Raser: In diesen Ländern wird das Auto beschlagnahmt

Auto beschlagnahmt und versteigert, hohe Geld- und sogar Haftstrafen: Nach der Schweiz, Italien und Dänemark gehen ab März 2024 auch Österreich und Polen härter gegen Raser und Alkoholsünder vor.
In Dänemark wurden in zwei Jahren rund 1900 Autos eingezogen
Fahren ohne Helm: Sicherheitsverwahrung für Motorräder in Italien
Deutschland: Fahrzeuge nach illegalen Autorennen beschlagnahmt
In vielen europäischen Ländern werden extreme Geschwindigkeitsverstöße und Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss drastisch bestraft: Das Fahrzeug wird beschlagnahmt und versteigert, dazu kommen Fahrverbote, Geld- und sogar Freiheitsstrafen.
Für Schlagzeilen sorgte vor Jahren der sogenannte Gotthard-Raser. Der Deutsche wurde nach einer 200-km/h-Verfolgungsjagd in der Schweiz verurteilt, musste ein Jahr ins Gefängnis. Oder im Juli 2023 ein 19-Jähriger, der in Dänemark bei erlaubtem Tempo 80 mit 182 km/h geblitzt wurde. Er durfte heimreisen, aber ohne Auto. Auch Österreich und Polen wollen ab März 2024 härter gegen Verkehrssünder und -sünderinnen vorgehen.
In Italien ist das Auto ab 1,5 Promille weg
Italien bestraft seit Jahren Alkoholsünder und -sünderinnen hart: Ab 1,5 Promille wird das Fahrzeug beschlagnahmt, eingezogen und versteigert. Vorausgesetzt, dem Fahrer gehört das Auto oder das Motorrad.
Sonst wird es nur beschlagnahmt, geht aber an die Mietwagenfirma beziehungsweise den Halter zurück. Für den Verkehrssünder verdoppelt sich in diesem Fall das Fahrverbot in Italien, das normalerweise ein bis zwei Jahre beträgt. Dazu kommt eine Geldstrafe zwischen 1500 und 6000 Euro, in Extremfällen drohen sogar sechs bis zwölf Monate Haft. Auch bei Fahren unter Drogeneinfluss können italienische Gerichte die Einziehung und Versteigerung anordnen.

Auch völlig nüchtern wird Motorradfahrerinnen und -fahrern für ein paar Wochen das Bike entzogen: Wenn sie keinen oder einen nicht der ECE-Verordnung 22 entsprechenden Helm tragen.
Wo das Motorrad während der 60-tägigen Sicherheitsverwahrung, bei Wiederholungstätern sind es 90 Tage, steht, kann der Biker oder die Bikerin entscheiden: auf dem Hof der Polizei oder an einem Ort der Wahl, zum Beispiel in der Garage des Hotels. Dazu kommt eine Geldbuße von mindestens 85 Euro. Eine Sicherheitsverwahrung ist übrigens auch möglich, wenn jemand einhändig fährt oder nicht richtig auf seinem Motorrad sitzt.
Schweiz: Gefängnisstrafen für Raser
Der berühmte Gotthard-Raser erfüllte vor einigen Jahren spektakulär den Rasertatbestand der Schweiz: Im Gotthard-Tunnel liefert er sich mit Tempo 200 eine Verfolgungsjagd mit der Polizei. Von der 30-monatigen Freiheitsstrafe musste er ein Jahr in einem deutschen Gefängnis verbüßen. 70 km/h zu viel in 30er-Zonen, innerorts 100 statt 50 km/h, außerorts 60 und auf der Autobahn 80 km/h über dem Limit – in solchen Fällen gehen Raser in der Schweiz für mindestens einen Monat ins Gefängnis. Ohne Bewährung.
Das Auto kann beschlagnahmt werden, anders als in Italien auch Miet-, Leasing- oder Firmenfahrzeuge. Und auch wenn der Fahrer nicht Halter ist. Das Gericht entscheidet dann, ob der Wagen versteigert oder verschrottet wird.
Österreich: Härtere Regeln ab 2024
Mehr als 80 km/h innerorts und 90 außerorts zu schnell – bei solchen Tempoverstößen soll in Österreich ab März 2024 unter bestimmten Umständen der Wagen beschlagnahmt werden. Bei Wiederholungstätern genügen 60 beziehungsweise 70 km/h zu viel. Die Gesetzesnovelle kann nach Einschätzung der ADAC Juristinnen und Juristen auch in Deutschland zugelassene Fahrzeuge treffen. Beschlagnahmt werden kann aber nur, wenn der Fahrer auch Eigentümer ist.
Ob das Auto eingezogen wird, entscheidet die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde. Der Erlös einer Versteigerung soll zu 70 Prozent an den österreichischen Verkehrssicherheitsfonds gehen, der Rest an das Bundesland.
Wahnsinnsfahrten in Dänemark

Der Tatbestand, bei dem in Dänemark Autos beschlagnahmt werden, heißt Vanvidsbilisme, auf Deutsch "wahnsinniges Fahren". In die Kategorie Wahnsinnsfahrten fallen Raserinnen und Raser, die 100 Prozent oder unabhängig vom Limit mehr als 220 km/h zu schnell sind. Aber auch ab zwei Promille sowie bei schweren Unfällen mit Personenschaden unter Alkohol oder Drogeneinfluss ist das Auto weg. Und zwar unabhängig davon, wem der Wagen gehört. Außer, der Halter hat sich vorher per Vereinbarung mit dem Fahrer abgesichert.
Zwischen April 2021 bis März 2023 meldete das dänische Justizministerium 1902 beschlagnahmte Fahrzeuge. Da ist das Auto des 19-jährigen Deutschen, der im Juli 182 statt der erlaubten 80 km/h auf einer Schnellstraße fuhr, noch nicht dabei. Und auch nicht der Wagen eines deutsches Ehepaares, das mit 107 km/h innerorts erwischt wurde (Limit waren 50 km/h). Mit der Versteigerung ihrer Pkw nähert sich Dänemark der 2000er-Marke.
Auch Polen plant Verschärfung
In Polen ist ein Gesetz geplant, das am 14. März 2024 in Kraft treten soll: Das Beschlagnahmen von Autos soll dann generell ab 1,5 und bereits ab 0,5 Promille möglich sein, wenn der Fahrer einen Unfall verursacht. Auch bei einer wiederholten Alkoholfahrt innerhalb 24 Monaten soll die Verschärfung greifen.
Deutschland: Illegale Autorennen
In Deutschland droht Teilnehmerinnen und Teilnehmern von illegalen Auto- oder Motorradrennen die Wegnahme des Fahrzeugs. Die Polizei beschlagnahmt die Fahrzeuge und sichert diese als Beweismittel. Das bedeutet aber noch nicht, dass der Fahrer bzw. die Fahrerin sein bzw. ihr Auto oder Motorrad nie wiederbekommt.
Kommt es zu einem Urteil gegen den Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin des Rennens, entscheidet das Gericht, ob das Fahrzeug dauerhaft eingezogen wird. Schließlich handelt es sich bei dem Auto oder Motorrad um ein Tatmittel. Der Richter bzw. die Richterin wägt ab, ob es gerecht wäre, dem Täter bzw. der Täterin das Fahrzeug nicht wiederzugeben. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Fahrer bzw. die Fahrerin der Eigentümer bzw. die Eigentümerin ist.
Sobald das Fahrzeug in ein illegales Rennen involviert ist, darf die Polizei es beschlagnahmen. Und im Falle einer Verurteilung kann das Gericht anordnen, dass das Auto oder Motorrad einbehalten und versteigert wird.