Schützen Sie sich mit unserer Reiserücktrittsversicherung vor hohen Storno- und Umbuchungskosten. Denn Urlaub ist die schönste Zeit des Jahres. Dazwischen kommen kann jedoch immer was: eine schwere, unerwartete Erkrankung, ein Unfall, eine betriebsbedingte Kündigung, eine nicht mögliche Impfung oder ein Schaden am Eigentum.
Unsere Reiserücktrittsversicherung als Jahresvertrag ist für Sie da: sie erstattet Ihnen je nach Tarif die anfallenden Kosten, wenn Sie Ihre geplante Reise nicht antreten können oder abbrechen müssen. Sie sind weltweit, das ganze Jahr über, auf jeder Reise versichert. Das gilt auch, wenn ein naher Angehöriger schwer und unerwartet erkrankt und Ihre Reise deswegen platzt. Wenn Sie Ihre Reise aus versicherten Gründen nicht antreten können, bleiben Sie nicht auf hohen Stornokosten sitzen.
Zudem stehen wir Ihnen jederzeit beratend zur Seite, wenn Sie zum Beispiel bei der Organisation Ihres Reiseabbruchs Unterstützung benötigen oder reisemedizinische Informationen zu Ihrem Reiseziel benötigen.
Bei Nichtantritt der Reise und verspätetem Reiseantritt: die Reiserücktrittsversicherung erstattet Ihnen die anfallenden Stornokosten, falls Sie Ihre Reise aufgrund versicherter Ereignisse nicht oder nur verspätet antreten können. Mit dem Beratungsservice in ADAC Qualität unterstützen wir Sie bei allen Fragen zu Ihrem Reiserücktritt.
Bei Umbuchung: Wir erstatten Ihnen die Kosten, wenn Sie Ihre Reise aufgrund versicherter Ereignisse umbuchen müssen.
Bei Reiseabbruch: Entscheiden Sie sich für die Reiserücktrittsversicherung im Tarif Exklusiv, erstatten wir Ihnen den gesamten Reisepreis, wenn Sie Ihre Reise innerhalb der ersten 8 Tage abbrechen müssen. Erfolgt Ihr Reiseabbruch ab dem 9. Tag, erstatten wir den Reisepreis anteilig bis zur gewählten Versicherungssumme. Auch Umbuchungskosten sowie zusätzliche Rückreise- und Unterkunftskosten erstatten wir.
Weltweiter Jahresschutz: Sie zahlen einmal im Jahr und können mit der Reiserücktrittsversicherung weltweit so oft verreisen wie Sie möchten. Auch innerhalb Deutschlands. Dies gilt für alle Ihre privaten Reisen. Mit und ohne Selbstbehalt. Für Sie und Ihre ganze Familie inklusive Ihrer Kinder bis zum 23. Geburtstag.
Großzügige Abschlussfristen: Sie können die Reiserücktrittsversicherung bis 14 Tage vor Reisebeginn, also auch nach Buchung, abschließen. Bei Last Minute bis 3 Tage nach der Buchung.
Welche Leistungen bietet die Reiserücktrittsversicherung?
Die Reiserücktrittsversicherung als Jahresvertrag sichert Sie weltweit finanziell ab. So sind Sie auf all Ihren privaten Reisen im Jahr versichert. Die Leistungen bieten wir in drei aufeinander aufbauenden Tarifen, ganz nach Ihrem Bedarf. Alle Leistungen bekommen Sie in einem Einzelvertrag oder als Familienvertrag.
Bei Reiserücktritt
Im Tarif Basis
Erstattung der Stornokosten
Erstattung der Nachreise- und Unterkunftskosten sowie nicht genutzter Reiseleistungen
Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel: Erstattung von Fahrt-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten
Panne/Unfall mit Kfz auf der Anreise: Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen und Fahrt- und Unterkunftskosten bis 500 €
Persönliche Beratung vor und während der Reise - Wir kümmern uns um Sie!
