Mit dem Motorrad durch die Schweiz: Diese Regeln gelten

Motorradfahrer in den Alpen
Welche Regelungen gelten für das Motorradfahren in der Schweiz?© Shutterstock/Jaggat Rashidi

Vor einer Fahrt mit dem Motorrad in die Schweiz sollten Sie sich über die dortigen Verkehrsregeln, Höchstgeschwindigkeiten, drohende Bußgelder und abweichende Bestimmungen informieren. ADAC Juristen haben die wichtigsten Antworten zusammengestellt.

  • Sozius braucht einen eigenen Sitz

  • Motorräder dürfen nicht nebeneinander fahren

  • Pilotversuch zu "Lärm-Blitzern" geht weiter

Neu 2025: Lärmschutzbestimmungen und Lärm-Blitzer

Der schweizerische Gesetzgeber hat die Bestimmungen zur Vermeidung unnötigen Lärms im Straßenverkehr verschärft und die Bußgelder deutlich erhöht. Ausdrücklich verboten ist es vermeidbaren Lärm durch Auspuffanlagen wie beispielsweise Knallgeräuschen zu erzeugen. Auch technische Manipulationen an den Fahrzeugen, welche zu einem erhöhten Lärmaufkommen führen, bleiben verboten. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 10.000 Fr.

Um diese Verstöße zukünftig besser überwachen zu können werden sogenannten Lärm-Blitzer aktuell in verschiedenen Pilotversuchen getestet. Entsprechende Machbarkeitsstudie sollen vertieft werden. Ein Lärm-Blitzer funktioniert ähnlich wie ein Geschwindigkeits-Blitzer, nur dass nicht derjenige angezeigt wird, der zu schnell ist, sondern derjenige, der zu laut ist. Wenn das Fahrzeug einen bestimmten Lärm-Grenzwert übersteigt, zeigt dies das Gerät an.

Daneben sind an einigen Stellen in der Schweiz bereits mobile Geräte im Einsatz, die Fahrer zu lauter Fahrzeuge auf die Lärmüberschreitung hinweisen, indem ein entsprechender Texthinweis ("Leiser!") angezeigt wird.

Geblitzt – welche Strafe droht?

Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht einhält und geblitzt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. Einen ersten Überblick über drohende Strafen gibt ein Auszug aus dem schweizerischen Bußgeldkatalog:

BußgeldtatbestandBußgelder

Innerorts


bis 15 km/h zu schnell

ab 40 €

bis 20 km/h zu schnell

420 €

bis 24 km/h zu schnell

630 €

ab 25 km/h zu schnell

ab 20 Tagessätze

Außerorts/Schnellstraße


bis 20 km/h zu schnell

ab 40 €

bis 25 km/h zu schnell

420 €

bis 29 km/h zu schnell

630 €

ab 30 km/h zu schnell

ab 20 Tagessätze

Autobahn


bis 25 km/h zu schnell

ab 20 €

bis 30 km/h zu schnell

420 €

bis 34 km/h zu schnell

630 €

ab 35 km/h zu schnell

ab 20 Tagessätze

Auszug aus dem Bußgeldkatalog der Schweiz - Stand: 3/2025

Wie schnell darf man fahren?

Bei Kleinmotorrädern darf die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h nicht überschritten werden.

Für Motorräder gelten folgende Geschwindigkeitsbeschränkungen: innerorts 50 km/h, außerorts 80 km/h, Schnellstraßen (Autostraßen) 100 km/h, Autobahnen 120 km/h.

Unseren Bußgeldrechner für Verstöße im Ausland finden Sie hier.

Was gilt auf der Autobahn?

Auf Autobahnen dürfen nur Fahrzeuge fahren, die eine Geschwindigkeit von wenigstens 80 km/h erreichen können. Motorräder mit einem Hubraum bis zu 50 cm³ sind auf Autobahnen nicht zugelassen.

Auf einer Autobahn mit drei Spuren pro Richtung darf die Spur ganz links nur noch von Fahrzeugen benutzt werden, die mindestens 100 km/h fahren können.

Regeln für Helme

Fahrer und Beifahrer von Motorrädern mit oder ohne Beiwagen sowie von Kleinmotorrädern müssen einen Schutzhelm tragen.

Eine Ausnahme besteht für Fahrer und Beifahrer in geschlossenen Kabinen, auf Sitzen, die mit Sicherheitsgurten versehen sind sowie von Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h.

Informieren Sie sich hier über Motorrad-Helme.

Darf man nebeneinander fahren?

Motorräder dürfen weder nebeneinander noch neben Fahrrädern oder Motorfahrrädern fahren.

Was gilt bei Fahrzeugkolonnen?

Motorräder dürfen nicht rechts an Fahrzeugkolonnen vorbeifahren.

Darf ein Sozius mitfahren?

Auf Krafträdern mit Sozius- oder Doppelsitz darf nur eine Person als Beifahrer mitfahren. Der Beifahrer oder die Beifahrerin muss Trittbretter oder Fußrasten benutzen können.

Dürfen Kinder mitgenommen werden?

Ein Kind unter sieben Jahren darf auf einem Motorrad nur auf einem behördlich genehmigten Kindersitz befördert werden.

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Beiwagen, Anhänger: Was darf mit?

Das Fahren von Motorrädern mit Beiwagen (in der Schweiz: Seitenwagen) ist erlaubt. Im Beiwagen dürfen nur so viele Personen mitgeführt werden, wie Plätze eingetragen sind.

An Motorrädern und Kleinmotorrädern darf nur ein einachsiger Anhänger mitgeführt werden. Wird ein Anhänger mitgeführt, so darf die Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerorts, auf Schnellstraßen und Autobahnen nicht überschritten werden.

Um welche Fahrzeuge geht es?

Es wird in der Schweiz zwischen folgenden Krafträdern unterschieden:

  • Motorfahrräder
    Einsitzige, einspurige Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und einem Hubraum bis zu 50 cm³

  • Kleinmotorräder
    Zwei- oder dreirädrige Motorfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einem Hubraum bis zu 50 cm³. Dreirädrige Kleinmotorräder haben ein Leergewicht von höchstens 0,27 t

  • Motorräder
    Einspurige, zweirädrige Motorfahrzeuge mit oder ohne Seitenwagen mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³