Urlaub ist die schönste Zeit des Jahres. Dazwischen kommen kann jedoch immer was: eine schwere, unerwartete Erkrankung, ein Unfall, eine betriebsbedingte Kündigung, eine nicht mögliche Impfung oder ein Schaden am Eigentum.
Mit unserer Reiserücktrittsversicherung sind Sie finanziell gut geschützt. Wir erstatten Ihnen je nach Tarif zum Beispiel bei einem Reiserücktritt die Storno- und Umbuchungskosten. Müssen Sie Ihre Reise abbrechen, erstatten wir Ihnen je nach Abbruchzeitpunkt den vollständigen bzw. anteiligen Reisepreis. Wird Ihr Gepäck beschädigt oder geht es verloren, übernehmen wir auch diese Kosten für Sie.
Mit unserer Jahres-Reiserücktrittsversicherung können Sie das ganze Jahr über beliebig oft privat verreisen. Egal, ob Sie selbst, eine mitreisende Person oder ein Angehöriger erkrankt.
Welche Vorteile bietet mir die Reiserücktrittsversicherung?
Bei Nichtantritt der Reise und verspätetem Reiseantritt: die Reiserücktrittsversicherung erstattet Ihnen die anfallenden Stornokosten bis zu Ihrer gewählten Versicherungssumme, falls Sie Ihre Reise aufgrund versicherter Ereignisse nicht antreten können. Mit dem Beratungsservice in ADAC Qualität unterstützen wir Sie bei allen Fragen zu Ihrem Reiserücktritt. Auch die Mehrkosten für eine verspätete Hinreise aufgrund versicherter Ereignisse erstattet wir Ihnen.
Bei Umbuchung: Wir erstatten Ihnen die Kosten, wenn Sie Ihre Reise aufgrund versicherter Ereignisse umbuchen müssen.
Bei Reiseabbruch: Entscheiden Sie sich für die Reiserücktrittsversicherung im Tarif Exklusiv, erstatten wir Ihnen den gesamten Reisepreis, wenn Sie Ihre Reise innerhalb der ersten 8 Tage abbrechen müssen. Erfolgt Ihr Reiseabbruch ab dem 9. Tag, erstatten wir den Reisepreis anteilig bis zur gewählten Versicherungssumme. Auch Umbuchungskosten sowie zusätzliche Rückreise- und Unterkunftskosten erstatten wir.
Weltweiter Jahresschutz: Sie zahlen einmal im Jahr und können mit der Reiserücktrittsversicherung weltweit so oft verreisen wie Sie möchten. Dies gilt für alle Ihre privaten Reisen. Mit und ohne Selbstbehalt. Für Sie und Ihre ganze Familie inklusive Ihrer Kinder bis zum 23. Geburtstag.
Großzügige Abschlussfristen: Sie können die Reiserücktrittsversicherung bis 14 Tage vor Reisebeginn, also auch nach Buchung, abschließen. Bei Last Minute bis 3 Tage nach der Buchung.
Welche Tarife und Leistungen erhalte ich in der Reiserücktrittsversicherung?
Tarif Basis
Bei Reiserücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung bietet weltweit das ganze Jahr über, bei Reiserücktritt, u.a. folgende Leistungen:
Die Reiserücktrittsversicherung bietet weltweit das ganze Jahr über, bei Reiserücktritt, Reiseabbruch und für Ihr Reisegepäck, u.a. folgende Leistungen:
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Welche Ereignisse sind in der Reiserücktrittsversicherung versichert?
Die Reiserücktrittsversicherung schützt Sie dann, wenn eine Reise zum Beispiel aufgrund schwerer, unerwarteter Erkrankung storniert oder frühzeitig abgebrochen werden muss. Dabei kann bereits eine Erkältung vor oder während einer geplanten Tauchreise eine schwere Erkrankung darstellen. Auch eine Mittelohrentzündungkann vor einem gebuchten Flug als schwere Erkrankung gelten.
