Reise übertragen statt stornieren – so geht's

Ein Paar lehnt sich auf eine Luftmatratze im Hotelpool
Pauschalreise: Kommt etwas dazwischen, kann man die Buchung übertragen© iStock.com/DaniloAndjus

Wer eine Pauschalreise nicht antreten kann, kann die Buchung auf eine andere Person übertragen. Das kostet zwar auch Geld, ist oft aber günstiger als eine Stornierung. ADAC Juristinnen und Juristen erklären, wie das funktioniert.

  • Pauschalreise auf andere Person umbuchen statt stornieren

  • Kosten für Personentausch oft günstiger als Stornokosten

  • Reiseveranstalter über neuen Reisenden informieren

Der Urlaub ist gebucht, doch dann kommt etwas dazwischen. Und jetzt? Statt eine Pauschalreise zu stornieren und dafür Stornokosten zu zahlen, können Sie die Reise vor Beginn auf einen sogenannten Ersatzreisenden übertragen. Das ist zum Beispiel sinnvoll, wenn die Reise durch Umstände verhindert wird, die von der Reiserücktrittsversicherung nicht abgedeckt sind. Und so sieht das in der Praxis aus.

So funktioniert der Reisetausch

Was ist eine Pauschalreise?

Eine Übertragung der Reise geht nur bei Pauschalreisen. Das ist typischerweise die Buchung von mehreren verschiedenen Reiseleistungen als Paket, z.B. die Kombination aus Flug, Hotel oder Mietwagen. Die Buchung eines einzelnen Fluges oder einer Hotelübernachtung ist keine Pauschalreise.

Reise verkaufen statt stornieren

Die Suche nach einem Ersatzreisenden ist bei der Pauschalreise gesetzlich geregelt. Dabei handelt es sich streng juristisch um eine Übertragung, nicht um einen Kauf, Tausch oder eine Umbuchung.

Den Ersatzreisenden kann man selbst suchen, es gibt aber auch Vermittlungsportale, die gegen eine Provision Reisende und Käufer zusammenbringen. Erkundigen Sie sich über die genauen Bedingungen und die anfallenden Kosten.

Reiseveranstalter informieren

Sie sollten Ihrem Reiseveranstalter frühzeitig, wenn möglich mindestens sieben Tage vor Reisebeginn, mitteilen, dass der Reisevertrag auf einen Ersatzreisenden übertragen werden soll.

Die Mitteilung muss schriftlich, also per Brief, E-Mail oder Mitteilung über ein Online-Portal, erfolgen. Ein Anruf beim Reiseveranstalter reicht nicht. Lassen Sie sich den Zugang der Mitteilung bestätigen und heben Sie sich diese auf.

Die Zustimmung des Reiseveranstalters ist nicht notwendig. Er kann der Übertragung der Reise aber widersprechen, wenn der Ersatzreisende besondere Anforderungen der Reise nicht erfüllt (z.B. mangelnde Taucherfahrung bei Tauchreise, fehlendes Visum). Widerspricht der Reiseveranstalter nicht unverzüglich, ist die Übertragung des Reisevertrags wirksam.

Reisepreis und Mehrkosten

Bei einer wirksamen Übertragung übernimmt der eintretende Reisende den Reisevertrag.

Achtung: Der ursprüngliche und der neue Reisende haften gemeinsam gegenüber dem Reiseveranstalter für den gesamten Reisepreis und mögliche Mehrkosten, die durch den Austausch des Reisenden entstehen.

Tipps für Verkäufer der Reise

Darauf müssen Sie achten, wenn Sie Ihre Reise weitergeben wollen:

  • Fragen Sie beim Reiseveranstalter nach möglichen Mehrkosten und vergleichen Sie diese mit den Stornokosten.

  • Verhandeln Sie mit dem oder der Ersatzreisenden, wer den Reisepreis und die entstehenden Mehrkosten trägt. Halten Sie die Vereinbarung schriftlich fest.

  • Lassen Sie sich von dem oder der eintretenden Reisenden die Kontaktdaten geben und überprüfen Sie diese anhand des Ausweises oder Reisepasses.

  • Wenn Sie den Reisepreis schon vollständig bezahlt haben, müssen Sie sich darum kümmern, ihn von dem oder der Ersatzreisenden zurückzubekommen. Setzen Sie dazu in der Vereinbarung über die Reiseübertragung schriftlich eine Frist, bis zu der er bzw. sie Ihnen den Reisepreis bezahlen muss.

