Kindersitzpflicht: Bis wann braucht man einen Kindersitz?

Kinder müssen im Auto richtig gesichert werden und brauchen einen geeigneten Sitz. Doch wie lange ist das so, und ab wann dürfen Kinder ohne speziellen Sitz mitfahren? Und wie schützt man ältere Kinder richtig?
Pflicht für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind
Auch bei Kurzfahrten Kinder richtig sichern
Bei älteren Kindern auf einen optimalen Gurtverlauf achten
Babys und Kinder als Mitfahrer in Kraftfahrzeugen brauchen besonderen Schutz. Auch bei größeren Kindern muss darauf geachtet werden, dass der Dreipunkt-Sicherheitsgurt am Körper des Kindes so verläuft, wie bei einem Erwachsenen. Deshalb sollte nicht nur die gesetzliche Regelung über den Einsatz eines Kindersitzes bzw. einer Sitzerhöhung entscheiden, sondern vor allem der optimale Gurtverlauf.
Das ist gesetzlich vorgeschrieben
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt, bis zu welcher Größe und welchem Alter der Kindersitz vorgeschrieben ist. Kinder dürfen ab dem 12. Geburtstag oder wenn sie größer als 1,50 m sind, ohne Kindersitz im Fahrzeug mitfahren – natürlich mit entsprechendem Sicherheitsgurt. Selbstverständlich gelten diese Regeln auch auf kurzen Fahrten.
Verantwortlich für die korrekte Sicherung von Kindern im Fahrzeug ist immer die Person am Steuer, entsprechend haftet sie auch bei Unfällen. Bei einer Sicherung nur mit dem Dreipunkt-Sicherheitsgurt können dabei schwere Verletzungen im Bauchbereich der Kinder auftreten – alleine wegen der ungünstigen Lage des Beckengurts.
Es empfiehlt sich deshalb, Kindersitze immer im Fahrzeug mitzuführen, damit Kinder auch spontan mitgenommen werden können. Sitzerhöher ohne Rückenstützen sind eine Notlösung. Sie können z.B. dann verwendet werden, wenn drei Personen sonst auf dem Rücksitz nicht genügend Platz finden.
Kindersitz-Normen UN ECE Reg. 44 und 129
Auch die Norm eines Kindersitzes ist gesetzlich festgelegt. Derzeit sind drei Normen zugelassen: UN ECE Reg. 44/03, UN ECE Reg. 44/04 und UN ECE Reg. 129.
So sitzen größere Kinder sicher

Auch wenn die Kleinen größer werden und die Kindersitzpflicht offiziell nicht mehr gilt, kann es sicherer sein, den Nachwuchs weiterhin in einem Kindersitz zu transportieren. Das ist vor allem empfehlenswert, wenn das Kind zwar schon zwölf Jahre alt, aber kleiner als 150 cm ist und der Sicherheitsgurt deshalb nicht ordnungsgemäß verläuft.
Für ältere Kinder bietet eine Sitzerhöhung mit Rückenteil den besten Schutz. Die ECE-Zulassung für Sitzerhöher ist aus prüftechnischen Gründen auf 36 kg beschränkt, doch auch schwerere Kinder müssen die Systeme verwenden, wenn für sie die Kindersitzpflicht noch besteht. Nach Auskunft der Bundesanstalt für Straßenwesen und dem Verkehrsministerium sind Sitzerhöher auch für Kinder über 36 kg geeignet.
Die ADAC Fachleute empfehlen, möglichst breite und stabile Modelle zu wählen. Eventuell muss auch auf einen Sitzerhöher mit sehr niedrigen Gurthaken zurückgegriffen werden. Nur für den Fall, dass der Körperumfang des Kindes so groß ist, dass es in keinen im Handel erhältlichen Kindersitz passt, kann durch die Straßenverkehrsbehörde (Stadt bzw. Landratsamt) eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Darauf sollten Sie bei Kindersitzerhöhungen achten
Sitzerhöher mit Rückenstützen sind auch für größere Kinder gut, da dadurch eine bessere Schultergurtführung und Kopfabstützung gewährleistet wird
Sitzerhöhungen ohne Rückenstütze erfüllen die gesetzlichen Mindestanforderungen, sollten aber unbedingt ausgeprägte Gurthaken haben, da sonst ein hochrutschender Beckengurt bei einem Unfall schwere Bauchverletzungen verursachen kann
Lesen Sie dazu immer die Bedienungsanleitung des Kindersitzes und das Handbuch des Fahrzeugs
Viele weitere Tipps rund um das Thema Kindersicherung finden Sie beim ADAC Kindersitzberater.