Versicherte Ereignisse im Überblick
Für die versicherten Personen oder die Risikopersonen, unabhängig davon, ob sie mitreisen oder nicht:
Schwere, unerwartete Erkrankung
Schwere Unfallverletzung
Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen
Unverträglichkeit von Impfungen
Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken
Tod
Für die versicherten Personen oder die mitreisenden Risikopersonen:
Unmöglichkeit von Impfungen
Behördlich angeordnete, persönliche Quarantäne aufgrund des Verdachts, mit einer ansteckenden Krankheit (einschließlich epidemischer und pandemischer Erkrankung wie Covid-19) in Berührung gekommen zu sein
Geburt eines Kindes
Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses
Wechsel eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes
Konjunkturbedingte Kurzarbeit
Unerwartete betriebsbedingte Kündigung
Wiederholung einer Prüfung an Schule oder Uni
Gerichtliche Ladung
Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter
Schaden am Eigentum z.B. durch Feuer, Explosion, Leitungswasser, Elementarereignis wie Sturm, Hagel, Blitz
Für die versicherten Personen oder die Risikopersonen, unabhängig davon, ob sie mitreisen oder nicht:
Schwere, unerwartete Erkrankung
Schwere Unfallverletzung
Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen
Unverträglichkeit von Impfungen
Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken
Tod
Für die versicherten Personen oder die mitreisenden Risikopersonen:
Unmöglichkeit von Impfungen
Behördlich angeordnete, persönliche Quarantäne aufgrund des Verdachts, mit einer ansteckenden Krankheit (einschließlich epidemischer und pandemischer Erkrankung wie Covid-19) in Berührung gekommen zu sein
Geburt eines Kindes (nur bei Reiserücktritt)
Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses
Wechsel eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes
Konjunkturbedingte Kurzarbeit (nur bei Reiserücktritt)
Unerwartete betriebsbedingte Kündigung
Wiederholung einer Prüfung an Schule oder Uni
Gerichtliche Ladung
Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter (nur bei Reiserücktritt)
Schaden am Eigentum z.B. durch Feuer, Explosion, Leitungswasser, Elementarereignis wie Sturm, Hagel, Blitz
Elementarereignis (nur bei Reiseabbruch)
Terroranschlag (nur bei Reiseabbruch)
Zum versicherten Reisegepäck zählen grundsätzlich alle Sachen des persönlichen Reisebedarfs der versicherten Personen, inklusive Sportgeräte, Geschenke und Reiseandenken.
Abhandenkommen / Zerstörung / Beschädigung von mitgeführtem oder aufgegebenem Reisegepäck
Risikopersonen sind Personen, die von einem versicherten Ereignis betroffen sein können, das den Versicherungsfall auslöst und zur Leistungserbringung gegenüber dem Versicherungsnehmer führt. Dies sind:
Sie selbst als versicherte Person oder die mitversicherten Personen im Rahmen des Familienvertrages.
Bei einem Einzelvertrag auch der Ehe- oder Lebenspartner des Versicherungsnehmers.
Betreuungspersonen von mitreisenden, minderjährigen oder pflegebedürftigen Angehörigen.
diejenigen Personen, die mit Ihnen oder einem mitversicherten Familienmitglied eine gemeinsame Reise gebucht haben und namentlich auf der Buchung vermerkt sind. Darüber hinaus deren Angehörige, die unter Punkt 1 und 2 aufgezählt sind. Es können bis zu 8 von den genannten Personen mitreisen.
Die Leistungen der Reiserücktrittsversicherung erhält im Einzelvertrag der Versicherungsnehmer selbst. Im Familienvertrag der Versicherungsnehmer sowie die mitversicherten Personen, wie Ehe- oder Lebenspartner und die Kinder bis zum 23. Geburtstag. Auch, wenn Sie getrennt voneinander verreisen.
Wer ist mit der Reiserücktrittsversicherung bei Stornierung oder Abbruch der Reise versichert?
Im Einzelvertrag der Reiserücktrittsversicherung erhalten Sie als Versicherungsnehmer Schutz. Der Familienvertrag schützt Sie selbst und Ihre Familienmitglieder. Somit können u.a.
Ihr Ehepartner
Ihr Lebenspartner in eingetragener Lebenspartnerschaft oder
Ihre Kinder bis zum 23. Geburtstag
bei Eintritt eines versicherten Ereignisses Leistungen Ihrer Reiserücktrittsversicherung beziehen. Auch, wenn Sie getrennt voneinander verreisen.
Wie berechnet sich der Beitrag in der Reiserücktrittsversicherung?
Die ADAC Reiserücktrittsversicherung können Sie in 2 min ganz einfach berechnen, ganz nach Ihrem Bedarf.
Der Versicherungsbeitrag ist abhängig von
Ihrem Alter: Der Beitrag der Reiserücktrittsversicherung erhöht sich jeweils ab einem Alter von 66 Jahren sowie ab 76 Jahren.
