Raser: In diesen Ländern wird das Auto beschlagnahmt

Roter Porsche fährt an einem Blitzer in der Innenstadt von Zürich vorbei
Wer in der Schweiz – hier in Zürich – deutlich zu schnell fährt, dem droht eine Haftstrafe© IMAGO/Pius Koller

Auto beschlagnahmt und versteigert, hohe Geld- und sogar Haftstrafen: Nach der Schweiz, Italien und Dänemark gehen auch Österreich und Polen härter gegen Raser und Alkoholsünder vor.

  • In Dänemark wurden schon rund 3200 Autos eingezogen

  • Fahren ohne Helm: Sicherheitsverwahrung für Motorräder in Italien

  • Deutschland: Fahrzeuge nach illegalen Autorennen beschlagnahmt

In vielen europäischen Ländern werden extreme Geschwindigkeitsverstöße und Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss drastisch bestraft: Das Fahrzeug wird beschlagnahmt und versteigert, dazu kommen Fahrverbote, Geld- und sogar Freiheitsstrafen.

Für Schlagzeilen sorgte vor Jahren der sogenannte Gotthard-Raser. Der Deutsche wurde nach einer 200-km/h-Verfolgungsjagd in der Schweiz verurteilt, musste ein Jahr ins Gefängnis. Oder ein 19-Jähriger, der in Dänemark bei erlaubtem Tempo 80 mit 182 km/h geblitzt wurde. Er durfte heimreisen, aber ohne Auto. Auch Österreich und Polen gehen hart gegen Verkehrssünder und -sünderinnen vor.

In Italien ist das Auto ab 1,5 Promille weg

Zwei junge Männer auf dem Moped ohne Helm in Neapel
Motorradfahrern, die ohne oder mit einem nicht zugelassenen Helm fahren, droht in Italien eine mehrwöchige Sicherheitsverwahrung für ihr Bike© Shutterstock/Claudio Bottoni

Italien bestraft seit Jahren Alkoholverstöße hart: Ab 1,5 Promille wird das Fahrzeug beschlagnahmt, eingezogen und versteigert. Vorausgesetzt, dem Fahrer gehört das Auto oder das Motorrad.

Sonst wird es nur beschlagnahmt, geht aber an die Mietwagenfirma beziehungsweise den Halter zurück. In diesem Fall verdoppelt sich das Fahrverbot in Italien, das normalerweise ein bis zwei Jahre beträgt. Dazu kommt eine Geldstrafe zwischen 1500 und 6000 Euro, in Extremfällen drohen sogar sechs bis zwölf Monate Haft. Auch bei Fahren unter Drogeneinfluss können italienische Gerichte die Einziehung und Versteigerung anordnen.

Auch völlig nüchtern wird Motorradfahrern für ein paar Wochen das Bike entzogen: Wenn sie keinen oder einen nicht der ECE-Verordnung 22 entsprechenden Helm tragen.

Wo das Motorrad während der 60-tägigen Sicherheitsverwahrung, bei Wiederholungstätern sind es 90 Tage, steht, kann der Biker oder die Bikerin entscheiden: auf dem Hof der Polizei oder an einem Ort der Wahl, zum Beispiel in der Garage des Hotels. Dazu kommt eine Geldbuße von mindestens 85 Euro. Eine Sicherheitsverwahrung ist übrigens auch möglich, wenn jemand einhändig fährt oder nicht richtig auf seinem Motorrad sitzt.

Schweiz: Gefängnisstrafen für Raser

Der berühmte Gotthard-Raser erfüllte vor einigen Jahren spektakulär den Rasertatbestand der Schweiz: Im Gotthard-Tunnel liefert er sich mit Tempo 200 eine Verfolgungsjagd mit der Polizei. Von der 30-monatigen Freiheitsstrafe musste er ein Jahr in einem deutschen Gefängnis verbüßen. 70 km/h zu viel in 30er-Zonen, innerorts 100 statt 50 km/h, außerorts 60 und auf der Autobahn 80 km/h über dem Limit – in solchen Fällen gehen Raser in der Schweiz für mindestens ein Jahr ins Gefängnis. Ohne Bewährung.

