Online-Ticket: Akku leer - was tun?

Online-Ticket vorzeigen: Dazu muss der Akku aufgeladen sein
Online-Ticket vorzeigen: Dazu muss der Akku aufgeladen sein© iStock.com/Erik Khalitov

Bordkarte, Bahnticket, Hotelvoucher – der Ticketkauf per Handy ist einfach und bequem. Doch was, wenn der Akku leer ist, die Buchungsbestätigung nicht gespeichert oder das Handy verloren wurde? ADAC Clubjuristen zeigen, worauf Sie achten sollten.

  • Vor Reiseantritt Handy-Akku checken

  • Reisebestätigung vorsichtshalber ausdrucken

  • Tippfehler bei der Buchung vermeiden

Lästiges Warten beim Ticketkauf: Die Schlange im Reisezentrum ist oft lang, und auch vor dem Fahrkartenautomaten warten Reisende. Viel schneller und angenehmer geht es online per Handy. Was passiert, wenn der Hand-Akku leer ist. 

Flug: Online-Ticket als Bordkarte

Schockmoment für jeden Flugreisenden: Beim Check-in lässt sich die E-Mail mit dem Buchungscode nicht öffnen. Muss der Passagier am Boden bleiben? Nein. Wer am Schalter seinen Personalausweis oder Reisepass vorlegen kann, darf in der Regel an Bord. Denn die Buchung ist normalerweise im System der Airline hinterlegt. Und somit besteht die Möglichkeit, sich direkt am Schalter der Fluggesellschaft das Ticket ausdrucken zu lassen. 

Tipp: Drucken Sie bei der Online-Buchung das Flugticket vorsichtshalber aus. Nur so sind Sie auf der sicheren Seite, wenn zum Beispiel der Schalter der Airline geschlossen ist.

Video der Clubjuristen: Akku leer - Schwarzfahren trotz Ticket?

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Bahn und Bus: Online-Ticket vorzeigen

Kann der Fahrgast bei einer Kontrolle in Bahn oder Bus sein Ticket nicht vorweisen, spielt es keine Rolle, ob er keins gekauft, das Ticket zu Hause vergessen oder verloren hat. Es macht auch keinen Unterschied, ob ein Aufruf des Online-Tickets nicht möglich ist, weil der Handy-Akku leer ist.

Der Kontrolleur muss in so einem Fall zunächst von einer sogenannten Schwarzfahrt ausgehen. Bei den meisten Verkehrsbetrieben wird für eine Schwarzfahrt eine zivilrechtliche Vertragsstrafe fällig ("erhöhtes Beförderungsentgelt"). In den "Öffentlichen" in München beispielsweise sind das 60 Euro. Daneben kann grundsätzlich auch ein strafrechtliches Verfahren wegen des Erschleichens von Leistungen eingeleitet werden.

Kann man nachweisen, dass man ein Ticket erworben hatte und nur der Abruf per Handy bei der Kontrolle nicht möglich war, zeigen sich die Verkehrsbetriebe oft kulant. Sie verlangen nicht das gesamte erhöhte Beförderungsentgelt oder erlassen dieses sogar ganz. Oft fällt nur eine Bearbeitungsgebühr an.

Wenden Sie sich in so einem Fall direkt an die Bahn bzw. die Verkehrsbetriebe und bitten Sie unter Hinweis auf die Sachlage um Rückerstattung des Betrags.

Handy-Akku leer beim Hotel-Check-in

Ein leerer Akku oder ein verlorenes Handy dürfte beim Hotel-Check-in ähnlich wie beim Flug kein großes Problem sein. Auch hier ist die Buchung in der Regel im System gespeichert. Wer einen Ausweis vorzeigt, dessen Buchung kann schnell gefunden werden.

Tippfehler bei der Online-Buchung – was tun?

Wenn der Name eines Reisenden bei der Buchung falsch geschrieben ist, verlangen viele Airlines eine Gebühr für die Korrektur. Fällt der Fehler erst beim Check-in auf, kann die Airline im schlimmsten Fall sogar die Beförderung verweigern.

Sorgfalt beim Ausfüllen der Buchungsformulare ist auch deshalb nötig, weil es bei Reise- und Beförderungsverträgen – anders als bei Onlinekäufen – kein Widerrufsrecht gibt. Dabei macht es keinen Unterschied, ob das Zimmer online, im Reisebüro oder vor Ort gebucht wurde. Bei einem Rücktritt fallen Stornogebühren an.

Angela Baumgarten
Angela Baumgarten
Fach-Autorin
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Ellen Stamer
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