Ihrer Vertragsart: Sie haben die Wahl zwischen einem Einzel- oder Familienvertrag. Mit dem Familienvertrag können Sie sich, Ihren (Ehe-)Partner und Ihre Kinder bis zum 23. Geburtstag absichern, wenn Sie in einem Haushalt leben.
Ihrem Reisepreis: Die Reisepreisstufen (= wählbare Versicherungssumme) liegen zwischen 1.000 - 20.000 €.
Ihrer Selbstbeteiligung: Sie können Ihre Reiserücktrittsversicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung wählen. Sie beträgt pro Versicherungsfall 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens aber 25 € pro Person.
Ihrem Zahlungsrhythmus: Die ADAC Reiserücktrittsversicherung ist ein Jahresvertrag. Sie können den Beitrag einmal jährlich oder monatlich zahlen.
Ihrer ADAC Mitgliedschaft: Die Reiserücktrittsversicherung kann auch von Personen ohne ADAC Mitgliedschaft abgeschlossen werden. ADAC Mitglieder erhalten einen Rabatt.
"Gut" von Stiftung Warentest, "Fairster Versicherer" von Focus Money und "Top Online Abschluss" von CHIP
Die Reiserücktrittsversicherung bietet Ihnen und im Familienvertrag auch Ihrer Familie finanziellen Schutz in bewährter ADAC Qualität.
ADAC Reiserücktritts-Versicherung für Familien ausgezeichnet von der Stiftung Warentest mit der Note Gut.
ADAC Reiserücktrittsversicherung von Chip ausgezeichnet für einen Top Onlineabschluss.
ADAC Reiserücktritts-Versicherung ausgezeichnet von Focus Money als fairster Reiserücktrittsversicherer.
ADAC Reiserücktritts-Versicherung ausgezeichnet von Focus Money für die fairste Leistungsabwicklung.
ADAC Reiserücktritts-Versicherung ausgezeichnet von Focus Money für die fairste Kundenberatung.
ADAC Reiserücktritts-Versicherung ausgezeichnet von Focus Money für die fairste Kundenkommunikation.
ADAC Reiserücktritts-Versicherung ausgezeichnet von Focus Money für das fairste Produktangebot.
Kündigungsservice für Ihren Altvertrag/Ihre Vorversicherung
Sie möchten Ihre bestehende Reiserücktrittsversicherung kündigen und zur günstigen ADAC Reiserücktrittsversicherung wechseln? Nutzen Sie dafür den Kündigungsservice unseres erfahrenen Partners aboalarm.
Wie funktioniert die Kündigung?
Nach Abschluss der ADAC Reiserücktrittsversicherung können Sie in wenigen Schritten Ihre alte Versicherung schnell und bequem kündigen:
Kopieren Sie dazu einfach den Voucher-Code, den Sie nach Abschluss der ADAC Reiserücktrittsversicherung erhalten
Füllen Sie das Formular mit Ihrer Vorversicherung aus und geben Sie Ihren Voucher-Code ein
aboalarm erstellt und übermittelt das Kündigungsschreiben an Ihre alte Versicherung/Ihre Vorversicherung; diese Kosten übernimmt die ADAC Versicherung AG
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Schadenservice: Kosten in der Reiserücktrittsversicherung einreichen
Sie mussten Ihre gebuchte Reise stornieren oder abbrechen und möchten nun die Ihnen dabei entstandenen Kosten in Ihrer Reiserücktrittsversicherung einreichen?
Was muss ich noch zur Reiserücktrittsversicherung wissen?
Ja, als versicherte Reise gelten sowohl Pauschalreisen, als auch einzeln gebuchte Transport- oder Mietleistungen sowie Objektbuchungen bzw. -mieten. Für die Berechnung des Reisepreises gelten alle einzeln gebuchten Transport- und Mietleistungen, die zeitlich und örtlich aufeinander abgestimmt sind.
Zusatzbausteine sind sogenannte andere touristische Leistungen, z.B. Konzert- / Theaterkarten, Skipässe, Sprachkurse. Diese sind nur dann versichert, wenn sie nicht aus dem Gesamtpreis der Reise herausgerechnet werden können oder sie zusammen mit mehr als einer Transport- oder Mietleistung gebucht werden. Dabei müssen sie mindestens 25% am Gesamtwert der Reise haben.
