Jahres-Reiserücktrittsversicherung für jede Reise im Jahr für Soloreisende, Familien und Paare
Weltweit gültig, auch auf Reisen in Deutschland
Schutz, wenn Sie wegen schwerer, unerwarteter Erkrankung eines nahen Angehörigen die Reise nicht durchführen können
Kinder sind im Familienvertrag bis zum 23. Geburtstag mitversichert - auch dann, wenn sie nicht mehr zu Hause wohnen oder allein verreisen
Beratungsservice bei Reiserücktritt und Reiseabbruch
Bis 14 Tage vor Reisebeginn abschließbar, auch nach der Reisebuchung - bei Last-Minute Reisen (Reisebuchung + Reiseantritt < 14 Tage) bis 3 Tage nach der Buchung
Versicherungsschutz bis zum versicherten Reisepreis (Versicherungssumme)
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Was deckt eine Reiserücktrittsversicherung ab?
Die Jahres-Reiserücktrittsversicherung deckt Leistungen ab wie zum Beispiel:
Erstattung von Storno- und Umbuchungskosten
Erstattung vonzusätzlich anfallenden Hin- und Rückreisekosten
Kostenerstattung bei verspäteter Anreise oder Heimreise
Bei Reiseabbruch: je nach Abbruchzeitpunkt Erstattung des vollständigen bzw. anteiligen Reisepreises
Kostenerstattung bei Verlust, Beschädigung oder Zerstörung des aufgegebenen oder mitgeführten Gepäcks
Wann greift eine Reiserücktrittsversicherung?
Eine Reiserücktrittsversicherung greift, wenn sogenannte versicherte Gründe bzw. Ereignisse vor oder während des Urlaubs eintreten und die Stornierung oder den Abbruch der Reise auslösen. Eine genaue Auflistung je nach Tarif finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
Beispiele für versicherte Gründe
Gesundheit
Gesundheit
Arbeit und Bildung
Sonstiges
Schwere, unerwartete Erkrankung
Schwere Unfallverletzung
Schwangerschaft und Komplikationen
Krankheit und Quarantäne bei Pandemien wie Corona
Unverträglichkeit von Impfungen
Bruch von Prothesen
Schwere, unerwartete Erkrankung
Schwere Unfallverletzung
Schwangerschaft und Komplikationen
Krankheit und Quarantäne bei Pandemien wie Corona
Unverträglichkeit von Impfungen
Bruch von Prothesen
Unerwarteter Jobverlust
Konjunkturbedingte Kurzarbeit
Wiederholung einer Prüfung
Schaden am Eigentum durch Feuer, Explosion, Sturm etc.
Terror
Elementarereignis am Urlaubsort
Gerichtliche Ladung
Panne/Unfall mit dem eigenen Kfz oder Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel
Bei medizinischen Ereignissen ist die ärztliche Bescheinigung Ihrer Reiseuntauglichkeit wichtig, die Sie im Ernstfall bei Ihrer Reiserücktrittsversicherung mit einreichen müssen.
Tarife und Leistungen der ADAC Reiserücktrittsversicherung
Unsere Jahres-Reiserücktrittsversicherung bietet Ihnen weltweiten Schutz bei Reiserücktritt vor der Reise, Reiseabbruch während des Urlaubs und für das Reisegepäck. In drei aufeinander aufbauenden Tarifen. Sie haben die Wahl zwischen einem Einzel- und Familienvertrag, mit und ohne Selbstbehalt. Die Reisepreis-Stufen liegen zwischen 1.000 € - 20.000 €.
Wir erstatten Ihnen die vertraglich geschuldeten Stornokosten.
Vermittlungsentgelte und Bearbeitungsgebühren
Bei Stornierung der Reise erstatten wir die Vermittlungsentgelte und Bearbeitungsgebühren des Reiseveranstalters/der Buchungsstelle.
Voraussetzung dafür ist, dass das Vermittlungsentgelt zum Zeitpunkt der Buchung vertraglich geschuldet war und der gewählte Reisepreis inkl. der Stornokosten nicht überschritten wird.
Umbuchungskosten
Wir erstatten Ihnen die Kosten, wenn Sie Ihre Reise vor Reiseantritt umbuchen. Wir übernehmen die Kosten bis zu Ihrer gewählten Versicherungssumme (Reisepreisstufe).
Einzelzimmerzuschlag
Sie haben eine Reise mit einer anderen Person in einem Doppelzimmer gebucht. Kann die andere Person aus einem versicherten Ereignis die Reise nicht antreten, übernehmen wir die anfallenden Kosten für einen Einzelzimmerzuschlag.
