Unfall in Portugal: Das müssen Sie wissen

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Unfall in Portugal - welche Ansprüche kann man geltend machen?© ADAC e.V.

Wann kommt die Polizei, wie wird der Schaden in Portugal reguliert, braucht man die Grüne Karte und wie hilft der ADAC seinen Mitgliedern? ADAC Clubjuristen informieren.

  • Notieren Sie die Daten des Unfallgegners

  • Für Schadenersatzansprüche gilt portugiesisches Recht

  • Regulierung des Schadens dauert meist länger

Das sollten Sie an der Unfallstelle beachten

Nach einem Unfall müssen Sie sofort anhalten, die Warnweste anlegen, die Unfallstelle sichern und Verletzten helfen. Bei Personenschäden ist immer die Polizei bzw. die Rettung zu rufen.

Wichtige Telefonnummern

Polizei in Portugal: 112
Rettungskräfte
in Portugal: 112
Abschleppdienst
des ADAC: +49 89 22 22 22
Zentralruf der Autoversicherer: 0800 2 50 26 00 (aus Deutschland) oder +49 403 00 33 03 00 (aus dem Ausland)

Bei kleinen Blechschäden kommt die Polizei nicht, aber bei größeren Schäden oder Streit mit Unfallbeteiligten sollten Sie die Polizei einschalten.

Notieren Sie Kennzeichen, Name und Anschrift von Fahrer und Halter der beteiligen Fahrzeuge sowie deren Haftpflichtversicherung und Versicherungsnummer. Suchen Sie möglichst neutrale Zeugen und fotografieren Sie die Unfallstelle.

Auf Nummer sicher gehen Sie mit einem mehrsprachigen Europäischen UnfallberichtUnterzeichnen Sie auf keinen Fall Schriftstücke, die Sie nicht verstehen. Beim Organisieren eines Abschleppdienstes sowie der Werkstattsuche können sich ADAC Plus-Mitglieder nach Unfällen an die ADAC Notrufzentrale wenden (siehe wichtige Telefonnummern).

Das Mitführen der Grünen Karte ist zwar nicht mehr vorgeschrieben. Sie kann jedoch trotzdem bei der Verständigung am Unfallort und zur einfacheren Schadenabwicklung beitragen.

Ein Warndreieck steht auf der Straße, im Hintergrund ein Unfall.
Gilt auch im Ausland: Unfallstelle sichern© Shutterstock/tommaso79

Wer zahlt den Schaden?

Schadenersatzansprüche müssen Sie direkt bei der gegnerischen Versicherung in Portugal anmelden oder zu Hause über den Regulierungsbeauftragten der portugiesischen Haftpflichtversicherung in Deutschland.

Über den Zentralruf der Autoversicherer erfährt man, wer der Regulierungsbeauftragte ist (s. wichtige Telefonnummern). Stichwort Kfz-Haftpflicht: Die eigene Versicherung muss nur informiert werden, wenn Ansprüche des Unfallgegners denkbar sind.

Vorsicht vor Verjährung

In Portugal verjähren Schadenersatzansprüche innerhalb von drei Jahren nach Eintritt des Unfalls. Die portugiesische Versicherung und der Regulierungsbeauftragte in Deutschland wiederum müssen den Fall spätestens drei Monate nach Meldung bearbeiten. Andernfalls müssen sie eine begründete Antwort erteilen, wenn die Abwicklung nicht erfolgen kann.

Antwortet die Versicherung nicht fristgemäß, können Sie die Entschädigungsstelle der Verkehrsopferhilfe* einschalten, die der Sache nachgeht und unter bestimmten Voraussetzungen selbst reguliert. Kommt es dennoch zum Streitfall, hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass über die Haftungsfrage oder die Schadenhöhe die gegnerische Versicherung nicht nur im Ausland, sondern auch im Wohnsitzland des Geschädigten verklagt werden kann.

So hilft der ADAC – Rechtsberatung nach einem Unfall im Ausland

  • Exklusiv und kostenlos ist für alle Mitglieder die ADAC Rechtsberatung: Die ADAC Juristinnen und Juristen beraten zur Schadensregulierung, insbesondere auch, ob die Regulierung im Inland oder im Ausland erfolgen soll.

  • ADAC Plus- und Premium-Mitglieder können darüber hinaus bei den ADAC Juristen prüfen lassen, ob für sie im Einzelfall die Unfall-Rechtshilfe AUSLAND in Betracht kommt.

  • Zur Dokumentation eines Unfalls stellt der ADAC mehrsprachige europäische Unfallberichte zum Download bereit.

Sachschäden: Das wird in Portugal erstattet

Da der Unfall in Portugal passiert, findet portugiesisches Recht Anwendung.

Ersetzt werden:

  • Reparaturkosten: gegen Vorlage einer quittierten Werkstattrechnung. Bei hohen Sachschäden ist zusätzlich ein Sachverständigengutachten erforderlich; bei Bagatellschäden reicht oft ein Kostenvoranschlag aus. Gelegentlich wird nur der Betrag erstattet, den die Reparatur in einer portugiesischen Werkstätte gekostet hätte, also vielfach beträchtlich weniger als in Deutschland.

  • Totalschaden: der Zeitwert abzüglich Restwert. Es sollte bereits in Portugal ein Gutachten von einem Sachverständigen, einer Fachwerkstätte oder der gegnerischen Versicherung erstellt werden. Deutsche Gutachten werden nicht immer anerkannt.

  • Mietwagenkosten: allenfalls dann, wenn das Fahrzeug zur Berufsausübung unbedingt benötigt wird. Vorherige Absprache mit der gegnerischen Versicherung erforderlich.

  • Abschleppkosten: bis zur nächsten geeigneten Werkstätte

  • Gutachterkosten: meist nur, wenn der Sachverständige von der gegnerischen Versicherung beauftragt worden ist oder das Gutachten zum Nachweis eines Totalschadens notwendig ist. Bei anwaltlicher Anspruchsdurchsetzung durch einen portugiesischen Rechtsanwalt werden oft auch deutsche Gutachterkosten übernommen.

  • Kaskoselbstbeteiligung: gegen Vorlage einer Abrechnung der Vollkaskoversicherung.

  • Übernachtung/Verpflegung: gegen Nachweis und wenn sie notwendig waren.

Nicht ersetzt werden:

  • Anwaltskosten: die außergerichtlichen und auch die prozessualen Anwaltskosten müssen (außer bei Bestehen einer Verkehrsrechtsschutzversicherung) vom Geschädigten selbst getragen werden.

  • Nutzungsausfallentschädigung

  • Wertminderung

  • Entschädigung für Urlaubsunterbrechung und Urlaubsbeeinträchtigung

  • Unfallbedingte Nebenkosten

  • Allgemeine Unkostenpauschale

Personenschäden: Das wird in Portugal erstattet

  • Arzt-, Heil- und Pflegekosten: soweit sie nicht durch die eigene Krankenkasse erstattet werden.

  • Verdienstausfall: gegen Nachweis durch Arbeitgeberbescheinigung oder Steuerbescheid

  • Schmerzensgeld: in geringerer Höhe als in Deutschland, möglichst mit einem Attest portugiesischer Ärzte.

Exklusiv für ADAC Mitglieder: Infos bei Unfall in anderen europäischen Ländern oder den USA oder Russland

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