Wenn Sie an einer chronischen oder bestehenden Grunderkrankung leiden, ist diese in der Reiserücktrittsversicherung dann abgesichert, wenn nach Abschluss der Versicherung und nach Buchung der Reisenicht mit einer Verschlechterung oder einem erneuten Auftreten zu rechnen war ("unerwartet"). Die Grunderkrankung muss stabil eingestellt gewesen sein. Grundsätzlich wird jeder Fall einzeln geprüft.
Bei einer Erkrankung, bei der Krankheitsschübe ein charakteristisches Merkmal des Verlaufs sind, z.B. Diabetes, Morbus Crohn, Multiple Sklerose ist das Auftreten eines Schubes versichert, wenn dieser Schub nach Abschluss der Versicherung und nach Reisebuchung „unerwartet“ auftritt. Dies ist grundsätzlich dann der Fall, wenn Sie durch regelmäßige Kontroll-/Vorsorgeuntersuchungen mit Medikamenten stabil eingestellt sind und dadurch der Gesundheitszustand bereits länger als sechs Monatestabil ist. Der Arzt ist über das geplante Reiseziel zu informieren und hat gegen die Reise keine medizinischen Einwände/Bedenken.
Bei Erkrankungen, die palliativ behandelt werden (Krebs im Endstadium) ist eine unerwartete Verschlechterung grundsätzlich nicht möglich.
Die Hoffnung auf rechtzeitige Wiedergenesung vor Reiseantritt bei Abschluss der Reiserücktrittsversicherung sowie bei Reisebuchung ist nicht versichert.
Ja. Die Reiserücktrittsversicherung leistet auch, wenn Sie sich mit Corona infiziert haben. Einen Überblick über die Leistungen und wann die Reiserücktrittsversicherung nicht leistet, haben wir für Sie in einem Überblick zusammengefasst:
Mitreisende, die keine versicherten Personen sind, genießen generell keinen Versicherungsschutz aus Ihrer Reiserücktrittsversicherung. Sie müssen eine eigene Reiserücktrittsversicherung abschließen.
Die Versicherungssumme der Reiserücktrittsversicherung entspricht dem höchsten Preis (in Euro), den Sie für eine Ihrer Reisen in einem Jahr zahlen. Bei der Beitragsberechnung können Sie eine Versicherungssumme zwischen 1.000€ bis 20.000 Euro wählen.
Wenn sie mehrmals in einem Jahr verreisen, wählen Sie als Versicherungssumme die Reise mit dem höchsten Reisepreis.
Beim Familienvertrag ist der Gesamtreisepreis einer Reise für alle versicherten Personen maßgebend.
Ja, eine Anpassung ist möglich und kann auch nach Vertragsabschluss vorgenommen werden:
Eine Erhöhung der Versicherungssumme ist auch unterjährig möglich und wird zum gewünschten Termin wirksam, frühestens einen Tag nach Antragsstellung.
Eine Reduzierung wird zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam.
Versicherungsschutz besteht bis zur gewählten Versicherungssumme. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre gewählte Versicherungssumme für Ihren Reisepreis ausreichend ist.
Ja. Es gibt Tarife mit und ohne Selbstbeteiligung. Haben Sie eine Selbstbeteiligung gewählt, dann gilt bei
Reiserücktritt- und Reiseabbruch (Tarif Basis, Tarif Exklusiv, Tarif Premium):
Die Selbstbeteiligung beträgt pro Versicherungsfall 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25 € pro Person, wenn der Versicherungsfall unter anderem ausgelöst wird durch schwere, unerwartete Erkrankung, Unverträglichkeit und Unmöglichkeit von Impfungen, persönliche Quarantäne, Bruch von Prothesen, Lockerung von implantierten Gelenken.
Bei stationärem Krankenhausaufenthalt entfällt die Selbstbeteiligung.
Reisegepäck-Versicherung (Tarif Premium): Die Selbstbeteiligung beträgt 100 € pro Versicherungsfall
Ja, die Reiserücktrittsversicherung versichert die vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn ein versichertes Ereignis zur Stornierung der Gruppenreise führt. Leistungen der Reiserücktrittsversicherung erhalten Sie als Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen. Die anderen Teilnehmer der Gruppenreise benötigen eine eigene Reiserücktrittsversicherung.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme Ihrer Reiserücktrittsversicherung ist, dass Sie auf der Buchung namentlich genannt sind und Ihr Reisekostenanteil ersichtlich ist.
Nein. Eine Reiserücktrittsversicherung ist in der ADAC Mitgliedschaft nicht enthalten. Sie erhalten als ADAC Mitglied jedoch einen Rabatt bei Abschluss der Reiserücktrittsversicherung.