ADAC Beratungsservice
Unser ADAC Beratungsservice unterstützt Sie mit wertvollen Informationen und Tipps zum weiteren Vorgehen bei einem Reiserücktritt oder Reiseabbruch. Rufen Sie uns an, wir sind für Sie da:
Sie haben vor oder während einer Reise reisemedizinische Fragen, z.B. über vorgeschriebene Impfungen oder benötigen einen Arzt vor Ort? In diesem Fall ist unser Informationsservice jederzeit für Sie erreichbar:
In welchen Fällen zahlt die Reiserücktrittsversicherung?
Die Reiserücktrittsversicherung zahlt immer dann, wenn sogenannte versicherte Gründe bzw. versicherte Ereignisse eintreten.
Etwa, wenn eine Reise aufgrund schwerer, unerwarteter Erkrankung storniert oder frühzeitig abgebrochen werden muss. Dabei kann bereits eine Erkältung vor oder während einer geplanten Tauchreise eine schwere Erkrankung darstellen. Auch eine Mittelohrentzündungkann vor einem gebuchten Flug als schwere Erkrankung gelten.
Dies gilt auch, wenn ein naher Angehöriger schwer, unerwartet erkrankt und Sie deshalb Ihre Reise stornieren oder abbrechen müssen.
Wichtig dabei ist die ärztliche Bescheinigung Ihrer Reiseuntauglichkeit, die Sie im Ernstfall bei Ihrer Reiserücktrittsversicherung mit einreichen müssen.
Versicherte Gründe bei Reiserücktritt
Im Tarif Basis der ADAC Reiserücktrittsversicherung gelten diese versicherten Ereignisse:
Für die versicherten Personen oder die Risikopersonen, unabhängig davon, ob sie mitreisen oder nicht:
Schwere, unerwartete Erkrankung
Schwere Unfallverletzung
Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen
Unverträglichkeit von Impfungen
Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken
Tod
Für die versicherten Personen oder die mitreisenden Risikopersonen:
Unmöglichkeit von Impfungen
Behördlich angeordnete, persönliche Quarantäne aufgrund des Verdachts, mit einer ansteckenden Krankheit (einschließlich epidemischer und pandemischer Erkrankung wie Covid-19) in Berührung gekommen zu sein
Geburt eines Kindes
Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses
Wechsel eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes
Konjunkturbedingte Kurzarbeit
Unerwartete betriebsbedingte Kündigung
Wiederholung einer Prüfung an Schule oder Uni
Gerichtliche Ladung
Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter
Schaden am Eigentum z.B. durch Feuer, Explosion, Leitungswasser, Elementarereignis wie Sturm, Hagel, Blitz
Versicherte Gründe bei Reiseabbruch
Der Tarif Exklusiv der ADAC Reiserücktrittsversicherung schützt Sie, wenn Sie Ihre Reise aufgrund folgender Ereignisse abbrechen müssen:
Für die versicherten Personen oder die Risikopersonen, unabhängig davon, ob sie mitreisen oder nicht:
Schwere, unerwartete Erkrankung
Schwere Unfallverletzung
Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen
Unverträglichkeit von Impfungen
Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken
Tod
Für die versicherten Personen oder die mitreisenden Risikopersonen:
Unmöglichkeit von Impfungen
Behördlich angeordnete, persönliche Quarantäne aufgrund des Verdachts, mit einer ansteckenden Krankheit (einschließlich epidemischer und pandemischer Erkrankung wie Covid-19) in Berührung gekommen zu sein
Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses
Wechsel eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes
Unerwartete betriebsbedingte Kündigung
Wiederholung einer Prüfung an Schule oder Uni
Gerichtliche Ladung
Schaden am Eigentum z.B. durch Feuer, Explosion, Leitungswasser, Elementarereignis wie Sturm, Hagel, Blitz
Elementarereignis
Terroranschlag
Versicherte Gründe für das Reisegepäck
Im Tarif Premium der ADAC Reiserücktrittsversicherung ist Ihr Reisegepäck mitversichert. Zum versicherten Reisegepäck zählen grundsätzlich alle Sachen des persönlichen Reisebedarfs der versicherten Personen, inklusive Sportgeräte, Geschenke und Reiseandenken.
Abhandenkommen / Zerstörung / Beschädigung von mitgeführtem oder aufgegebenem Reisegepäck
Wer sind die Risikopersonen in der Reiserücktrittsversicherung?
