Reise übertragen statt stornieren: Wie geht das?

Wenn Sie Ihre Pauschalreise nicht antreten können, ist es möglich, sie auf eine andere Person zu übertragen. Das ist oft günstiger als eine Stornierung. ADAC Juristen erklären, wie die Übertragung funktioniert.
Pauschalreise auf andere Person umbuchen statt stornieren
Kosten für Personentausch oft günstiger als Stornokosten
Reiseveranstalter über neuen Reisenden informieren
Statt eine Pauschalreise zu stornieren und dafür Stornokosten zu zahlen, können Sie die Reise jemand anderen übertragen. Das ist zum Beispiel sinnvoll, wenn Sie die Reiserücktrittsversicherung nicht einspringt.
Wie funktioniert der Reisetausch?
Was ist eine Pauschalreise?
Eine Übertragung geht nur bei Pauschalreisen. Ein typisches Beispiel: Die Buchung von einem Paket aus mehreren verschiedenen Reiseleistungen, z.B. die Kombination aus Flug, Hotel oder Mietwagen. Die Buchung eines einzelnen Fluges oder einer Hotelübernachtung ist keine Pauschalreise.
Kann ich die Reise verkaufen statt zu stornieren?
Ja. Die Suche nach einem Ersatzreisenden ist bei der Pauschalreise gesetzlich geregelt. Dabei handelt es sich streng juristisch um eine Übertragung, nicht um einen Kauf, Tausch oder eine Umbuchung.
Den Ersatzreisenden können Sie selbst suchen, es gibt aber auch Vermittlungsportale, die gegen eine Provision Reisende und Käufer zusammenbringen. Sie sollten sich über die genauen Bedingungen und die anfallenden Kosten erkundigen, wenn Sie so ein Portal nutzen wollen.
Muss ich den Reiseveranstalter informieren?
Ja. Sie sollten Ihrem Reiseveranstalter frühzeitig, wenn möglich mindestens sieben Tage vor Reisebeginn, mitteilen, dass der Reisevertrag auf einen Ersatzreisenden übertragen werden soll.
Die Mitteilung muss schriftlich, also per Brief, E-Mail oder Mitteilung über ein Online-Portal, erfolgen. Ein Anruf beim Reiseveranstalter reicht nicht. Lassen Sie sich den Zugang der Mitteilung bestätigen und heben Sie sich diese auf.
Die Zustimmung des Reiseveranstalters ist nicht notwendig. Er kann der Übertragung der Reise aber widersprechen, wenn der Ersatzreisende besondere Anforderungen der Reise nicht erfüllt (z.B. mangelnde Taucherfahrung bei Tauchreise, fehlendes Visum). Widerspricht der Reiseveranstalter nicht unverzüglich, ist die Übertragung des Reisevertrags wirksam.
Reise übertragen: Wer zahlt den Reisepreis und die Mehrkosten?
Bei einer wirksamen Übertragung übernimmt der eintretende Reisende den Reisevertrag.
Achtung: Der ursprüngliche und der neue Reisende haften gemeinsam gegenüber dem Reiseveranstalter für den gesamten Reisepreis und mögliche Mehrkosten, die durch den Austausch des Reisenden entstehen.
Was muss der Verkäufer der Reise beachten?
Darauf müssen Sie achten, wenn Sie Ihre Reise weitergeben wollen:
Fragen Sie beim Reiseveranstalter nach möglichen Mehrkosten und vergleichen Sie diese mit den Stornokosten.
Verhandeln Sie mit dem Ersatzreisenden, wer den Reisepreis und die Mehrkosten trägt. Halten Sie die Vereinbarung schriftlich fest.
Lassen Sie sich von der eintretenden Person die Kontaktdaten geben. Überprüfen Sie diese anhand des Ausweises oder Reisepasses.
Wenn Sie den Reisepreis schon vollständig bezahlt haben, müssen Sie sich darum kümmern, ihn vom Ersatzreisenden zurückzubekommen. Setzen Sie in der Vereinbarung zur Reiseübertragung schriftlich eine Frist, bis zu der er Ihnen den Reisepreis bezahlen muss.