Einen Kurzüberblick der Leistungen in den verschiedenen ADAC Mitgliedschaftsformen erhalten Sie in unserem Ratgeber.
Ja. Sie können die Reiserücktrittsversicherung mindestens 14 Tage vor Reisebeginn abschließen. Bei einer Last-Minute-Buchung - Buchung und Reisebeginn weniger als 14 Tage - können Sie die Reiserücktrittsversicherung auch 3 Tage nach der Buchung noch abschließen.
Versichert sind Pauschalreisen und einzeln gebuchte Transport- und Mietleistungen, wie z.B. Schiffsreisen, Flugreisen, Übernachtungen, Bahnfahrten, Ferienwohnungen, selbst bezahlte Schülerreisen. Geschäftsreisen sind im Rahmen der ADAC Reiserücktritts-Versicherung nicht abgedeckt.
Erläuterung zum versicherten Ereignis "schwere unerwartete Erkrankung"
Versichert ist die „schwere unerwartete Erkrankung“, das heißt, die Erkrankung muss „schwer“ und „unerwartet“ sein.
Wann ist eine Erkrankung „schwer“?
“Schwer“ ist eine Erkrankung dann, wenn die gebuchte Reise aufgrund der ärztlich festgestellten Beschwerden nicht möglich ist und der Arzt deswegen eine Reiseunfähigkeit attestiert. Grundsätzlich kommt es bei der Beurteilung der Schwere der Erkrankung auch auf Art und Umfang der gebuchten Reiseleistung an.
Beispiele:
Eine Erkältung kann bei einer geplanten Tauchreise eine schwere Erkrankung sein.
Eine Mittelohrentzündung kann bei einer gebuchten Flugreise eine schwere Erkrankung sein.
Eine psychische Erkrankung ist grundsätzlich nur dann schwer, wenn eine Behandlung durch einen Facharzt für Psychiatrie/Neurologie stattfindet.
Generell gilt, dass nachgewiesen werden muss, dass zum Zeitpunkt der Stornierung eine „schwere“ Erkrankung vorlag. Die Schwere der Erkrankung muss für uns anhand von ärztlichen Unterlagen also nachvollziehbar sein. Ein Arzt sollte daher auch zum Zeitpunkt des Eintritts der Erkrankung unverzüglich aufgesucht werden.
Wann ist eine Erkrankung „unerwartet“?
“Unerwartet“ ist eine Erkrankung, wenn sie nach Abschluss der Versicherung und nach Reisebuchung erstmals - überraschend - auftritt.
Beispiele:
Herzinfarkt/Schlaganfall
erstmaliger Bandscheibenvorfall
Grippe (Influenza)
“Unerwartet“ kann auch eine chronische oder bestehende Grunderkrankung/Schuberkrankung sein. Dies ist der Fall, wenn nach Abschluss der Versicherung und nach Reisebuchung mit einem erneuten Auftreten bzw. mit einer Verschlechterung nicht zu rechnen war. Dabei kommt es unter anderen darauf an, dass die Erkrankung stabil eingestellt ist. Dies ist in jedem Einzelfall gesondert zu prüfen.
Bei einer Erkrankung, bei der Krankheitsschübe ein charakteristisches Merkmal des Verlaufs sind, z.B. Diabetes, Morbus Crohn, Multiple Sklerose, ist das Auftreten eines Schubes versichert, wenn dieser Schub nach Abschluss der Versicherung und nach Reisebuchung „unerwartet“ auftritt. Dies ist grundsätzlich dann der Fall, wenn man durch regelmäßige Kontrolle/Vorsorge und Routineuntersuchungen mit Medikamenten gut eingestellt und dadurch bereits seit längerer Zeit (ca. 1 Jahr) stabil ist. Der Arzt ist über das geplante Reiseziel zu informieren und darf gegen die Reise keine medizinischen Einwände/Bedenken haben.
Es gibt Fälle, bei denen eine „unerwartete“ Verschlechterung des Gesundheitszustandes grundsätzlich nicht möglich ist, z.B. wenn bereits eine palliative Behandlung vorgenommen wird (Krebserkrankung im Endstadium).
Wenn bei Abschluss der Versicherung bzw. bei Reisebuchung bereits eine Erkrankung vorlag, ist die Hoffnung auf rechtzeitige Wiedergenesung bis zum Reiseantritt grundsätzlich nicht abgesichert.
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