Rotes Kennzeichen: Was es bedeutet, wer es bekommt
Rote Nummernschilder an einem Pkw oder Motorrad – viele wissen nicht, was es damit auf sich hat. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Oft handelt es sich um Händlerkennzeichen
Das rote 07er-Kennzeichen gibt es für Oldtimer
Mit rotem Kennzeichen sind nur bestimmte Fahrten erlaubt
Das sogenannte Händlerkennzeichen
Rote Kennzeichen werden oft an Händler vergeben; dann enthalten sie die Ziffern "06". Sie dürfen nur auf bestimmten Fahrten verwendet werden, zum Beispiel für die Probefahrt eines Kaufinteressenten. Möglich sind auch Überführungsfahrten, Wege zur Werkstatt oder Testfahrten nach einer Reparatur. Oftmals wird das Kennzeichen mit "06" als "Händlerkennzeichen" bezeichnet. Es kann allerdings auch Werkstätten oder Herstellern zugeteilt werden.
Voraussetzungen für das rote Schild
Laut Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) muss der Antragsteller "zuverlässig" sein: Er darf keine Vorstrafen oder Voreintragungen im Flensburger Fahreignungsregister haben, die darauf schließen lassen, dass er seinen Pflichten nicht nachkommt. Für die Beantragung des Kennzeichens ist daher eine Reihe von Unterlagen erforderlich:
schriftlicher, formloser Antrag mit Begründung des Bedarfs
Nachweise für den Bedarf
Personalausweis oder Reisepass
aktuelles Führungszeugnis
aktuelle Auskunft aus dem Flensburger Fahreignungsregister
Gewerbeanmeldung (genügt meist in Kopie)
Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister und Gewerbeanmeldung sowie Vollmacht des Vertreters, der den Antrag stellt
elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
Da die Voraussetzungen regional durchaus unterschiedlich sein können, ist zu empfehlen, sich vorher mit der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde in Verbindung zu setzen. Meist halten die Homepages der Behörden alle wichtigen Informationen vor.
Was kostet das rote Nummernschild?
Erster Kostenpunkt ist die Kfz-Versicherung, also Haftpflicht und Teil- oder Vollkasko. Die Verwaltungsgebühren bei der Zulassungsbehörde betragen meist ca. 200 Euro. Etwa 20 Euro fallen für die Schilder an. Zu guter Letzt ist die Kfz-Steuer fällig; sie beträgt jährlich rund 46 Euro für Krafträder bzw. 192 Euro für andere Fahrzeuge. Keine Kfz-Steuer fällt für rote Kennzeichen mit der Nummer 05 an, die nur für Prüfungsfahrten zugeteilt wurden.
Auflagen für die Benutzung
Die Kennzeichen sind am Fahrzeug – aber nicht fest – anzubringen. Mit Fahrtenbuch und Fahrzeugscheinheft (ausgegeben von der Zulassungsstelle) an Bord kann die Fahrt beginnen. Dazu hat der Gewerbetreibende Einiges zu dokumentieren: Kennzeichen, Fahrzeugmarke, -hersteller und -typ, Fahrgestellnummer, Tag, Beginn und Ende der Fahrt, Name und Adresse des Fahrzeugführers.
Wie lange gilt das rote Kennzeichen?
Rote Kennzeichen können entweder befristet oder widerruflich zugeteilt werden. Oftmals wird das Kennzeichen auf ein Jahr befristet vergeben.
Welche anderen roten Schilder gibt es?
Ein Kennzeichen mit "07" kann Besitzern von Oldtimern zugeteilt werden. Damit ist die Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen erlaubt. Daneben sind auch Probe- und Überführungsfahrten sowie Fahrten zur Reparatur oder Wartung zulässig.
Hier finden Sie weitere Informationen zu rechtlichen Fragen rund um Oldtimer, zum Beispiel zu Fahrten ins Ausland.
"05" nach dem Kürzel für den Zulassungsbezirk steht für technische Prüfstellen sowie anerkannte Überwachungsorganisationen, die das Kennzeichen für Prüfungsfahrten verwenden.
Rote Nummernschilder privat ausleihen?
Ein klares Nein: Wer rote Händlerkennzeichen widerrechtlich benutzt, riskiert Bußgelder und Geldstrafen. Der Inhaber des Kennzeichens muss in diesem Fall auch damit rechnen, seine roten Kennzeichen dauerhaft zu verlieren.
Wer privat eine Probe- oder Überführungsfahrt vorhat, beantragt ein Kurzzeitkennzeichen.
Was gilt im Ausland?
Bei roten (Händler-)Kennzeichen handelt es sich um eine nationale Kennzeichnung für Probe-und Überführungsfahrten. Ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen (Händler-)Kennzeichen und der entsprechenden Fahrzeugpapiere besteht nur mit Österreich, Italien, Dänemark und der Schweiz. Der Import von ausländischen Fahrzeugen nach Deutschland mit deutschen roten Kennzeichen ist allerdings verboten.