Wer ein Fahrzeug zulassen möchte, dies aber nicht selbst erledigen kann oder will, lässt sich durch einen Bevollmächtigten vertreten. Hier erhalten Sie alle Infos, wie es funktioniert – und einen PDF-Download.
Fahrzeughalter und Bevollmächtigter müssen sich ausweisen
Auch das Fahrzeug muss eindeutig zu identifizieren sein
Der Bevollmächtigte bekommt in der Zulassungsstelle die Fahrzeugpapiere
Rund 7,6 Millionen Besitzumschreibungen von Kraftfahrzeugen gab es im Jahr 2025 in Deutschland. Nicht jeder Auto- oder Motorradbesitzer kann oder will den Termin in der Zulassungsstelle selbst wahrnehmen. In diesem Fall beauftragt man mit der Kfz-Zulassung jemand anderen. Dafür ist eine Vollmacht erforderlich.
Vollmacht für Kfz-Zulassung als PDF downloaden
Die Vollmacht für die Zulassung eines Fahrzeuges steht hier zum Download bereit.
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Vollmacht für die Kfz-Zulassung
Wenn ein Minderjähriger ein Fahrzeug zulassen möchte, braucht er eine Einwilligungserklärung seiner gesetzlichen Vertreter. Hier geht es zum Download.
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Vollmacht für die Kfz-Zulassung durch Minderjährige
Tipp: Zulassungsbehörden haben oft eigene Muster für die Dokumente und verlangen zusätzlich eine Datenschutzerklärung. Klären Sie deshalb vorher ab, ob die ADAC Vorlagen anerkannt werden.
Angaben zum Fahrzeughalter und zum Bevollmächtigten
In der Vollmacht für die Zulassung tragen der Halter des Fahrzeugs und der Bevollmächtigte ihre Namen und Adressen ein. Zum Nachweis der Identität muss der Bevollmächtigte der Zulassungsstelle den Personalausweis oder Reisepass im Original vorlegen. Für den Antragsteller genügt meist eine Kopie. Handelt es sich um einen Reisepass, ist zusätzlich eine Meldebestätigung des Hauptwohnsitzes nötig, die höchstens drei Monate alt sein darf.
Bei Firmen sind für die Zulassung außerdem ein Handelsregisterauszug, die Gewerbeanmeldung und ein Ausweis der unterschriftsberechtigten Person beziehungsweise Personen erforderlich.
Außerdem muss für die Kfz-Zulassung ein SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer vorliegen. Formulare zum Download gibt es auf den Internetseiten der Zulassungsstellen.
Die Vollmacht für die Kfz-Zulassung muss in der Regel diese Informationen zum Fahrzeug enthalten: Hersteller und Typ, Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN), Wunschkennzeichen – falls reserviert – und die siebenstellige Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer). Der Bevollmächtigte nimmt in der Kfz-Zulassungsstelle die Zulassungsbescheinigung Teil I und II entgegen. Falls gewünscht erhält er für das Fahrzeug eine Feinstaubplakette.
ADAC Musterverträge, Vollmachten und andere Vorlagen