Stromanbieter wechseln: Wie es funktioniert und wie viel Sie sparen
Von André Gieße

Wer regelmäßig die Preise der Stromanbieter prüft und seinen Versorger wechselt, kann Hunderte Euro sparen. Alle Infos.
Tipps zu Kündigung und Abschluss des Stromvertrags sowie zum Preisvergleich
Umstellung bei Lieferantenwechsel binnen 24 Stunden möglich
Rückwirkender Wechsel des Stromanbieters nach Umzug ist nicht mehr erlaubt
Viele Haushalte zahlen für Strom mehr als nötig, ohne es zu wissen. Wer seinen Vertrag mit aktuellen Neukundentarifen vergleicht und gezielt wechselt, kann zwei- bis dreistellige Beträge im Jahr sparen. Seit Juni 2025 gelten dafür neue Regeln, die den Wechsel technisch schneller machen.
Stromanbieter wechseln: Wann lohnt es sich?

Ein Wechsel Ihres Stromanbieters lohnt sich vor allem in diesen Fällen: wenn Sie noch in der Grundversorgung sind, Ihr aktueller Tarif deutlich teurer ist als neue Angebote oder Ihr Anbieter eine Preiserhöhung ankündigt. Auch nach dem ersten Vertragsjahr lohnt sich ein genauer Blick, denn manche Tarife wirken durch Boni zunächst günstig, werden später aber spürbar teurer. Spätestens wenn eine Preisgarantie ausläuft oder sich Ihr Vertrag verlängert, sollten Sie die aktuellen Konditionen mit neuen Angeboten vergleichen.
Es empfiehlt sich, seinen laufenden Stromvertrag rechtzeitig vor dem Ende mit den Angeboten im Markt zu vergleichen. Der Anbieterwechsel ist für die Kundinnen und Kunden kostenlos. Sie können ihn bis zu sechs Monate vor dem gewünschten Lieferbeginn veranlassen und sich den aktuellen Preis sichern. Ein Wechsel des Stromanbieters kann mehrere Hundert Euro im Jahr sparen.
Beispiel: So viel spart ein Stromanbieterwechsel
Geht man vom bundesweiten Durchschnittspreis von aktuell 37 Cent pro Kilowattstunde (kWh) aus, zahlen mittelgroße Haushalte mit einem Stromverbrauch von 3500 kWh rund 1295 Euro im Jahr. Der Neuabschluss eines Stromvertrags ist hingegen zu Preisen ab 26 Cent pro kWh möglich. In dem Fall wäre das eine jährliche Ersparnis von 385 Euro. Wer aus der teuren Grundversorgung zu einem günstigeren Stromtarif wechselt, kann je nach Region mitunter noch mehr Geld sparen.
Wann kann man den Stromanbieter wechseln?

Regulär kann man seinem Stromversorger zum Ende der vertraglich vereinbarten Mindestlaufzeit kündigen. Die Kündigungsfrist bei Stromverträgen beträgt üblicherweise zwischen einem und drei Monaten, wobei seit März 2022 bei Neuabschlüssen maximal ein Monat zulässig ist. Wenn Sie in der örtlichen Grundversorgung sind – also keinen Vertrag mit einem gesonderten Tarif oder einem anderen Stromanbieter haben –, gilt die kürzere Kündigungsfrist von zwei Wochen.
Das Startdatum für den neuen Stromvertrag können Sie ebenso wie den Lieferanten frei wählen.
Sofern Sie Ihren bestehenden Vertrag nicht rechtzeitig kündigen, verlängert er sich automatisch. Bei Neuabschlüssen seit März 2022 ist eine Verlängerung auf unbestimmte Zeit zulässig und es gibt ein monatliches Kündigungsrecht. Altverträge hingegen verlängern sich automatisch um ein Jahr, wenn Sie die Frist verpassen. Und sie können nur zum Ende dieser Laufzeit gekündigt werden.
Wenn ein Stromanbieter seine Preise erhöhen will, greift ein Sonderkündigungsrecht: Sie können Ihren Vertrag dann unabhängig von der Laufzeit in den zwei Wochen nach der Ankündigung zu dem Zeitpunkt beenden, ab dem die Preiserhöhung ansteht. Außerordentlich kündigen dürfen Sie auch bei Preissenkungen und veränderten Vertragsbedingungen sowie mitunter bei einem Umzug.
Stromvertrag prüfen: Bin ich in der Grundversorgung?
