Welche Ereignisse sind in der Reiserücktrittsversicherung versichert?
Die Reiserücktrittsversicherung schützt Sie dann, wenn eine Reise zum Beispiel aufgrund
schwerer, unerwarteter Erkrankung storniert oder frühzeitig abgebrochen werden muss. Dabei kann bereits eine
Erkältung vor oder während einer geplanten Tauchreise eine schwere Erkrankung darstellen. Auch eine Mittelohrentzündung kann vor einem gebuchten Flug als schwere Erkrankung gelten und als versichertes Ereignis anerkannt werden.
Welche Ereignisse sind im Tarif Basis (Reiserücktritt) versichert?
Für die versicherten Personen oder die Risikopersonen, unabhängig davon, ob sie mitreisen oder nicht:
- Schwere, unerwartete Erkrankung
- Schwere Unfallverletzung
- Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen
- Unverträglichkeit von Impfungen
- Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken
- Tod
Für die versicherten Personen oder die mitreisenden Risikopersonen:
- Unmöglichkeit von Impfungen
- Behördlich angeordnete, persönliche Quarantäne aufgrund des Verdachts, mit einer ansteckenden Krankheit (einschließlich epidemischer und pandemischer Erkrankung wie Covid-19) in Berührung gekommen zu sein
- Geburt eines Kindes auf der Reise
- Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses
- Wechsel eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes
- Konjunkturbedingte Kurzarbeit
- Unerwartete betriebsbedingte Kündigung
- Wiederholung einer Prüfung an Schule oder Uni
- Gerichtliche Ladung
- Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter
- Schaden am Eigentum z.B. durch Feuer, Explosion, Leitungswasser, Elementarereignis wie Sturm, Hagel, Blitz
Welche Ereignisse sind im Tarif Exklusiv (Reiserücktritt und Reiseabbruch) versichert?
Für die versicherten Personen oder die Risikopersonen, unabhängig davon, ob sie mitreisen oder nicht:
- Schwere, unerwartete Erkrankung
- Schwere Unfallverletzung
- Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen
- Unverträglichkeit von Impfungen
- Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken
- Tod
Für die versicherten Personen oder die mitreisenden Risikopersonen:
- Unmöglichkeit von Impfungen
- Behördlich angeordnete, persönliche Quarantäne aufgrund des Verdachts, mit einer ansteckenden Krankheit (einschließlich epidemischer und pandemischer Erkrankung wie Covid-19) in Berührung gekommen zu sein
- Geburt eines Kindes auf der Reise
- Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses
- Wechsel eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes
- Konjunkturbedingte Kurzarbeit
- Unerwartete betriebsbedingte Kündigung
- Wiederholung einer Prüfung an Schule oder Uni
- Gerichtliche Ladung
- Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter
- Schaden am Eigentum z.B. durch Feuer, Explosion, Leitungswasser, Elementarereignis wie Sturm, Hagel, Blitz
- Elementarereignis am Urlaubsort
- Terroranschlag
Welche Ereignisse gelten für das Reisegepäck im Tarif Premium?
Zum versicherten Reisegepäck zählen grundsätzlich alle Sachen des persönlichen Reisebedarfs der versicherten Personen, inklusive Sportgeräte, Geschenke und Reiseandenken.
- Abhandenkommen / Zerstörung / Beschädigung von mitgeführtem oder aufgegebenem Reisegepäck
Wer kann von einem versicherten Ereignis betroffen sein und wer erhält die Leistungen der Reiserücktrittsversicherung?
Risikopersonen sind Personen, die von einem versicherten Ereignis betroffen sein können, das den Versicherungsfall auslöst und zur Leistungserbringung gegenüber dem Versicherungsnehmer führt. Dies sind:
- Sie selbst als versicherte Person oder die mitversicherten Personen im Rahmen des Familienvertrages.
- Angehörige: (Stief-, Adoptiv-, Schwieger-) Eltern, (Enkel-, Stief-, Adoptiv-) Kinder, Großeltern, Geschwister, Schwager/Schwägerin, Tanten/Onkel, Neffen/Nichten.
- Bei einem Einzelvertrag auch der Ehe- oder Lebenspartner des Versicherungsnehmers.
