Reisepass im Urlaub verloren – was tun?
Reisepass oder Personalausweis verloren oder gestohlen: Jedes Jahr stehen einige tausend Deutsche während eines Urlaubs im Ausland plötzlich ohne Dokumente da. Hier die wichtigsten Tipps, was Sie dann tun sollten.
Kopien oder Fotos der Dokumente anfertigen
Erst zur Polizei, dann zum Konsulat
Online-Funktionen sperren lassen
Grundsätzlich sollte man für den Notfall vorsorgen: Wenn man ein Dokument verliert, kann ein Ersatz schneller beschafft werden, wenn dessen Nummer, Ausstellungs-Behörde und -Datum bekannt sind. Deswegen ist es ratsam, Fotokopien Ihrer Papiere mitzunehmen – möglichst an anderer Stelle im Reisegepäck als die Original-Ausweise.
Hilfreich kann es auch z.B. sein, die Ausweiskopie als Bild im Handy abzuspeichern. Oder diese gleich im E-Mail-Postfach bzw. in der Cloud abzulegen, denn darauf können Betroffene auch zugreifen, wenn Dokumente und Wertsachen weg sind.
Erst zur Polizei, dann zum Konsulat
Bei Verlust des Ausweises im Ausland müssen Reisende Kontakt mit der deutschen Auslandsvertretung aufnehmen (Botschaft, Konsulat – siehe "wichtige Adressen" unter "Gut zu wissen" in den ADAC Infos zu Reisezielen oder unter Webseiten der Deutschen Auslandsvertretungen). Dort wird ein "Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland" ausgestellt. Eine mitgebrachte Kopie des Personaldokuments vereinfacht jetzt das Verfahren. Außerdem braucht man ein Passfoto.
Wichtig: Einen Verlust oder Diebstahl des Dokuments muss man auch bei der örtlichen Polizei anzeigen, die Kopie der Anzeige dient als Nachweis für die Neubeantragung bei den deutschen Behörden.
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Online-Ausweisfunktion sperren lassen
Wenn Sie bei einem Personalausweis die Online-Ausweisfunktion nutzen, müssen Sie diese sperren lassen. Möglich ist das laut Infos des Bundesinnenministeriums zur Sperrung der Online-Ausweisfunktion bei einem Bürgeramt oder einer Polizeidienststelle in Deutschland oder auch aus dem Ausland unter der Hotline des Vereins Sperr-Notruf unter Telefon +49 116 116.
Führerschein und Fahrzeugschein: Ersatz nur zuhause
Führerschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) können nur von der Verwaltungsbehörde in Deutschland (Führerschein-/ Kfz-Zulassungsstelle) ausgestellt werden. Infos, was Sie in einem solchen Verlust-Fall tun sollten: