Oldtimer-Zulassung: Welches Kennzeichen lohnt sich?

Oldtimer-Kennzeichen: Das H-Schild gibt es erst, wenn die Altersgrenze von 30 Jahren erreicht ist ∙ Bild: © ADAC/David Klein/Rasmus Kaessmann, Video: © ADAC e.V.

Welche Zulassungsart ist die beste für Ihren Oldtimer – reguläres oder H-Kennzeichen, Saison- oder 07er-Kennzeichen? Kosten sowie Vor- und Nachteile auf einen Blick.

  • Besondere Zulassung: H-Kennzeichen und rotes 07-Kennzeichen

  • Vorteil der Oldtimerzulassung: pauschaler Steuersatz

  • Kombination von H- und Saisonkennzeichen möglich

Das H-Kennzeichen dient dem Dauerbetrieb des Fahrzeugs, während das rote 07-Kennzeichen ausreicht, wenn nur die unregelmäßige Teilnahme an Veranstaltungen geplant ist, die der Präsentation von Oldtimer-Fahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen. Auch eine Kombination von H- und Saisonkennzeichen ist erlaubt.

Niemand muss übrigens seinen Oldtimer mit einem H-Kennzeichen zulassen. Aber unter welchen Voraussetzungen macht es sogar Sinn, beim Oldtimer ein normales Kennzeichen zu behalten?

Reguläres Kennzeichen

Für Pkw, deren Schadstoffklasse schlechter als Euro 1 ist (also bei den meisten Oldtimern), gelten folgende jährliche Steuersätze:

  • Benziner: 25,36 Euro je angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum

  • Diesel: 37,58 Euro je angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum

reguläres Kennzeichen
Ein "normales" Kennzeichen für Oldtimer© ADAC e.V.

Ein Beispiel: Bei einem Oldtimer mit 250-Kubikzentimeter-Hubraum (z.B. Isetta) beträgt die Jahressteuer trotz des hohen regulären Satzes nur 76 Euro (3 x 25,36 Euro je angefangene 100 Kubikzentimeter). Erst ab 700 Kubikzentimetern Hubraum wird die ganzjährige reguläre Zulassung teurer als mit einem H-Kennzeichen. Motorräder werden jährlich mit 1,84 Euro je angefangene 25 Kubikzentimeter Hubraum besteuert. Zweiräder bis 125 Kubikzentimetern Hubraum und nicht mehr als 11 kW sind steuerbefreit. Bis zu einem Hubraum von 600 Kubikzentimetern ist die reguläre Zulassung kostengünstiger als mit H-Kennzeichen.

Fazit: In Bezug auf die Kfz-Steuer rechnet sich ein H-Kennzeichen nicht unbedingt für Kleinwagen und Motorräder bis zur Mittelklasse.

Umweltzone: Reguläres Kennzeichen nur mit Plakette

Aber: Wer seinen Oldtimer-Pkw oder -Lkw mit normalen Kennzeichen fährt, aber keine grüne Umweltplakette erhält, darf nicht in die Umweltzone fahren. Ohne Plakette ist dies nur für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen oder 07-Kennzeichen möglich.

Saisonkennzeichen

Das Saisonkennzeichen bietet sich für alle Fahrzeuge an, die nicht das ganze Jahr genutzt werden. Man legt verbindlich fest, in welchem zusammenhängenden Zeitraum (mindestens zwei, höchstens elf volle Monate) das Fahrzeug genutzt werden soll.

Saison-Kennzeichen
Ein Saisonkennzeichen für Oldtimer© ADAC e.V.

Die Steuer wird anteilig entsprechend der zugelassenen Monate berechnet. Im gewählten Zeitraum darf man mit dem Fahrzeug am Verkehr teilnehmen. Aufwand und Kosten für An- und Abmeldungen fallen weg. Außerhalb des gewählten Zeitraums (Ruhezeitraum) darf man das Fahrzeug weder nutzen noch auf öffentlichem Grund abstellen. Bei Fahrten ins Ausland gelten während der Gültigkeitsdauer keine Einschränkungen.

Historisches H-Kennzeichen

Das H-Kennzeichen ist mit über einer halben Million Fahrzeuge wohl die populärste Art der Zulassung eines Oldtimers. Das sind die wesentlichen Eckpunkte:

Für Oldtimer mit H-Kennzeichen gilt ein jährlicher Steuersatz von

  • pauschal 191,73 Euro (Pkw und Lkw)

  • 46,02 Euro (Zweirad)

Historisches H-Kennzeichen
Ein H-Kennzeichen für Oldtimer© ADAC e.V.

