Wallbox-Förderung: Wo es aktuell Zuschüsse gibt und was 2026 kommt

Von der KfW-Bank gibt es aktuell kein Geld mehr für private Wallboxen. Doch 2026 plant der Bund eine neue Förderung für Ladestationen in Mehrparteienhäusern. Zudem zahlen manche Länder und Kommunen eigene Zuschüsse.
KfW fördert den Kauf von Wallbox, Solaranlage und -speicher nicht mehr
2026 ist eine Förderung für Ladesäulen in Mehrparteienhäusern geplant
Übersicht: Diese Bundesländer und Kommunen zahlen eigene Zuschüsse
Eine KfW-Förderung für private Wallboxen gibt es seit 2024 nicht mehr. Allerdings bieten einige Bundesländer sowie viele Städte und Gemeinden im Jahr 2025 weiterhin Zuschüsse an. Im Jahr 2026 soll es ein neues staatliches Förderprogramm fürs E-Laden in Mehrparteienhäusern geben.
Wallbox-Förderung für Mehrfamilienhäuser
Dieses neue Förderprogramm für Ladestationen in Mehrparteienhäusern hat die Bundesregierung mit dem "Masterplan Ladeinfrastruktur 2030" auf den Weg gebracht. Er sieht unter anderem finanzielle Unterstützung für Eigentümer und Eigentümergemeinschaften von Mehrfamilienhäusern vor, damit diese Wallboxen für E-Autos in ihren Garagen installieren. Auch die Kosten für die Ertüchtigung des Netzanschlusses und der elektrischen Anlagen der Gebäude werden demnach gefördert. Details zu den Konditionen soll es Anfang nächsten Jahres geben.
Wallbox-Förderungen der Bundesländer
Aktuell gibt es für Privatpersonen und Hausgemeinschaften, die einen finanziellen Zuschuss für die Anschaffung von Wallboxen benötigen, nur noch Förderprogramme in zwei Bundesländern:
Wallbox-Förderung Baden-Württemberg
Baden-Württemberg fördert teilweise Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Bei WEG ist die Anschaffung der Ladeinfrastruktur (Wallbox, Ladestation) allerdings nicht zuwendungsfähig, sondern nur die Elektroinstallation (inklusive intelligenten Lastmanagementlösungen) bis zum jeweiligen Stell- bzw. Ladeplatz. Pro Ladestation beziehungsweise -punkt gibt es einen Zuschuss in Höhe von bis zu 2500 Euro. Den Antrag auf die Förderung muss man bei der L-Bank stellen.
Wallbox-Förderung NRW
Nordrhein-Westfalen fördert mit dem Programm "ElektroMobilitätNRW" private Ladestationen. Anträge können Personen stellen, die Vermietende oder Mietende von Wohnimmobilien sind, Teil von Wohnungseigentümergemeinschaften sind oder zu den Gebäuden gehörende Garagen und Stellplätze besitzen. Zuschüsse gibt es nur für Wallboxen, die Strom aus erneuerbaren Energien beziehen, zum Beispiel durch einen Ökostromtarif oder aus einer Photovoltaik-Anlage.
Das Land übernimmt bis zu 40 Prozent der Ausgaben für den Kauf, Einbau und Anschluss der Wallboxen – inklusive Energiemanagementsystem. Maximum sind 1500 Euro je Ladepunkt.
An Kosten für die Grundinstallation in Garagen oder auf Parkplätzen an einem Wohngebäude mit mindestens 10 Stellplätzen beteiligt sich NRW mit 20 Prozent. Es gibt bis zu 50.000 Euro.
Für Netzanschlüsse für private Garagen- und Stellplatzkomplexen beträgt die Förderung 20 Prozent der Ausgaben und reicht bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 Euro.
Wallbox-Förderung von Städten und Gemeinden

In einigen Städten und Gemeinden gibt es für Stromkundinnen und -kunden ebenfalls die Möglichkeit, an Zuschüsse zu kommen. Denn manche Energieversorger und Kommunen fördern den Umstieg auf die Elektromobilität mit finanziellen Anreizen wie Rabatten beim Wallbox-Kauf, finanzieller Förderung des Einbaus einer Wallbox oder verbilligtem Strom. Zum Beispiel in Düsseldorf, Konstanz und Mainz. Heidelbergs Förderprogramm ist bis zur Freigabe des Haushalts für 2026 derzeit ausgesetzt.
