Online-Ticket: Akku leer – was tun?

Im Video erklärt ADAC Juristin Ellen Stamer alles Wissenswerte zu Online-Tickets für Bus und Bahn ∙ Bild: © ADAC/Shutterstock, Video: © ADAC e.V.

Bordkarte, Bahnticket, Hotelvoucher – der Kauf per Smartphone ist einfach und bequem. Doch was, wenn der Akku leer, die Buchungsbestätigung nicht gespeichert oder das Handy verloren gegangen ist? ADAC Clubjuristinnen und -juristen zeigen, worauf Sie achten sollten.

  • Vor Reiseantritt Handy-Akku checken

  • Reisebestätigung vorsichtshalber ausdrucken

  • Tippfehler bei der Buchung vermeiden

Die Schlange im Reisezentrum ist lang, vor dem Fahrkartenautomaten drängen sich ebenfalls Reisende: Warten beim Ticketkauf ist lästig. Viel angenehmer geht es online per Handy. Doch was passiert, wenn bei einer Kontrolle der Handy-Akku leer ist?

Handy-Ticket in Bus und Bahn

Kann man bei einer Kontrolle in Bahn oder Bus sein Ticket nicht vorweisen, spielt es keine Rolle, ob man keines gekauft, das Ticket zu Hause vergessen oder es verloren hat. Oder ob ein Aufruf des Online-Tickets nicht möglich ist, weil der Handy-Akku leer ist.

Eine Frau steht mit ihrem Smartphone und einen Coffee-to-go Becher vor einem Zug
Online-Ticket: Was tun, wenn der Handy-Akku leer ist?© iStock.com/Erik Khalitov

Der Kontrolleur bzw. die Kontrolleurin muss zunächst von einer sogenannten Schwarzfahrt ausgehen. Bei den meisten Verkehrsbetrieben wird für eine Schwarzfahrt eine Vertragsstrafe fällig ("erhöhtes Beförderungsentgelt"). Beispiel: In den Öffentlichen in München sind das 60 Euro. Daneben kann grundsätzlich auch ein strafrechtliches Verfahren wegen des Erschleichens von Leistungen eingeleitet werden.

Kann man nachweisen, dass man ein Ticket erworben hatte und nur der Abruf per Handy bei der Kontrolle nicht möglich war, zeigen sich die Verkehrsbetriebe oft kulant. Sie verlangen nicht das ganze erhöhte Beförderungsentgelt oder erlassen es sogar ganz. Oft fällt nur eine Bearbeitungsgebühr an.

Wenden Sie sich direkt an die Bahn bzw. die Verkehrsbetriebe und bitten Sie unter Hinweis auf die Sachlage um Rückerstattung des Betrags.

Flug: Online-Ticket als Bordkarte

Schockmoment für Flugreisende: Beim Check-in lässt sich die E-Mail mit dem Buchungscode nicht öffnen. Muss der Passagier bzw. die Passagierin am Boden bleiben?

Nein. Wer am Schalter den Personalausweis oder Reisepass vorlegen kann, darf in der Regel an Bord. Denn die Buchung ist normalerweise im System der Airline hinterlegt.

Tipp: Drucken Sie das Flugticket vorsichtshalber selbst aus. So sind Sie auf der sicheren Seite, wenn zum Beispiel der Schalter der Airline geschlossen ist.

Akku leer beim Hotel-Check-in

Ein leerer Akku oder ein verlorenes Handy dürfte beim Hotel-Check-in ähnlich wie beim Flug kein großes Problem sein. Auch hier ist die Buchung in der Regel im System gespeichert. Wer einen Ausweis vorzeigt, dessen Buchung kann schnell gefunden werden.

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Tippfehler bei Online-Buchung

Wenn der Name eines oder einer Reisenden bei der Buchung falsch geschrieben ist, verlangen viele Airlines eine Gebühr für die Korrektur. Fällt der Fehler erst beim Check-in auf, kann die Airline im schlimmsten Fall sogar die Beförderung verweigern.

Bei Reise- und Beförderungsverträgen gibt es (anders als bei Online-Käufen) kein Widerrufsrecht. Egal ob man online, im Reisebüro oder vor Ort bucht. Bei einem Rücktritt fallen Stornogebühren an.