Auto gebraucht kaufen: Worauf Sie achten sollten

Eine Frau sitzt in einem Auto
Auto aus zweiter Hand: Versteckte Mängel mit der ADAC Gebrauchtwagen-Checkliste entdecken © iStock.com/lechatnoir

Manipulierter Tacho, versteckte Mängel, fehlende Papiere und gestiegene Preise: Beim Gebrauchtwagenkauf gibt es viele Fallstricke. ADAC Juristinnen und Juristen geben Tipps, worauf Sie unbedingt achten sollten.

  • Auto vor Unterschrift besichtigen und Probefahrt machen

  • Mit ADAC Checkliste unseriöse Verkäufer erkennen und Mängel entdecken

  • Vom Verkäufer nicht unter Druck setzen lassen

Gebrauchtwagen vor Kauf besichtigen

Kaufen Sie das Auto auf keinen Fall ungesehen und machen Sie keine Zusagen am Telefon. Schließen Sie keinen Kaufvertrag ab, bevor Sie das Auto besichtigt haben. Denn: Auch ein mündlich oder z.B. per WhatsApp geschlossener Kaufvertrag ist rechtlich bindend. So einfach kommen Sie da nicht wieder heraus.

Wer einen Gebrauchtwagen kaufen möchte, sollte sich den Verkäufer anschauen. Ein seriöser Autoverkäufer spricht offen über Vorschäden und Mängel des zum Verkauf stehenden Fahrzeugs. Er lässt Sie Probe fahren, liefert eine lückenlose Fahrzeugdokumentation und zeigt Ihnen HU-Berichte und Reparaturrechnungen.

Nehmen Sie eine zweite Person zur Besichtigung mit. Schauen Sie das Auto bei Helligkeit und gutem Wetter rundherum an, sonst kann man Roststellen, Dellen oder Kratzer leicht übersehen. Wichtig ist, den Gebrauchtwagen auf nicht sofort sichtbare Mängel und Unfallschäden zu untersuchen. Denn ein privater Verkäufer darf die Haftung für solche Mängel ausschließen.

Erst prüfen, dann unterschreiben

Schauen Sie sich das Fahrzeug erst genau an, bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben

Checkliste für Gebrauchtwagenkauf

Mit der ADAC Checkliste für den Gebrauchtwagenkauf kommen Sie den wichtigsten Mängeln selbst auf die Spur. Sie steht hier kostenlos zum Download bereit:

Checkliste für den Gebrauchtwagenkauf
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Nach Unfallschäden fragen

Erkundigen Sie sich ausdrücklich nach Unfallschäden. Auch reparierte Schäden mindern den Wert des Autos. Wurde ein Fahrzeug durch eine äußere Einwirkung beschädigt, spricht man von einem Unfallwagen, egal wie groß der Schaden war. Nur ganz geringfügige Lackkratzer und andere kleine "Schönheitsfehler" gelten nicht als Unfallschaden.

Ein privater Verkäufer muss über einen Unfallschaden aufklären, wenn Sie ihn danach fragen. Ein Händler hat eine sogenannte Aufklärungspflicht. Das heißt, er muss ungefragt über Unfallschäden informieren und ausdrücklich darauf hinweisen, wenn der Kunde nicht damit rechnen kann. Außerdem muss er das Auto vor dem Verkauf auf Unfallschäden untersuchen.

Tipp: Lassen Sie sich im Kaufvertrag schriftlich zusichern, dass das Auto unfallfrei ist. Bei Zweifeln können Sie das Auto vom ADAC Fachmann durchchecken lassen.

Manipulierter Tacho: Betrug erkennen

Experten gehen davon aus, dass in Deutschland jedes dritte gebrauchte Auto einen manipulierten Tacho hat. Achten Sie darauf, dass im Kaufvertrag nicht nur der abgelesene Kilometerstand, sondern die Gesamtfahrleistung steht. Entspricht diese nicht der Wahrheit, fehlt eine zugesicherte Eigenschaft und berechtigt zum Rücktritt vom Kauf.

Bild: © ADAC/David Klein/Ralph Wagner, Video: © ADAC e.V.

