Kfz-Steuer: Das gilt 2026 und darüber hinaus für E-Autos

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Von Thomas Paulsen

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Frau steht in der Nähe von Elektroautos mit Fernbedienung in der Hand im Autohaus. Frau mit Ladekabel für Elektroauto, glückliches Warten auf Elektroauto zum Aufladen.
Nach dem Neuwagenkauf: E-Autos sind von der Kfz-Steuer befreit© Shutterstock/Iryna Inshyna

Noch sind Elektroautos beim Kauf teurer als vergleichbare Verbrenner. Die Betriebskosten dagegen sind häufig schon heute günstiger. Dazu trägt das Steuerrecht bei. Alle Infos.

  • Bundestag hat Verlängerung der Steuerbefreiung zugestimmt

  • Elektroautos sind bis 31.12.2035 von der Kfz-Steuer befreit

  • Keine Kfz-Steuerbefreiung für Plug-in-Hybride

Bei der Kfz-Steuer verfolgt der Staat eine klare Strategie: Klimaschädliche Fahrzeuge, also solche mit einem hohen CO₂-Ausstoß, werden höher, solche mit niedrigem CO₂-Ausstoß niedriger besteuert.

Bei reinen Elektroautos geht der Bund sogar noch einen Schritt weiter: Wurden oder werden sie bis 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen, müssen ab Erstzulassung bis zu zehn Jahre lang überhaupt keine Kfz-Steuern gezahlt werden. Die Befreiung endet zum 31. Dezember 2035. Ein Anfang 2026 zugelassenes E-Auto ist also für fast zehn Jahre steuerfrei unterwegs.

Wechselt das E-Auto die Halterin oder den Halter, so wird die Steuerbefreiung weitergegeben – bis zum Ablauf der zehn Jahre seit Erstzulassung oder bis Ende 2035. Ursprünglich sollte Ende 2030 Schluss sein mit dem Steuervorteil, Anfang Dezember 2025 stimmte der Bundestag aber einer Verlängerung um fünf Jahre zu. Gut für alle, die in den vergangenen fünf Jahren ein Elektroauto gekauft haben: Die Neuregelung gilt auch rückwirkend.

Für Plug-in-Hybride gibt es keine Befreiung von der Kfz-Steuer. Für sie berechnet sich die Steuer wie bei Verbrennern aus Hubraum und CO₂-Ausstoß. Allerdings sind die Steuern für Plug-ins meist deutlich günstiger, da die CO₂-Emissionen im Vergleich zu normalen Benzin- oder Dieselfahrzeugen geringer sind.

Vergleich: Kfz-Steuer für Verbrenner und E-Autos

Auf Basis der ADAC Autodatenbank finden Sie hier beispielhaft Modelle verschiedener Hersteller im Steuervergleich.

BMW: i4 und 430 Gran Coupé

Citroën: ë-C3 You und C3 Turbo 100 You

Dacia: Spring Electric und Sandero

Ford: Explorer und Kuga

Mercedes: EQA und GLA

Volkswagen: ID.3 und Golf

Da beispielsweise der ausgewählte ID.3 für rund 36.500 Euro nicht mit dem günstigsten Basismodell des VW Golf (85 kW) mit Schaltgetriebe für 29.395 Euro verglichen werden kann, wurde ein anderes Modell ausgewählt. Der Grund: In Relation bietet der ID.3 mit seinem drehmomentstarken elektrischen 150-kW-Antrieb eine deutlich bessere Motorleistung und eine stufenlose "Automatik". Zum Vergleich hat der ADAC deshalb den 110 kW starken 1.5 eTSI Golf mit DSG (36.440 Euro) herangezogen. 

Ähnliche Auswahlkriterien wurden auch bei den weiteren Herstellern angewandt.

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Elektroautos: Kfz-Steuer nach Ablauf der Steuerbefreiung

Ab dem elften Jahr nach Erstzulassung oder, nach derzeitigem Stand, spätestens ab dem 1. Januar 2031 wird die Steuer für E-Autos bis 3,5 t nach dem zulässigen Gesamtgewicht berechnet. Pro angefangene 200 kg beträgt die jährliche Kfz-Steuer dann bis zu einem Gesamtgewicht von 2000 kg 5,625 Euro, bis 3000 kg 6,01 Euro und bis 3500 kg 6,39 Euro. Günstiger als bei vergleichbaren Verbrenner-Modellen bleibt es dennoch.

Ein Beispiel: Das zulässige Gesamtgewicht beträgt beim Elektro-Pionier BMW i3 der ersten Generation (Marktstart 2013) 1630 Kilo, die Steuer beläuft sich deshalb auf mindestens 50 Euro.