Einbahnstraße: Diese Regeln gelten

Einbahnstraße mit Schild
Das blau-weiße Schild zeigt an: Hier geht es nur in eine Richtung© ADAC/Carolin Erbe

Eine Einbahnstraße darf nur in eine Richtung befahren werden. Welche Vorschriften hier gelten – und welche Ausnahme es für Radfahrende gibt.

  • Nur eine Fahrtrichtung? Das müssen Radler beachten

  • Parken in der Einbahnstraße: Was für Autofahrende gilt

  • Was ist eine "unechte" Einbahnstraße?

In Einbahnstraßen läuft der Verkehr nur in eine Richtung. Aber gilt das wirklich immer? Welche Regeln es hier gibt, und welche Bußgelder bei Verstößen drohen.

Was ist eine Einbahnstraße?

Verkehrsschild, Einbahnstraße, Verbot der Einfahrt
Die Verkehrsschilder 220 für "Einbahnstraße" sowie 267 für "Verbot der Einfahrt"© ADAC e.V.

Einbahnstraßen dürfen nur in eine Richtung befahren werden. Ihren Beginn markiert das Verkehrszeichen 220, ein weiß-blaues Schild mit einem weißen Pfeil, auf dem "Einbahnstraße" steht. Am Ende der Einbahnstraße ist das Verkehrszeichen 267 positioniert. Das runde rote Schild mit einem weißen Querbalken in der Mitte verbietet es Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern, von dieser Seite aus in die Straße einzufahren. In einer Einbahnstraße dürfen Sie nicht rückwärts fahren (außer unmittelbar beim Einparken), das gilt als Fahren entgegen der Fahrtrichtung.

Es gibt hier keine speziellen Vorfahrtsregeln. Das bedeutet, falls keine Ampeln oder Verkehrszeichen vorhanden sind, gilt in Einbahnstraßen "rechts vor links".

Welche Bußgelder drohen bei Verstößen?

Wer von der falschen Seite aus in eine Einbahnstraße fährt, zahlt ein Bußgeld von 50 Euro. In der Tabelle sehen Sie, welche Bußgelder bei weiteren Verstößen fällig sind.

Dürfen Radfahrer in beide Richtungen fahren?

Einbahnstraße, Radfahrer in beide Richtungen erlaubt, Zusatzschild
Einfahrt entgegen der Fahrrichtung für Radfahrer erlaubt© ADAC e.V.

Grundsätzlich dürfen Radfahrer und Radfahrerinnen in einer Einbahnstraße ebenfalls nur in der freigegebenen Richtung fahren. In Ausnahmen ist es allerdings erlaubt, die Einbahnstraße auch in die entgegengesetzte Richtung zu befahren. Unter dem Einbahnstraßenschild ist dann ein Zusatzzeichen angebracht, auf dem ein Fahrrad und zwei Pfeile in entgegengesetzter Richtung abgebildet sind.

Einbahnstraße: Welche Parkregeln gelten?

In Einbahnstraßen dürfen Fahrzeuge auf beiden Seiten der Straße abgestellt werden. Natürlich nur dann, wenn es dort kein Parkverbot gibt. Das Parken ist grundsätzlich nur in Fahrtrichtung erlaubt. Welche Bußgelder bei Parkverstößen drohen, sehen Sie in der Tabelle.

Überholen: In Einbahnstraßen erlaubt?

Ein generelles Überholverbot gibt es in Einbahnstraßen nicht. Wenn also genügend Platz ist, und durch das Überholen kein anderer gefährdet wird, ist es zulässig. Diese Frage wird sich jedoch vermutlich nicht oft stellen, da es sich bei Einbahnstraßen in der Regel um schmale Straßen handelt.

Was ist eine "unechte" Einbahnstraße?

In einer sogenannten "unechten" Einbahnstraße ist die Einfahrt – wie bei einer normalen Einbahnstraße – nur aus einer Richtung erlaubt. Am einen Ende der Straße steht deshalb das runde rote Verkehrszeichen mit weißem Balken 267, "Verbot der Einfahrt". Es fehlt jedoch das Verkehrszeichen 220 "Einbahnstraße" am Beginn. In der Regel handelt es sich hier um Straßen, bei denen die jeweiligen Fahrbahnen durch Straßenbahngleise oder andere straßenbauliche Elemente getrennt sind.