Risikopersonen sind Personen, die von einem versicherten Ereignis betroffen sein können, das den Versicherungsfall auslöst und zur Leistungserbringung gegenüber dem Versicherungsnehmer führt. Dies sind:
Sie selbst als versicherte Person oder die mitversicherten Personen im Rahmen des Familienvertrages.
Bei einem Einzelvertrag auch der Ehe- oder Lebenspartner des Versicherungsnehmers.
Betreuungspersonen von mitreisenden, minderjährigen oder pflegebedürftigen Angehörigen.
diejenigen Personen, die mit Ihnen oder einem mitversicherten Familienmitglied eine gemeinsame Reise gebucht haben und namentlich auf der Buchung vermerkt sind. Darüber hinaus deren Angehörige, die unter Punkt 1 und 2 aufgezählt sind. Es können bis zu 8 von den genannten Personen mitreisen.
Die Leistungen der Reiserücktrittsversicherung erhält im Einzelvertrag der Versicherungsnehmer selbst. Im Familienvertrag der Versicherungsnehmer sowie die mitversicherten Personen, wie Ehe- oder Lebenspartner und die Kinder bis zum 23. Geburtstag. Auch, wenn Sie getrennt voneinander verreisen. Risikopersonen, die also nicht zu den definierten Familienmitgliedern im Familienvertrag zählen, sind nicht mitversichert. Sie benötigen eine eigene Reiserücktrittsversicherung.
Wie wird der Beitrag in der Reiserücktrittsversicherung berechnet?
Die ADAC Reiserücktrittsversicherung können Sie ganz einfach online berechnen, ganz nach Ihrem Bedarf.
Die Versicherungsprämie ist abhängig von
Ihrem Tarif: Sie haben die Wahl zwischen dem Tarifen Basis (= Schutz bei Reiserücktritt), dem Tarif Exklusiv (= Schutz bei Reiserücktritt und Reiseabbruch) und dem Tarif Premium (= Schutz bei Reiserücktritt, Reiseabbruch und für das Reisegepäck).
Ihrem Alter: Der Beitrag der Reiserücktrittsversicherung erhöht sich jeweils ab einem Alter von 66 Jahren sowie ab 76 Jahren. In diesen Altersgruppen steigt das Risiko für Rücktritt oder Stornierung.
Ihrer Vertragsart: Sie haben die Wahl zwischen einem Einzel- oder Familienvertrag. Mit dem Familienvertrag können Sie sich, Ihren (Ehe-)Partner und Ihre Kinder bis zum 23. Geburtstag absichern, wenn Sie in einem Haushalt leben.
Ihrem Reisepreis: Die Reisepreisstufen (= wählbare Versicherungssumme) liegen zwischen 1.000 - 20.000 €. Wählen Sie bei Abschluss die Reisepreisstufe, die der Reise mit dem höchsten Reisepreis in einem Jahr entspricht. Bei Familien ist der Gesamtreisepreis für alle maßgebend.
Ihrer Selbstbeteiligung: Sie können Ihre Reiserücktrittsversicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung wählen. Sie beträgt pro Versicherungsfall 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens aber 25 € pro Person. Wählen Sie eine Selbstbeteiligung, können Sie Ihren Beitrag in der Reiserücktrittsversicherung reduzieren.
Ihrem Zahlungsrhythmus: Die ADAC Reiserücktrittsversicherung ist ein Jahresvertrag - einmal abschließen und beliebig oft im Jahr verreisen. Sie können den Beitrag einmal jährlich oder monatlich zahlen.
Ihrer ADAC Mitgliedschaft: Die Reiserücktrittsversicherung kann auch von Personen ohne ADAC Mitgliedschaft abgeschlossen werden. ADAC Mitglieder erhalten einen Rabatt.
"Gut" von Stiftung Warentest, "Fairster Versicherer" von Focus Money
Die Reiserücktrittsversicherung bietet Ihnen und im Familienvertrag auch Ihrer Familie finanziellen Schutz in bewährter ADAC Qualität. Stiftung Warentest zeichnet den Einzelvertrag ohne Selbstbeteiligung mit der Note "GUT" (1,8) aus. Auch der Familienvertrag erhält die Note "GUT" (2,0).