Serviceheft und Papiere prüfen

Das Serviceheft und die Zulassungspapiere geben Aufschluss über die Vorgeschichte des Gebrauchten.

  • Serviceheft: Kann der Verkäufer kein Serviceheft, keine HU-Berichte oder Werkstattrechnungen vorlegen, sollen möglicherweise Mängel am Gebrauchten verschleiert werden. Oder es wurden nicht alle Wartungen durchgeführt.

  • Die Aussage "scheckheftgepflegt" heißt nicht, dass alle Wartungen gemacht wurden. Kaufen Sie ein Auto vom Händler und fehlt das Original-Scheckheft, muss der Händler darauf hinweisen, sonst liegt ein Mangel vor. Kann der Händler nicht nachweisen, dass die Inspektionen wie vorgeschrieben durchgeführt wurden, können Sie den Kaufpreis mindern.

  • Prüfen Sie, wie viele Vorbesitzer in der Zulassungsbescheinigung eingetragen sind. Fragen Sie nach, besonders wenn das Auto viele Vorbesitzer hat oder der Verkäufer es nur für kurze Zeit besessen hat.

  • Prüfen Sie, ob die Fahrgestellnummer mit den Papieren übereinstimmt. Gibt es hier Unstimmigkeiten, könnte es sich um ein gestohlenes Auto mit falschen Papieren handeln.

Probefahrt machen

Machen Sie eine Probefahrt, bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben. Nehmen Sie wenn möglich eine Begleitperson mit. Alles, worauf Sie bei der Probefahrt achten sollten, finden Sie in der ADAC Checkliste für die Probefahrt:

Checkliste für die Probefahrt
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Tipp der ADAC Juristen: Klären Sie vor der Probefahrt, wie das Fahrzeug versichert ist. Besteht eine Vollkaskoversicherung und verursachen Sie einen Schaden am Fahrzeug eines privaten Verkäufers, müssen Sie nur die Selbstbeteiligung und den Höherstufungsschaden zahlen. Beim Händlerfahrzeug ist davon auszugehen, dass die Haftung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz reduziert ist.

Schließen Sie außerdem eine Vereinbarung über die Probefahrt ab. Sie können eine ADAC Mustervereinbarung hier herunterladen.

Laden Sie sich hier die ADAC Mustervereinbarung für eine Probefahrt herunter
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Händlertrick: Verkauf für Vorbesitzer

Der Gebrauchtwagenhändler darf die gesetzliche Sachmängelhaftung von zwei Jahren auf ein Jahr verkürzen. Ganz ausschließen darf er sie aber nicht.

Seien Sie vorsichtig: Einige Händler versuchen, die Sachmängelhaftung zu umgehen, indem sie das Auto im Auftrag des Vorbesitzers verkaufen. Fragen Sie den Vorbesitzer direkt, ob er tatsächlich den Verkauf in seinem Namen in Auftrag gegeben hat.

Achten Sie auch beim Privatverkauf darauf, dass der eingetragene Halter und der Verkäufer identisch sind. Wenn dies nicht der Fall ist, fragen Sie nach einer Vollmacht und wenden Sie sich direkt an den Halter oder den Vorbesitzer.

Nicht unter Druck setzen lassen

Vorsicht ist geboten, wenn Sie der Verkäufer unter Druck setzt ("Sie müssen sich schnell entscheiden") oder konkrete Fragen mit banalen Floskeln ("Das ist bei diesen Modellen immer so") beantwortet.

Bestehen Sie darauf, dass der Verkäufer alle mündlichen Zusicherungen (Kilometerleistung, Garantien, Zusatzausstattung, Unfallfreiheit, Unfallumfang, Zubehör etc.) schriftlich im Kaufvertrag bestätigt.

Vorsicht: Ist ein Angebot zu gut, um wahr zu sein, könnte es sich um Betrug handeln. Infos zu den häufigsten Betrugsmaschen am Gebrauchtwagenmarkt

Zweifel am Alter? So erkennen Sie, wie alt das Gebrauchtfahrzeug wirklich ist

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