Kindersitzpflicht: Bis wann braucht man einen Kindersitz?

ADAC Jurist Bastian Metzger erklärt im Video, ab wann das Fahren ohne Kindersitz erlaubt ist ∙ Bild: © ADAC/Rasmus Kaessmann + Shutterstock/Kuznetsov Dmitriy, Video: © ADAC e.V.

Kinder müssen im Auto richtig gesichert werden und brauchen einen geeigneten Sitz. Doch wie lange gilt das, und ab wann dürfen sie auf dem Beifahrersitz mitfahren? Und: Wie schützt man ältere Kinder richtig? Alles, was Sie dazu wissen müssen.

  • Pflicht für Kinder bis zum 12. Lebensjahr bzw. bis 150 cm

  • Auch bei Kurzfahrten Kinder richtig sichern

  • Bei älteren Kindern auf einen optimalen Gurtverlauf achten

Babys und Kinder, die in Kraftfahrzeugen mitfahren, brauchen besonderen Schutz. Und auch bei größeren Kindern muss der Dreipunktgurt am Körper so verlaufen wie bei einem Erwachsenen. Aus diesem Grund sollte nicht nur die gesetzliche Regelung entscheidend dafür sein, ob man einen Kindersitz bzw. eine Sitzerhöhung benutzt, sondern vor allem der optimale Gurtverlauf.

Ab wann braucht man einen Kindersitz?

Die Kindersitzpflicht in Deutschland gilt für Kinder bereits ab Geburt. Bei solchen Kindersicherungen handelt es sich um Rückhalteeinrichtungen, die altersgerecht den größtmöglichen Schutz bieten: Für die ganz Kleinen gibt es die Babyschale, später den Kindersitz.

Rückhalteeinrichtungen müssen nicht nur amtlich genehmigt, sondern auch geeignet sein. Das heißt, sie müssen an Alter, Körpergröße und Gewicht des Kindes angepasst sein.

Kindersitz: Bis zu welchem Alter?

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt, bis zu welcher Größe und welchem Alter der Kindersitz vorgeschrieben ist. Kinder dürfen ab dem 12. Geburtstag oder wenn sie größer als 1,50 Meter sind, ohne Kindersitz im Fahrzeug mitfahren – natürlich aber mit Sicherheitsgurt. Selbstverständlich gelten diese Regeln auch auf kurzen Fahrten.

Verantwortlich für die korrekte Sicherung von Kindern im Fahrzeug ist immer die Person am Steuer, entsprechend haftet sie auch bei Unfällen. Wichtig zu wissen: Bei einer Sicherung nur mit dem Dreipunktgurt können bei einem Unfall schwere Verletzungen im Bauchbereich der Kinder auftreten – alleine wegen der ungünstigen Lage des Beckengurts.

Sitzschale: Ab wann sinnvoll?

Für ältere Kinder bietet eine Sitzerhöhung, auch Sitzschale genannt, mit Rückenteil den besten Schutz. Die Zulassung für Sitzerhöher nach der UN ECE Reg. 44 ist aus prüftechnischen Gründen auf 36 Kilo beschränkt, doch auch schwerere Kinder müssen die Systeme verwenden, wenn für sie die Kindersitzpflicht noch besteht. Nach Auskunft der Bundesanstalt für Straßenwesen und dem Verkehrsministerium sind Sitzerhöher auch für Kinder über 36 Kilo geeignet.

Die ADAC Fachleute empfehlen, möglichst breite und stabile Modelle zu wählen. Eventuell muss auch auf einen Sitzerhöher mit sehr niedrigen Gurthaken zurückgegriffen werden. Nur für den Fall, dass der Körperumfang des Kindes so groß ist, dass es in keinen im Handel erhältlichen Kindersitz passt, kann durch die Straßenverkehrsbehörde (Stadt bzw. Landratsamt) eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

Die aktuellste Norm UN ECE Reg. 129 ("i-Size") richtet sich nur noch nach der Körpergröße des Kindes, das Gewicht wird hier nicht mehr durch den Hersteller ausgewiesen. Ausschlaggebend ist daher die Angabe des Herstellers, der den Größenbereich der Kindersitze selbst festlegen kann.

Viele weitere Tipps rund um das Thema Kindersicherung finden Sie beim ADAC Kindersitzberater.

Kindersitz auch für größere Kinder?

Mädchen sitzt angeschnallt im Kindersitz im Auto
Sitzerhöhungen mit Rückenlehne schützen Becken-, Schulter- und Kopfbereich© iStock.com/LaylaBird

Auch wenn die Kleinen größer werden, und die Kindersitzpflicht offiziell entfällt, ist es oft sicherer, den Nachwuchs weiterhin in einem Kindersitz zu transportieren. Das ist vor allem empfehlenswert, wenn das Kind zwar schon zwölf Jahre alt, aber kleiner als 150 Zentimeter ist, und der Sicherheitsgurt deshalb nicht ordnungsgemäß verläuft.

Wann dürfen Kinder vorne sitzen?

Der sicherste Platz für das Mitnehmen eines Kindes im Auto ist die Rückbank. Kinder unter 12 Jahren dürfen auf dem Beifahrersitz mitfahren, wenn sie über 150 cm groß sind, auch wenn dies die Ausnahme sein sollte. Bei einer Größe unter 150 cm reicht der Sicherheitsgurt nicht: In diesem Fall müssen Sie zusätzlich eine Rückhalteeinrichtung verwenden.

Beifahrer-Airbag ausschalten

Achtung: Rückwärtsgerichtete Kindersitze (Reboarder) sind in Fahrzeugen mit aktivem Frontairbag tabu, weil dieser im Falle eines Unfalls ein enormes Sicherheitsrisiko darstellt. Babyschalen zum Beispiel werden immer entgegen der Fahrtrichtung eingebaut. Bei der Nutzung von Babyschalen auf dem Beifahrersitz muss deshalb immer der Beifahrer-Airbag deaktiviert werden.

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Für wen ist der Dreipunktgurt Pflicht?

Die Sicherung in einem speziellen Kindersitz ist nur Pflicht, wenn beide Voraussetzungen – jünger als 12 Jahre und kleiner als 1,50 m – erfüllt sind. Größere bzw. ältere Kinder unterliegen nur der allgemeinen Gurtpflicht.

Hat ein Fahrzeug gar keine Sicherheitsgurte, wie z.B. ein Oldtimer, gelten nach StVO besondere Bestimmungen: Kinder unter drei Jahren dürfen überhaupt nicht, ältere Kinder bis 150 cm nur auf den Rücksitzen mitgenommen werden.