Wohnmobil-Dinner: Das sollten Sie bei diesem Campingtrend beachten

Florian Schmidt (r) und Tovah Shanok sitzen auf einer Mauer an der Elbe. Ein Wohnmobil steht am «Weltrad-Restaurant» und bietet ab Samstag eine Alternative zum Gaststätten-Besuch: Das Wohnmobil-Dinner!
Wohnmobil-Dinner, eine Idee aus Zeiten des Corona-Lockdowns, gibt es vielerorts weiterhin© picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

Dinner im Wohnmobil – an dieser Idee aus dem Corona-Lockdown finden weiterhin viele Campingfans und Gastronomen Gefallen, Angebote gibt es bundesweit. ADAC Clubjuristinnen und -juristen sagen, was Sie dabei beachten müssen.

  • Menü wird auf dem Parkplatz ans Wohnmobil gebracht

  • Idee findet weiter Anklang in ganz Deutschland

  • Bei Übernachtung Vorschriften beachten

Das besondere Gastro-Konzept, entstanden in den Zeiten des Corona-Lockdowns, funktioniert so: Campende fahren mit ihrem Reisemobil auf den Parkplatz eines Restaurants und verspeisen das vom Lokal angebotene Essen im eigenen Fahrzeug. Im Gasthof werden Mahlzeiten "to go" zubereitet. Eine Servicekraft liefert das Menü an die Wohnmobiltür – oft nicht auf Papptellern, sondern auf Porzellan. Häufig wird das Ganze festlich dekoriert mit Blumen.

Beispiele vom einfachen Gasthof bis zur gehobenen Küche oder Kochschule gab es während der Corona-Pandemie bald zuhauf im ganzen Bundesgebiet. Die Gastronomen waren besonders froh über die zusätzliche Einnahmequelle in kargen Lockdown-Zeiten, die Campenden über eine kulinarisch-gepflegte Abwechslung im Corona-Alltag. Oft wurde ein Geburtstag oder Hochzeitstag gefeiert – im kleinen Kreis und im eigenen rollenden Hausstand.

Zahlreiche Angebote in Deutschland auf einer Karte

Inhaber Ronny Marzin hat vor 10 Jahren seine Kochschule in Oberkirch eröffnet und hat sich über die Jahre im Bereich Kochkurse und Catering Events einen Namen gemacht.
Von Anfang an beim Wohnmobil-Dinner dabei: Ronny Marzin vom Restaurant Landglück im badischen Nesselried© Landglück/Iris Rothe

Auch nach dem Ende der Corona-Pandemie hält das Interesse der Campenden am Wohnmobil-Dinner an, wie die Facebook-Gruppe zum Thema* mit mehreren Tausend Mitgliedern zeigt. Daraus entstanden ist zudem eine Plattform für Wohnmobil-Dinner-Angebote*, auf der zahlreiche Angebote von Lokalen zu finden sind – auch auf einer interaktiven Karte.

Von Anfang an dabei ist beispielsweise Ronny Marzin, der in seinem Restaurant Landglück im badischen Nesselried bei Offenburg auch weiterhin Wohnmobil-Dinner anbietet: keinen Pappteller-Imbiss, sondern ein 3-Gänge-Menü "für Leute, die Wert auf gutes Essen legen", sagt der Gastronom. Entstanden sei hier eine Art "Gourmet-Tourismus". Mittlerweile gebe es Stammgäste, die auf ihren Wohnmobil-Reisen regelmäßig Station in seinem Lokal machten und sich in der Regel auch vorab anmeldeten.

Übernachtung nach dem Dinner im Wohnmobil

Die Gruppengründer hatten von Beginn an allen teilnehmenden Gastronomen dringend geraten, mit dem jeweiligen Ordnungsamt vorab die Rahmenbedingungen zu klären. Häufig wollen beispielsweise Campende nach ihrem Menü im Womo nicht weiterfahren, sondern stehen bleiben. Die ADAC Clubjuristinnen und -juristen raten: Wohnmobil-Fahrerinnen und -Fahrer sollten nicht davon ausgehen, dass sie nach dem Dinner an Ort und Stelle übernachten können, sondern müssen sich vorab bei dem Lokal informieren. Ob das Übernachten auf Privatgrund zulässig ist, muss der Anbieter mit den Behörden vor Ort klären.

Urlaubstipps und Reiseinspirationen. Kostenlos vom ADAC

Zur einmaligen Wiederherstellung der körperlichen Fahrtüchtigkeit dürfe man zwar im öffentlichen Straßenraum im Wohnmobil schlafen, um Gefahr durch Übermüdung zu vermeiden. Dies sei aber nur im Ausnahmefall erlaubt, so die ADAC Clubjuristinnen und -juristen, z.B. nach langen, anstrengenden Fahrten. Von einer Wiederherstellung der Fahrtauglichkeit in diesem Sinne könne aber wohl nicht gesprochen werden, wenn jemand bei Unterbrechung der Reise noch fahrtüchtig war und anschließend zu viel getrunken hat.

Mehr Infos für Camper finden Sie hier sowie auf Pincamp*, dem Campingportal des ADAC.

*Durch Anklicken des Links werden Sie auf eine externe Internetseite weitergeleitet, für deren Inhalte der jeweilige Seitenbetreiber verantwortlich ist.