Reise widerrufen? Tipps für die Reisebuchung

Eine Mutter bucht am Laptop eine Reise mit ihrer Tochter
Reisebuchung online: Achten Sie auf richtige Daten und die korrekte Schreibweise Ihres Namens© iStock.com/CentralITAlliance

Ferienhaus, Ferienwohnung, Pauschalreise oder Flug buchen: Das Angebot ist riesig, und die Buchung im Internet geht schnell und bequem. ADAC Juristinnen und Juristen erklären, auf was Sie achten sollten und ob man eine Online-Buchung widerrufen kann.

  • Geklickt ist gebucht: Kein Widerruf bei Online-Reisebuchung

  • Ferienhaus oder Ferienwohnung: Vorsicht vor gefälschten Anzeigen

  • Reise nur mit gültigem Ausweis und richtigem Ticket

Sie sind urlaubsreif? ADAC Juristinnen und Juristen geben Tipps für die Online-Buchung. Außerdem: Wie Sie sich vor Betrügern schützen und wie man Schreibfehler auf dem Ticket korrigieren kann.

Kein Widerruf bei Online-Reisebuchung

Beim Kauf von Waren im Internet oder am Telefon haben Sie grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht (sogenannte Fernabsatzverträge).

Online-Buchung ist verbindlich

Aber Achtung: Sie haben kein Widerrufsrecht, wenn Sie im Internet einen Flug, ein Hotel oder eine Pauschalreise buchen. Denn für diese Vertragsarten gilt das Widerrufsrecht nicht. Darüber müssen Sie vor oder bei der Buchung nicht belehrt werden. Überlegen Sie daher genau, ob Sie im Internet auf "Jetzt buchen" klicken.

Rücktritt statt Widerruf

Wenn Sie die gebuchte Reise nicht antreten können oder wollen, können Sie die Buchung stornieren oder vom Reisevertrag zurücktreten. Das ist aber nicht immer kostenlos möglich.

Ferienhaus: Vorsicht, Fake-Angebote

Die Nachfrage nach Ferienhäusern und -wohnungen ist hoch. Betrüger versuchen, daraus Kapital zu schlagen, und schalten gefälschte Anzeigen auf Online-Portalen (zum Beispiel Airbnb, Kleinanzeigen oder Fewo-Direkt). Mit verlockend schönen Bildern bieten sie unglaublich günstige Ferienunterkünfte an. Das Problem: Die tollen Unterkünfte gibt es gar nicht, oder sie sind schon anderweitig vermietet.

So erkennen Sie gefälschte Anzeigen

  • Angebot zu schön, um wahr zu sein: Seien Sie misstrauisch bei ungewöhnlich günstigen Preisen in Kombination mit idyllischen Bildern von der Unterkunft.

  • Vorkasse: Seien Sie vorsichtig, wenn unabhängig vom Reisezeitpunkt statt einer Anzahlung der gesamte Mietpreis im Voraus verlangt wird.

  • Zahlung außerhalb der Vermittlungsplattform oder über Treuhandservice: Zahlen Sie die Miete oder Anzahlung nicht außerhalb der Buchungsplattform. Lassen Sie die Finger von dem Angebot, wenn die Zahlung über einen Treuhandservice wie Western Union abgewickelt wird. Betrüger verwenden oft solche Treuhanddienste.

  • Unterkunft nur vage beschrieben: In seriösen Anzeigen sind die angebotenen Ferienhäuser/Ferienwohnungen genau beschrieben. Ist das nicht der Fall, könnte das Absicht sein.

  • Erreichbarkeit des Vermieters: Seien Sie auch misstrauisch, wenn die Kontaktdaten des Vermietenden nicht oder unvollständig angegeben sind oder er nur über E-Mail/WhatsApp zu erreichen ist.

  • Kommunikation außerhalb der Buchungsplattform: Vorsicht ist geboten, wenn nur der erste Kontakt über das Online-Portal stattfindet und alles Weitere außerhalb der Plattform besprochen werden soll.