In der Grundversorgung sind Sie meist dann, wenn Sie noch nie selbst einen Stromvertrag abgeschlossen oder nach einem Umzug zunächst einfach Strom genutzt haben, ohne vorher einen neuen Anbieter zu wählen. Ein Hinweis darauf ist, dass auf Ihrer Rechnung der örtliche Grundversorger steht und Sie keine aktiv gewählte Tarifbezeichnung mit fester Laufzeit sehen.
Wer in der Grundversorgung ist, kann in der Regel jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen kündigen und so vergleichsweise schnell in einen günstigeren Stromtarif wechseln. Gerade Haushalte, die ihren Vertrag noch nie überprüft haben, zahlen oft mehr als in einem passenden Sondertarif.
Was brauche ich für einen Stromanbieterwechsel?

Am einfachsten klappt der Anbieterwechsel, wenn Sie die letzte Stromrechnung bereitlegen. Darauf finden Sie in der Regel Ihren Jahresverbrauch, den Namen Ihres bisherigen Anbieters, Ihre Kundennummer und oft auch die MaLo-ID. Die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) ist eine elfstellige Nummer, die einen Stromanschluss eindeutig kennzeichnet und seit Juni 2025 für den schnelleren Wechsel (in 24 Stunden) wichtig ist, weil sie die Kommunikation zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und Messstellenbetreibern vereinfacht. Die jeweilige Stromzählernummer ist nur noch zweitrangig.
Sinnvoll ist außerdem, den gewünschten Lieferbeginn sowie den aktuellen Zählerstand griffbereit zu haben oder am Wechseltag zu notieren. Mit diesen Angaben können Sie Tarife sauber vergleichen und den neuen Anbieter beauftragen, ohne lange nach Unterlagen suchen zu müssen.
Notwendige Daten für den Stromanbieterwechsel
Jährlicher Stromverbrauch in Kilowattstunden (kWh) für den Preisvergleich
Persönliche Angaben (Name, Adresse, Bankverbindung)
Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) oder Stromzählernummer
Name des derzeitigen Energieversorgers
Kundennummer beim aktuellen Stromanbieter
Zählerstand (erst zum Lieferbeginn)
Stromanbieter bei Umzug wechseln oder kündigen
Bei einem Umzug ist mitunter ein Anbieterwechsel notwendig, sofern Ihr künftiger Wohnort außerhalb des Liefergebietes des bestehenden Stromversorgers liegt. Prüfen Sie frühzeitig, ob Sie den Stromvertrag nur ummelden oder kündigen und einen neuen Anbieter suchen müssen.
Kann der bestehende Stromanbieter nicht an die neue Adresse liefern oder erhöht sich dessen Preis nach dem Umzug, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von sechs Wochen. Ist die bisherige Stromversorgung am neuen Wohnort gewährleistet, läuft der Vertrag weiter.
Ein Sonderkündigungsrecht besteht auch, wenn man in eine Wohnung einzieht, die bereits einen Stromvertrag hat. Manche Umzugsklauseln erlauben unabhängig davon das Mitnehmen des Stromvertrags, die vorzeitige Kündigung und den schnelleren Wechsel des Stromversorgers.
Ein rückwirkender Anbieterwechsel nach einem Umzug ist laut Bund der Energieverbraucher seit Juni 2025 nicht mehr möglich. Wer zum Umzugstermin noch keinen Vertrag abgeschlossen hat, wird automatisch an der neuen Adresse zunächst vom Grundversorger mit Strom beliefert.
Wie kann man den Stromvertrag kündigen?
Für die Kündigung eines Stromvertrags reicht die sogenannte Textform aus. Das bedeutet, Sie können ihn per E-Mail, Fax, SMS oder auch Chatnachricht beenden. Daraus müssen eindeutig Ihr Name und Ihre Adresse, die derzeitige Zählernummer, die Kundennummer beim Stromanbieter und der gewünschte Kündigungszeitpunkt hervorgehen. Ein Brief mit Unterschrift ist nicht nötig. Viele Verträge können Sie auch einfach auf der Internetseite des Stromanbieters beenden.
Bei einer Sonderkündigung wegen eines anstehenden Umzugs müssen Sie darüber hinaus Ihre künftige Adresse oder die neue Zählernummer bzw. Marktlokations-ID angeben.
Nachdem der Stromlieferant Ihre Kündigung erhalten hat, muss er diese innerhalb einer Woche schriftlich bestätigen und das Vertragsende mitteilen. Frist- und formgerechte Kündigungen sind auch ohne Bestätigung vom Energielieferanten wirksam. Wenn die Kündigung kurzfristig erfolgen muss und es auf den Zustelltag ankommt, sollten Sie sie besser per Einschreiben verschicken.
