Mit dem Motorrad durch Luxemburg
Vor einer Fahrt mit dem Motorrad ins Ausland sollte man sich über die bestehenden Verkehrsregelungen und Besonderheiten informieren.
Das Tragen eines Helmes ist Pflicht
Es gelten besondere Kindersicherungsvorschriften
Es muss eine Warnweste mitgeführt werden
Wir haben hier die wichtigsten Fragen zu den Motorradregelungen in Luxemburg für Sie zusammengestellt.
Um welche Fahrzeuge geht es?
In Luxemburg wird zwischen folgenden Krafträdern unterschieden:
Motorfahrrad (cyclomoteur)
Zweirädriges Fahrzeug, mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm
Leichtmotorrad (motocyclette légère)
Zweirädriges Fahrzeug, dessen Hubraum nicht größer als 125 ccm ist und mit einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW
Motorrad (motocycle)
Zweirädriges Fahrzeug mit einem Hubraum von mindestens 50 ccm und mit einer Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h.
Regeln für Schutzhelme
Es besteht für alle Fahrer und Beifahrer von Motorrädern und Kleinkrafträdern Helmpflicht.
Darf ein Sozius mitgenommen werden?
Es darf nicht mehr als eine weitere Person als Beifahrer auf dem Fahrzeug mitgenommen werden, dabei muss der Sitz des Fahrers und des hinter ihm sitzenden Beifahrers insgesamt länger als 50 cm sein. Es müssen beiderseits Fußrasten angebracht sein. In einem Beiwagen dürfen nicht mehr als 2 Personen mitgenommen werden.
Ist die Mitnahme von Kindern erlaubt?
Auf Motorrädern dürfen Kinder unter 12 Jahren nicht mitgenommen werden. Sie müssen groß genug sein, um die Fußrasten erreichen zu können.
Kinder, die auf Motorfahrrädern mitgenommen werden, müssen mindestens 8 Jahre alt und groß genug sein, um die Fußrasten erreichen zu können.
Kinder unter 8 Jahren können nur unter folgenden Voraussetzungen mitgenommen werden: Der Fahrer ist älter als 18 Jahre, es muss ein entsprechender Kindersitz vorhanden sein. Des Weiteren muss sichergestellt sein, dass die Füße nicht in die Speichen geraten bzw. nicht eingeklemmt werden können.
Kinder, die auf Leichtmotorrädern mitgenommen werden, müssen größer als 150 cm sein oder es muss für das Kind ein entsprechender Kindersitz vorhanden sein.
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Wie schnell darf man fahren?
Motorfahrräder dürfen die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h nicht überschreiten.
Für die übrigen Motorräder gelten folgende Geschwindigkeitsbeschränkungen: Innerorts 50 km/h, außerorts 90 km/h, auf Autobahnen 130 km/h (bei Nässe 110 km/h).
Unseren Bußgeldrechner für Verstöße im Ausland finden Sie hier.
Was gilt für die Autobahn?
Motorfahrrädern (cyclomoteurs) ist die Benutzung von Autobahnen verboten. Die Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen beträgt 40 km/h.
Dürfen Anhänger und Beiwagen mitgenommen werden?
Das Fahren von Motorrädern mit Beiwagen, die nicht mehr als zwei Sitze haben, ist grundsätzlich erlaubt.
Das Fahren mit Motorrad und Anhänger ist gestattet. Motorräder mit Anhänger dürfen auf Autobahnen maximal 90 km/h fahren (bei Nässe maximal 75 km/h). Innerorts gilt die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, außerorts 75 km/h.
Gibt es weitere besondere Vorschriften?
In Luxemburg gilt die Warnwestenpflicht
für sämtliche Kraftfahrzeuge, also auch für Kraftradfahrer. Die Mitnahme eines Verbandsbeutels wird empfohlen.