Immer häufiger ist das Schild "Fahrradstraße" in deutschen Städten zu sehen. Was Radfahrer und Autofahrer hier beachten müssen. In einer Fahrradstraße dürfen nur Fahrräder und E-Scooter fahren Zusatzschilder können Auto- und Motorradverkehr zulassen Es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h So wie Hauptverkehrsstraßen den Autoverkehr konzentrieren, dienen Fahrradstraßen der Bündelung des Radverkehrs. Sie können dort eingerichtet werden, wo der Radverkehr Priorität hat oder bekommen soll. Es gelten besondere Regeln, der Radverkehr hat Vorrang. So wird eine Fahrradstraße beschildert Ein weißes Fahrrad in einem blauen Kreis – dieses Schild kennzeichnet eine Straße, die nur mit Fahrrädern sowie mit Elektrokleinstfahrzeugen befahren werden darf. Erlaubt sind also "normale" Fahrräder, Pedelecs, die mit elektrischer Unterstützung maximal 25 km/h erreichen, und E-Scooter. Häufig werden auch Piktogramme auf der Fahrbahn angebracht, besonders in den Zufahrtsbereichen. Mit Zusatzzeichen kann auch Krafträdern und Kraftwagen die Benutzung erlaubt werden. Das ist eher die Regel als die Ausnahme. Ein Zeichen mit durchgestrichenem Rad markiert das Ende der Fahrradstraße. Vom Status einer Fahrradstraße profitieren übrigens auch ihre Anwohner, wenn durch das Zusatzzeichen "Anwohner frei" der Durchgangsverkehr ausgeschlossen und damit der Verkehr beruhigt wird. Diese Regeln der StVO gelten Die Straßenverkehrsordnung (StVO) erlaubt in Fahrradstraßen eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Falls Pkw und/oder Motorräder zulässig sind, dürfen sie den Radverkehr weder behindern noch gefährden. Sie dürfen also nicht drängeln, wenn Radler nebeneinander fahren – was hier ausdrücklich erlaubt ist. Im Sinne der allgemeinen Rücksichtnahmepflicht dürfen langsam nebeneinander fahrende Radfahrer aber durchaus schnellere Verkehrsteilnehmer überholen lassen. Beim Überholen innerorts ist auch in Fahrradstraßen auf den Mindestabstand von 1,50 Metern von Kraftfahrzeugführern gegenüber Radfahrenden zu achten. Das hat aber keinen Einfluss auf das Vorfahrtsrecht: Falls die Vorfahrt nicht durch Zeichen geregelt ist, gilt für alle rechts vor links. Dem Fahrverkehr kann die Vorfahrt aber auch über eine so genannte Gehwegüberfahrt eingeräumt werden. Dabei werden der Gehweg der Fahrradstraße und sein abgesenkter Bordstein ohne Unterbrechung über die einmündende Fahrbahn hinweg geführt. Autos und Motorräder dürfen in Fahrradstraßen parken, falls keine Beschilderung dies verbietet oder einschränkt. In Fahrradstraßen dürfen Radler grundsätzlich nebeneinander fahren. In allen anderen Straßen ebenfalls, sofern der Verkehr dadurch nicht behindert wird. In Fahrradstraßen ist die gesamte Fahrbahnbreite für den Radverkehr reserviert. Fahrradzonen Während Fahrradstraßen seit der so genannten Fahrrad-Novelle der StVO 1997 ausgewiesen werden können, ist die Ausweisung von Fahrradzonen erst mit der Novellierung 2020 möglich. Hier gelten dieselben Regeln wie in Fahrradstraßen, nur ausgedehnt auf eine gesamte Zone. Vorreiterin ist die Stadt Bremen, wo sich die neu geschaffene Fahrradzone in der Alten Neustadt über 12 Straßen und rund 2,5 Kilometer Straßenraum erstreckt. Realisiert ist eine Fahrradzone auch in Oberesslingen, in der Planungs- oder Diskussionsphase sind solche u.a. in Gütersloh und Krefeld. Lesen Sie hier auch die wichtigsten Verkehrsregeln für Radfahrer. Nationaler Radverkehrsplan