Unfall in Spanien: Das müssen Sie wissen

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Unfall in Spanien - welche Ansprüche kann man geltend machen?© ADAC e.V.

Wann kommt die Polizei, wie wird der Schaden in Spanien reguliert, braucht man die Grüne Karte und wie hilft der ADAC seinen Mitgliedern? ADAC Clubjuristen informieren.

  • Notieren Sie die Daten des Unfallgegners

  • Für Schadenersatzansprüche gilt spanisches Recht

  • Regulierung des Schadens dauert meist länger

Das sollten Sie an der Unfallstelle beachten

Nach einem Unfall müssen Sie sofort anhalten, die Warnweste anlegen, die Unfallstelle sichern und Verletzten helfen. Bei Personenschäden ist immer die Polizei bzw. die Rettung zu rufen.

Wichtige Telefonnummern

Polizei in Spanien: 112
Rettungskräfte
in Spanien: 061
Abschleppdienst
des ADAC: +49 89 22 22 22
Zentralruf der Autoversicherer: 0800 2 50 26 00 (aus Deutschland) oder +49 403 00 33 03 00 (aus dem Ausland)

Bei kleinen Blechschäden kommt die Polizei nicht. Bei größeren Schäden oder Streit mit Unfallbeteiligten sollten Sie die Polizei einschalten.

Notieren Sie außerdem Kennzeichen, Name und Anschrift von Fahrer und Halter der beteiligen Fahrzeuge sowie deren Haftpflichtversicherung und Versicherungsnummer. Suchen Sie möglichst neutrale Zeugen und fotografieren Sie die Unfallstelle.

Auf Nummer sicher gehen Sie mit einem mehrsprachigen Europäischen UnfallberichtUnterzeichnen Sie auf keinen Fall Schriftstücke, die Sie nicht verstehen. Beim Organisieren eines Abschleppdienstes sowie der Werkstattsuche können sich ADAC Plus-Mitglieder nach Unfällen an die ADAC Notrufzentrale wenden (siehe wichtige Telefonnummern).

Das Mitführen der Grünen Karte ist zwar nicht mehr vorgeschrieben. Sie kann jedoch trotzdem bei der Verständigung am Unfallort und zur einfacheren Schadenabwicklung beitragen.

Ein Warndreieck steht auf der Straße, im Hintergrund ein Unfall.
Gilt auch im Ausland: Unfallstelle sichern© Shutterstock/tommaso79

Wer zahlt den Schaden?

Schadenersatzansprüche müssen Sie direkt bei der gegnerischen Versicherung in Spanien anmelden oder zu Hause über den Regulierungsbeauftragten der spanischen Haftpflichtversicherung in Deutschland. Über den Zentralruf der Autoversicherer erfährt man, wer der Regulierungsbeauftragte ist (s. wichtige Telefonnummern). Stichwort Kfz-Haftpflicht: Die eigene Versicherung muss nur informiert werden, wenn Ansprüche des Unfallgegners denkbar sind.

Vorsicht vor Verjährung

In Spanien verjähren Schadenersatzansprüche innerhalb von einem Jahr nach Eintritt des Unfalls. Die spanische Versicherung und der Regulierungsbeauftragte in Deutschland wiederum müssen den Fall spätestens drei Monate nach Meldung bearbeiten. Andernfalls müssen sie eine begründete Antwort erteilen, wenn die Abwicklung nicht erfolgen kann.

Antwortet die Versicherung nicht fristgemäß, können Sie die Entschädigungsstelle der Verkehrsopferhilfe* einschalten, die der Sache nachgeht und unter bestimmten Voraussetzungen selbst reguliert. Kommt es dennoch zum Streitfall, hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass über die Haftungsfrage oder die Schadenhöhe die gegnerische Versicherung nicht nur im Ausland, sondern auch im Wohnsitzland des Geschädigten verklagt werden kann.

So hilft der ADAC – Rechtsberatung nach einem Unfall im Ausland

  • Exklusiv und kostenlos ist für alle Mitglieder die ADAC Rechtsberatung: Die ADAC Juristinnen und Juristen beraten zur Schadensregulierung, insbesondere auch, ob die Regulierung im Inland oder im Ausland erfolgen soll.

  • ADAC Plus- und Premium-Mitglieder können darüber hinaus bei den ADAC Juristen prüfen lassen, ob für sie im Einzelfall die Unfall-Rechtshilfe AUSLAND in Betracht kommt.

  • Zur Dokumentation eines Unfalls stellt der ADAC mehrsprachige europäische Unfallberichte zum Download bereit.

Sachschäden: Das wird in Spanien erstattet

Da der Unfall in Spanien passiert ist, findet spanisches Recht Anwendung.

Ersetzt werden:

  • Reparaturkosten: gegen Vorlage einer quittierten Originalrechnung. Deutsche Gutachten oder Kostenvoranschläge werden – im Gegensatz zu spanischen – meist nicht anerkannt. Wird nicht in Spanien repariert, werden teils erhebliche Abzüge vorgenommen. Fiktive Abrechnung ist nicht möglich.

  • Totalschaden: ein (wirtschaftlicher) Totalschaden liegt dann vor, wenn die Reparaturkosten (nach spanischen Sätzen) den Wiederbeschaffungswert (nach spanischem Preisgefüge) überschreiten. Ein (spanisches) Gutachten ist erforderlich. Erstattung der Differenz des Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.

  • Abschleppkosten: bei nicht mehr fahrbereiten Kfz bis zur nächsten Werkstätte gegen Rechnung.

  • Kaskoselbstbeteiligung: gegen Vorlage einer Abrechnung der Vollkaskoversicherung und der Reparaturrechnung bzw. des Gutachtens.

  • Rückstufungsschaden: Bei Verlust des Schadensfreiheitsrabattes bei unmittelbarem Zusammenhang zwischen Unfall und Verlust des Rabattes.

Nicht ersetzt werden:

  • Nutzungsausfallentschädigung

  • Wertminderung: im gerichtlichen Verfahren ausnahmsweise Berücksichtigung nur bei Neuwagen.

  • Mietwagenkosten

  • Gutachterkosten

  • Anwaltskosten: Außergerichtliche Anwaltskosten sind vom Geschädigten selbst zu tragen. Gerichtliche Anwaltskosten werden nur bei vollständig gewonnenem Prozess erstattet.

  • Finanzierungs- und unfallbedingte Nebenkosten (z.B. Taxi, Telefon und Übernachtung)

  • Entschädigung für Urlaubsunterbrechung und Urlaubsbeeinträchtigung

  • allgemeine Unkostenpauschale

Personenschäden: Das wird in Spanien erstattet

  • Arzt-, Heil- und Pflegekosten: soweit die Kosten in Spanien die Sätze der vom Garantiefonds aberkannten Krankenhäuser nicht übersteigen.

  • Verdienstausfall: Pauschalbetrag pro Tag während der Dauer der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit.

  • Schmerzensgeld: nur bei Körperschäden, die infolge dauernder Invalidität zu einer Erwerbsbeeinträchtigung führen. Auch beim Verlust naher Angehöriger.

  • Haushaltsführungsschaden: Bei Unfällen mit Todesfolge, Dauerschäden und bei Verletzungen von gewisser Dauer, sofern das Opfer für die Haushaltsführung zuständig war.

  • Beerdigungskosten

Exklusiv für ADAC Mitglieder: Infos bei Unfall in anderen europäischen Ländern oder den USA oder Russland

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