Motorrad: ADAC gegen weitere Verbote für Biker
Viele Motorradfahrer lieben Kurven und Tempo. Nun will der Bundesrat dieses Vergnügen beschränken: Neue Maschinen sollen weniger Lärm verursachen, Motorrad-Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen eingeführt werden. Das sagt der ADAC.
Der Bundesrat will, dass Motorräder weniger Lärm verursachen. Die zulässigen Geräuschemissionen aller Neufahrzeuge sollen auf einen Maximalwert von 80 Dezibel (db(A)) begrenzt werden, was etwa der Lautstärke eines vorbeifahrenden Lkws oder eines Rasenmähers entspricht. Die Länderkammer möchte, dass Polizisten Fahrzeuge bei "gravierenden Lärmüberschreitungen" sofort sicherstellen dürfen. Auch Tuning soll härter bestraft werden, wenn das Motorrad dadurch erheblich lauter wird. Das Sound-Design, über das Fahrer die Geräuschkulisse selbst einstellen können, soll verboten werden.
Länder wollen Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen
Die Bundesländer wollen zudem beschränkte Motorrad-Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen ermöglichen. Die Entschließung des Bundesrats geht nun an die Bundesregierung. Dort gibt es aber bereits Gegenwind von Verkehrsminister Andreas Scheuer (CDU): "Ich will keine weiteren Verbote und Verschärfungen für Motorradfahrer", sagte er der Passauer Neuen Presse. Scheuer wies darauf hin, dass diese Idee nicht aus seinem Ministerium stamme.
ADAC: "Kollektivstrafen sind nicht angemessen"
Die pauschale Forderung nach Verkehrsverboten an Sonn- und Feiertagen lehnt der ADAC entschieden ab. ADAC Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand: "Nach unseren Kenntnissen ist die überwiegende Mehrheit der Motorradfahrer ordnungsgemäß unterwegs. Aufgrund einiger weniger 'schwarzer Schafe' Kollektivstrafen zu verhängen, wie sie etwa eine Streckensperrung darstellt, ist nicht angemessen." Zudem führe die Sperrung einer beliebten Motorradstrecke zwangsläufig dazu, dass auf andere Strecken ausgewichen werde, so Hillebrand.
Mobilität und besserer Lärmschutz – beides ist möglich. Für den ADAC ist es ein bedeutendes Thema, denn viele Menschen fühlen sich von Verkehrslärm belästigt. Knapp ein Fünftel der Mitglieder empfindet die Geräusche von Motorrädern als belastend. Daher schlägt der Club folgende Maßnahmen vor:
• Erhöhung der Kontrolldichte und ausreichende Ausstattung der Polizei mit speziellen Schallpegelmessgeräten
• Ahndung von Motorradfahrten, bei denen Fahrer bewusst mit hoher Drehzahl und manipulierten oder nicht zugelassenen Auspuffanlagen unterwegs sind
• Nutzung sogenannter Lärmdisplays, die an besonders belasteten Strecken ein Bewusstsein bei den Bikern schaffen können, ohne die Mobilität zu beschränken.
• Appell an die Motorradfahrer zu einer besonnenen Fahrweise unter Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten.
Motorrad-Fahrverbote in Tirol
Der Bezirk Reutte in Tirol sperrt vom 10. Juni bis 31. Oktober bestimmte Straßenabschnitte für besonders laute Motorräder. Wer dagegen verstößt, riskiert ein hohes Bußgeld. Alle Infos zu den Motorrad-Fahrverboten in Tirol lesen Sie hier.
Konsequenzen bei unzulässigen Veränderungen am Motorrad
Motorradfahrer möchten gerne Ihre Fahrzeuge individuell gestalten und kleinere oder größere Modifikationen und Umbauten vornehmen. Dabei sollte aber bedacht werden, dass illegale Veränderungen am Fahrzeug zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen können und für den Halter erhebliche Konsequenzen bei Kontrollen oder Unfällen haben können.
So kann ein Fahrzeug bei einem nicht eingetragenen Umbau sogar an Ort und Stelle sichergestellt werden. Zusätzlich kann ein Verwarnungsgeld von 50 Euro oder sogar Bußgelder bis zu 270 Euro verhängt werden. Führt die Änderung zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit, erfolgt zudem die Eintragung eines Punktes in Flensburg.
Wird eine Änderung vorgenommen, die das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert, erlischt die Betriebserlaubnis in jedem Fall. Wer meint, dass er nach einer Polizeikontrolle einfach wieder den Auspuff in den ursprünglich legalen Zustand zurück bauen muss, der irrt. Auch wenn das nicht überall einheitlich gehandhabt wird.
Für die Wiedererteilung der Betriebserlaubnis durch die Zulassungsbehörde muss ein Antrag auf Einzelabnahme gem. § 21 StVZO gestellt werden. Das bedeutet, dass die Zulassungsbehörde die Vorlage eines Gutachtens verlangt.
Mit Material von dpa.