Wohnmobil – Welchen Führerschein braucht man?

Mit welchem Führerschein darf man ein Wohnmobil fahren? Entscheidend ist das zulässige Gesamtgewicht. Alles Wissenswerte im Überblick.
Klasse B für Wohnmobile bis 3,5 t
Altführerschein-Inhaber genießen Bestandsschutz
Vorsicht im Ausland
Einen speziellen Führerschein für Wohnmobile gibt es nicht. Das heißt aber nicht automatisch, dass Sie jedes Modell fahren dürfen. Es kommt darauf, wann Sie Ihren Führerschein gemacht haben, welche Führerscheinklassen eingetragen sind, und wie hoch das zulässige Gesamtgewicht Ihres Wohnmobils ist.
Wie hoch ist das zulässige Gesamtgewicht?
Das zulässige Gesamtgewicht (zGG) – auch zulässige Gesamtmasse (zGM) genannt – setzt sich folgendermaßen zusammen: Leergewicht des Fahrzeuges + maximale Zuladung. Oder anders gesagt: So viel darf Ihr Wohnmobil maximal wiegen, nachdem Sie es vollständig beladen haben, die Tanks aufgefüllt wurden und sämtliche Passagiere an Bord sind. Den entscheidenden Eintrag finden Sie unter F.2. in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
Wohnmobile bis 3,5 Tonnen
Wohnmobile mit bis zu 3,5 Tonnen dürfen Sie mit einem Führerschein der Klasse B fahren. Wer die alte Klasse 3 hat, darf sich ebenfalls ans Steuer dieser Wohnmobile setzen.
4. Führerscheinrichtlinie: Änderungen beim Führerschein
Derzeit wird die 4. Führerscheinrichtlinie überarbeitet. Im Rahmen dessen soll die Klasse B auf Fahrzeuge mit einer zGM bis zu 4,25 Tonnen erweitert werden. Dies allerdings nur, wenn sie über eine alternative Antriebsart verfügen, wie z.B. Elektro-Camper. Informationen finden Sie hier.
Wohnmobile bis 7,5 Tonnen
Seit der Einführung des Buchstabensystems im Jahr 1999 dürfen mit einem Pkw-Führerschein (Klasse B) nur noch Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen gefahren werden. Für Wohnmobile über 3,5 Tonnen und mit bis zu 7,5 Tonnen benötigen Sie einen Führerschein
der Klasse 3 vor 1999 oder
der Klasse C1
Inhaberinnen und Inhaber der alten Klasse 3 genießen Bestandsschutz und dürfen auch schwerere Wohnmobile bis 7,5 Tonnen bewegen. Seit 2017 ist der C1-Führerschein befristet. Nach fünf Jahren müssen für die Verlängerung eine ärztliche Bescheinigung sowie ein Sehtest vorgelegt werden.
Wer Wohnmobile über 7,5 Tonnen fahren möchte, benötigt die Klasse C oder die alte Führerscheinklasse 2.
Wohnmobil mit Anhänger fahren: Das gilt
Wenn Sie mit Ihrem Wohnmobil einen Anhänger über 750 Kilo ziehen möchten, benötigen Sie hierfür den jeweiligen Anhängerführerschein (z.B. die Klasse C1E). Eine Besonderheit gilt im Bereich der Klasse B: Hier darf bei schwereren Anhängern die Kombination aus Wohnmobil und Anhänger die Grenze von 3500 Kilo nicht überschreiten. Mehr dazu hier:
Kosten für den C1 Führerschein
Aufgrund der höheren Gesamtmasse ergeben sich einige Voraussetzungen für den Erwerb des C1-Führerscheins. Insgesamt ist hier mit Kosten von rund 2000 Euro zu rechnen.
Die Posten im Einzelnen:
Führerscheinantrag: ca. 45 Euro
Ärztliches Gutachten + Sehtest: ca. 100 Euro
Theorieteil: 250 – 500 Euro
Theorieprüfung: ca. 25 Euro plus 20 Euro für Prüfgebühren
Unterlagen für den Unterricht: bis zu 80 Euro
Fahrstunden (Anzahl hängt vom Lernfortschritt ab): 40 – 70 Euro pro Stunde
Fünf Sonderfahrten: je 50 – 80 Euro
Praxisprüfung: 120 – 140 Euro plus 140 Euro Prüfgebühr
Achtung: Wer ein Wohnmobil mit mehr als 3,5 Tonnen fährt, muss die entsprechenden Schilder beachten. Es gelten dann zum Beispiel das Lkw-Überholverbot und das Lkw-Durchfahrtsverbot.
Wohnmobil zu schwer
Wer ein Wohnmobil ohne die entsprechende Fahrberechtigung fährt, macht sich strafbar wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Für die benötigte Fahrerlaubnisklasse ist lediglich der Eintrag in den Fahrzeugpapieren maßgeblich, nicht das tatsächliche Gewicht.
Hat man das Wohnmobil schwerer beladen als zugelassen, droht ein Bußgeld wegen Überladung des Wohnmobils, allerdings kein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Wohnmobil-Führerschein im Ausland

Reisende, die im Ausland einen Camper mieten, sollten bei der Auswahl der Fahrzeugkategorie darauf achten, dass das Fahrzeug mit dem eigenen Führerschein auch gefahren werden darf. Reicht die eigene Fahrerlaubnis nicht aus, ist dies ein Fahren ohne Fahrerlaubnis. Es drohen hohe Strafen, und im Schadensfall kann es zum Wegfall des Versicherungsschutzes führen.