Kosten bei verspätetem Reiseantritt
Können Sie die Reise aus einem versicherten Grund erst später als geplant antreten, erstatten wir Ihnen Umbuchungskosten sowie notwendige zusätzliche Fahrt- und Unterkunftskosten bei mit gebuchter Anreise (max. bis zur Höhe der vertraglich geschuldeten Stornokosten).
Außerdem erstatten wir Ihnen anteilig die nicht genutzten Reiseleistungen.
Zusätzlich helfen wir Ihnen bei der Organisation und Buchung der Anreise und Unterkunft.
Kosten bei Verspätung der öffentlichen Verkehrsmittel bei der Hinreise
Wenn die öffentlichen Verkehrsmittel, die Sie zur Anreise nutzen, Verspätung haben, erstatten wir Ihnen
die nachgewiesene Kosten für Fahrt und Unterkunft bis 2.000 Euro pro Versicherungsfall
die nachgewiesene Kosten für Verpflegung: Im Einzelvertragmax. 50 Euro/Tag für max. 3 Tage + im Familienvertrag: max. 100 Euro/Tag für max. 3 Tage pro Versicherungsfall
Zudem bekommen Sie von uns Hilfe bei der Organisation und der Buchung von Anreise und Unterkunft.
Kosten bei Unfall oder Panne auf der Hinreise
Wenn Ihr privates Kraftfahrzeug einen Tag vor Reiseantritt, am Abfahrtstag oder während der Anfahrt aufgrund einer Panne oder eines Unfalls fahruntauglich wird, erstatten wir Ihnen die ungenutzten Reiseleistungen sowie zusätzliche Unterkunfts- und Verpflegungskosten bis max. 500 € pro Reise.
Reiseabbruchversicherung
Kosten bei vorzeitiger Heimreise
Müssen Sie die Reise aus einem versicherten Grund vorzeitig abbrechen, erstatten wir Ihnen
den kompletten Reisepreis bei Abbruch der Reise innerhalb der ersten Hälfte der Reise
den anteiligen Reisepreis nicht genutzter Reiseleistungen bei Abbruch der Reise innerhalb der zweiten Hälfte der Reise
die Umbuchungskosten
zusätzliche Fahrt- und Unterkunftskosten bei mitgebuchter An- und Abreise
Außerdem helfen wir Ihnen bei der Organisation und Buchung der Rückreise und Unterkunft.
Kosten bei verspäteter Rückreise
Können Sie Ihre Rückreise aus einem versicherten Grund erst später antreten als geplant, erstatten wir Ihnen
die nachgewiesenen Kosten für notwendige zusätzliche Unterkunft
die nachgewiesenen Kosten für Verpflegung ( Im Einzelvertrag max. 50 Euro/Tag für max. 3 Tage; im Familienvertrag: max. 100 Euro/Tag für max. 3 Tage pro Versicherungsfall)
die Umbuchungskosten
zusätzliche Fahrtkosten bei mitgebuchter An- und Abreise
Zudem erhalten Sie von uns Unterstützung bei der Organisation und Buchung der Rückreise und Unterkunft.
Kosten bei Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel bei der Rückreise
Wenn die öffentlichen Verkehrsmittel, die Sie zur Rückreise nutzen, Verspätung haben, erstatten wir Ihnen
die nachgewiesenen Kosten für Fahrt und Unterkunft bis 2.000 € pro Versicherungsfall
die nachgewiesenen Kosten für Verpflegung: im Einzelvertrag max. 50 Euro/Tag für max. 3 Tage, im Familienvertrag max. 100 Euro/Tag für max. 3 Tage pro Versicherungsfall
Zudem helfen wir Ihnen bei der Organisation und Buchung der Rückreise und Unterkunft.
Kosten bei Unterbrechung einer Rundreise
Müssen Sie eine Rundreise aus einem versicherten Grund unterbrechen, erstatten wir
die Nachreisekosten zum Wiederanschluss an die Reisegruppe bzw. an den ursprünglich gebuchten Reiseablauf (max. in der Höhe der noch nicht genutzten weiteren Reiseleistungen abzüglich der Rückreisekosten)
die nicht genutzten Reiseleistungen
Reisegepäckversicherung
Kosten bei abhanden gekommenem oder zerstörtem Gepäck
Kommt Ihr Reisegepäck abhanden oder wird zerstört, erstatten wir Ihnen
den Zeitwert der Sachen
die nachgewiesenen Kosten für notwendige Ersatzbeschaffung vor Ort (Einzelvertrag: max. 50 Euro / Familienvertrag: max. 100 Euro pro Versicherungsfall)
die nachweislich angefallenen Kosten für die Leihgebühr von Sportgeräten (Einzelvertrag: max. 50 Euro / FamilienVertrag: max. 100 Euro pro Versicherungsfall)
Zum versicherten Reisegepäck zählen alle Sachen des persönlichen Reisebedarfs der versicherten Person, einschließlich Sportgeräte, Geschenke und Reiseandenken.
