Wohnmobil-Dinner im Corona-Lockdown
Dinner im Wohnmobil – an dieser neuen Idee im Corona-Lockdown finden gerade immer mehr Gastronomen und Camper Gefallen. ADAC Clubjuristen sagen, was Sie dabei beachten müssen.
Menü wird auf dem Parkplatz ans Wohnmobil gebracht
Idee findet großen Anklang in ganz Deutschland
Keine Übernachtung wegen Beherbergungsverbot
Das besondere Corona-Gastro-Konzept funktioniert so: Camper fahren mit ihrem Reisemobil auf den Parkplatz eines Restaurants und verspeisen das vom Lokal angebotene Essen im eigenen Fahrzeug. Im Gasthof ist nur die Küche in Betrieb, die gemäß den Lockdown-Regeln Mahlzeiten "to go" zubereitet. Eine Servicekraft liefert das Menü an die Wohnmobiltür – oft nicht auf Papptellern, sondern auf Porzellan. Häufig wird das Ganze festlich dekoriert mit Blumen, besonders Kreative servieren sogar im weihnachtlichen Rentierkostüm.
Beispiele vom einfachen Gasthof bis zur gehobenen Küche oder Kochschule gibt es mittlerweile zuhauf im ganzen Bundesgebiet. Eine Facebook-Gruppe zum Thema* hat inzwischen mehrere tausend Mitglieder.
Die Gastronomen sind froh über die zusätzliche Einnahmequelle in kargen Lockdown-Zeiten, die Camper über eine kulinarisch-gepflegte Abwechslung im Corona-Alltag. Oft wird ein Geburtstag oder Hochzeitstag gefeiert – entsprechend den Kontakt-Beschränkungen im kleinen Kreis des eigenen rollenden Hausstands.
Harter Lockdown bis mindestens 14. Februar
Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, haben Bund und Länder massive Einschränkungen im privaten und öffentlichen Bereich beschlossen. Diese gelten in ganz Deutschland bis mindestens 14. Februar.
Von nicht zwingend notwendigen Reisen im In- und Ausland wird abgeraten
Touristische Übernachtungen in Hotels und anderen Unterkünften in Deutschland sind verboten. Lediglich Geschäftsreisen sind weiterhin zugelassen
Im öffentlichen und in fast allen Bundesländern auch im privaten Bereich darf sich ein Haushalt nur noch mit einer weiteren Person und umgekehrt treffen
Restaurants, Cafés und andere Lokale sind geschlossen und dürfen nur Speisen zum Mitnehmen verkaufen. Alkoholkonsum im Freien ist verboten
Bis auf Geschäfte des täglichen Bedarfs bleibt der komplette Einzelhandel geschlossen
Museen, Theater, Kinos, Freizeitparks, Schwimmbäder und ähnliche Einrichtungen bleiben ebenfalls zu
Beim Einkaufen und im öffentlichen Personenverkehr muss ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden – in Bayern sogar eine FFP2-Maske
Freizeitsport ist nur noch individuell, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts erlaubt
In Hotspots mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 200 Infizierten pro 100.000 Einwohner sollen sich Personen nur noch maximal 15 Kilometer von ihrer Wohnung entfernen dürfen
Die Gruppen-Gründer raten den Gastronomen allerdings dringend, mit dem jeweiligen Ordnungsamt vorab die Rahmenbedingungen zu klären. Und die Kunden dürfen während des Lockdowns die gelieferten Speisen nur mit Abstand zum Restaurant verzehren und müssen danach wieder nach Hause fahren. Der Gasthof Sternen in Mühlhofen am Bodensee, einer der Womo-Dinner-Pioniere, weist z. B. darauf hin, dass das Übernachten auf dem Gelände behördlich untersagt sei.
Keine Übernachtung nach dem Camper-Dinner
Auch die ADAC Clubjuristen raten: Wohnmobil-Fahrer sollten nicht auf die Idee kommen, zum Dinner im Camper reichlich Tischwein zu genießen und dann gleich an Ort und Stelle zu übernachten. Touristische Übernachtungen bleiben im Corona-Lockdown noch mindestens bis 10. Januar bundesweit verboten. Auch Campingplätze und andere Anbieter von Stellplätzen gegen Entgelt gelten als Beherbergungsbetriebe, damit dürfen dort keine touristischen Übernachtungen stattfinden. Stellt der Wirt des Gasthauses seinen privaten Parkplatz zur Übernachtung mit dem Wohnmobil zur Verfügung, kann das je nach Auslegung des Wortlautes der einzelnen Länderverordnungen durchaus ein Verstoß gegen das Beherbergungsverbot sein.
Zur einmaligen Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit dürfte man zwar an der öffentlichen Straße im Wohnmobil übernachten, um Gefahr durch Übermüdung zu vermeiden. Doch das spielt hier keine Rolle, da das Übernachten nach dem Wohnmobil-Dinner auf privatem Grund stattfindet.
Auch im öffentlichen Straßenraum ist das Übernachten nur im Ausnahmefall erlaubt. Und zwar dann, so die ADAC Clubjuristen, wenn die "körperliche Fahrtüchtigkeit wiederhergestellt" werden muss. In der Praxis ist das z.B. nach langen, anstrengenden Fahrten der Fall. Von einer Wiederherstellung der Fahrtauglichkeit in diesem Sinne könne aber wohl dann nicht mehr gesprochen werden, wenn der Betroffene bei Unterbrechung der Reise noch fahrtüchtig war und anschließend zu viel getrunken hat.
Mehr Infos für Camper finden Sie hier sowie auf Pincamp, dem Campingportal des ADAC.*
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