Dürfen Oldtimer in die Umweltzone?
Mehr als 700.000 Oldtimer mit H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge gibt es in Deutschland. Dürfen sie auch in die Umweltzonen fahren? Was Oldtimer-Fahrerinnen und -Fahrer beachten müssen.
Ausnahmeregelung für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen
Dieselfahrverbote können auch für Oldtimer gelten
Oldtimer fahren im Schnitt 1000 bis 3000 Kilometer pro Jahr
Natürlich kann ein Oldtimer nicht die Abgasstandards aktueller Modelle erfüllen. Zwischen dem heutigen Stand der Technik und dem vor den 90er-Jahren liegen Welten. Allerdings ist der Fahranteil der Oldtimer im Straßenverkehr verhältnismäßig gering. Sämtliche in Deutschland zugelassenen Pkw legen pro Jahr rund 591 Milliarden Kilometer zurück. Da fallen die mehr als 700.000 mit H-Kennzeichen zugelassenen Pkw mit ihrer durchschnittlichen Fahrleistung zwischen 1000 und 3000 Kilometern pro Jahr kaum ins Gewicht.
Den Aspekt der geringen Fahrleistungen von Oldtimern hat der Gesetzgeber in der Plakettenverordnung berücksichtigt und entsprechende Ausnahmen geschaffen.
Ausnahmeregelung der Plakettenverordnung für Oldtimer
Oldtimer mit deutscher Zulassung, die ein H-Zulassungskennzeichen (H = historisch) bzw. ein rotes 07-Kennzeichen führen, dürfen wegen einer generellen Ausnahmegenehmigung Umweltzonen ohne Plaketten befahren. Beschränkungen, Ausnahmeregelungen und Übersichtskarten zu den einzelnen Umweltzonen sowie alle wichtigen Infos rund um die Plakettenverordnung finden Sie hier.
Dürfen ausländische Oldtimer in Umweltzonen fahren?
Ja, die Ausnahmeregelung gilt auch für Oldtimer mit ausländischer Zulassung. Diese müssen ähnliche Anforderungen erfüllen, die für die Zuteilung des deutschen H-Kennzeichens bzw. der roten 07-Zulassungsnummer gelten. Grundvoraussetzungen sind:
ein Fahrzeug-Mindestalter von 30 Jahren
ein guter Erhaltungszustand
Der Oldtimer-Status eines ausländischen Fahrzeugs wird auch durch den international anerkannten Oldtimer-Fahrzeugpass des Oldtimer-Weltverbands FIVA (Fédération Internationale des Véhicules Anciens) belegt. Zu bekommen ist dieser bei den jeweiligen FIVA-Clubs in den entsprechenden Ländern. Eine Kopie der nationalen Zulassungsbescheinigung, aus der das Fahrzeugalter ersichtlich ist, sowie – falls vorhanden – den FIVA-Pass sollte man im geparkten Fahrzeug deutlich sichtbar auslegen.
Gelten Dieselfahrverbote für Oldtimer?
In vielen Städten gibt es Fahrverbote für Dieselfahrzeuge. Oldtimer sind nicht grundsätzlich vom Dieselfahrverbot befreit. Ob es eine Ausnahmeregelung für Oldtimer gibt, legt jede Stadt selbst fest.
Weitere Infos zu den Fahrverboten sowie zur Abgas- und Dieselproblematik