Kosten bei beschädigtem Gepäck
Wird Ihr Reisegepäck beschädigt, erstatten wir Ihnen die notwendigen Reparaturkosten, höchstens den Zeitwert.
Zum versicherten Reisegepäck zählen alle Sachen des persönlichen Reisebedarfs der versicherten Person, einschließlich Sportgeräte, Geschenke und Reiseandenken.
Kosten bei verspätet ausgeliefertem Gepäck
Wird Ihr Reisegepäck verspätet ausgeliefert, erstatten wir Ihnen die nachgewiesenen Aufwendungen zur Wiedererlangung oder notwendige Ersatzbeschaffung (Einzelvertrag: max. 250 Euro / Familienvertrag: max. 500 Euro pro Versicherungsfall).
Zum versicherten Reisegepäck zählen alle Sachen des persönlichen Reisebedarfs der versicherten Person, einschließlich Sportgeräte, Geschenke und Reiseandenken.
Vor und während der Reise - Wir kümmern uns um Sie!
ADAC Beratungsservice
Unser ADAC Beratungsservice unterstützt Sie mit wertvollen Informationen und Tipps zum weiteren Vorgehen bei einem Reiserücktritt oder Reiseabbruch. Rufen Sie uns an, wir sind für Sie da:
Sie haben vor oder während einer Reise reisemedizinische Fragen, z.B. über vorgeschriebene Impfungen oder benötigen einen Arzt vor Ort? In diesem Fall ist unser Informationsservice jederzeit für Sie erreichbar:
Wer ist in der Reiserücktrittsversicherung versichert?
Ab
42,50 €
im Jahr
Im Einzelvertrag: Sie selbst sind versichert
Im Familienvertrag:Ihr Ehepartner, Ihr (eingetragener) Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft oder die Kinder bis zum 23. Geburtstag (auch die Kinder Ihres Lebenspartners, Ihre Stief- oder Adoptivkinder)
Mitreisende, die nicht zur Familie zählen, können einen Versicherungsfall auslösen, sodass Ihre Reiserücktrittsversicherung leistet. Die Mitreisenden sind jedoch nicht mitversichert. Sie benötigen einen eigenen Vertrag.
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung nicht?
Die Reiserücktrittsversicherung bietet keine Deckung in folgenden Fällen:
Grund für Reiserücktritt/Reiseabbruch war zum Zeitpunkt des Abschlusses der Versicherung bekannt
Reiserücktritt/Reiseabbruch wegen Krieg, inneren Unruhen, Kernenergie, Terrorwarnungen oder Anschlägen
Höhe oder Grund der Leistung wird durch Täuschung beeinflusst
Bei Buchung und Antritt der Reise für Ihr Reiseziel eine Reisewarnung bestand und die Reise aufgrund eines versicherten Ereignisses, das in Zusammenhang mit der Reisewarnung steht, abgebrochen oder verlängert werden muss (z.B. Covid-19)
Für Kosten bei Heilbehandlungen im Ausland oder für einen Krankenrücktransport nach Deutschland
Reiserücktritt/Reiseabbruch aufgrund eines erkrankten Haustieres
Einreise im Zielland wird aufgrund der Nationalität verweigert
Schäden durch Suchterkrankungen
Wie wird der Beitrag in der Reiserücktrittsversicherung berechnet?
Die ADAC Reiserücktrittsversicherung können Sie einfach online berechnen.
Die Versicherungsprämie ist konkret abhängig von:
Ihrem Tarif: Sie haben die Wahl zwischen den Tarifen Basis, Exklusiv und Premium
Ihrem Alter: Der Beitrag der Reiserücktrittsversicherung erhöht sich ab 66 Jahren sowie ab 76 Jahren. In diesen Altersgruppen steigt das Risiko für Rücktritt oder Stornierung.
Ihrer Vertragsart: Sie haben die Wahl zwischen einem Einzel- oder Familienvertrag.
Ihrem Reisepreis: Die Reisepreisstufen (= wählbare Versicherungssumme) liegen zwischen 1.000 - 20.000 €. Wählen Sie bei Abschluss die Reisepreisstufe, die der Reise mit dem höchsten Reisepreis in einem Jahr entspricht. Bei Familien ist der Gesamtreisepreis für alle maßgebend.
Ihrer Selbstbeteiligung: Sie können Ihre Reiserücktrittsversicherung wahlweise mit oder ohne Selbstbeteiligung abschließen. Wählen Sie eine Selbstbeteiligung, können Sie Ihren Beitrag in der Reiserücktrittsversicherung reduzieren.