Wenn Sie für die Reise eine Anzahlung gemacht haben, können entweder Sie oder der Ersatzreisende den restlichen Reisepreis an den Reiseveranstalter bezahlen. Wenn Sie den Reisepreis bezahlen: Setzen Sie dem eintretenden Reisenden in Ihrer Vereinbarung schriftlich eine konkrete Frist, bis zu der er Ihnen die vereinbarte Summe erstatten muss.
Wenn die Reise noch nicht bezahlt ist, vereinbaren Sie schriftlich, wer was an den Reiseveranstalter zahlt. Zahlt der Ersatzreisende entgegen der Vereinbarung nicht und verlangt der Veranstalter den Reisepreis von Ihnen, müssen Sie Ihr Geld auf dem Rechtsweg vom Ersatzreisenden zurückfordern.
Was sollten Ersatzreisende beachten?
Wenn Sie in einen Reisevertrag eintreten wollen, sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Lesen Sie sich das Angebot des Reiseverkäufers durch und fragen Sie nach, wenn Angaben fehlen. Kann der Verkäufer bzw. die Verkäuferin keine genaue Auskunft geben, nehmen Sie das Angebot lieber nicht an.
Lassen Sie sich nicht wegen eines vermeintlichen Schnäppchens zeitlich unter Druck setzen.
Vergleichen Sie die angebotene Reise und den Preis mit ähnlichen Reisen.
Erkundigen Sie sich, ob der Reiseveranstalter dem Reisetausch widersprochen hat.
Zahlen Sie erst, wenn Sie den Reisevertrag und alle Details zur Reise bekommen haben.
Bestehen Sie auf der schriftlichen Vereinbarung der Reiseübertragung und der Regelung, wer wann was bezahlt.
Welche Risiken gibt es bei der Übertragung der Reise?
Gemeinsame Haftung für den Reisepreis
Der oder die Ersatzreisende wird neuer Vertragspartner des Reiseveranstalters. Er bzw. sie übernimmt alle Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Reisevertrag.
Achtung: Beide Beteiligten haften gemeinsam für den gesamten Reisepreis und mögliche Mehrkosten, die durch die Reiseübertragung (z.B. für die Ausstellung eines neuen Flugtickets) entstehen. Der Reiseveranstalter kann Reisepreis und Mehrkosten also auch vom ursprünglichen Reisenden verlangen, wenn der Ersatzreisende den restlichen Reisepreis nicht bezahlt.
Deshalb ist es wichtig, bei Übertragung der Reise konkret zu regeln, wer noch offene Zahlungen beim Reiseveranstalter begleichen muss.
Mehrkosten
Der Reiseveranstalter kann nur dann Mehrkosten für die Reiseübertragung verlangen, wenn sie angemessen und auch tatsächlich angefallen sind. Er kann keinen pauschalen Betrag einfordern, sondern muss nachweisen, welche Kosten konkret entstanden sind.
Reisepreis nicht bezahlt
Erstattet Ihnen der oder die Ersatzreisende nach Aufforderung und Fristsetzung den Reisepreis nicht zurück, müssen Sie sich das Geld auf dem Rechtsweg wiederholen. Lassen Sie sich in so einem Fall von einem ADAC Vertragsanwalt beraten.
Kann ich einen Flug verkaufen statt zu stornieren?
Ja. Wer nur einen Flug gebucht hat, kann das Ticket weiterverkaufen, wenn das nicht durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Airline ausgeschlossen ist. Viele Airlines verlangen aber je nach gebuchtem Tarif hohe Umbuchungsgebühren. Fragen Sie bei der Airline nach möglichen Gebühren.
Kann ich mein Ferienhaus auf eine andere Person umbuchen?
Ist der Vermieter des Ferienhauses oder der Ferienwohnung damit einverstanden, dass eine andere Person in die Buchung eintritt, können sie sich eine Stornierung und die Stornokosten sparen. Nehmen Sie Kontakt mit dem Vermieter bzw. der Vermieterin auf, um das klären.
In den Allgemeinen Vertragsbedingungen kann aber auch geregelt sein, dass die gebuchten Leistungen nicht übertragbar sind.
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