Kindersitzpflicht: Bis wann braucht man einen Kindersitz?
Kinder im Auto richtig sichern ist Pflicht und kann im Ernstfall Leben retten. Doch ab wann gilt die Kindersitzpflicht und wie lange müssen Kinder im Sitz mitfahren? ADAC Experten erklären, worauf Eltern und Mitfahrende achten müssen, damit Kinder sicher unterwegs sind.
Pflicht für Kinder bis zum 12. Lebensjahr bzw. bis 150 cm
Auch bei Kurzfahrten Kinder richtig sichern
Bei älteren Kindern auf einen optimalen Gurtverlauf achten
Babys und Kinder, die in Kraftfahrzeugen mitfahren, brauchen besonderen Schutz. Und auch bei größeren Kindern muss der Dreipunktgurt am Körper so verlaufen wie bei einem Erwachsenen. Aus diesem Grund sollte nicht nur die gesetzliche Regelung entscheidend dafür sein, ob man einen Kindersitz bzw. eine Sitzerhöhung benutzt, sondern vor allem der optimale Gurtverlauf.
Ab wann brauchen Kinder im Auto einen Kindersitz?
Die Kindersitzpflicht in Deutschland gilt für Kinder bereits ab Geburt. Bei solchen Kindersicherungen handelt es sich um Rückhalteeinrichtungen, die altersgerecht den größtmöglichen Schutz bieten: Für die ganz Kleinen gibt es die Babyschale, später den Kindersitz.
Rückhalteeinrichtungen müssen nicht nur amtlich genehmigt, sondern auch geeignet sein. Das heißt, sie müssen an Alter, Körpergröße und Gewicht des Kindes angepasst sein.
Bis zu welchem Alter ist ein Kindersitz vorgeschrieben?
Kinder dürfen laut StVO ab dem 12. Geburtstag oder wenn sie größer als 1,50 Meter sind, ohne Kindersitz im Fahrzeug mitfahren – natürlich aber mit Sicherheitsgurt. Selbstverständlich gelten diese Regeln auch auf kurzen Fahrten.
Verantwortlich für die korrekte Sicherung von Kindern im Fahrzeug ist immer die Person am Steuer, entsprechend haftet sie auch bei Unfällen. Wichtig zu wissen: Bei einer Sicherung nur mit dem Dreipunktgurt können bei einem Unfall schwere Verletzungen im Bauchbereich der Kinder auftreten – alleine wegen der ungünstigen Lage des Beckengurts.
Wann ist eine Sitzerhöhung für Kinder sinnvoll?
Wann ein Kind auf eine Sitzerhöhung, auch Sitzschale genannt, nutzen darf, hängt auch vom verwendeten Modell ab. Die aktuellste Norm UN ECE Reg. 129 ("i-Size") richtet sich nur noch nach der Körpergröße des Kindes, das Gewicht wird hier nicht mehr durch den Hersteller ausgewiesen. Ausschlaggebend ist daher die Angabe des Herstellers, der den Größenbereich der Kindersitze selbst festlegen kann.
Für ältere Kinder bietet eine Sitzerhöhung mit Rückenteil den besten Schutz. Die Zulassung für Sitzerhöher nach der UN ECE Reg. 44 ist aus prüftechnischen Gründen auf 36 Kilo beschränkt, doch auch schwerere Kinder müssen die Systeme verwenden, wenn für sie die Kindersitzpflicht noch besteht. Nach Auskunft der Bundesanstalt für Straßenwesen und dem Verkehrsministerium sind Sitzerhöher auch für Kinder über 36 Kilo geeignet.
Die ADAC Fachleute empfehlen, möglichst breite und stabile Modelle zu wählen. Eventuell muss auch auf einen Sitzerhöher mit sehr niedrigen Gurthaken zurückgegriffen werden. Nur für den Fall, dass der Körperumfang des Kindes so groß ist, dass es in keinen im Handel erhältlichen Kindersitz passt, kann durch die Straßenverkehrsbehörde (Stadt bzw. Landratsamt) eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Viele weitere Tipps rund um das Thema Kindersicherung finden Sie beim ADAC Kindersitzberater.
Sollte man auch größere Kinder im Kindersitz sichern?

Auch wenn die Kleinen größer werden, und die Kindersitzpflicht offiziell entfällt, ist es oft sicherer, den Nachwuchs weiterhin in einem Kindersitz zu transportieren. Das ist vor allem empfehlenswert, wenn das Kind zwar schon zwölf Jahre alt, aber kleiner als 150 Zentimeter ist, und der Sicherheitsgurt deshalb nicht ordnungsgemäß verläuft.
Wann dürfen Kinder im Auto vorne sitzen?
Kinder, die unter 12 Jahre alt oder kleiner als 150 Zentimeter sind, dürfen vorne sitzen, müssen aber in einem passenden Kindersitz auf dem Beifahrersitz gesichert werden. Kinder unter 12 Jahren dürfen auf dem Beifahrersitz mitfahren, wenn sie über 150 cm groß sind, auch wenn dies die Ausnahme sein sollte.
Achtung: Rückwärtsgerichtete Kindersitze (Reboarder) sind in Fahrzeugen mit aktivem Frontairbag tabu, weil dieser im Falle eines Unfalls ein enormes Sicherheitsrisiko darstellt. Babyschalen zum Beispiel werden immer entgegen der Fahrtrichtung eingebaut. Bei der Nutzung von Babyschalen auf dem Beifahrersitz muss deshalb immer der Beifahrer-Airbag deaktiviert werden.
Wann reicht der normale Sicherheitsgurt für Kinder aus?
Die Sicherung in einem speziellen Kindersitz ist nur Pflicht, wenn beide Voraussetzungen – jünger als 12 Jahre und kleiner als 1,50 m – erfüllt sind. Größere bzw. ältere Kinder unterliegen nur der allgemeinen Gurtpflicht.
Hat ein Fahrzeug gar keine Sicherheitsgurte, wie z.B. ein Oldtimer, gelten nach StVO besondere Bestimmungen: Kinder unter drei Jahren dürfen überhaupt nicht, ältere Kinder bis 150 cm nur auf den Rücksitzen mitgenommen werden.