Ihrem Zahlungsrhythmus: Sie können den Beitrag einmal jährlich oder monatlich zahlen.
Ihrer ADAC Mitgliedschaft: Die Reiserücktrittsversicherung kann auch von Personen ohne ADAC Mitgliedschaft abgeschlossen werden. ADAC Mitglieder erhalten einen Rabatt.
"Gut" von Stiftung Warentest, "Fairster Versicherer" - Auszeichnungen der Reiserücktrittsversicherung
Die Reiserücktrittsversicherung bietet Ihnen finanziellen Schutz in bewährter ADAC Qualität.
Focus Money verleiht unter anderem das Prädikat "Fairster Reiserücktrittsversicherer". Stiftung Warentest zeichnet den Einzelvertrag im Tarif Exklusiv ohne Selbstbeteiligung mit der Note "GUT" (1,9) aus. Auch der Familienvertrag erhält im Tarif Exklusiv die Note "GUT" (2,0). Zur Stiftung Warentest
ADAC Reiserücktritts-Versicherung für Einzelpersonen ausgezeichnet von der Stiftung Warentest mit der Note Gut.
ADAC Reiserücktritts-Versicherung für Familien ausgezeichnet von der Stiftung Warentest mit der Note Gut.
ADAC Reiserücktritts-Versicherung ausgezeichnet von Focus Money als fairster Reiserücktrittsversicherer.
ADAC Reiserücktritts-Versicherung ausgezeichnet von Focus Money für die fairste Leistungsabwicklung.
ADAC Reiserücktritts-Versicherung ausgezeichnet von Focus Money für die fairste Kundenberatung.
ADAC Reiserücktritts-Versicherung ausgezeichnet von Focus Money für die fairste Kundenkommunikation.
ADAC Reiserücktritts-Versicherung ausgezeichnet von Focus Money für das fairste Produktangebot.
Was tun, wenn der Versicherungsfall eintritt? Melden Sie uns den Schaden!
Sie können die entstandenen Kosten inkl. ärztlicher Bescheinigung über unser Online Schadenmeldeformular einreichen. Sollten bei Ihrer Meldung Unterlagen fehlen, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. Die Erstattung leiten wir so schnell wie möglich in die Wege.
Antworten auf häufige Fragen zur Reiserücktrittsversicherung
Was muss ich beim Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung beachten?
Abschlussfrist beachten: Eine Reiserücktrittsversicherung ist sofort bei Buchung der Reise abzuschließen, bei den meisten Anbietern jedoch spätestens 30 Tage vor Reisebeginn. Die ADAC Reiserücktrittsversicherung bietet eine großzügige Abschlussfrist von 14 Tage vor Reisebeginn. Wenn zwischen Reisebuchung und Reisebeginn weniger als 14 Tage liegen (Last-Minute-Buchung), so beträgt die Frist 3 Tage nach der Reisebuchung.
Selbstbeteiligung: Die Reiserücktrittsversicherung gibt es mit und ohne Selbstbeteiligung. Die Selbstbeteiligung beträgt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25 Euro pro Person. Ohne Selbstbeteiligung bedeutet, dass die Reiserücktrittsversicherung Ihnen bei Reiserücktritt oder Reiseabbruch 100% der erstattungsfähigen Stornokosten erstattet - bei einem Tarif mit Selbstbeteiligung beteiligen Sie sich mit 20 % an den Stornokosten.
Was bedeutet "schwere, unerwartete Erkrankung" in der Reiserücktrittsversicherung?
Versichert ist die „schwere unerwartete Erkrankung“, das heißt, die Erkrankung muss „schwer“ und „unerwartet“ sein.
Wann ist eine Erkrankung „schwer“?
“Schwer“ ist eine Erkrankung dann, wenn die gebuchte Reise aufgrund der ärztlich festgestellten Beschwerden nicht möglich ist und der Arzt deswegen eine Reiseunfähigkeit attestiert. Grundsätzlich kommt es bei der Beurteilung der Schwere der Erkrankung auch auf Art und Umfang der gebuchten Reiseleistung an.
Beispiele:
Eine Erkältung kann bei einer geplanten Tauchreise eine schwere Erkrankung sein.
Eine Mittelohrentzündung kann bei einer gebuchten Flugreise eine schwere Erkrankung sein.
Eine psychische Erkrankung ist grundsätzlich nur dann schwer, wenn eine Behandlung durch einen Facharzt für Psychiatrie/Neurologie stattfindet.
Generell gilt, dass nachgewiesen werden muss, dass zum Zeitpunkt der Stornierung eine „schwere“ Erkrankung vorlag. Die Schwere der Erkrankung muss für uns anhand von ärztlichen Unterlagen also nachvollziehbar sein. Ein Arzt sollte daher auch zum Zeitpunkt des Eintritts der Erkrankung unverzüglich aufgesucht werden.