Was tun, wenn Sie hereingefallen sind?

Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei und informieren Sie das Online-Portal über das Fake-Angebot. Wenn Sie schon bezahlt haben, kontaktieren Sie Ihre Bank und klären Sie, ob eine Rückbuchung des Geldes möglich ist.

Reise nur mit gültigem Ausweis

Prüfen Sie vor der Reise, ob Ihr Reisepass oder Personalausweis noch gültig ist. Viele Staaten verlangen, dass der Pass zum Zeitpunkt der geplanten Reise noch mindestens sechs Monate gültig ist.

Reisepass dauert aktuell bis zu acht Wochen

Wer vor einer Reise noch schnell einen neuen Reisepass beantragen will, hat gerade schlechte Karten. Denn es kann knapp zwei Monate dauern, bis man ihn in den Händen hält. Der Grund: Lieferschwierigkeiten bei der Bundesdruckerei. Kümmern Sie sich daher rechtzeitig vor der Abreise um einen neuen Reisepass.

Reise in der EU

Wenn Sie in ein EU-Land reisen, können Sie sich von der Bundespolizei einen sogenannten Reiseausweis ausstellen lassen, wenn Ihr Ausweis/Reisepass abgelaufen ist. Dieser gilt für die Dauer der Reise, höchstens aber für einen Monat. Andere Staaten müssen die Ersatzpapiere nicht anerkennen. Sie verreisen damit auf eigenes Risiko. In viele europäische Länder können Sie mit einem bis zu einem Jahr abgelaufenen Reisepass oder Personalausweis einreisen.

Reisen innerhalb der EU: Ausweis mitnehmen

Bei Reisen innerhalb der EU müssen Unionsbürger ein Ausweisdokument dabeihaben. Nur der Führerschein reicht nicht aus. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden (Urteil vom 6.10.2021, Az.: C‑35/20). Das Recht auf Freizügigkeit sei dadurch nicht beeinträchtigt, so die Richter. Allerdings dürfe einem EU-Bürger die Einreise in einen Mitgliedstaat der EU nicht verweigert werden, wenn er kein Ausweisdokument vorlegen kann.

Reise außerhalb der EU

Die Einreise in Nicht-EU-Länder ist meist nur mit einem Reisepass möglich. Für manche Länder brauchen Sie zusätzlich ein Visum.

Reisebüro muss auf Visums-Pflicht hinweisen

Ein Reisebüro ist bei einer Pauschalreise die Reisenden über Visums-Erfordernisse informieren. Das hat das Landgericht Köln entschieden.

Der Fall: Ein Mann buchte für sich und seine Familie in einem Reisebüro "last minute" eine achttägige Pauschalreise nach Kenia, schon schon zwei Tage später starten sollte. Am Flughafen Frankfurt stellte die Familie fest, dass man für die Einreise nach Kenia ein Visum braucht. Das Reisebüro gab auf Nachfrage den Tipp, noch schnell online Visa zu beantragen und 90 Minuten später mitzufliegen, oder auf den Folgetag umzubuchen. Beides wollte der Familienvater nicht, die Familie fuhr wieder nach Hause.

Kein Visum: Reise am Flughafen zu Ende

Der Mann verklagte das Reisebüro. Es habe nicht rechtzeitig darauf hingewiesen, dass man für Kenia (zum Zeitpunkt der Reise) ein Visum brauchte. Das Reisebüro hielt dagegen, man habe mündlich über die Visums-Pflicht aufgeklärt, in den Buchungsunterlagen stünde ebenfalls eine entsprechende Info.

Keine Informationspflicht für Urlauber

Das LG Köln gab dem Reisenden Recht. Das Reisebüro habe seine Beratungspflichten nicht erfüllt, so das Gericht. Reisende müssten sich nicht selbst allgemeine Informationen zur Einreise ins Zielland heraussuchen.