  • Wenn Sie für die Reise eine Anzahlung gemacht haben, können entweder Sie oder der Ersatzreisende den restlichen Reisepreis an den Reiseveranstalter bezahlen. Wenn Sie den Reisepreis bezahlen: Setzen Sie dem bzw. der eintretenden Reisenden in Ihrer Vereinbarung schriftlich eine konkrete Frist, bis zu der er bzw. sie Ihnen die vereinbarte Summe erstatten muss.

  • Wenn die Reise noch nicht bezahlt ist, vereinbaren Sie schriftlich, wer welche Zahlungen gegenüber dem Reiseveranstalter vornimmt. Zahlt der bzw. die Ersatzreisende entgegen der Vereinbarung nicht und verlangt der Veranstalter den Reisepreis von Ihnen, müssen Sie Ihr Geld auf dem Rechtsweg von dem oder der Ersatzreisenden zurückfordern.

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Tipps für Ersatzreisende

Wenn Sie in einen Reisevertrag eintreten wollen, sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Lesen Sie sich das Angebot des Reiseverkäufers kritisch durch und fragen Sie nach, wenn Angaben fehlen. Kann der Verkäufer bzw. die Verkäuferin keine genaue Auskunft geben, nehmen Sie das Angebot lieber nicht an.

  • Lassen Sie sich nicht wegen eines vermeintlichen Schnäppchens zeitlich unter Druck setzen.

  • Vergleichen Sie die angebotene Reise und ihren Preis mit ähnlichen Reiseangeboten.

  • Erkundigen Sie sich, ob der Reiseveranstalter dem Reisetausch widersprochen hat.

  • Zahlen Sie erst, wenn Sie den Reisevertrag und alle Details zur Reise bekommen haben.

  • Bestehen Sie auf der schriftlichen Vereinbarung der Reiseübertragung und der Regelung, wer wann was bezahlt.

Diese Risiken sollten Sie kennen

Gemeinsame Haftung für den Reisepreis

Der oder die Ersatzreisende wird neuer Vertragspartner des Reiseveranstalters. Er bzw. sie übernimmt alle Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Reisevertrag.

Achtung: Beide Beteiligten haften gemeinsam für den gesamten Reisepreis und mögliche Mehrkosten, die durch die Reiseübertragung (z.B. für die Ausstellung eines neuen Flugtickets) entstehen. Der Reiseveranstalter kann Reisepreis und Mehrkosten also auch vom ursprünglichen Reisenden verlangen, wenn der Ersatzreisende den restlichen Reisepreis nicht bezahlt.

Deshalb ist es wichtig, bei Übertragung der Reise konkret zu regeln, wer noch offene Zahlungen beim Reiseveranstalter begleichen muss.

Mehrkosten

Der Reiseveranstalter kann nur dann Mehrkosten für die Reiseübertragung verlangen, wenn sie angemessen und auch tatsächlich angefallen sind. Er kann keinen pauschalen Betrag einfordern, sondern muss nachweisen, welche Kosten konkret entstanden sind.

Reisepreis nicht bezahlt

Erstattet Ihnen der oder die Ersatzreisende nach Aufforderung und Fristsetzung den Reisepreis nicht zurück, müssen Sie sich das Geld auf dem Rechtsweg wiederholen. Lassen Sie sich in so einem Fall von einem ADAC Vertragsanwalt beraten.

Flug verkaufen statt stornieren

Wer nur einen Flug gebucht hat, kann das Ticket zwar ebenfalls weiterverkaufen, wenn das nicht durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Airline ausgeschlossen ist.

Airlines verlangen je nach gebuchtem Tarif unter Umständen hohe Umbuchungsgebühren. Der sogenannte Name-Change kann daher teurer sein als der Ticketpreis. Fragen Sie bei der Airline nach möglichen Gebühren.

Ferienhaus umbuchen auf andere Person

Haben Sie ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung gebucht und kommt etwas dazwischen, müssen Sie mit dem Vermieter oder der Vermieterin Kontakt aufnehmen. Ist dieser bzw. diese damit einverstanden, dass eine andere Person in die Buchung eintritt, kann man sich auch hier eine Stornierung und die Stornokosten sparen. In den Allgemeinen Vertragsbedingungen kann aber auch geregelt sein, dass die gebuchten Leistungen nicht übertragbar sind.