Neue Lkw-Maut ab 3,5 Tonnen: Sind auch Wohnmobile betroffen?

Ob die neue Lkw-Maut auch für Wohnmobile Folgen hat, erklärt ADAC Clubjuristin Julia Neumeier im Video ∙ Bild: © ADAC/David Klein/dpa, Video: © ADAC e.V.

Das Gesetz über die neue Lkw-Maut kann Folgen für bestimmte Wohnmobile über 3,5 Tonnen haben. Welche Fahrzeuge das betrifft und was Camper tun können.

  • Mautpflicht ab 3,5 Tonnen gilt ab 1. Juli 2024

  • Wohnmobile bleiben mautfrei, nur kleiner Teil der Campingfahrzeuge betroffen

  • Tipps: Zulassung als Wohnmobil statt Lkw, Registrierung bei Toll Collect

Durch die jetzt beschlossene Gesetzesänderung wird die Lkw-Maut* ab Dezember an den CO₂-Ausstoß gekoppelt. Die Mautpflicht wird außerdem ab 1. Juli 2024 ausgeweitet auf Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Ausgenommen sind Handwerkerfahrzeuge unter 7,5 Tonnen.

Reine Wohnmobile über 3,5 Tonnen mautfrei

Etwa 160.000 Wohnmobile über 3,5 und bis 7,5 Tonnen sind in Deutschland zugelassen, unter denen etliche mit der Mautpflicht ab Juli konfrontiert werden könnten, so ADAC Campingexperte Martin Zöllner. Aber: Die meisten sind für Mautkontrollsysteme von außen eindeutig als Wohnmobile erkennbar und bleiben damit ohne bürokratischen Aufwand weiterhin mautfrei.

Keine Mautpflicht gibt es generell laut Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) für Fahrzeuge, die mit Wohneinrichtung (u.a. Toilette, Dusche, Betten, Kochgelegenheit, Wohnraum) dauerhaft und fest ausgestattet wurden und die ausschließlich der Personenbeförderung und nicht dem Transport von Gütern dienen. Dies gilt auch für Lkw mit Kofferaufbau, die nachträglich dauerhaft zum Wohnmobil umgestaltet wurden.

Bei Wohnmobilen mit Ladebereich (z.B. Pferdeabteil, Heckgarage) oder Transportanhängern muss der Wohnbereich mindestens 50 Prozent der Nutzfläche betragen, und sie dürfen ausschließlich für private Fahrten verwendet werden.

Probleme bei Lkw- oder Bus-Ausbau

Wie viele Campingfahrzeuge sind also tatsächlich betroffen von der neuen Lkw-Maut? "Das wissen wir nicht genau", sagt ADAC Experte Zöllner, "sicher nur ein kleiner Teil." Es gebe aber etliche Fahrzeuge auf Lkw- oder Omnibus-Chassis, "die auf den ersten Blick von außen nicht eindeutig wie ein Wohnmobil aussehen“, auch wenn sie zugelassen sind als M1 SA (Fahrzeug zur Personenbeförderung Sonderaufbau Wohnmobil).

Einige seien auch mit Lkw-Zulassung unterwegs. "Selbstausbauer nutzen zum Beispiel Lkw, Unimogs mit Kastenaufbau oder montieren einen Wohnwagen ohne Räder auf die Pritsche", so Zöllner. Von außen sei auch nicht zu erkennen, ob ein Wohnmobil über 3,5 Tonnen habe, es könne auf- oder abgelastet sein.

Zulassung als Wohnmobil statt Lkw

Was können Besitzer von Campingfahrzeugen tun, die nicht sofort als Wohnmobil erkennbar oder die als Lkw zugelassen sind, wenn sie künftig Mautprobleme vermeiden wollen? Das BALM empfiehlt "aus Praktikabilitätsgründen", unter anderem zur Vorlage von Fahrzeugdokumenten bei Kontrollen, eine Zulassung als 'Sonstiges Kfz Wohnmobil'.

Gerade bei älteren Basisfahrzeugen lohne sich das Rechenexempel zwischen der Zulassung "Lkw" und "M1 SA Wohnmobil", weiß ADAC Verkehrsexperte Jürgen Berlitz – vorausgesetzt, man benutzt häufiger Autobahnen oder Bundesstraßen. Zusammen mit der neuen CO₂-Abgabe könnten relevante Kilometerkosten entstehen.

Aber: Im Grunde kann auch ein Lkw von der Mautpflicht befreit bleiben, wenn er denn ausschließlich als Wohnmobil genutzt wird. Die aufwendige Beweislast gegenüber der Betreibergesellschaft Toll Collect GmbH* liegt allerdings beim Halter.

Urlaubstipps und Reiseinspirationen. Kostenlos vom ADAC

Wohnmobil freiwillig registrieren ab 2024

Wenn künftig bei der Mautüberwachung Zweifel entstehen, ob es sich bei einem Fahrzeug wirklich um ein Wohnmobil handelt, soll dem Halter ein Anhörungsbogen zugeschickt werden, mit dem er den Status beweisen kann.

Der Halter kann sein Fahrzeug auch auf freiwilliger Basis vorab als Wohnmobil registrieren lassen bei Toll Collect. So lassen sich laut BALM "unnötige Ausleitungen, Kontrollen und Nacherhebungsbescheide weitestgehend vermeiden".

Dem Registrierungsantrag muss man eine Fahrzeugscheinkopie, Fotos und Aufbauskizzen des Wohnmobils mit Angaben der Größenverhältnisse von Wohn- und Ladebereich sowie Informationen zur Nutzung des Wohnmobils beifügen. Die Registrierung gilt maximal zwei Jahre und kann anschließend verlängert werden.

Die Registrierung von Wohnmobilen mit mehr als 3,5 Tonnen ist voraussichtlich ab Anfang 2024 im Serviceportal von Toll Collect* möglich.

* Durch Anklicken des Links werden Sie auf eine externe Internetseite weitergeleitet, für deren Inhalte der jeweilige Seitenbetreiber verantwortlich ist.