LG Köln, Urteil vom 29.7.2024, Az.: 17 O 139/23 (Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig)

Hinweis der ADAC Juristen: Die Hinweispflichten des Reisebüros gelten für die Buchung einer Pauschalreise. Bei der Buchung einzelner Reiseleistungen sind andere Maßstäbe anzulegen.

Wenn Sie kurzfristig einen Reisepass brauchen, können Sie sich beim Passamt einen Pass im Eilverfahren ausstellen lassen. Das dauert in der Regel vier Werktage. Sie können auch einen vorläufigen Reisepass beantragen. Diesen können Sie sofort mitnehmen. Er gilt für ein Jahr, hat aber einen Nachteil: Er wird nicht überall anerkannt.

Tipp: Erkundigen Sie sich bei der Botschaft Ihres Reiselandes.

Video mit ADAC Clubjuristin Ellen Stamer

Was tun, wenn der Pass abgelaufen oder verloren ist? ADAC Clubjuristin gibt Tipps im Video ∙ Bild: © ADAC/David Klein/Shutterstock, Video: © ADAC e.V.

Eigener Pass für Kinder

Kinder brauchen im Ausland einen eigenen Personalausweis oder Reisepass. Die Eintragung der Kinder im Pass der Eltern ist nicht mehr möglich. Hier finden Sie alle Informationen zum Reisepass für Kinder.

Pass im Urlaub verloren oder gestohlen

Wie Sie sich gegen einen Diebstahl Ihrer Papiere schützen können und was Sie tun müssen, wenn Ihr Ausweis oder Pass im Urlaub gestohlen wurde.

Flugticket: Namen richtig schreiben

Geben Sie bei der Buchung eines Fluges Ihren Namen exakt so an, wie er in Ihrem Ausweis steht. Bei Spitznamen oder abgekürzten Vornamen gibt es Probleme beim Einchecken. Wer den Namen auf dem Ticket nachträglich ändern oder Tippfehler korrigieren will, muss je nach Airline mit hohen Gebühren rechnen.

Ist der Flug Teil einer Pauschalreise, haben Sie Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Reiseveranstalter oder -vermittler bei der Buchung einen Tippfehler gemacht hat. Wenn Sie den Fehler verursacht haben, können Sie keinen Schadenersatz verlangen.

Wichtige Urteile, neue Verkehrsregeln. Direkt vom ADAC

Korrektur eines Tippfehlers kostet

Die Airline nimmt Sie nicht mit, wenn der Name auf dem Ticket nicht mit Ihrem Pass bzw. Personalausweis übereinstimmt. Ob die Korrektur eines Tippfehlers möglich ist und ob dafür Gebühren anfallen, hängt von den Beförderungsbedingungen der Airline ab. Von der kostenlosen Korrektur innerhalb einer bestimmten Zeit nach der Buchung bis hin zur Erhebung von hohen Gebühren ist alles möglich. Fragen Sie bei Ihrer Airline nach.

Frisch verheiratet: Namen ändern

Wenn Sie nach der Hochzeit einen neuen Namen haben, müssen Sie beim zuständigen Passamt einen neuen Reisepass oder Personalausweis beantragen. Die Anfertigung dauert meist mehrere Wochen. Wenn das für die Buchung zu knapp wird, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen. Damit können Sie bei der Buchung eines Fluges schon den neuen Familiennamen angeben.

Bei manchen Passämtern können Sie den Reisepass mit dem neuen Namen schon vor der Hochzeit beantragen. Den neuen Ausweis bekommen Sie dann direkt nach der Heirat ausgehändigt.

Reisebuchung per Handy: Akku leer – was tun?

Bordkarte, Bahnticket, Hotelvoucher – die Reisebuchung per Handy ist einfach. Doch was tun, wenn der Akku leer ist, die Buchungsbestätigung nicht gespeichert oder das Handy verloren wurde?