Wahr oder falsch? Radlerregeln im Check
Verkehrsregeln müssen eigentlich sitzen, oft schleichen sich aber falsche Denkweisen ein. Zwölf Vorschriften für Radfahrer auf dem Prüfstand: Was stimmt, was nicht?
Kinder dürfen immer auf dem Gehweg radeln
Das stimmt nur bis zu einem bestimmten Alter. Ab zehn Jahren dürfen sie nicht mehr auf dem Gehweg radeln.
Entgegen der Fahrtrichtung in einer Einbahnstraße radeln ist erlaubt
Nein. Nur wenn die Einbahnstraße durch ein entsprechendes Zusatzzeichen freigegeben wird, gilt eine Ausnahme für Radfahrer.
Radler müssen nicht unbedingt rechts fahren
Doch. Auch für sie gilt das Rechtsfahrgebot. Und zwar nicht nur auf der Fahrbahn, sondern auch auf Radwegen. Zu parkenden Autos sollten sie Abstand halten.
Radfahrer dürfen sich an roten Ampeln rechts nach vorn schlängeln
Ja, allerdings gilt hier: nur wenn ausreichend Platz dafür vorhanden ist.
Für Radler gilt kein Handy-Verbot während der Fahrt
Doch. Das Benutzen elektronischer Geräte während der Fahrt ist verboten, wenn sie in der Hand gehalten werden und wenn der Fahrende dadurch abgelenkt wird. Das kann sogar richtig teuer werden: Mindestens 55 Euro sind hier fällig. Smartphones in einer Halterung am Lenker sind okay, wenn man den Blick nur kurz von der Straße abwendet.
Sind keine eigenen Ampeln am Radweg, gelten die für Fußgänger
Nein. Das war früher so. Seit ein paar Jahren müssen sich Radfahrende auf dem Radweg an die Ampeln für den Fahrverkehr halten.
Ein Rotlichtverstoß hat für Radler keine Folgen
Im Gegenteil: Hier kann es sogar Punkte in Flensburg geben, 60 Euro und ein Punkt drohen hier. Wurden andere gefährdet oder war die Ampel länger als eine Sekunde rot, wird es noch teurer.
Ist ein Radweg da, muss er auch benutzt werden
Nein. Nur wenn Schilder eine Radwegbenutzungspflicht anordnen. Und dann gilt: Die Benutzung muss zumutbar sein. Ist der Radweg z.B. in einem baulich schlechten Zustand, dürfen Radler auf die Fahrbahn ausweichen, keinesfalls aber auf den Gehweg.
Nebeneinander radeln ist verboten
Nein. Es ist ausdrücklich erlaubt. Ausnahme: Wenn durch das nebeneinander Fahren der Verkehr behindert wird, muss man hintereinander fahren.
Radeln mit Promille hat keine Folgen für Radfahrer
Doch. Schon eine Alkoholfahrt mit dem Rad ab 0,3 Promille kann strafbar sein, wenn Sie entsprechende Ausfallerscheinungen haben. Absolut fahruntüchtig gelten Radler ab 1,6 Promille. Dann kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden. Wird die nicht bestanden, dann führt das auch zum Entzug der Fahrerlaubnis für das Kfz.
Ein Radweg auf der linken Straßenseite darf nicht benutzt werden
Das stimmt, aber Zusatzzeichen können das Radeln auf dem Radweg an der linken Straßenseite freigeben.
Rennradfahrer dürfen immer auf der Fahrbahn fahren
Das Gerücht hält sich hartnäckig, stimmt aber nicht. Für Rennradfahrer gelten die gleichen Regeln wie für alle Radfahrer. Also müssen auch sie bei entsprechender Beschilderung den Radweg benutzen, wenn es zumutbar ist.