Dürfen Oldtimer in die Umweltzone?

Oldtimer faehrt in einer Ortschaft
Nicht alle Oldtimer dürfen in die Umweltzone© Arturo Rivas

Mehr als 500.000 Oldtimer rollen mit H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge über Deutschlands Straßen. Aber dürfen sie auch in die Umweltzonen fahren? Wir erklären, was Oldtimer-Fahrer beachten müssen.

Klar ist, dass ein Oldtimer nicht die Abgas-Standards aktueller Modelle erfüllen kann. Zwischen dem heutigen Stand der Technik und dem in den 30er-, 50er-, 80er-Jahren liegen Welten. Deutlich relativiert wird dies allerdings dadurch, dass der Fahranteil der Oldtimer im Straßenverkehr verhältnismäßig gering ist. Sämtliche in Deutschland zugelassenen Pkw legen pro Jahr über 642 Milliarden Kilometer zurück. Dagegen fallen die mit H-Kennzeichen zugelassenen Pkw mit ihrer durchschnittlichen Fahrleistung von nur 1500 Kilometern pro Jahr kaum ins Gewicht.

Den Aspekt der geringen Fahrleistungen von Oldtimern hat der Gesetzgeber in der Plakettenverordnung berücksichtigt und entsprechende Ausnahmen geschaffen.

Ausnahmeregelung der Plakettenverordnung für Oldtimer

Oldtimer mit deutscher Zulassung, die ein H-Zulassungskennzeichen (H = historisch) bzw. ein rotes 07-Kennzeichen führen, dürfen wegen einer generellen Ausnahmegenehmigung Umweltzonen ohne Plaketten befahren. Inwieweit man ein Auto ohne Oldtimer-Kennzeichen in Umweltzonen fahren darf oder nicht, steht auf unserer Homepage. Dort sind die geltenden Beschränkungen und Ausnahmeregelungen und Übersichtskarten zu den einzelnen Umweltzonen aufgeführt sowie alle wichtigen Informationen rund um die Plakettenverordnung dargestellt.

Dürfen ausländische Oldtimer in die Umweltzonen fahren?

Ja, die Ausnahmeregelung gilt auch für Oldtimer mit ausländischer Zulassung. Diese müssen ähnliche Anforderungen erfüllen, die für die Zuteilung des deutschen H-Kennzeichens bzw. der roten 07-Zulassungsnummer gelten. Als Grundvoraussetzung gilt hier:

  • ein Fahrzeug-Mindestalter von 30 Jahren

  • ein guter Erhaltungszustand 

Der Oldtimerstatus eines ausländischen Fahrzeuges wird auch durch den international anerkannten Oldtimer-Fahrzeugpass des Oldtimer-Weltverbandes FIVA (Fédération Internationale des Véhicules Anciens)* belegt. Zu bekommen ist dieser bei den jeweiligen FIVA-Clubs in den entsprechenden Ländern. Eine Kopie der nationalen Zulassungsbescheinigung, aus der das Fahrzeugalter ersichtlich ist, sowie ggfs. den FIVA-Pass sollte man im geparkten Fahrzeug deutlich sichtbar auslegen.

Sind Oldtimer von Dieselfahrverboten betroffen?

In immer mehr Städten drohen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge. Oldtimer sind nicht grundsätzlich vom Dieselfahrverbot befreit. Eine Ausnahmeregelung kann allerdings für Oldtimer gelten. Derartige Ausnahmeregelungen kann jede Stadt selbst festlegen.

Hier finden Sie weitere Informationen zu den Themen Fahrverbote, Abgas- und Dieselproblematik.

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