampel überfahren bei Blaulicht und Martinshorn?
Blaulicht und Martinshorn verpflichten andere Verkehrsteilnehmer freie Bahn zu schaffen. Diese Verpflichtung geht dabei den übrigen Vorschriften vor. Sollte es nicht möglich sein, den Weg durch Heranfahren an den Straßenrand frei zu machen, so darf die Haltelinie überfahren werden. Das Überfahren muss jedoch sehr vorsichtig geschehen, um eine Eigen- und Fremdgefährdung durch und für den Querverkehr zu vermeiden.
"Bei Rot hier halten" - muss auch der vor der Ampel nach rechts Abbiegende an der Haltlinie anhalten?
Wenn unmittelbar vor einer Ampel von rechts eine Straße einmündet, werden häufig zwei Haltlinien angebracht, die erste vor der Ampel und die zweite vor der Einmündung.
Wird das Zusatzzeichen "bei Rot hier halten" an der zweiten Haltelinie aufgestellt, liegt ein Rotlichtverstoß vor, wenn die zweite Haltelinie bei Rotlicht überfahren wird. Auch das Rechtsabbiegen ist nicht erlaubt.
Gibt es keine Haltelinie so ist das Zusatzzeichen als bloße Empfehlung zu sehen und bei einem Vorbeifahren droht kein Bußgeld. Bei einem Unfall muss jedoch mit einer Mithaftung gerechnet werden.
Was bedeutet der grüne Pfeil an einer Ampel?
Der Grüne Pfeil auf einem Blechschild gestattet das Rechtsabbiegen trotz roter Ampel. Dabei muss auf Querverkehr, Fußgänger und Radfahrer geachtet werden – es gelten erhöhte Rücksichtnahmepflichten. Es muss zunächst an der Haltelinie angehalten werden. Andernfalls drohen ein Bußgeld von 70 € und ein Punkt in Flensburg. Nach dem Halt darf nur vom rechten Fahrstreifen aus abgebogen werden und nur dann, wenn es die Verkehrslage zulässt. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen weder gefährdet noch behindert werden.
Hupen an grüner Ampel - ist das erlaubt?
Es darf nicht gehupt werden, wenn ein vorherfahrendes Fahrzeug trotz grüner Ampel stehen bleibt. Andernfalls droht ein Verwarnungsgeld von 10 €. Grün verpflichtet nicht zur Weiterfahrt, sondern gestattet diese lediglich. Wer jedoch den Verkehr grundlos aufhält, der kann ebenfalls mit einem Verwarnungsgeld belegt werden.
Was bedeutet "feindliches Grün"?
Dabei handelt es sich um eine Fehlfunktion der Ampelanlage. Sie zeigt für jede Fahrtrichtung grün und gibt damit den Verkehr frei. Da jeder davon ausgeht, Vorfahrt zu haben, kann es zu gefährlichen Unfällen kommen. Verantwortlich und damit haftbar ist regelmäßig der Betreiber der Lichtzeichenanlage.
Welche Ampel gilt für Radfahrer auf Radwegen?
Für Radfahrer gelten an Ampeln mit Radverkehrsführungen entweder die Lichtzeichen für den Fahrzeugverkehr oder – sofern vorhanden -eigene (Symbol "Radverkehr") bzw. kombinierte Lichtzeichen (Symbole "Radverkehr" und "Fußgänger"). Deshalb muss sich ein Radfahrer nicht an der Ampel für Fußgänger orientieren.
Polizist regelt den Verkehr an einer Ampelkreuzung – wie muss ich mich verhalten?
Die Zeichen und Weisungen der Polizei gehen der Ampelanlage vor. Die Sorgfaltspflichten (beispielsweise Vorrang des Gegenverkehrs beim Linksabbiegen oder Vorrang der Fußgänger beim Abbiegen) müssen dennoch beachtet werden. Dies gilt auch bei ausgeschalteter oder gelb blinkender Ampel. Die Weisungen der Polizei können durch Handbewegung, Zuruf, Wink, Pfeifen oder Polizeikelle erfolgen.
Bei Zeichen gilt der Fahrschulspruch „Siehst du Brust oder Rücken, musst du auf die Bremse drücken.“:

Entspricht dem Rot der Ampel = „Halt vor der Kreuzung.“ Der Querverkehr ist freigegeben. Die Regelung gilt, solange die Grundstellung beibehalten wird oder der Polizist in der gleichen Richtung winkt.

Entspricht dem Gelb der Ampel = „Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten.“ Fahrzeuge müssen die Kreuzung räumen.
Entspricht dem Grün der Ampel = „Der Verkehr ist freigegeben.“
Was gilt an einer abgeschalteten Fußgängerampel?
Eingeschaltete Ampeln gehen den allgemeinen Vorfahrtsregeln und den Vorrang regelnden Verkehrszeichen vor. Dies gilt nicht, wenn die Ampel ausgeschaltet ist.
Gelbes Blinklicht allein hat keinen vorrangregelnden Charakter, sondern warnt nur vor Gefahren. Ist die Ampel ausgeschaltet oder blinkt sie gelb, ist für die Fußgänger entscheidend, auf welche Weise der Überweg auf der Fahrbahn markiert ist:
Handelt es sich um eine Fußgängerfurt, d. h. eine durch quer zur Fahrbahn, mittels unterbrochenen Linien markierte Fläche, so hat der fließende Verkehr Vorrang. Gleiches gilt, wenn keinerlei Markierung angebracht ist.
Ist dagegen der Überweg durch einen Zebrastreifen (Zeichen 293 StVO) gekennzeichnet, so haben Fußgänger Vorrang, die die Fahrbahn erkennbar überqueren wollen. Dies gilt unabhängig davon, ob durch das Verkehrszeichen 350 (Fußgängerüberweg) auf die Markierung auf der Fahrbahn hingewiesen wird.