ADAC Reiserücktritts-Versicherung für Familien ausgezeichnet von der Stiftung Warentest mit der Note Gut.
ADAC Reiserücktritts-Versicherung ausgezeichnet von Focus Money als fairster Reiserücktrittsversicherer.
ADAC Reiserücktritts-Versicherung ausgezeichnet von Focus Money für die fairste Leistungsabwicklung.
ADAC Reiserücktritts-Versicherung ausgezeichnet von Focus Money für die fairste Kundenberatung.
ADAC Reiserücktritts-Versicherung ausgezeichnet von Focus Money für die fairste Kundenkommunikation.
ADAC Reiserücktritts-Versicherung ausgezeichnet von Focus Money für das fairste Produktangebot.
Wann zahlt die Reiserücktrittsversicherung nicht?
Die Reiserücktrittsversicherung zahlt in folgenden Fällen nicht:
Grund für Stornierung/Abbruch stand zum Zeitpunkt des Abschlusses der Versicherung bereits fest
Stornierung/Abbruch der Reise wegen Krieg, inneren Unruhen, Kernenergie, Terrorwarnungen oder Anschlägen
Höhe oder Grund der Leistung wir durch Täuschung beeinflusst
Bei Buchung und Antritt der Reise bestand für Ihr Reiseziel eine Reisewarnung und Reise muss aufgrund eines versicherten Ereignisses, das in Zusammenhang mit der Reisewarnung steht, abgebrochen oder verlängert werden (z.B. Covid-19)
Kosten für Heilbehandlungen im Ausland oder für einen Krankenrücktransport nach Deutschland
Stornierung oder Abbruch der Reise aufgrund eines erkrankten Haustieres
Ausschlüsse Reisegepäck
Im Tarif Premium sind folgende Gegenstände und Schäden am Reisegepäck nicht abgedeckt:
Verlust des Reisegepäcks durch Vergessen, Liegen-, Hängen-, Stehenlassen oder Verlieren
Geld, Wertpapiere, Fahrkarten, Flugtickets, Urkunden u. Dokumente aller Art, mit Ausnahme von amtlichen Ausweisen und Visa
Vermögensfolgeschäden
Video-und Fotoapparate einschließlich Zubehör als aufgegebenes Reisegepäck
Schmucksachen und Kostbarkeiten als aufgegebenes Reisegepäck
Sportgeräte, die sich in bestimmungsgemäßem Gebrauch befinden (z.B. Fahrrad wird beim Fahren beschädigt)
Wer ist in der Reiserücktrittsversicherung versichert?
Ab
42,50 €
im Jahr
Im Einzelvertrag der Reiserücktrittsversicherung erhalten Sie als Versicherungsnehmer finanziellen Schutz bei Reiserücktritt, Reiseabbruch oder für das Reisegepäck.
Der Familienvertrag schützt Sie selbst sowie Ihre Familienmitglieder. Somit können u.a.
Ihr Ehepartner
Ihr Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft oder
Kinder bis zum 23. Geburtstag, dazu zählen auch Stief- oder Adoptivkinder,
Leistungen der Reiserücktrittsversicherung beziehen, wenn ein versichertes Ereignis eintritt und Sie die Reise nicht antreten können oder abbrechen müssen. Das gilt auch, wenn Familienmitglieder getrennt verreisen.
Kündigungsservice für Ihren Altvertrag/Ihre Vorversicherung
Sie möchten Ihre bestehende Reiserücktrittsversicherung kündigen und zur günstigen ADAC Reiserücktrittsversicherung wechseln? Nutzen Sie dafür den Kündigungsservice unseres erfahrenen Partners aboalarm.
Wie funktioniert die Kündigung?
Nach Abschluss der ADAC Reiserücktrittsversicherung können Sie in wenigen Schritten Ihre alte Versicherung schnell und bequem kündigen:
Kopieren Sie dazu einfach den Voucher-Code, den Sie nach Abschluss der ADAC Reiserücktrittsversicherung erhalten
Füllen Sie das Formular mit Ihrer Vorversicherung aus und geben Sie Ihren Voucher-Code ein
aboalarm erstellt und übermittelt das Kündigungsschreiben an Ihre alte Versicherung/Ihre Vorversicherung; diese Kosten übernimmt die ADAC Versicherung AG
*Durch Anklicken des Links werden Sie zu einer externen Internetseite weitergeleitet, für deren Inhalte der jeweilige Seitenbetreiber verantwortlich ist.
Was tun, wenn der Versicherungsfall eintritt? Schaden melden!
Sie können die entstandenen Kosten inkl. ärztlicher Bescheinigung über unser Online Schadenmeldeformular schnell und einfach einreichen. Dies gilt, wenn Sie die Reise aufgrund versicherter Ereignisse storniert oder abgebrochen haben. Sollten bei Ihrer Meldung Unterlagen fehlen, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. Die Erstattung leiten wir so schnell wie möglich in die Wege. Müssen Sie einen Schaden an Ihrem Reisegepäck melden, finden Sie auf nachfolgender Seite das nötige PDF-Formular.
Fragen und Antworten zur Reiserücktrittsversicherung
Bei welchen Reisen sollte ich eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?
Eine Reiserücktrittsversicherung lohnt sich immer dann, wenn eine Reise frühzeitig gebucht ist. Besonders bei teuren Urlaubsreisen, Kreuzfahrten, Rundreisen oder Familienurlauben kann ein unerwarteter Rücktritt sonst schnell teuer werden.
Denn: Wenn Sie kurz vor Reisebeginn krank werden, einen Unfall haben oder ein anderes unvorhersehbares Ereignis eintritt, verlangen Reiseveranstalter, Airlines oder Unterkünfte die vertraglich festgelegten Stornogebühren. Je nach Zeitpunkt der Stornierung können diese bis zu 100 % des Reisepreises betragen. Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt in diesen Fällen die Kosten und schützt Sie vor persönlichen finanziellen Verlusten.
Typische Situationen, in denen sich der Abschluss lohnt
Eine Reiserücktrittsversicherung ist besonders empfehlenswert, wenn:
die Reise lange im Voraus gebucht wurde (z. B. Frühbucherrabatte oder Pauschalreisen)
der Reisepreis hoch ist – etwa bei Fernreisen, Kreuzfahrten oder Luxusurlauben
mehrere Personen reisen, z. B. Familien oder Gruppen, Kinder oder ältere Mitreisende dabei sind, bei denen das Risiko eines Krankheitsausfalls höher ist
berufliche Verpflichtungen kurzfristig zu Änderungen führen könnten
oder Sie bereits einmal eine Reise absagen mussten und daraus gelernt haben, wie teuer Stornierungen sein können.
Auch etwa während Pandemien kann eine Reiserücktrittsversicherung zusätzlichen Schutz und Planungssicherheit bieten.
Was viele vergessen: Schutz schon vor Reisebeginn
Wichtig ist, dass der Versicherungsschutz sofort nach Buchung greift, sobald die Police abgeschlossen ist. Damit sind Sie bereits ab dem Tag des Vertragsabschlusses gegen unvorhersehbare Ereignisse abgesichert – nicht erst ab Reiseantritt.
Fazit: Sicherheit statt Risiko
Eine Reiserücktrittsversicherung ist kein Muss, aber sie lohnt sich in den meisten Fällen, wenn der finanzielle Schaden im Stornofall deutlich höher wäre als der Versicherungsbeitrag. Besonders Familien, Vielreisende und Frühbucher profitieren von der Absicherung. So reisen Sie mit einem guten Gefühl – und müssen sich keine Sorgen machen, falls etwas dazwischenkommt.
Leistet die Reiserücktrittsversicherung auch dann, wenn ich einzelne Reisebausteine gebucht habe?
Ja, als versicherte Reise gelten sowohl Pauschalreisen, als auch einzeln gebuchte Transport- oder Mietleistungen sowie Objektbuchungen bzw. -mieten. Für die Berechnung des Reisepreises gelten alle einzeln gebuchten Transport- und Mietleistungen, die zeitlich und örtlich aufeinander abgestimmt sind.
Zusatzbausteine sind sogenannte andere touristische Leistungen, z.B. Konzert- / Theaterkarten, Skipässe, Sprachkurse. Diese sind nur dann versichert, wenn sie nicht aus dem Gesamtpreis der Reise herausgerechnet werden können oder sie zusammen mit mehr als einer Transport- oder Mietleistung gebucht werden. Dabei müssen sie mindestens 25% am Gesamtwert der Reise haben.
Bin ich in der Reiserücktrittsversicherung auch dann geschützt, wenn ich eine Vorerkrankung habe?
Wenn Sie an einer chronischen oder bestehenden Grunderkrankung leiden, ist diese in der Reiserücktrittsversicherung dann abgesichert, wenn nach Abschluss der Versicherung nach Buchung der Reise nicht mit einer Verschlechterung oder einem erneuten Auftreten zu rechnen war ("unerwartet"). Die Grunderkrankung muss stabil eingestellt gewesen sein. Grundsätzlich wird jeder Fall einzeln geprüft.
Bei einer Erkrankung, bei der Krankheitsschübe ein charakteristisches Merkmal des Verlaufs sind, z.B. Diabetes, Morbus Crohn, Multiple Sklerose ist das Auftreten eines Schubes versichert, wenn dieser Schub nach Abschluss der Versicherung und nach Reisebuchung „unerwartet“ auftritt. Dies ist grundsätzlich dann der Fall, wenn Sie durch regelmäßige Kontroll-/Vorsorgeuntersuchungen mit Medikamenten stabil eingestellt sind und dadurch der Gesundheitszustand bereits länger als sechs Monatestabil ist. Der Arzt ist über das geplante Reiseziel zu informieren und hat gegen die Reise keine medizinischen Einwände/Bedenken.
Bei Erkrankungen, die palliativ behandelt werden (Krebs im Endstadium) ist eine unerwartete Verschlechterung grundsätzlich nicht möglich.
Die Hoffnung auf rechtzeitige Wiedergenesung vor Reiseantritt bei Abschluss der Reiserücktrittsversicherung sowie bei Reisebuchung ist nicht versichert.
Greift die Reiserücktrittsversicherung auch bei Infektionskrankheiten wie Corona?
Ja. Die Reiserücktrittsversicherung leistet auch, wenn Sie sich mit Corona infiziert haben. Einen Überblick über die Leistungen und wann die Reiserücktrittsversicherung nicht leistet, haben wir für Sie in einem Überblick zusammengefasst:
Sind Mitreisende in meiner Reiserücktrittsversicherung geschützt?
Nein. Mitreisende, die nicht zu den im Familienvertrag mitversicherten Personen zählen, genießen generell keinen Versicherungsschutz in Ihrer ADAC Reiserücktrittsversicherung. Sie müssen eine eigene Reiserücktrittsversicherung abschließen.
Was muss ich zur richtigen Wahl der Versicherungssumme in der Reiserücktrittsversicherung wissen?
Die Versicherungssumme der Reiserücktrittsversicherung entspricht dem höchsten Preis (in Euro), den Sie für eine Ihrer Reisen in einem Jahr zahlen. Bei der Beitragsberechnung können Sie eine Versicherungssumme zwischen 1.000€ bis 20.000 Euro wählen.
Wenn sie mehrmals in einem Jahr verreisen, wählen Sie als Versicherungssumme die Reise mit dem höchsten Reisepreis.
Beim Familienvertrag ist der Gesamtreisepreis einer Reise für alle versicherten Personen maßgebend.
Kann ich die Versicherungssumme auch nachträglich noch anpassen?
Ja, eine Anpassung ist möglich und kann auch nach Vertragsabschluss vorgenommen werden:
Eine Erhöhung der Versicherungssumme ist auch unterjährig möglich und wird zum gewünschten Termin wirksam, frühestens einen Tag nach Antragsstellung.
Eine Reduzierung wird zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam.
Versicherungsschutz besteht bis zur gewählten Versicherungssumme. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre gewählte Versicherungssumme für Ihren Reisepreis ausreichend ist.
Kann ich die Reiserücktrittsversicherung auch mit Selbstbeteiligung abschließen?
Ja. Es gibt Tarife mit und ohne Selbstbeteiligung. Haben Sie eine Selbstbeteiligung gewählt, dann gilt bei
Reiserücktritt- und Reiseabbruch (Tarif Basis, Tarif Exklusiv, Tarif Premium):
Die Selbstbeteiligung beträgt pro Versicherungsfall 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25 € pro Person, wenn der Versicherungsfall unter anderem ausgelöst wird durch schwere, unerwartete Erkrankung, Unverträglichkeit und Unmöglichkeit von Impfungen, persönliche Quarantäne, Bruch von Prothesen, Lockerung von implantierten Gelenken.
Bei stationärem Krankenhausaufenthalt entfällt die Selbstbeteiligung.
Reisegepäck-Versicherung (Tarif Premium):
Die Selbstbeteiligung beträgt 100 € pro Versicherungsfall
Wann endet meine Jahres-Reiserücktrittsversicherung?
Automatische Verlängerung
Ihre Jahres-Reiserücktrittsversicherung verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, sofern Sie sie nicht bis einen Monat vor Ablauf schriftlich kündigen.
Was passiert, wenn ich keine Reiserücktrittsversicherung habe?
Wenn Sie keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben, tragen Sie das vollständige finanzielle Risiko, falls Sie Ihre Reise absagen oder abbrechen müssen. Das kann insbesondere bei teuren Reisen schnell mehrere Hundert oder Tausend Euro kosten. Folgende Konsequenzen sind möglich:
Hohe Stornokosten: Je näher der Reiseantritt, desto höher die Gebühren. In vielen Fällen zahlen Sie bis zu 100 % des Reisepreises, wenn Sie kurzfristig stornieren.
Keine Kostenerstattung bei Krankheit oder Unfall: Selbst bei ernsthaften Gründen wie plötzlicher Krankheit oder Todesfall eines Angehörigen gibt es ohne Versicherung keine Rückzahlung.
Finanzielles Risiko bei teuren oder langfristig geplanten Reisen: Frühbucherreisen, Kreuzfahrten oder Fernreisen bergen besonders hohe Stornokosten.
Kein Schutz bei Reiseabbruch: Sollten Sie die Reise nach Antritt abbrechen müssen, bleiben Rückreisekosten oder nicht genutzte Leistungen unversichert.
Keine Unterstützung bei der Abwicklung: Sie müssen sich selbst mit Reiseveranstaltern oder Airlines auseinandersetzen, was im Schadenfall oft kompliziert ist.
Mehr Stress statt Sicherheit: Ohne Versicherung müssen Sie sich nicht nur um die Kosten, sondern auch um Organisation und Planung kümmern.
Fazit: Eine Reiserücktrittsversicherung schützt Sie vor hohen finanziellen Verlusten, reduziert Stress und ermöglicht Ihnen, Ihre Reise mit sicherem Gefühl zu planen. Der Abschluss direkt nach Buchung ist besonders empfehlenswert.
Habe ich eine Reiserücktrittsversicherung, wenn ich ADAC Mitglied bin?
Nein. Eine Reiserücktrittsversicherung ist in der ADAC Mitgliedschaft nicht enthalten. Sie erhalten als ADAC Mitglied jedoch einen Rabatt bei Abschluss der Reiserücktrittsversicherung.
Einen Kurzüberblick der Leistungen in den verschiedenen ADAC Mitgliedschaftsformen erhalten Sie in unserem Ratgeber.
Wann muss ich die Reiserücktrittsversicherung abschließen?
Der Abschluss der Reiserücktrittsversicherung ist bis 14 Tage vor Reisebeginn möglich. Die Versicherung sollte jedoch möglichst mit Buchung der Reise abgeschlossen werden, um auch vor Reiseantritt vollwertigen Versicherungsschutz zu erhalten. Wenn zwischen Buchung und Reisebeginn weniger als 14 Tage sind, muss der Abschluss spätestens 3 Tage nach der Reisebuchung erfolgen. Auch kurzfristig gebuchte Reisen sollten abgesichert werden - dazwischen kommen kann immer etwas, bei Last-Minute-Reisen können die Stornokosten leicht bis zu 80 % des Reisepreises betragen.
Welche Art von Reisen sind in der Reiserücktrittsversicherung versichert?
