Gegen hohe Stornokosten bei Reiserücktritt versichern

Ihre ADAC Reise-
rücktrittsversicherung

  • Erstattung von Storno- und Umbuchungskosten
  • Einzel- und Familienverträge mit weltweiter Gültigkeit
  • Auch bei Covid-19
Ab 28,90 € im Jahr!
Reiserücktrittsversicherung ausgezeichnet von der Stiftung Warentest mit der Note Gut für Einzelpersonen

Was zeichnet die Reiserücktrittsversicherung aus?

  • Schwarzes Häkchen im Kreis
    Weltweiter Jahresschutz
    Sie zahlen einmal im Jahr und können mit der Reiserücktrittsversicherung weltweit so oft verreisen wie Sie möchten. Für alle private Reisen.
  • Schwarzes Häkchen im Kreis
    Großzügige Abschlussfristen
    Sie können die Reiserücktrittsversicherung bis 14 Tage vor Reisebeginn abschließen. Bei Last Minute bis 3 Tage nach Buchung.
  • Schwarzes Häkchen im Kreis
    Schutz für die ganze Familie
    Sie können sich selbst oder ihre ganze Familie inkl. Ihrer Kinder bis zum 23. Geburtstag absichern. Auch wenn Sie getrennt verreisen.

Welche Tarife und Leistungen bietet mir die Reiserücktrittsversicherung?

Tarif Basis
Bei Reiserücktritt

Die Reiserücktrittsversicherung bietet weltweit das ganze Jahr über, bei Reiserücktritt, u.a. folgende Leistungen:

Auch bei Covid-19.

  • Erstattung von Stornokosten
  • Kostenerstattung bei verspäteter Anreise
  • Erstattung von Umbuchungskosten
  • ADAC Beratungsservice

 

Tarif Exklusiv
Bei Reiseabbruch

Die Reiserücktrittsversicherung bietet weltweit das ganze Jahr über, bei Reiserücktritt und Reiseabbruch, u.a. folgende Leistungen:

Auch bei Covid-19.

  • Inklusive Leistungen aus Tarif Basis (Reiserücktritt)
  • Kostenerstattung bei Reiseabbruch
  • Erstattung der Kosten bei verspäteter Rückreise
  • Kostenerstattung bei Unterbrechung einer Rundreise
  • Erstattung von nicht genutzten Reiseleistungen

 

Tarif Premium
Für das Reisegepäck

Die Reiserücktrittsversicherung bietet weltweit das ganze Jahr über, bei Reiserücktritt, Reiseabbruch und für Ihr Reisegepäck, u.a. folgende Leistungen:

Auch bei Covid-19.

  • Inklusive Leistungen aus Tarifen Basis und Exklusiv (Reiserücktritt + Reiseabbruch)
  • Kostenerstattung bei Verlust, Beschädigung oder Zerstörung des mitgeführten Gepäcks
  • Kostenerstattung bei Verlust, Beschädigung oder Zerstörung des aufgegebenen Gepäcks
  • Entschädigung bei verspätet ausgeliefertem Gepäck
  • Kostenerstattung bei Reparaturen von beschädigten Sachen
  • Gebührenerstattung bei Wiedererlangung von amtlichen Ausweisen/Visa

 

Wer ist mit der Reiserücktrittsversicherung versichert?

Reiserücktrittsversicherung für Familien: Schutz für die gesamte Familie bei Reiserücktritt und Reiseabbruch
Ab 38,70 € im Jahr
Im Einzelvertrag der Reiserücktrittsversicherung erhalten Sie als Versicherungsnehmer Schutz. Der Familienvertrag schützt Sie selbst und Ihre Familienmitglieder. Somit können u.a.
  • Ihr Ehepartner
  • Ihr Lebenspartner in eingetragener Lebenspartnerschaft oder
  • Ihre Kinder bis zum 23. Geburtstag, wenn sie mit Ihnen in einem Haushalt leben

  • bei Eintritt eines versicherten Ereignisses Leistungen Ihrer Reiserücktrittsversicherung beziehen. Auch, wenn Sie getrennt voneinander verreisen.

Zur Reiserücktrittsversicherung für Familien

So bewerten Kunden die ADAC Versicherung AG

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Welche Ereignisse sind in der Reiserücktrittsversicherung versichert?

Die Reiserücktrittsversicherung schützt Sie dann, wenn eine Reise zum Beispiel aufgrund schwerer, unerwarteter Erkrankung storniert oder frühzeitig abgebrochen werden muss. Dabei kann bereits eine Erkältung vor oder während einer geplanten Tauchreise eine schwere Erkrankung darstellen. Auch eine Mittelohrentzündung kann vor einem gebuchten Flug als schwere Erkrankung gelten und als versichertes Ereignis anerkannt werden.