Voraussetzungen: Das Fahrzeug muss vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sein. Ein amtlich anerkannter Sachverständiger, Prüfer oder Prüfingenieur (z. B. bei DEKRA, GTÜ, KÜS oder TÜV) muss ein Gutachten für die Einstufung als Oldtimer erstellen. Dabei wird festgestellt, ob sich das Fahrzeug weitgehend im Originalzustand befindet und zulässige zeitgenössische Veränderungen aufweist. Das Fahrzeug muss zudem zur "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen.

Bei Verwendung des H-Kennzeichens gibt es keine Einschränkungen für Fahrten ins Ausland. Auch die gewerbliche Nutzung von solchen Fahrzeugen ist möglich.

Bei der alle zwei Jahre erforderlichen Hauptuntersuchung werden die Kriterien des H-Kennzeichens (zumindest oberflächlich) erneut geprüft. Technische Änderungen oder ein schlechterer Zustand können die Aberkennung zur Folge haben.

Kombination H- und Saisonkennzeichen

Kombination H- und Saison-Kennzeichen
Kombination von H- und Saisonkennzeichen© ADAC e.V.

Die Kombination von H-Zulassung und Saisonkennzeichen ist seit Oktober 2017 bundesweit möglich. Wer sein Fahrzeug statt für ein ganzes Jahr nur halbjährlich zulässt, z.B. von Mai bis Oktober, kann so rund 95 Euro pro Jahr sparen. Es empfiehlt sich aber, bei der Versicherung nachzufragen, wie sich eine Zulassung mit Saisonkennzeichen auf den Tarif auswirkt, und welche Bedingungen für die Ruheversicherung gelten.

Rotes 07er-Kennzeichen

Der Traum des Oldtimer-Sammlers ist ein Kennzeichen für mehrere Fahrzeuge. Allerdings gilt das mit deutlichen Einschränkungen: Gestattet sind nur die Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen, An- und Abfahrten hierzu, Probe-, Überführungsfahrten sowie Fahrten zum Zweck der Wartung oder Reparatur (sog. Werkstattfahrten). Zudem wird das Führen eines Fahrtenbuches gefordert.

Der Steuersatz beträgt wie beim H-Kennzeichen

  • pauschal 191,73 Euro (Pkw und Lkw)

  • 46,02 Euro (Zweirad)

Auch für ein 07er-Kennzeichen gilt die Altersgrenze von 30 Jahren. Youngtimer-Fahrzeuge unter 30 Jahren können nur noch regulär bzw. mit Saisonkennzeichen zugelassen werden.

Im Zuge der Einführung des 07er-Kennzeichens wurden anfangs auch Exemplare mit "06" ausgegeben. Diese gelten mit entsprechendem Fahrzeugscheinheft ebenfalls als Oldtimer- und nicht als Händler-Kennzeichen.

Rotes 07er-Kennzeichen
Das rote 07er-Kennzeichen hat einige Einschränkungen© ADAC e.V.

Für Fahrten im Ausland muss das 07er-Kennzeichen nicht anerkannt werden, auch wenn es in der Praxis häufig toleriert wird, wenn die Eintragung der Daten im Fahrzeugschein von der Zulassungsstelle vorgenommen wurde. Aus einigen Ländern, wie beispielsweise aus Frankreich und den Benelux-Staaten, wurden dem ADAC immer wieder Beanstandungen gemeldet, sodass Schwierigkeiten mit hohen Bußgeldern und gegebenenfalls eine Fahrzeugbeschlagnahme nicht ausgeschlossen werden können. Bei Rallyes und Ausfahrten ins Ausland sollten Veranstalter eine entsprechende Genehmigung bei den zuständigen Behörden beantragen.

Besonderheit: Schweiz

Seit dem 21.5.2021 ist eine Nutzung des 07er-Kennzeichens in der Schweiz erlaubt gewesen. Diese Vereinbarung wäre eigentlich am 31.12.2023 ausgelaufen. Die Vereinbarung wurde allerdings kurzfristig bis zum 31.12.2024 verlängert.
Die ADAC Juristen weisen daher darauf hin, dass sich die befristete formale Duldung mit dem In-Kraft-Treten des deutsch-schweizerischen Polizeivertrages in Verbindung mit einer Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesamt für Straßen der Schweizerischen Eidgenossenschaft ändern soll. Sobald dies der Fall ist, informieren die ADAC Juristen darüber.

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