- Betreuungspersonen von mitreisenden, minderjährigen oder pflegebedürftigen Angehörigen.
- diejenigen Personen, die mit Ihnen oder einem mitversicherten Familienmitglied eine gemeinsame Reise gebucht haben und namentlich auf der Buchung vermerkt sind. Darüber hinaus deren Angehörige, die unter Punkt 1 und 2 aufgezählt sind. Es können bis zu 8 von den genannten Personen mitreisen.
Die Leistungen der Reiserücktrittsversicherung erhält im Einzelvertrag der Versicherungsnehmer selbst. Im Familienvertrag der Versicherungsnehmer sowie die mitversicherten Personen, wie Ehe- oder Lebenspartner und die Kinder bis zum 23. Geburtstag. Auch, wenn Sie getrennt voneinander verreisen.
Leistet die Reiserücktrittsversicherung auch dann, wenn ich einzelne Reisebausteine gebucht habe?
Ja, als versicherte Reise gelten sowohl Pauschalreisen, als auch einzeln gebuchte Transport- oder Mietleistungen sowie Objektbuchungen bzw. -mieten. Für die Berechnung des Reisepreises gelten alle einzeln gebuchten Transport- und Mietleistungen, die zeitlich und örtlich aufeinander abgestimmt sind.
Zusatzbausteine sind sogenannte andere touristische Leistungen, z.B. Konzert- / Theaterkarten, Skipässe, Sprachkurse. Diese sind nur dann versichert, wenn sie nicht aus dem Gesamtpreis der Reise herausgerechnet werden können oder sie zusammen mit mehr als einer Transport- oder Mietleistung gebucht werden. Dabei müssen sie mindestens 25% am Gesamtwert der Reise haben.
Bin ich in der Reiserücktrittsversicherung auch dann geschützt, wenn ich eine Vorerkrankung habe?
Wenn Sie an einer chronischen oder bestehenden Grunderkrankung leiden, ist diese in der Reiserücktrittsversicherung dann abgesichert, wenn nach Abschluss der Versicherung und nach Buchung der Reise nicht mit einer Verschlechterung oder einem erneuten Auftreten zu rechnen war ("unerwartet"). Die Grunderkrankung muss stabil eingestellt gewesen sein. Grundsätzlich wird jeder Fall einzeln geprüft.
Bei einer Erkrankung, bei der Krankheitsschübe ein charakteristisches Merkmal des Verlaufs sind, z.B. Diabetes, Morbus Crohn, Multiple Sklerose ist das Auftreten eines Schubes versichert, wenn dieser Schub nach Abschluss der Versicherung und nach Reisebuchung „unerwartet“ auftritt. Dies ist grundsätzlich dann der Fall, wenn Sie durch regelmäßige Kontroll-/Vorsorgeuntersuchungen mit Medikamenten stabil eingestellt sind und dadurch der Gesundheitszustand bereits länger als sechs Monatestabil ist. Der Arzt ist über das geplante Reiseziel zu informieren und hat gegen die Reise keine medizinischen Einwände/Bedenken.
Bei Erkrankungen, die palliativ behandelt werden (Krebs im Endstadium) ist eine unerwartete Verschlechterung grundsätzlich nicht möglich.
Die Hoffnung auf rechtzeitige Wiedergenesung vor Reiseantritt bei Abschluss der Reiserücktrittsversicherung sowie bei Reisebuchung ist nicht versichert.
Greift die Reiserücktrittsversicherung auch bei Infektionskrankheiten wie Corona?
Ja. Die Reiserücktrittsversicherung leistet auch, wenn Sie sich mit Corona infiziert haben. Einen Überblick über die Leistungen und wann die Reiserücktrittsversicherung nicht leistet, haben wir für Sie in einem Überblick zusammengefasst:
Reiserücktrittsversicherung bei Corona
Sind Mitreisende in meiner Reiserücktrittsversicherung geschützt?
Mitreisende, die keine versicherten Personen sind, genießen generell keinen Versicherungsschutz aus Ihrer Reiserücktrittsversicherung. Sie müssen eine eigene Reiserücktrittsversicherung abschließen.