Ereignisse im Überblick

Versicherte Ereignisse im Bereich Gesundheit

  • schwere, unerwartete Erkrankung
  • Unverträglichkeit von Impfungen
  • Behördlich angeordnete Quarantäne aufgrund des Verdachts, mit einer ansteckenden Krankheit (einschließlich epidemischer und pandemischer Erkrankung wie Covid-19) in Berührung gekommen zu sein
  • Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen
  • Geburt eines Kindes auf der Reise
  • Tod

Wichtiger Hinweis: Dies ist eine verkürzte Darstellung. Die aufgezählten versicherten Ereignisse sind abhängig davon, welchen Tarif Sie gewählt haben. Maßgeblich ist, dass Sie die ADAC Reiserücktritts-Versicherung mit Versicherungsbeginn 07.12.2020 abgeschlossen haben.

 

Betroffen sein können von diesen Ereignissen folgende Personengruppen:

  • Sie selbst als Versicherungsnehmer
  • die mitversicherten Personen im Rahmen des Familienvertrages
  • die mitreisenden Risikopersonen

Versicherte Ereignisse im Bereich Arbeit und Bildung

    • Aufnahme oder Wechsel eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses
    • Konjunkturbedingte Kurzarbeit
    • Betriebsbedingte Kündigung
    • Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung an einer Schule oder Universität, die in den Reisezeitraum fällt

    Wichtiger Hinweis: Dies ist eine verkürzte Darstellung. Die aufgezählten versicherten Ereignisse sind abhängig davon, welchen Tarif Sie gewählt haben. Maßgeblich ist, dass Sie die ADAC Reiserücktritts-Versicherung mit Versicherungsbeginn 07.12.2020 abgeschlossen haben.

     

    Betroffen sein können von diesen Ereignissen folgende Personengruppen:

    • Sie selbst als Versicherungsnehmer
    • die mitversicherten Personen im Rahmen des Familienvertrages
    • die mitreisenden Risikopersonen

Sonstige versicherte Ereignisse

  • Abhandenkommen / Zerstörung / Beschädigung von mitgeführtem oder aufgegebenem Reisegepäck
  • Schaden am Eigentum
  • Terroranschlag
  • Elementarereignis wie z.B. Überschwemmung

Wichtiger Hinweis: Dies ist eine verkürzte Darstellung. Die aufgezählten versicherten Ereignisse sind abhängig davon, welchen Tarif Sie gewählt haben. Maßgeblich ist, dass Sie die ADAC Reiserücktritts-Versicherung mit Versicherungsbeginn 07.12.2020 abgeschlossen haben.

 

Betroffen sein können von diesen Ereignissen folgende Personengruppen:

  • Sie selbst als Versicherungsnehmer
  • die mitversicherten Personen im Rahmen des Familienvertrages
  • die mitreisenden Risikopersonen

Corona: Wann genau leistet die Reiserücktrittsversicherung?

Bei Stornierung einer Reise wegen Corona abgesichert sein: Reiserücktrittsversicherung bei Erkrankung während einer Pandemie

Die Reiserücktrittsversicherung des ADAC leistet auch in Zusammenhang mit Corona.

z.B. wenn Sie in persönliche Quarantäne müssen, betriebsbedingt gekündigt werden oder ein verpflichtender PCR-Test, z.B. vor Ihrem gebuchten Flug, positiv ausfällt (Laborbefund wichtig!).

Reiserücktrittsversicherung bei Corona

Kosten und Finanzen Icon

Wie berechnet sich der Beitrag in der Reiserücktrittsversicherung?

Die ADAC Reiserücktrittsversicherung können Sie in 2 min ganz einfach berechnen, ganz nach Ihrem Bedarf.  

Der Versicherungsbeitrag ist abhängig von 

  1. Ihrem Alter: Der Beitrag der Reiserücktrittsversicherung erhöht sich jeweils ab einem Alter von 66 Jahren sowie ab 76 Jahren.
  2. Ihrer Vertragsart: Sie haben die Wahl zwischen einem Einzel- oder Familienvertrag. Mit dem Familienvertrag können Sie sich und Ihre Kinder bis zum 23. Geburtstag absichern.
  3. Ihrem Reisepreis: Die Reisepreisstufen liegen zwischen 1.000 - 20.000 €.
  4. Ihrer Selbstbeteiligung: Sie können Ihre Reiserücktrittsversicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung wählen. Sie beträgt pro Versicherungsfall 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens aber 25 € pro Person.
  5. Ihrem Zahlungsrhythmus: Die ADAC Reiserücktrittsversicherung ist ein Jahresvertrag. Sie können den Beitrag einmal jährlich oder monatlich zahlen.
  6. Ihrer ADAC Mitgliedschaft: Die Reiserücktrittsversicherung kann auch von Personen ohne ADAC Mitgliedschaft abgeschlossen werden. ADAC Mitglieder erhalten einen Rabatt.
Persönlichen Schutz berechnen
ADAC Reiserücktrittsversicherung: Kosten bei Reiserücktritt und Reiseabbruch einreichen

Schadenservice: Kosten in der Reiserücktrittsversicherung einreichen

Sie mussten Ihre gebuchte Reise stornieren oder abbrechen und möchten nun die Ihnen dabei entstandenen Kosten in der Reiserücktrittsversicherung einreichen?

