Wie laut darf ein Motorrad sein? So viel Lärm machen aktuelle Modelle

Ein Motorrad fährt auf einer Landstrasse
Geiler Sound oder einfach nur Krach? Motorradlärm polarisiert© iStock.com/wasan gredpree
  • Marktübersicht der Fahr- und Standgeräusche

  • Die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen

  • Tipps zum leisen Motorradfahren

Für die einen ist es faszinierender Motorensound, für die anderen nur unerträglicher Krach: Motorradlärm polarisiert. Immer öfter ärgern sich Anwohner der Orte entlang der Biker-Routen über Lärm, gründen Bürgerinitiativen, fordern Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen.

Doch zu dieser Eskalation muss es nicht kommen. Denn auch Motorradfahrer können ihren Beitrag für ein besseres Miteinander leisten, indem sie einige einfache Tipps zum leisen
Motorradfahren beachten und sich am besten schon beim Motorradkauf für ein Modell mit möglichst leisen Fahr- und Standgeräuschen entscheiden. Der ADAC hat dafür eine Liste der Fahr- und Standgeräusche fast aller aktuellen Motorräder und Leichtkrafträder zusammengestellt.

Geräuschvorschriften: Das Standgeräusch

Der Lärm des motorrades wird mit einem Meßgerät am Auspuff gemessen
Polizeikontrolle: Gemessen wird das Standgeräusch© imago images/Zoonar

In den Zulassungspapieren sind die amtlichen Werte des Fahr- und des Standgeräusches eingetragen. Der Standgeräuschwert muss per se mit den tatsächlichen Fahrgeräuschen nicht korrelieren, sondern dient in Deutschland einzig und allein als Datenbasis für eine Ad-Hoc-Geräuschüberprüfung von auffälligen oder verdächtigen Fahrzeugen im Rahmen von Polizeikontrollen. Aber aufgepasst: In Österreich kann das Standgeräusch für bestimmte Straßenabschnitte, auf denen die Behörden die Zahl lauter Motorräder reduzieren wollen, relevant werden.

Denn das Fahrverbot gilt für alle in Österreich und im Ausland (also auch in Deutschland) zugelassenen Maschinen, die laut Zulassung ein Standgeräusch von mehr als 95 dB(A) aufweisen. Die Regelung soll auch für die kommenden Jahre gelten.

Fahrgeräusch: Es gibt drei Klassen

Die Regelungen zur Geräuschentwicklung von Krafträdern sind in der UNECE-R 41 (aktuell gültig seit 2021: UNECE-R 41.05) definiert. Die dort festgelegten Geräuschgrenzwerte (L urban) für die konstanten und beschleunigten Vorbeifahrten sind abhängig vom sogenannten „Leistung-Masse-Verhältnis“ (PMR). Die Grenzwerte sind also nicht für alle Krafträder einheitlich, sondern in drei Klassen eingeteilt:

  • Klasse I: Bei sehr hoher Masse und/oder sehr geringer Leistung (PMR-Wert maximal 25) beträgt der Grenzwert 73 dB(A).

  • Klasse II: Bei hoher Masse und/oder geringer Leistung (PMR-Wert zwischen 25 und 50) beträgt der Grenzwert 74 dB(A).

  • Klasse III: Bei normaler oder geringer Masse und/oder mittlerer oder hoher Leistung (PMR-Wert über 50) beträgt der Grenzwert 77 dB(A).

80 Prozent der aktuellen Motorräder fallen in die Klasse III, für sie gilt also der Grenzwert 77 dB(A). Sie müssen zusätzliche Bestimmungen zu Geräuschemissionen (Additional Sound Emission Provisions, Abkürzung: ASEP) einhalten.

Diese zusätzlichen Geräuschmessungen sollen aufdecken, wenn überwiegend hohe Geräuschemissionen mittels besonderer technischer Maßnahmen z.B. gesteuerte Klappensysteme in den für die Standardmessung relevanten Betriebspunkten „künstlich“ reduziert werden. Bislang werden diese zusätzlichen Geräuschmessungen den Herstellern im Sinne einer Selbstzertifizierung überlassen. Dies wird sich mit der nächsten Euro-Norm Euro 5+ (ab 2025) aber ändern.

Übersicht der Fahr- und Standgeräusche

Die Tabellen geben einen Überblick über die Mehrzahl der aktuell angebotenen Leichtkraftrad- und Motorradmodelle und ihre amtlichen Fahr- und Standgeräuschwerte. Modelle mit gleicher Basis, ähnlichen Modellnamen und gleichen Geräuschwerten wurden zusammengefasst. Die Preise gelten dann als Basispreise bzw. als Preis des günstigsten Modells.

ADAC Aktion "Leise kommt an"

Mit dem Motorrad durch das Gelbachtal
Runter vom Gas, Rücksicht nehmen – das will der ADAC mit seiner Aktion erreichen

© ADAC/Zimpfer Photography

Mit dem Projekt "Leise kommt an" appelliert der Club an Motorradfahrer, mehr Rücksicht zu nehmen. Mit Hinweistafeln, auf denen zum Beispiel "Bitte nicht röööhren" steht. 20 verschiedene Motive hat der ADAC entwickelt und stellt sie gratis interessierten Kommunen zur Verfügung, die damit Schilder produzieren können. Das Angebot kommt gut an: 2021 stellten schon 157 Kommunen insgesamt 272 Hinweistafeln auf. Auch in diesem Jahr geht die Aktion weiter.

Einfache Tipps zum leisen Motorradfahren

Motorräder lassen sich leise und sozialverträglich bewegen. Hier die wichtigsten Tipps, um möglichst leise von A nach B zu kommen.

  • Ein Motorrad auswählen, dem im Rahmen der Typgenehmigung ein möglichst geringes Fahrgeräusche attestiert wurde (siehe Tabellen).

  • Originale Auspuffanlage und Endschalldämpfer nur austauschen, wenn die Umrüstanlage in allen Betriebszuständen maximal gleich laut oder besser noch leiser ist.

  • Original- oder Austausch-Auspuffanlage nicht verändern. In nahezu allen Fällen einer Veränderung werden die Fahrgeräusche lauter sein als vorher. Außerdem erlischt die Betriebserlaubnis.

  • Drehzahl grundsätzlich möglichst niedrig halten. Wenig Gas geben (so bleibt die Drosselklappe weitgehend geschlossen) und Gang so wählen, dass ausreichend Drehmoment passend zur jeweiligen Fahrsituation bereitsteht, aber eben auch nicht mehr.

  • Innerorts entspannt mit weitgehend geschlossener Drosselklappe (wenig Gas) dahingleiten.

  • Exzessive Beschleunigungen generell vermeiden, auch am Ortsausgang.

  • Mitdenken, Freude schenken: Jeder Mensch hat einen Anspruch auf Ruhe. Das gilt für den Motorradfahrer selbst natürlich auch.

Leise fahren hat noch einen weiteren Vorteil: Meist lässt sich dadurch Sprit sparen. Der Profi zieht den Fahrspaß ohnehin aus der Bewegung, nicht aus der Akustik-Show.

Motorrad und Roller: Neuheiten, Tests, Fahrberichte

Fachliche Beratung: Ruprecht Müller, ADAC Technik Zentrum Landsberg

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