Was muss ich zur richtigen Wahl der Versicherungssumme in der Reiserücktrittsversicherung wissen?
Die Versicherungssumme der Reiserücktrittsversicherung entspricht dem höchsten Preis (in Euro), den Sie für eine Ihrer Reisen in einem Jahr zahlen. Bei der Beitragsberechnung können Sie eine Versicherungssumme zwischen 1.000€ bis 20.000 Euro wählen.
Wenn sie mehrmals in einem Jahr verreisen, wählen Sie als Versicherungssumme die Reise mit dem höchsten Reisepreis.
Beim Familienvertrag ist der Gesamtreisepreis einer Reise für alle versicherten Personen maßgebend.
Kann ich die Versicherungssumme auch nachträglich noch anpassen?
Ja, eine Anpassung ist möglich und kann auch nach Vertragsabschluss vorgenommen werden:
- Eine Erhöhung der Versicherungssumme ist auch unterjährig möglich und wird zum gewünschten Termin wirksam, frühestens einen Tag nach Antragsstellung.
- Eine Reduzierung wird zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam.
Versicherungsschutz besteht bis zur gewählten Versicherungssumme. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre gewählte Versicherungssumme für Ihren Reisepreis ausreichend ist.
Kann ich die Reiserücktrittsversicherung auch mit Selbstbeteiligung abschließen?
Ja. Es gibt Tarife mit und ohne Selbstbeteiligung. Haben Sie eine Selbstbeteiligung gewählt, dann gilt bei
Reiserücktritt- und Reiseabbruch (Tarif Basis, Tarif Exklusiv, Tarif Premium):
- Die Selbstbeteiligung beträgt pro Versicherungsfall 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25 € pro Person, wenn der Versicherungsfall unter anderem ausgelöst wird durch schwere, unerwartete Erkrankung, Unverträglichkeit und Unmöglichkeit von Impfungen, persönliche Quarantäne, Bruch von Prothesen, Lockerung von implantierten Gelenken.
- Bei stationärem Krankenhausaufenthalt entfällt die Selbstbeteiligung.
Reisegepäck-Versicherung (Tarif Premium):
Die Selbstbeteiligung beträgt 100 € pro Versicherungsfall
Erstattet mir meine Reiserücktrittsversicherung meinen Kostenanteil, wenn eine Gruppenreise storniert wird?
Ja, die Reiserücktrittsversicherung versichert die vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn ein versichertes Ereignis zur Stornierung der Gruppenreise führt. Leistungen der Reiserücktrittsversicherung erhalten Sie als Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen. Die anderen Teilnehmer der Gruppenreise benötigen eine eigene Reiserücktrittsversicherung.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme Ihrer Reiserücktrittsversicherung ist, dass Sie auf der Buchung namentlich genannt sind und Ihr Reisekostenanteil ersichtlich ist.
Habe ich eine Reiserücktrittsversicherung, wenn ich ADAC Mitglied bin?
Nein. Eine Reiserücktrittsversicherung ist in der ADAC Mitgliedschaft nicht enthalten. Sie erhalten als ADAC Mitglied jedoch einen Rabatt bei Abschluss der Reiserücktrittsversicherung.
Einen Kurzüberblick der Leistungen in den verschiedenen ADAC Mitgliedschaftsformen erhalten Sie in unserem Ratgeber.
Kann ich die Reiserücktrittsversicherung auch kurzfristig abschließen?
Ja. Sie können die Reiserücktrittsversicherung mindestens 14 Tage vor Reisebeginn abschließen. Bei einer Last-Minute-Buchung - Buchung und Reisebeginn weniger als 14 Tage - können Sie die Reiserücktrittsversicherung auch 3 Tage nach der Buchung noch abschließen.
Welche Art von Reisen sind in der Reiserücktrittsversicherung versichert?
Versichert sind Pauschalreisen und einzeln gebuchte Transport- und Mietleistungen, wie z.B. Schiffsreisen, Flugreisen, Übernachtungen, Bahnfahrten, Ferienwohnungen, selbst bezahlte Schülerreisen. Geschäftsreisen sind im Rahmen der ADAC Reiserücktritts-Versicherung nicht abgedeckt.