Kosten direkt einreichen

Auszeichnungen der Reiserücktrittsversicherung

Reiserücktrittsversicherung ausgezeichnet von der Stiftung Warentest mit der Note Gut für Familien
Die Reiserücktrittsversicherung wurde von CHIP ausgezeichnet für den besten Online Abschluss
ADAC Reiserücktrittsversicherung ausgezeichnet von Focus Money für das fairste Preis-Leistungs-Verhältnis 2022
Tipp Icon

Kündigungsservice für Ihren Altvertrag/Ihre Vorversicherung

Sie möchten Ihre bestehende Reiserücktrittsversicherung kündigen und zur günstigen ADAC Reiserücktrittsversicherung wechseln? Nutzen Sie dafür den Kündigungsservice unseres erfahrenen Partners aboalarm.

Wie funktioniert die Kündigung?

Nach Abschluss der ADAC Reiserücktrittsversicherung können Sie in wenigen Schritten Ihre alte Versicherung schnell und bequem kündigen:

  • Kopieren Sie dazu einfach den Voucher-Code, den Sie nach Abschluss der ADAC Reiserücktrittsversicherung erhalten
  • Gehen Sie auf www.aboalarm.de
  • Füllen Sie das Formular mit Ihrer Vorversicherung aus und geben Sie Ihren Voucher-Code ein
  • aboalarm erstellt und übermittelt das Kündigungsschreiben an Ihre alte Versicherung/Ihre Vorversicherung; diese Kosten übernimmt die ADAC Versicherung AG

 

Jetzt abschließen und Voucher anfordern

Was sollte ich noch über die Reiserücktrittsversicherung wissen:

Welche Art von Reisen sind in der Reiserücktrittsversicherung versichert?

Versichert sind Pauschalreisen und einzeln gebuchte Transport- und Mietleistungen, wie z.B. Schiffsreisen, Flugreisen, Übernachtungen, Bahnfahrten, Ferienwohnungen, selbst bezahlte Schülerreisen. 
Geschäftsreisen sind im Rahmen der ADAC Reiserücktritts-Versicherung nicht abgedeckt.

 

Reiserücktrittsversicherung für Flugreisen

Bin ich in der Reiserücktrittsversicherung auch dann geschützt, wenn ich eine Vorerkrankung habe?

Wenn Sie an einer chronischen oder bestehenden Grunderkrankung leiden, ist diese in der Reiserücktrittsversicherung dann abgesichert, wenn nach Abschluss der Versicherung und nach Buchung der Reise nicht mit einer Verschlechterung oder einem erneuten Auftreten zu rechnen war ("unerwartet"). Die Grunderkrankung muss stabil eingestellt gewesen sein. Grundsätzlich wird jeder Fall einzeln geprüft.

Bei einer Erkrankung, bei der Krankheitsschübe ein charakteristisches Merkmal des Verlaufs sind, z.B. Diabetes, Morbus Crohn, Multiple Sklerose ist das Auftreten eines Schubes versichert, wenn dieser Schub nach Abschluss der Versicherung und nach Reisebuchung „unerwartet“ auftritt. Dies ist grundsätzlich dann der Fall, wenn Sie durch regelmäßige Kontroll-/Vorsorgeuntersuchungen mit Medikamenten stabil eingestellt sind und dadurch der Gesundheitszustand bereits länger als sechs Monatestabil ist. Der Arzt ist über das geplante Reiseziel zu informieren und hat gegen die Reise keine medizinischen Einwände/Bedenken.

Bei Erkrankungen, die palliativ behandelt werden (Krebs im Endstadium) ist eine unerwartete Verschlechterung grundsätzlich nicht möglich.

Die Hoffnung auf rechtzeitige Wiedergenesung vor Reiseantritt bei Abschluss der Reiserücktrittsversicherung sowie bei Reisebuchung ist nicht versichert.

Was muss ich bei der Auswahl des Reisepreis beachten?

Bei der Beitragsberechnung können Sie eine Versicherungssumme (maximal versicherter Reisepreis) von bis zu 20.000 Euro wählen. 
Wenn sie mehrmals in einem Jahr verreisen, wählen Sie als Versicherungssumme die Reise mit dem höchsten Reisepreis. 
 
Beim Familienvertrag ist der Gesamtreisepreis einer Reise für alle versicherten Personen maßgebend.

