Oldtimer: Mit welchem Kennzeichen ins Ausland?

mit einem Oldtimer unterwegs im italienischen Trentino
Mit dem Oldtimer auf Reisen – kein Problem mit dem H-Kennzeichen© ADAC/Rasmus Kaessmann

Wer mit dem Oldtimer ins Ausland fährt, sollte die Vorschriften kennen: Wohin darf man mit H-Kennzeichen oder rotem 07er-Kennzeichen? Wo ist das D-Schild Pflicht und was gilt in Umweltzonen?

  • Bei H- und Saison-Kennzeichen keine Einschränkungen für Fahrten ins Ausland

  • Vorab über Umweltzonen entlang der Route informieren

  • In vielen Nicht-EU-Staaten ist ein D-Schild nötig

H-Kennzeichen: Kein Problem

H-Kennzeichen für Oldtimer
H-Kennzeichen: Erst ab 30 Jahren und nur mit Gutachten, aber dann auf Reisen problemlos © ADAC e.V.

Wer ein H-Kennzeichen an seinem Oldtimer hat, muss auf Reisen keine Probleme befürchten: Damit gibt es keine Einschränkungen für Fahrten ins Ausland. Das H-Kennzeichen dient dem Dauerbetrieb des Fahrzeugs, während das rote 07-Kennzeichen ausreicht, wenn nur die gelegentliche Teilnahme an Veranstaltungen geplant ist.
Voraussetzung für beide Kennzeichen ist ein Mindestalter von 30 Jahren (Erstzulassung, nicht Baujahr). Für die Einstufung als Oldtimer ist in beiden Fällen eine spezielle Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieur erforderlich.

Doch Vorsicht bei Umweltzonen im Ausland, hier sollte man sich vorab über die Regelungen für deutsche Oldtimer informieren. Mehr zum Thema Umweltzonen

Tipps für die richtige Zulassungsart

Saison-Kennzeichen: Gültig bis wann?

Ein H-Kennzeichen für Oldtimer
Auch eine Kombination von H-Zulassung und Saisonkennzeichen ist möglich© ADAC e.V.

Beim Saison-Kennzeichen legt man verbindlich fest, für welchen zusammenhängenden Zeitraum – mindestens zwei, höchstens elf volle Monate – das Fahrzeug genutzt werden soll. Die Kombination von H-Zulassung und Saisonkennzeichen ist ebenfalls möglich. Auch beim Saisonkennzeichen gelten bei Fahrten ins Ausland während der Gültigkeitsdauer keine Einschränkungen.

Rotes 07er-Kennzeichen: Einschränkung

ein rotes Wechselkennzeichen 07 für Oldtimer
Rotes 07er-Kennzeichen: Hier gelten zahlreiche Einschränkungen © ADAC e.V.

Mit diesem Kennzeichen für mehrere Fahrzeuge sind nur die Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen, An- und Abfahrten hierzu, Probe- und Überführungsfahrten sowie Fahrten zum Zweck der Wartung oder Reparatur (sog. Werkstattfahrten) gestattet.
Für Fahrten im Ausland muss das 07er-Kennzeichen nicht anerkannt werden, auch wenn es in der Praxis häufig toleriert wird, wenn die Eintragung der Daten im Fahrzeugschein von der Zulassungsstelle vorgenommen wurde. Eine Ausnahme stellt die Schweiz dar. Dort werden 07er-Kennzeichen aufgrund einer bilateralen Vereinbarung zwischen der Schweiz und Deutschland nunmehr für die oben genannten Fahrten - also z.B. die Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen - explizit anerkannt.

Aus einigen Ländern, wie beispielsweise aus Frankreich und den Benelux-Staaten, wurden dem ADAC immer wieder Beanstandungen gemeldet, so dass Schwierigkeiten mit hohen Bußgeldern und gegebenenfalls einer Fahrzeugbeschlagnahme nicht ausgeschlossen werden können. Bei Rallyes und Ausfahrten ins Ausland sollten Veranstalter eine entsprechende Genehmigung bei den zuständigen Behörden beantragen.

Hatten Sie mit einem 07er-Kennzeichen schon Anerkennungsprobleme im Ausland? Dann schildern Sie den Oldtimer-Experten des ADAC Ihre Erfahrungen – bitte per E-Mail an klassik@adac.de

Rotes 06er-Kennzeichen gilt nicht überall

Dieses Kennzeichen, oft Händlerkennzeichen genannt, bleibt gewerblichen Nutzern (Händlern, Herstellern, Werkstätten etc.) für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten vorbehalten. Das 06er-Kennzeichen wird im Ausland nicht überall akzeptiert, da der hierfür ausgegebene rote Fahrzeugschein nicht dem internationalen Straßenverkehrsübereinkommen entspricht. In Dänemark, Österreich, Italien und in der Schweiz wird es jedoch anerkannt; in anderen Ländern kann die Verwendung problematisch sein.

