Kraftfahrzeugsteuer für Wohnmobile: Das müssen Sie wissen

Wohnmobil fährt auf einer Strasse
Für Wohnmobile gelten bei der Kraftfahrzeugsteuer spezielle Regeln© ADAC/Uwe Rattay

Die Kfz-Steuer fürs Wohnmobil richtet sich nach Gewicht und Schadstoffklasse. Wir erklären, wie man die Steuer berechnet.

  • Wichtig: Emissions-Schlüsselnummer in der Zulassungsbescheinigung oder im Fahrzeugschein  

  • Tabelle für die Steuer-Berechnung nach Schadstoffklasse und Gewicht

  • Neue Fahrzeuge werden in die beste Schadstoffklasse eingruppiert

Neue Pkw werden seit dem 1. September 2018 nur noch zugelassen, wenn Emissionen und Verbrauch nach dem neuen WLTP-Messverfahren ermittelt sind. Weil die Ergebnisse bei diesem Prüfverfahren realistischer als beim alten NEFZ-Verfahren sind, erhöht sich für viele Modelle die Kfz-Steuer, da diese auf Basis der CO₂-Emissionen berechnet wird. Bei neuen Wohnmobilen (zugelassen ab 1. September 2018) ändert sich durch das WLTP-Verfahren jedoch nichts an der Steuer, sie werden in die aktuell beste Schadstoffklasse (S6) sortiert. Grundsätzlich hängt die Kfz-Steuer bei Wohnmobilen ab vom zulässigen Gesamtgewicht und der Schadstoffklasse.

Per Schlüsselnummer zur Schadstoffklasse

Entscheidend für die Berechnung der Steuer bei Wohnmobilen ist die Emissions-Schlüsselnummer. Sie steht wie beim Pkw in der seit 1.10.2005 ausgegebenen Zulassungsbescheinigung Teil 1 im "Feld 14.1" (links, in der Mitte des Dokuments) - im "alten" Fahrzeugschein unter "Schlüsselnummer – zu 1" (oben auf dem Dokument).

Fahrzeugschein
Wichtig: Schlüsselnummer in der Zulassungsbescheinigung (links) oder im Fahrzeugschein © ADAC/ Carolin Erbe

Schlüsselnummer & Schadstoffklasse

Mit der Schlüsselnummer kann man die Wohnmobil-Schadstoffklasse ermitteln. Wichtig ist dabei die 2800-kg-Grenze

Schadstoffklasse

Emissions-Schlüsselnummern



Wohnmobile bis 2800 kg zul. GG

Wohnmobile über 2800 kg zul. GG

S1

11…14, 16, 18…24, 28, 29, 34, 40, 77

10…12, 30…32, 40…43, 50…53

S2

25…27, 35, 41, 49, 50…52, 71

20…22, 33, 44, 54, 60, 61

S3

30, 31, 36, 37, 42, 44…48, 67…70, 72

34, 45, 55, 70, 71

S4

32, 33, 38, 39, 43, 53…66, 73

35, 80, 81

S5

74

83, 84

S5

35A0 bis 35 M0

35A0 bis 35 M0

S6

36N0 bis 36 ZL, 36AA bis 36EC, 66A0 bis 66E0

36N0 bis 36 ZL, 36AA bis 36EC, 66A0 bis 66E0

EEV

75

90, 91

Sonstige

00…10, 15, 17, 88, 98

00, 01, 02, 88, 98

Die Steuer-Tabelle 

Die Steuersätze werden nach Schadstoffklassen berechnet, und zwar in Schritten je angefangene 200 kg Gesamtgewicht. Für die zahlreichen Fahrzeuge mit 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht gilt also beispielsweise der Betrag wie für 3,6 t.