Wann ist eine Erkrankung „unerwartet“?
“Unerwartet“ ist eine Erkrankung, wenn sie nach Abschluss der Versicherung und nach Reisebuchung erstmals - überraschend - auftritt.
Beispiele:
Herzinfarkt/Schlaganfall
erstmaliger Bandscheibenvorfall
Grippe (Influenza)
“Unerwartet“ kann auch eine chronische oder bestehende Grunderkrankung/Schuberkrankung sein. Dies ist der Fall, wenn nach Abschluss der Versicherung und nach Reisebuchung mit einem erneuten Auftreten bzw. mit einer Verschlechterung nicht zu rechnen war. Dabei kommt es unter anderen darauf an, dass die Erkrankung stabil eingestellt ist. Dies ist in jedem Einzelfall gesondert zu prüfen.
Bei einer Erkrankung, bei der Krankheitsschübe ein charakteristisches Merkmal des Verlaufs sind, z.B. Diabetes, Morbus Crohn, Multiple Sklerose, ist das Auftreten eines Schubes versichert, wenn dieser Schub nach Abschluss der Versicherung und nach Reisebuchung „unerwartet“ auftritt. Dies ist grundsätzlich dann der Fall, wenn man durch regelmäßige Kontrolle/Vorsorge und Routineuntersuchungen mit Medikamenten gut eingestellt und dadurch bereits seit längerer Zeit (ca. 1 Jahr) stabil ist. Der Arzt ist über das geplante Reiseziel zu informieren und darf gegen die Reise keine medizinischen Einwände/Bedenken haben.
Es gibt Fälle, bei denen eine „unerwartete“ Verschlechterung des Gesundheitszustandes grundsätzlich nicht möglich ist, z.B. wenn bereits eine palliative Behandlung vorgenommen wird (Krebserkrankung im Endstadium).
Wenn bei Abschluss der Versicherung bzw. bei Reisebuchung bereits eine Erkrankung vorlag, ist die Hoffnung auf rechtzeitige Wiedergenesung bis zum Reiseantritt grundsätzlich nicht abgesichert.
Wer sind die Risikopersonen in der Reiserücktrittsversicherung?
Risikopersonen sind Personen, die von einem versicherten Ereignis betroffen sein können, das den Versicherungsfall auslöst und zur Leistungserbringung gegenüber dem Versicherungsnehmer führt. Dies sind:
Sie selbst als versicherte Person
Familie: Die mitversicherten Personen im Rahmen des Familienvertrages.
Bei einem Einzelvertrag auch der Ehe- oder Lebenspartner des Versicherungsnehmers.
Betreuungspersonen von mitreisenden, minderjährigen oder pflegebedürftigen Angehörigen.
Mitreisende: diejenigen Personen, die mit Ihnen oder einem mitversicherten Familienmitglied eine gemeinsame Reise gebucht haben und namentlich auf der Buchung vermerkt sind. Darüber hinaus deren Angehörige, die unter Punkt 1 und 2 aufgezählt sind. Es können bis zu 8 von den genannten Personen mitreisen
Die Leistungen der Reiserücktrittsversicherung erhält im Einzelvertrag der Versicherungsnehmer selbst. Im Familienvertrag der Versicherungsnehmer sowie die mitversicherten Personen, wie Ehe- oder Lebenspartner und die Kinder bis zum 23. Geburtstag. Auch, wenn Sie getrennt voneinander verreisen. Risikopersonen, die also nicht zu den definierten Familienmitgliedern im Familienvertrag zählen, sind nicht mitversichert. Sie benötigen eine eigene Reiserücktrittsversicherung.
Wann lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung?
Eine Reiserücktrittsversicherung lohnt sich immer. Besonders bei teuren Urlaubsreisen, Kreuzfahrten, Rundreisen oder Familienurlauben kann ein unerwarteter Rücktritt oder Reiseabbruch sonst schnell teuer werden.
Denn: Wenn Sie kurz vor Reisebeginn krank werden, einen Unfall haben oder ein anderes unvorhersehbares Ereignis eintritt, verlangen Reiseveranstalter, Airlines oder Unterkünfte die vertraglich festgelegten Stornogebühren. Je nach Zeitpunkt der Stornierung können diese bis zu 100 % des Reisepreises betragen. Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt in diesen Fällen die Kosten und schützt Sie vor persönlichen finanziellen Verlusten.
Typische Situationen, in denen sich der Abschluss lohnt
Eine Reiserücktrittsversicherung ist besonders empfehlenswert, wenn:
die Reise lange im Voraus gebucht wurde (z. B. Frühbucherrabatte oder Pauschalreisen)
der Reisepreis hoch ist – etwa bei Fernreisen, Kreuzfahrten oder Luxusurlauben
mehrere Personen reisen, z. B. Familien oder Gruppen, Kinder oder ältere Mitreisende dabei sind, bei denen das Risiko eines Krankheitsausfalls höher ist
berufliche Verpflichtungen kurzfristig zu Änderungen führen könnten
oder Sie bereits einmal eine Reise absagen mussten und daraus gelernt haben, wie teuer Stornierungen sein können.
Auch etwa während Pandemien kann eine Reiserücktrittsversicherung zusätzlichen Schutz und Planungssicherheit bieten.
Was viele vergessen: Schutz schon vor Reisebeginn
Wichtig ist, dass der Versicherungsschutz sofort nach Buchung greift, sobald die Police abgeschlossen ist. Damit sind Sie bereits ab dem Tag des Vertragsabschlusses gegen unvorhersehbare Ereignisse abgesichert – nicht erst ab Reiseantritt.
Fazit: Sicherheit statt Risiko
Eine Reiserücktrittsversicherung ist kein Muss, aber sie lohnt sich in den meisten Fällen, wenn der finanzielle Schaden im Stornofall deutlich höher wäre als der Versicherungsbeitrag. Besonders Familien, Vielreisende und Frühbucher profitieren von der Absicherung. So reisen Sie mit einem guten Gefühl – und müssen sich keine Sorgen machen, falls etwas dazwischenkommt.
Lohnt sich eine Jahres-Rücktrittsversicherung?
Ja, eine Jahres-Reiserücktrittsversicherung lohnt sich. Sie ist bei mehreren Reisen im Jahr die kostengünstigere Wahl im Vergleich zu einer Einmalpolice. Zudem bietet sie umfassenden Schutz für alle Reisen innerhalb eines Jahres und sorgt für mehr Flexibilität. Der Reisepreis (=Versicherungssumme) richtet sich nach Ihrer teuersten Reise im Jahr.
Sie schließen den Schutz einmal ab und er gilt für alle Reisen in den nächsten 12 Monaten (Sommerurlaub, Wochenendtrip, Skiwochenende). Bei zukünftigen Spontan-Trips können Sie die Versicherung nicht mehr vergessen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn Sie nicht rechtzeitig kündigen.
Was ist in der Reiserücktrittsversicherung versichert?
Unerwartete schwere Ersterkrankung oder Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung, die in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss bzw. Reiseantritt nicht behandelt wurde.
Tod und schwere Unfallverletzung.
Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen.
Bei versichertem Nichtantritt leisten wir die vertraglich geschuldeten Stornokosten.
Bei versicherter außerplanmäßiger Beendigung ersetzen wir den anteiligen Reisepreis für nicht genutzte Reiseleistungen sowie zusätzliche Rückreisekosten.
Versicherungssumme: Entspricht dem versicherten Reisepreis.
Wann sollte ich eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?
Sie sollten die Reiserücktrittsversicherung unmittelbar nach der Reisebuchung abzuschließen. Damit Sie von Anfang an, im gesamten Zeitraum bis zum Reiseantritt, im Falle einer Stornierung abgesichert sind. Die Rücktrittsversicherung kann grundsätzlich nur abgeschlossen werden, wenn die Reise noch nicht angetreten wurde.
Nach Reisebuchung
Schließen Sie die ADAC Reiserücktrittsversicherung am besten unmittelbar nach der Reisebuchung ab – spätestens jedoch 14 Tage vor planmäßigem Reiseantritt. Liegen zwischen der Buchung der Reise und Reiseantritt weniger als 14 Tage, muss die Reiserücktrittsversicherung innerhalb von 3 Tagen nach der Reisebuchung abgeschlossen werden.
Nach Reiseantritt
Mit dem Beginn der Reise ist der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (inkl. Reiseabbruchversicherung) nicht mehr möglich.
Bei Eintritt eines Rücktritt-Grunds
Die Reiserücktrittsversicherung greift grundsätzlich nur vorsorglich – also bei zukünftigen und unvorhersehbaren Reiserücktrittsgründen und nicht nachträglich. Ist der Grund für den Rücktritt von der Reise also bereits absehbar oder bekannt, können Sie keine Reiserücktrittsversicherung nachträglich abschließen.
Bin ich in der Reiserücktrittsversicherung auch dann geschützt, wenn ich eine Vorerkrankung habe?
Ja, mit der Reiserücktrittsversicherung sind Sie grundsätzlich auch mit einer chronischen oder bestehenden Vorerkrankung versichert.
Die Reiserücktrittsversicherung leistet, wenn nach Abschluss der Versicherung und nach Buchung der Reise nicht mit einer Verschlechterung oder einem erneuten Auftreten zu rechnen war ("unerwartet"). Die Grunderkrankung muss stabil eingestellt gewesen sein. Grundsätzlich wird jeder Fall einzeln geprüft.
Bei einer Erkrankung, bei der Krankheitsschübe ein charakteristisches Merkmal des Verlaufs sind, z.B. Diabetes, Morbus Crohn, Multiple Sklerose ist das Auftreten eines Schubes versichert, wenn dieser Schub nach Abschluss der Versicherung und nach Reisebuchung „unerwartet“ auftritt. Dies ist grundsätzlich dann der Fall, wenn Sie durch regelmäßige Kontroll-/Vorsorgeuntersuchungen mit Medikamenten stabil eingestellt sind und dadurch der Gesundheitszustand bereits länger als sechs Monatestabil ist. Der Arzt ist über das geplante Reiseziel zu informieren und hat gegen die Reise keine medizinischen Einwände/Bedenken.
Bei Erkrankungen, die palliativ behandelt werden (Krebs im Endstadium) ist eine unerwartete Verschlechterung grundsätzlich nicht möglich.
Die Hoffnung auf rechtzeitige Wiedergenesung vor Reiseantritt bei Abschluss der Reiserücktrittsversicherung sowie bei Reisebuchung ist nicht versichert.
Was muss ich zur richtigen Wahl der Versicherungssumme in der Reiserücktrittsversicherung wissen?
Die Versicherungssumme der Reiserücktrittsversicherung entspricht dem höchsten Preis (in Euro), den Sie für eine Ihrer Reisen in einem Jahr zahlen. Bei der Beitragsberechnung können Sie eine Versicherungssumme zwischen 1.000€ bis 20.000 Euro wählen.
Wenn sie mehrmals in einem Jahr verreisen, wählen Sie als Versicherungssumme die Reise mit dem höchsten Reisepreis.
Beim Familienvertrag ist der Gesamtreisepreis einer Reise für alle versicherten Personen maßgebend.
Kann ich die Versicherungssumme nachträglich erhöhen oder reduzieren?
Ja, eine Anpassung ist möglich und kann auch nach Vertragsabschluss vorgenommen werden:
Eine Erhöhung der Versicherungssumme ist auch unterjährig möglich und wird zum gewünschten Termin wirksam, frühestens einen Tag nach Antragsstellung.
Eine Reduzierung wird zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam.
Versicherungsschutz besteht bis zur gewählten Versicherungssumme. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre gewählte Versicherungssumme für Ihren Reisepreis ausreichend ist.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung in der Reiserücktrittsversicherung?
Sie können die Reiserücktrittsversicherung wahlweise mit und ohne Selbstbeteiligung abschließen.
Bei Reiserücktritt- und Reiseabbruch (Tarif Basis, Tarif Exklusiv, Tarif Premium) gilt:
Die Selbstbeteiligung beträgt pro Versicherungsfall 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25 € pro Person - wenn der Versicherungsfall unter anderem ausgelöst wird durch schwere, unerwartete Erkrankung, Unverträglichkeit und Unmöglichkeit von Impfungen, persönliche Quarantäne, Bruch von Prothesen, Lockerung von implantierten Gelenken.
Bei stationärem Krankenhausaufenthalt entfällt die Selbstbeteiligung.
In der Reisegepäckversicherung (Tarif Premium) beträgt die Selbstbeteiligung 100 € pro Versicherungsfall.
Wann endet meine Jahres-Reiserücktrittsversicherung?
Automatische Verlängerung
Ihre Jahres-Reiserücktrittsversicherung verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, sofern Sie sie nicht bis einen Monat vor Ablauf schriftlich kündigen.
Habe ich eine Reiserücktrittsversicherung, wenn ich ADAC Mitglied bin?
Nein. Eine Reiserücktrittsversicherung ist in der ADAC Mitgliedschaft nicht enthalten. Sie erhalten als ADAC Mitglied jedoch einen Rabatt bei Abschluss der Reiserücktrittsversicherung.
Einen Kurzüberblick der Leistungen in den verschiedenen ADAC Mitgliedschaftsformen erhalten Sie in unserem Ratgeber.
Welche anderen Reiseversicherungen sind für mich relevant?
Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt keine ärztlichen Behandlungskosten aus dem Ausland. Daher sollten Sie vor allem an eine Auslandskrankenversicherung denken.