Meistens erledigt der neue Stromanbieter nach Ihrer Beauftragung alle Wechselformalitäten – inklusive der Kündigung. Sie müssen nur noch den Zählerstand dokumentieren und übermitteln.
Was ist beim Stromanbieter-Vergleich zu beachten?
Bevor Sie einen neuen Vertrag abschließen, empfiehlt sich ein Stromanbieter-Vergleich. Das geht digital in wenigen Minuten. Adress- und Verbrauchsdaten bei Online-Tarifrechnern angeben und nach Präferenzen filtern: etwa ob Öko-Tarif, Fest- oder Flexpreis, 12 oder 24 Monate Laufzeit. Um Kosten genau vergleichen zu können, sollten Sie mögliche Wechselboni anfangs ausblenden.
Welcher Stromtarif am besten passt, hängt davon ab, ob Ihnen Sicherheit oder Flexibilität wichtiger ist. Da sich die Marktentwicklung kaum vorhersagen lässt, sollten Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist und Preisgestaltung zu Ihren persönlichen Bedürfnissen passen. Abzuraten ist von verbraucherunfreundlichen Konditionen mit Vorauskasse, Paketpreisen und Kautionen.
Empfehlenswert ist, den ausgewählten Tarif zusätzlich auf der Website des Stromanbieters zu vergleichen und Preis sowie Konditionen per Screenshot zu sichern – als Nachweis bei Unstimmigkeiten.
Neben Angeboten mit stabilen und somit planbaren Arbeitspreisen für bis zu zwei Jahre gibt es immer mehr dynamische Tarife, die sich an den stündlich ändernden Börsenpreisen orientieren. Zeitvariable Stromtarife bieten für flexible Kundinnen und Kunden mit E-Auto oder Wärmepumpe, die viel Energie verbrauchen, zwar Sparpotenzial. Sie eignen sich aber nicht für alle Haushalte.
Teilen Sie dem neuen Stromanbieter im Wechselauftrag mit, ob Sie schon selbst gekündigt haben.
Preisgarantie, Bonus, Prämie und Vorkasse prüfen
Eine Preisgarantie im Stromvertrag kann sinnvoll sein, schützt allerdings nicht immer vor jeder Erhöhung. Je nach Tarif sind meistens der vereinbarte Arbeitspreis (Kosten pro Kilowattstunde) und oft auch der Grundpreis (monatliche Pauschale) für einen festgelegten Zeitraum garantiert. Andere Kosten wie Netzentgelte, staatliche Umlagen, Steuern oder Abgaben können sich weiterhin ändern, weil der Stromanbieter darauf keinen Einfluss hat.
Wechsel- oder Neukundenboni machen Stromtarife zunächst günstiger. Sie lohnen sich vor allem für Verbraucher, die den Vertrag nach dem ersten Jahr wieder prüfen und notfalls erneut wechseln. Kritisch sind Vorkasse-Angebote: Gerät der Stromanbieter in Schwierigkeiten, kann vorausbezahltes Geld im schlimmsten Fall verloren sein. Deshalb sind Stromtarife ohne Vorkasse und ohne allzu komplexe Bonusbedingungen meist die sicherere Wahl.
Was, wenn der Strombieter nicht liefert?
Bei einem Anbieterwechsel besteht kein Risiko, dass Sie vorübergehend ohne Strom im Haushalt auskommen müssen. Der Energiebezug ist in Deutschland gesetzlich garantiert. Klappt der Wechsel vom alten zum neuen Stromanbieter nicht nahtlos, werden Sie vom Grundversorger in Ihrem Ort beliefert, etwa den Stadtwerken. Diese sogenannte Ersatzversorgung erfolgt so lange, bis die Umstellung vollzogen ist – das Maximum sind drei Monate. Die Preise sind etwas höher.
Liefert der neue Stromanbieter gar nicht, zum Beispiel wegen einer Insolvenz, lässt sich der teure Vertrag beim Grundversorger in den ersten drei Monaten jederzeit kündigen – falls Sie woanders einen günstigeren Tarif finden. Nach drei Monaten in der Ersatzversorgung rutschen Haushalte, die keinen gültigen Stromvertrag bei einem anderen Lieferanten haben, automatisch in den lokalen Grundversorgungstarif. Diesen können Sie wiederum mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.