Kann ich die gewählte Versicherungssumme auch nachträglich noch erhöhen?

Ja, eine Anpassung ist möglich und kann auch nach Vertragsabschluss vorgenommen werden:

  • Eine Erhöhung der Versicherungssumme ist auch unterjährig möglich und wird zum gewünschten Termin wirksam, frühestens einen Tag nach Antragsstellung.
  • Eine Reduzierung wird zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam. 

Versicherungsschutz besteht bis zur gewählten Versicherungssumme. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre gewählte Versicherungssumme für Ihren Reisepreis ausreichend ist.

Was versteht man unter Risikopersonen in der Reiserücktrittsversicherung?

Risikopersonen sind Personen, die von einem versicherten Ereignis betroffen sein können, das den Versicherungsfall auslöst und zur Leistungserbringung gegenüber dem Versicherungsnehmer führt. Dies sind:

1. Sie selbst als versicherte Person oder die mitversicherten Personen im Rahmen des Familienvertrages.

2. Angehörige: (Stief-, Adoptiv-, Schwieger-) Eltern, (Enkel-, Stief-, Adoptiv-) Kinder, Großeltern, Geschwister, Schwager/Schwägerin, Tanten/Onkel, Neffen/Nichten.

3. Bei einem Einzelvertrag auch der Ehe- oder Lebenspartner des Versicherungsnehmers.

4. Betreuungspersonen von mitreisenden, minderjährigen oder pflegebedürftigen Angehörigen.

5. diejenigen Personen, die mit Ihnen oder einem mitversicherten Familienmitglied eine gemeinsame Reise gebucht haben und namentlich auf der Buchung vermerkt sind. Darüber hinaus deren Angehörige, die unter Punkt 1 und 2 aufgezählt sind. Es können bis zu 8 von den genannten Personen mitreisen.


Sind Mitreisende in meiner Reiserücktrittsversicherung geschützt?

Mitreisende, die keine versicherten Personen sind, genießen generell keinen Versicherungsschutz. Sie müssen eine eigene Reiserücktrittsversicherung abschließen. 

Erstattet mir die Reiserücktrittsversicherung meinen Kostenanteil, wenn eine Gruppenreise storniert wird?

Ja, die Reiserücktrittsversicherung versichert die vertraglich geschuldeten Stornokosten.

Voraussetzung dafür ist, dass Sie auf der Buchung namentlich genannt sind und Ihr Reisekostenanteil ersichtlich ist. 

Leistet die Reiserücktrittsversicherung auch dann, wenn ich einzelne Reisebausteine gebucht habe?

Ja, als versicherte Reise gelten sowohl Pauschalreisen, als auch einzeln gebuchte Transport- oder Mietleistungen sowie Objektbuchungen bzw. -mieten. Für die Berechnung des Reisepreises gelten alle einzeln gebuchten Transport- und Mietleistungen, die zeitlich und örtlich aufeinander abgestimmt sind.

Reiserücktrittsversicherung für Flugreisen
Zusatzbausteine sind sogenannte andere touristische Leistungen, z.B. Konzert- / Theaterkarten, Skipässe, Sprachkurse. Diese sind nur dann versichert, wenn sie nicht aus dem Gesamtpreis der Reise herausgerechnet werden können oder sie zusammen mit mehr als einer Transport- oder Mietleistung gebucht werden. Dabei müssen sie mindestens 25% am Gesamtwert der Reise haben.

Was gilt bei einer Selbstbeteiligung in der Reiserücktrittsversicherung?

Es gibt Tarife mit und ohne Selbstbeteiligung. Haben Sie eine Selbstbeteiligung gewählt, dann gilt bei 

Reiserücktritt- und Reiseabbruch:

  • Die Selbstbeteiligung beträgt pro Versicherungsfall 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25 € pro Person, wenn der Versicherungsfall unter anderem ausgelöst wird durch schwere, unerwartete Erkrankung, Unverträglichkeit und Unmöglichkeit von Impfungen, persönliche Quarantäne, Bruch von Prothesen, Lockerung von implantierten Gelenken.
  • Bei stationärem Krankenhausaufenthalt entfällt die Selbstbeteiligung.


Reisegepäck-Versicherung:

Die Selbstbeteiligung beträgt 100 € pro Versicherungsfall.

Wie melde ich einen Schaden in der Reiserücktrittsversicherung?

Die Meldung eines Schaden kann schriftlich oder telefonisch erfolgen, wir senden Ihnen gerne ein Schadenmeldeformular zu.
Sie können auch ganz bequem das Schadenmeldeformular online nutzen.
 

Schaden online melden

Welche Reiseversicherung benötige ich noch neben der Reiserücktrittsversicherung?

Auslandskrankenversicherung: älteres Pärchen glücklich am Strand

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