Kurzzeit-Kennzeichen: Nie Fernzulassung

Das Kurzzeit-Kennzeichen mit den Nummern "03" oder "04" für Probe- und Überführungsfahrten wird für maximal fünf Tage ausgestellt. Auch dieses Kennzeichen wird im Ausland nicht überall akzeptiert. In Dänemark, Österreich, der Schweiz und Italien wird es aufgrund von Abkommen anerkannt, in anderen Staaten allenfalls toleriert.

Unzulässig ist die Praxis, mit einem roten Kennzeichen oder einem Kurzzeitkennzeichen aus Deutschland "im Gepäck" anzureisen, das Schild dann im Ausland an einem Kfz oder Anhänger anzubringen und so nach Deutschland zu fahren. Diese nicht erlaubte Fernzulassung kann hohe Strafen sowie die Beschlagnahme des Fahrzeugs zur Folge haben.

Rallyes: Nicht alle Kennzeichen erlaubt

Für Rallyes müssen Oldtimer bei allen Fahrten auf öffentlichen Straßen eine gültige Straßenzulassung besitzen. Bei internationalen und nationalen Renn-/Rallye- und Gleichmäßigkeitswettbewerben im Rahmen der FIA/DMSB-Gruppen haben Standard-Kennzeichen (Eurokennzeichen), Saison-Kennzeichen (innerhalb des angegebenen Zeitraumes) und H-Kennzeichen Gültigkeit. Dagegen sind rote 06er-Händler-Kennzeichen, Kurzzeit-Kennzeichen (04er oder 03er) und Ausfuhr-Kennzeichen bei solchen Veranstaltungen nicht erlaubt.

Bei roten 07er-Kennzeichen gibt es bei sportlich orientierten Wettbewerben teilweise Zusatzbestimmungen – diese sollten vorher beim Veranstalter abgefragt werden bzw. sind in den Ausschreibungsunterlagen verzeichnet.

Mehr Infos und den kompletten ADAC Oldtimer Ratgeber mit allen Infos gibt es zum Gratis-Download unter der Rubrik Oldtimer & Youngtimer

Regeln: D-Schild, kleinere Kennzeichen

Das genormte D-Schild (11,5 x 17,5 cm) ist nach wie vor für Pkw und Motorräder in allen Nicht-EU-Ländern Pflicht. Nur in EU-Ländern sowie in der Schweiz, Liechtenstein und Norwegen wird das kleine D im Euro-Kfz-Kennzeichen anerkannt. Bei Nichtbeachtung drohen Geldbußen.

Eine kleinere Kennzeichengröße ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

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Umweltzonen in Europa: Info vorab

Schild Zona Traffico Limitato in Italien
Viele italienische Städte beschränken die Zufahrt in die Zona Traffico Limitato © Shutterstock/Andriy Blokhin

Für Umweltzonen in Deutschland gelten Ausnahmeregelungen: Oldtimer mit H-Kennzeichen oder rotem 07-Kennzeichen dürfen die Zonen ohne Plaketten befahren.
Fahrteinschränkungen für Oldtimer im benachbarten Ausland hatten die europäischen Oldtimer-Verbände jahrelang verhindert. Doch auch in Städten in Europa werden immer mehr verschiedene Zufahrtsbeschränkungen und -verbote eingerichtet. Teilweise ähneln diese Umweltzonen denen in Deutschland (z.B. in Frankreich, wo in Umweltzonen die Umweltplakette Crit´Air nötig ist) , hinzu kommen Umweltzonen zur Senkung der Schadstoffbelastung, Zufahrtsbeschränkungen zur Verkehrsberuhigung, zeitlich begrenzt oder mit City-Maut. Wer mit dem Oldtimer in andere Länder reist, sollte sich im Vorfeld über die verschiedenen Regelungen informieren.

Eine Übersicht über die Regelungen gibt es unter Zufahrtsbeschränkungen in Europa, Details in den Infos über die wichtigsten Reiseziele beim jeweiligen Reiseland unter "Zufahrtsbeschränkungen“. Hier gibt es speziell Infos zu Umweltzonen in Frankreich

Infos dazu bietet auch das ADAC Tourset.

Für Ausnahmeregelungen zu historischen Fahrzeugen auch in Europa eingesetzt haben sich der Oldtimer-Weltverband FIVA und die Historic Vehicle Group des Europäischen Parlaments in Beratungen mit der Arbeitsgruppe der Europäischen Kommission, die Leitlinien und Empfehlungen für die Einführung Städtischer Zugangsregelungen verfasst. EU-Infos zu Umweltzonen und Zufahrtsbeschränkungen*

Hinweise zum umweltbewussten Umgang mit Oldtimern bietet eine FIVA-Broschüre*

Mehr Infos rund ums Reisen mit dem Oldtimer

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