Die Zuschüsse von Stadtwerken und regionalen Energieversorgern sind meistens nichts anderes als Kundenbindungsprogramme. Denn wer ein E-Auto fährt, kauft mehr Strom als andere Haushalte. Niemand sollte sich jedoch von ein paar Hundert Euro extra dazu verleiten lassen, einen zu teuren Stromvertrag abzuschließen – ein Vergleich der Angebote am Markt ist auch beim Umstieg auf die Elektromobilität ratsam. Mitunter gibt es spezielle Autostromtarife, die günstiger sind.
Übersicht: Diese Städte und Gemeinden fördern Wallboxen
| Stadt | Wie viel wird gefördert | Was wird gefördert | Weitere Informationen |
|---|---|---|---|
Ahaus | 40 kWh | Anmeldung einer Ladeeinrichtung | |
Castrop-Rauxel | 100 Euro | Anschaffung einer privaten Ladestation, Voraussetzung ist der Bezug von Ökostrom über die Stadtwerke Castrop-Rauxel | |
Dachau | 125 Euro | Kauf der Wallbox über Stadtwerke Dachau, Gutschrift von 25 Euro über 5 Jahre auf Stromrechnung | |
Düsseldorf | 50 Prozent der Gesamtkosten, max. 2000 Euro pro Ladepunkt | je Ladepunkt muss die Nutzung eines Elektroautos nachgewiesen werden | |
Fulda | 200 kWh Ökostrom | Bei Kauf einer privaten E-Ladestation, nur im Stromnetzgebiet der RhönEnergie Fulda GmbH | |
Fürth | 100 Euro pro Wallbox | Kauf, Installation und Inbetriebnahme einer privaten Ladestation | |
Grünwald | max. 1500 Euro pro 11-kW-Ladepunkt | Kauf oder Leasing von Ladestationen und Vorrüstung des Hausanschlusses | |
Heidelberg | 50 Prozent der Anschaffungskosten, max. 1000 Euro | Errichtung einer privaten Ladestation für batteriebetriebene Elektrofahrzeuge im Stadtgebiet von Heidelberg | |
Höxter | 100 Euro | Anschaffung einer Wallbox, gültig nur im Versorgungsgebiet der Gas-und Wasserversorgung Höxter GmbH | |
Konstanz | Bis zu 150 Euro | Bei Anschaffung und Installation einer privaten Ladeinfrastruktur, versorgt im Tarif SeeEnergie ÖkostromPlus | |
Landau in der Pfalz | 600 Euro | Anschaffung und Montage einer Wallbox | |
Limburg | Bis zu 25 Prozent der Nettokosten, max. 500 Euro | Gefördert werden der Kauf und die Installation privater Ladeinfrastruktur | |
Mainz | 400 Euro | Förderung für eine E-Wandladestation, die Stromversorgung muss mit Ökostrom durch die Mainzer Stadtwerke erfolgen |
Sollten Ihnen weitere Förderprogramme bekannt sein, schreiben Sie an redaktion@adac.de
KfW-Förderung beendet: Solarstrom für Elektroautos
Die 2023 ins Leben gerufene, staatliche Wallbox-Förderung für E-Auto-Besitzerinnen und -Besitzer mit Eigenheim ist im Jahr 2024 eingestellt worden. Die Zuschüsse aus dem Programm "Solarstrom für Elektroautos" der KfW-Bank kann man nicht mehr beantragen. Der Bund hatte damals rund 300 Millionen Euro für Privatpersonen mit Haus zur Verfügung gestellt, wenn sie sich dort eine E-Auto-Ladestation in Verbindung mit Solaranlage und -speicher installieren.
Anspruch auf die ausgelaufene KfW-Förderung hatte nur, wer sich die drei Komponenten fabrikneu anschaffte. Weitere Voraussetzung: Ein selbst genutztes, rein elektrisches Auto ist vorhanden oder bestellt. Das Förder-Paket umfasste leistungsabhängige Pauschalbeträge für Solaranlage und -speicher sowie fixe Pauschalbeträge für die Ladestation. Darüber hinaus war ein Innovationsbonus für bidirektionales Laden möglich. Damit gab es maximal gab es 10.200 Euro Zuschuss.