Versichert sind Pauschalreisen und einzeln gebuchte Transport- und Mietleistungen, wie z.B. Schiffsreisen, Flugreisen, Übernachtungen, Bahnfahrten, Ferienwohnungen, selbst bezahlte Schülerreisen. Geschäftsreisen sind im Rahmen der ADAC Reiserücktritts-Versicherung nicht abgedeckt.
Alle benötigten Daten sind bei uns eingegangen. Wir prüfen diese nun und melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen. Ihr ADAC-Team
Leider können wir Ihre Daten nicht entgegennehmen. Haben Sie bereits einen Rückruf vereinbart?
Erläuterung zum versicherten Ereignis "schwere unerwartete Erkrankung"
Versichert ist die „schwere unerwartete Erkrankung“, das heißt, die Erkrankung muss „schwer“ und „unerwartet“ sein.
Wann ist eine Erkrankung „schwer“?
“Schwer“ ist eine Erkrankung dann, wenn die gebuchte Reise aufgrund der ärztlich festgestellten Beschwerden nicht möglich ist und der Arzt deswegen eine Reiseunfähigkeit attestiert. Grundsätzlich kommt es bei der Beurteilung der Schwere der Erkrankung auch auf Art und Umfang der gebuchten Reiseleistung an.
Beispiele:
Eine Erkältung kann bei einer geplanten Tauchreise eine schwere Erkrankung sein.
Eine Mittelohrentzündung kann bei einer gebuchten Flugreise eine schwere Erkrankung sein.
Eine psychische Erkrankung ist grundsätzlich nur dann schwer, wenn eine Behandlung durch einen Facharzt für Psychiatrie/Neurologie stattfindet.
Generell gilt, dass nachgewiesen werden muss, dass zum Zeitpunkt der Stornierung eine „schwere“ Erkrankung vorlag. Die Schwere der Erkrankung muss für uns anhand von ärztlichen Unterlagen also nachvollziehbar sein. Ein Arzt sollte daher auch zum Zeitpunkt des Eintritts der Erkrankung unverzüglich aufgesucht werden.
Wann ist eine Erkrankung „unerwartet“?
“Unerwartet“ ist eine Erkrankung, wenn sie nach Abschluss der Versicherung und nach Reisebuchung erstmals - überraschend - auftritt.
Beispiele:
Herzinfarkt/Schlaganfall
erstmaliger Bandscheibenvorfall
Grippe (Influenza)
“Unerwartet“ kann auch eine chronische oder bestehende Grunderkrankung/Schuberkrankung sein. Dies ist der Fall, wenn nach Abschluss der Versicherung und nach Reisebuchung mit einem erneuten Auftreten bzw. mit einer Verschlechterung nicht zu rechnen war. Dabei kommt es unter anderen darauf an, dass die Erkrankung stabil eingestellt ist. Dies ist in jedem Einzelfall gesondert zu prüfen.
Bei einer Erkrankung, bei der Krankheitsschübe ein charakteristisches Merkmal des Verlaufs sind, z.B. Diabetes, Morbus Crohn, Multiple Sklerose, ist das Auftreten eines Schubes versichert, wenn dieser Schub nach Abschluss der Versicherung und nach Reisebuchung „unerwartet“ auftritt. Dies ist grundsätzlich dann der Fall, wenn man durch regelmäßige Kontrolle/Vorsorge und Routineuntersuchungen mit Medikamenten gut eingestellt und dadurch bereits seit längerer Zeit (ca. 1 Jahr) stabil ist. Der Arzt ist über das geplante Reiseziel zu informieren und darf gegen die Reise keine medizinischen Einwände/Bedenken haben.
Es gibt Fälle, bei denen eine „unerwartete“ Verschlechterung des Gesundheitszustandes grundsätzlich nicht möglich ist, z.B. wenn bereits eine palliative Behandlung vorgenommen wird (Krebserkrankung im Endstadium).
Wenn bei Abschluss der Versicherung bzw. bei Reisebuchung bereits eine Erkrankung vorlag, ist die Hoffnung auf rechtzeitige Wiedergenesung bis zum Reiseantritt grundsätzlich nicht abgesichert.
Da ist leider etwas schiefgelaufen. Wir versuchen, Ihnen die gewünschte Seite schnellstmöglich bereitzustellen. Bitte versuchen Sie es später noch einmal.