Das Auto kann beschlagnahmt werden, anders als in Italien auch Miet-, Leasing- oder Firmenfahrzeuge. Und auch wenn der Fahrer nicht Halter ist. Das Gericht entscheidet dann, ob der Wagen versteigert oder verschrottet wird.

Härtere Regeln in Österreich

Mehr als 80 km/h innerorts und 90 außerorts zu schnell – bei solchen Tempoverstößen wird in Österreich unter bestimmten Umständen der Wagen beschlagnahmt. Bei Wiederholungstätern genügen 60 beziehungsweise 70 km/h zu viel. Die Gesetzesnovelle kann nach Einschätzung der ADAC Juristinnen und Juristen auch in Deutschland zugelassene Fahrzeuge treffen. Beschlagnahmt werden kann aber nur, wenn der Fahrer auch Eigentümer ist.

Nach Recherchen der Zeitung "Der Standard" wurden seit der Neuregelung wegen gravierender Tempoverstöße 70 Fahrzeuge bereits konfisziert. Ob das Auto eingezogen wird, entscheidet die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde. Der Erlös einer Versteigerung soll zu 70 Prozent an den österreichischen Verkehrssicherheitsfonds gehen, der Rest an das Bundesland.

Wahnsinnsfahrten in Dänemark

Close Up Auto auf Abschleppwagen
Auto beschlagnahmt, abgeschleppt und versteigert: So gehen viele europäische Länder gegen Raser vor© ddp/Vyacheslav Onishchenko

Der Tatbestand, bei dem in Dänemark Autos beschlagnahmt werden, heißt Vanvidsbilisme, auf Deutsch "wahnsinniges Fahren". In die Kategorie Wahnsinnsfahrten fallen Raserinnen und Raser, die mit einer gemessenen Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h fahren und dabei das Tempolimit um mehr 100 Prozent überschreiten. Oder die unabhängig vom Limit mehr als 220 km/h zu schnell sind.

Aber auch ab zwei Promille sowie bei schweren Unfällen mit Personenschaden unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist das Auto weg. Und zwar unabhängig davon, wem der Wagen gehört. Außer, der Halter hat sich vorher per Vereinbarung mit dem Fahrer abgesichert.

Seit April 2021 meldet das dänische Justizministerium schon 3200 beschlagnahmte Fahrzeuge. Mit dabei ist das Auto eines 19-jährigen Deutschen, der 182 statt der erlaubten 80 km/h auf einer Schnellstraße fuhr. Und auch der Wagen eines deutsches Ehepaares, das mit 107 km/h innerorts erwischt wurde (Limit waren 50 km/h) – ihr Pkw wurde versteigert.

Verschärfung auch in Polen

In Polen ist das Beschlagnahmen von Autos generell ab 1,5 und bereits ab 0,5 Promille möglich, wenn der Fahrer einen Unfall verursacht. Auch bei einer wiederholten Alkoholfahrt innerhalb 24 Monaten soll die Verschärfung greifen.

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Deutschland: Illegale Autorennen

In Deutschland droht Teilnehmerinnen und Teilnehmern von illegalen Auto- oder Motorradrennen die Wegnahme des Fahrzeugs. Die Polizei beschlagnahmt die Fahrzeuge und sichert diese als Beweismittel. Das bedeutet aber noch nicht, dass der Fahrer bzw. die Fahrerin sein bzw. ihr Auto oder Motorrad nie wiederbekommt.

Das Gericht entscheidet, ob das Fahrzeug dauerhaft eingezogen wird. Schließlich handelt es sich bei dem Auto oder Motorrad um ein Tatmittel. Der Richter wägt ab, ob es gerecht wäre, dem Täter das Fahrzeug nicht wiederzugeben. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Fahrer Eigentümer ist.

Sobald das Fahrzeug in ein illegales Rennen involviert ist, darf die Polizei es beschlagnahmen. Und im Falle einer Verurteilung kann das Gericht anordnen, dass das Auto oder Motorrad einbehalten und versteigert wird.