Mit der ADAC Auslandskrankenversicherung sind Sie weltweit das ganze Jahr über versichert, für die ersten 63 Tage Ihrer Reise. Sie erstattet die medizinisch notwendigen Behandlungskosten ambulant, stationär und beim Zahnarzt. Inklusive Krankenrücktransport. Zur Auslandskrankenversicherung
Kündigungsservice für Ihren Altvertrag/Ihre Vorversicherung
Sie möchten Ihre bestehende Reiserücktrittsversicherung kündigen und zur günstigen ADAC Reiserücktrittsversicherung wechseln? Nutzen Sie dafür den Kündigungsservice unseres erfahrenen Partners aboalarm.
Wie funktioniert die Kündigung?
Nach Abschluss der ADAC Reiserücktrittsversicherung können Sie in wenigen Schritten Ihre alte Versicherung schnell und bequem kündigen:
Kopieren Sie dazu einfach den Voucher-Code, den Sie nach Abschluss der ADAC Reiserücktrittsversicherung erhalten
Füllen Sie das Formular mit Ihrer Vorversicherung aus und geben Sie Ihren Voucher-Code ein
aboalarm erstellt und übermittelt das Kündigungsschreiben an Ihre alte Versicherung/Ihre Vorversicherung; diese Kosten übernimmt die ADAC Versicherung AG
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Erläuterung zum versicherten Ereignis "schwere unerwartete Erkrankung"
Versichert ist die „schwere unerwartete Erkrankung“, das heißt, die Erkrankung muss „schwer“ und „unerwartet“ sein.
Wann ist eine Erkrankung „schwer“?
“Schwer“ ist eine Erkrankung dann, wenn die gebuchte Reise aufgrund der ärztlich festgestellten Beschwerden nicht möglich ist und der Arzt deswegen eine Reiseunfähigkeit attestiert. Grundsätzlich kommt es bei der Beurteilung der Schwere der Erkrankung auch auf Art und Umfang der gebuchten Reiseleistung an.
Beispiele:
Eine Erkältung kann bei einer geplanten Tauchreise eine schwere Erkrankung sein.
Eine Mittelohrentzündung kann bei einer gebuchten Flugreise eine schwere Erkrankung sein.
Eine psychische Erkrankung ist grundsätzlich nur dann schwer, wenn eine Behandlung durch einen Facharzt für Psychiatrie/Neurologie stattfindet.
Generell gilt, dass nachgewiesen werden muss, dass zum Zeitpunkt der Stornierung eine „schwere“ Erkrankung vorlag. Die Schwere der Erkrankung muss für uns anhand von ärztlichen Unterlagen also nachvollziehbar sein. Ein Arzt sollte daher auch zum Zeitpunkt des Eintritts der Erkrankung unverzüglich aufgesucht werden.
Wann ist eine Erkrankung „unerwartet“?
“Unerwartet“ ist eine Erkrankung, wenn sie nach Abschluss der Versicherung und nach Reisebuchung erstmals - überraschend - auftritt.
Beispiele:
Herzinfarkt/Schlaganfall
erstmaliger Bandscheibenvorfall
Grippe (Influenza)
“Unerwartet“ kann auch eine chronische oder bestehende Grunderkrankung/Schuberkrankung sein. Dies ist der Fall, wenn nach Abschluss der Versicherung und nach Reisebuchung mit einem erneuten Auftreten bzw. mit einer Verschlechterung nicht zu rechnen war. Dabei kommt es unter anderen darauf an, dass die Erkrankung stabil eingestellt ist. Dies ist in jedem Einzelfall gesondert zu prüfen.
Bei einer Erkrankung, bei der Krankheitsschübe ein charakteristisches Merkmal des Verlaufs sind, z.B. Diabetes, Morbus Crohn, Multiple Sklerose, ist das Auftreten eines Schubes versichert, wenn dieser Schub nach Abschluss der Versicherung und nach Reisebuchung „unerwartet“ auftritt. Dies ist grundsätzlich dann der Fall, wenn man durch regelmäßige Kontrolle/Vorsorge und Routineuntersuchungen mit Medikamenten gut eingestellt und dadurch bereits seit längerer Zeit (ca. 1 Jahr) stabil ist. Der Arzt ist über das geplante Reiseziel zu informieren und darf gegen die Reise keine medizinischen Einwände/Bedenken haben.
Es gibt Fälle, bei denen eine „unerwartete“ Verschlechterung des Gesundheitszustandes grundsätzlich nicht möglich ist, z.B. wenn bereits eine palliative Behandlung vorgenommen wird (Krebserkrankung im Endstadium).
Wenn bei Abschluss der Versicherung bzw. bei Reisebuchung bereits eine Erkrankung vorlag, ist die Hoffnung auf rechtzeitige Wiedergenesung bis zum Reiseantritt grundsätzlich nicht abgesichert.
Da ist leider etwas schiefgelaufen. Wir versuchen, Ihnen die gewünschte Seite schnellstmöglich bereitzustellen. Bitte versuchen Sie es später noch einmal.