Ob Wartung oder Reparatur: Jedes Auto muss irgendwann in die Werkstatt. Aber ist eine Vertragswerkstatt oder freie Werkstatt die bessere Wahl? Die Tipps der ADAC Juristen. Vertragswerkstatt erste Wahl für junge Fahrzeuge Freie Werkstätten häufig günstiger Kulanz nur bei Reparatur in der Vertragswerkstatt Die Wahl der richtigen Werkstatt ist nicht nur eine Frage der Sympathie. Je nach Problem und Fahrzeugalter kann eine Vertragswerkstatt oder eine freie Werkstatt empfehlenswert sein. Wann in die Vertragswerkstatt? Unabhängig vom Alter Ihres Autos gilt: Vertragswerkstätten bieten das gesamte Spektrum vom Ölwechsel über Inspektionen und Standard-Reparaturen bis hin zur Lösung kniffliger Probleme in der Elektronik. Das Aufspüren komplizierter Fehler ist wegen der Erfahrung mit der Automarke oft einfacher. Außerdem hat eine Vertragswerkstatt markenspezifische Diagnosegeräte und Fehler-Datenbanken. Oft gibt es eine Spezialisten-Hotline zur Beratung. In diesen Fällen sind Sie in der Vertragswerkstatt richtig: Nachbesserung: Gehen Sie in die Vertragswerkstatt Ihres Autohändlers, wenn eine Reparatur im Rahmen der Sachmängelhaftung ansteht. Gelten für Ihren Vertrag die allgemeinen Neuwagen-Verkaufsbedingungen, können Sie dafür in jede Vertragswerkstatt gehen. Alle Arbeiten im Rahmen der Sachmängelhaftung sind kostenlos. Garantie-Leistung: Wenden Sie sich an eine Vertragswerkstatt, wenn es sich um eine Reparatur aus der Herstellergarantie handelt. Garantie-Leistungen sind je nach Garantie-Bedingungen kostenfrei. Freie Werkstatt oft günstiger Freie Werkstätten sind an keine Automarke gebunden. Sie setzen den Schwerpunkt meist auf Wartungs- und Standard-Arbeiten und rechnen oft günstigere Stundensätze ab. Sie verwenden in der Regel außerdem preiswertere Ersatzteile aus dem freien Teilehandel anstatt Original-Ersatzteilen. Freie Werkstätten bieten sich vor allem für Autos ab etwa vier Jahren an. Achten Sie darauf, dass sie die Reparatur nach den Vorgaben des Herstellers durchführt. Freie Werkstatt: Probleme bei Kulanz Nach Ablauf von Sachmängelhaftung oder Garantie beteiligt sich der Hersteller manchmal aus Kulanz an Reparaturkosten. Das ist eine freiwillige Leistung, rechtlich ist er dazu nicht verpflichtet. Eine Kulanzleistung wird oft abgelehnt, wenn die Wartungs- und Reparatur-Arbeiten am Auto nicht lückenlos in Vertragswerkstätten durchgeführt wurden. Das Gleiche gilt, wenn das Auto ein Re-Import ist oder eine bestimmte Laufleistungs- und Altersgrenze überschritten hat. Freie Werkstatt repariert: Garantie bleibt Für eine Reparatur, die nicht unter die Sachmängelhaftung oder Neuwagengarantie fällt, können Sie sich auch an eine freie Werkstatt wenden. Nach einer EU-weiten Regelung muss der Autohersteller akzeptieren, dass Sie innerhalb der Garantiezeit zum Beispiel die Inspektion oder eine Unfallreparatur in einer freien Werkstatt machen lassen. Voraussetzung ist, dass dort nach Herstellervorschrift gearbeitet wird. Dann darf der Hersteller die Garantie-Leistung nicht mit der Begründung verweigern, dass diese Arbeiten in einer freien Werkstatt durchgeführt wurden.