Schadstoffklassen



Zulässiges Gesamtgewicht

mindestens S4

S2 – S3

S1 und schlechter

1,8 t

144 €

216 €

360 €

2,0 t

160 €

240 €

400 €

2,2 t

170 €

250 €

410 €

2,4 t

180 €

260 €

420 €

2,6 t

190 €

270 €

430 €

2,8 t

200 €

280 €

440 €

3,0 t

210 €

290 €

450 €

3,2 t

220 €

300 €

460 €

3,4 t

230 €

310 €

470 €

3,6 t

240 €

320 €

480 €

3,8 t

250 €

330 €

490 €

4,0 t

260 €

340 €

500 €

4,2 t

270 €

350 €

510 €

4,4 t

280 €

360 €

520 €

4,6 t

290 €

370 €

530 €

4,8 t

300 €

380 €

540 €

5,0 t

310 €

390 €

550 €

5,2 t

320 €

400 €

565 €

5,4 t

330 €

410 €

580 €

5,6 t

340 €

420 €

595 €

5,8 t

350 €

430 €

610 €

6,0 t

360 €

440 €

625 €

6,2 t

370 €

450 €

640 €

6,4 t

380 €

460 €

655 €

6,6 t

390 €

470 €

670 €

6,8 t

400 €

480 €

685 €

7,0 t

410 €

490 v

700 €

7,2 t

420 €

500 €

715 €

7,4 t

430 €

510 €

730 €

7,6 t

440 €

520 €

745 €

So funktioniert die Berechnung

Wohnmobile mindestens Schadstoffklasse S4 oder besser
Je angefangene 200 kg werden für das Gesamtgewicht bis zu 2000 kg 16 Euro fällig, für das Gewicht darüber 10 Euro je angefangene 200 kg. Insgesamt jedoch nicht mehr als 800 Euro.

Schadstoffklasse S3 oder S2
Je angefangene 200 kg für Gesamtgewicht bis zu 2000 kg 24 Euro, für das Gewicht darüber 10 Euro je angefangene 200 kg. Insgesamt jedoch nicht mehr als 1000 Euro.

Alle anderen
Je angefangene 200 kg bis zum Gesamtgewicht von 2000 kg 40 Euro, für das Gewicht über 2000 kg bis zu 5000 kg 10 Euro, über 5000 kg bis zu 12.000 kg 15 Euro und über 12.000 kg 25 Euro. Rechenbeispiel für ein Wohnmobil mit 2700 kg zul. Gesamtgewicht: Es zählt zunächst immer der "Sockelbetrag" für bis 2000 kg zul. GG.:  Je "angefangene" 200 kg zu 40 Euro ergeben bei 2000 kg 400 Euro. Bleiben 700 kg bis zum Gesamtgewicht unseres Beispiels-Fahrzeugs: 4x "angefangene" 200 kg zu 10 Euro ergeben 40 Euro. Somit wären hier pro Jahr 440 Euro fällig.

Aufgelastete Fahrzeuge

Bei Wohnmobilen, die ursprünglich ein zulässiges Gesamtgewicht bis 2800 kg hatten und nachträglich aufgelastet wurden, besteht die Möglichkeit, dass in den Fahrzeugpapieren weiterhin die Emissions-Schlüsselnummer bis 2800 kg zGG eingetragen ist. Dies ist in den Zulassungsdokumenten an den vor der Emissions-Schlüsselnummer angegebenen speziellen Kennziffern ersichtlich. Zulassungsbescheinigung Teil 1: In Spalte 14.1 stehen die ersten beiden Ziffern "04" für Wohnmobile bis 2800 kg zGG; die Ziffern "06" für über 2800 kg zGG. Alter Fahrzeugschein: Unter "Schlüsselnummer zu 1" stehen die Ziffern "1605" für Wohnmobile bis 2800 kg und "2105" für Wohnmobile über 2800 kg zGG.

Wohnmobil-Oldtimer

Für Wohnmobile mit H-Kennzeichen gilt ein pauschaler Steuersatz von 191,73 Euro je Jahr.

Saisonkennzeichen

Wenn ein Wohnmobil nur für einige Monate zugelassen ist, zahlt man auch nur für diesen Zeitraum Steuern.

Das gilt als Wohnmobil

Der Begriff "Wohnmobil" (Aufbauart SA) wird so definiert: Fahrzeug der Klasse M mit Platz für die Unterbringung von Personen, das mindestens die folgende Ausrüstung umfasst:
a) Sitze und Tisch
b) Sitze, die zu Schlafgelegenheiten geändert werden können
c) Kochmöglichkeit
d) Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen.
Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen. Jedoch kann der Tisch so gebaut sein, dass er leicht zu entfernen ist.

Hier finden Sie Informationen zum Thema Schadstoffklassen und Diesel-Fahrverbote.