Welche Ereignisse sind in der Reiserücktrittsversicherung versichert?
Die Reiserücktrittsversicherung schützt Sie dann, wenn eine Reise zum Beispiel aufgrund
schwerer, unerwarteter Erkrankung storniert oder frühzeitig abgebrochen werden muss. Dabei kann bereits eine
Erkältung vor oder während einer geplanten Tauchreise eine schwere Erkrankung darstellen. Auch eine Mittelohrentzündung kann vor einem gebuchten Flug als schwere Erkrankung gelten und als versichertes Ereignis anerkannt werden.
Versicherte Ereignisse im Bereich Gesundheit
- schwere, unerwartete Erkrankung
- Unverträglichkeit von Impfungen
- Behördlich angeordnete Quarantäne aufgrund des Verdachts, mit einer ansteckenden Krankheit (einschließlich epidemischer und pandemischer Erkrankung wie Covid-19) in Berührung gekommen zu sein
- Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen
- Geburt eines Kindes auf der Reise
- Tod
Wichtiger Hinweis: Dies ist eine verkürzte Darstellung. Die aufgezählten versicherten Ereignisse sind abhängig davon, welchen Tarif Sie gewählt haben. Maßgeblich ist, dass Sie die ADAC Reiserücktritts-Versicherung mit Versicherungsbeginn 07.12.2020 abgeschlossen haben.
Betroffen sein können von diesen Ereignissen folgende Personengruppen:
- Sie selbst als Versicherungsnehmer
- die mitversicherten Personen im Rahmen des Familienvertrages
- die mitreisenden Risikopersonen
Versicherte Ereignisse im Bereich Arbeit und Bildung
- Aufnahme oder Wechsel eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses
- Konjunkturbedingte Kurzarbeit
- Betriebsbedingte Kündigung
- Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung an einer Schule oder Universität, die in den Reisezeitraum fällt
Wichtiger Hinweis: Dies ist eine verkürzte Darstellung. Die aufgezählten versicherten Ereignisse sind abhängig davon, welchen Tarif Sie gewählt haben. Maßgeblich ist, dass Sie die ADAC Reiserücktritts-Versicherung mit Versicherungsbeginn 07.12.2020 abgeschlossen haben.
Betroffen sein können von diesen Ereignissen folgende Personengruppen:
- Sie selbst als Versicherungsnehmer
- die mitversicherten Personen im Rahmen des Familienvertrages
- die mitreisenden Risikopersonen
Sonstige versicherte Ereignisse
- Abhandenkommen / Zerstörung / Beschädigung von mitgeführtem oder aufgegebenem Reisegepäck
- Schaden am Eigentum
- Terroranschlag
- Elementarereignis wie z.B. Überschwemmung
Wichtiger Hinweis: Dies ist eine verkürzte Darstellung. Die aufgezählten versicherten Ereignisse sind abhängig davon, welchen Tarif Sie gewählt haben. Maßgeblich ist, dass Sie die ADAC Reiserücktritts-Versicherung mit Versicherungsbeginn 07.12.2020 abgeschlossen haben.
Betroffen sein können von diesen Ereignissen folgende Personengruppen:
- Sie selbst als Versicherungsnehmer
- die mitversicherten Personen im Rahmen des Familienvertrages
- die mitreisenden Risikopersonen
Welche Art von Reisen sind in der Reiserücktrittsversicherung versichert?
Versichert sind Pauschalreisen und einzeln gebuchte Transport- und Mietleistungen, wie z.B. Schiffsreisen, Flugreisen, Übernachtungen, Bahnfahrten, Ferienwohnungen, selbst bezahlte Schülerreisen.
Geschäftsreisen sind im Rahmen der ADAC Reiserücktritts-Versicherung nicht abgedeckt.
Reiserücktrittsversicherung für Flugreisen
Bin ich in der Reiserücktrittsversicherung auch dann geschützt, wenn ich eine Vorerkrankung habe?
Wenn Sie an einer chronischen oder bestehenden Grunderkrankung leiden, ist diese in der Reiserücktrittsversicherung dann abgesichert, wenn nach Abschluss der Versicherung und nach Buchung der Reise nicht mit einer Verschlechterung oder einem erneuten Auftreten zu rechnen war ("unerwartet"). Die Grunderkrankung muss stabil eingestellt gewesen sein. Grundsätzlich wird jeder Fall einzeln geprüft.
Bei einer Erkrankung, bei
der Krankheitsschübe ein charakteristisches Merkmal des Verlaufs sind, z.B. Diabetes, Morbus Crohn, Multiple Sklerose ist das Auftreten eines Schubes versichert, wenn dieser Schub nach Abschluss der Versicherung und nach Reisebuchung „unerwartet“ auftritt. Dies ist grundsätzlich dann der Fall, wenn Sie durch regelmäßige Kontroll-/Vorsorgeuntersuchungen mit Medikamenten stabil
eingestellt sind und dadurch der Gesundheitszustand bereits länger als sechs Monatestabil ist. Der Arzt ist über das geplante Reiseziel zu informieren und hat gegen die Reise keine medizinischen
Einwände/Bedenken.
Bei Erkrankungen, die palliativ behandelt werden (Krebs im Endstadium) ist eine unerwartete Verschlechterung grundsätzlich nicht möglich.
Die Hoffnung auf rechtzeitige Wiedergenesung vor Reiseantritt bei Abschluss der Reiserücktrittsversicherung sowie bei Reisebuchung ist nicht versichert.
Was muss ich bei der Auswahl des Reisepreis beachten?
Bei der Beitragsberechnung können Sie eine Versicherungssumme (maximal versicherter Reisepreis) von bis zu 20.000 Euro wählen.
Wenn sie mehrmals in einem Jahr verreisen, wählen Sie als Versicherungssumme die Reise mit dem höchsten Reisepreis.
Beim Familienvertrag ist der Gesamtreisepreis einer Reise für alle versicherten Personen maßgebend.
Kann ich die gewählte Versicherungssumme auch nachträglich noch erhöhen?
Ja, eine Anpassung ist möglich und kann auch nach Vertragsabschluss vorgenommen werden:
- Eine Erhöhung der Versicherungssumme ist auch unterjährig möglich und wird zum gewünschten Termin wirksam, frühestens einen Tag nach Antragsstellung.
- Eine Reduzierung wird zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam.
Versicherungsschutz besteht bis zur gewählten Versicherungssumme. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre gewählte Versicherungssumme für Ihren Reisepreis ausreichend ist.
Was versteht man unter Risikopersonen in der Reiserücktrittsversicherung?
Risikopersonen sind Personen, die von einem versicherten Ereignis betroffen sein können, das den Versicherungsfall auslöst und zur Leistungserbringung gegenüber dem Versicherungsnehmer führt. Dies sind:
1. Sie selbst als versicherte Person oder die mitversicherten Personen im Rahmen des Familienvertrages.
2. Angehörige: (Stief-, Adoptiv-, Schwieger-) Eltern, (Enkel-, Stief-, Adoptiv-) Kinder, Großeltern, Geschwister, Schwager/Schwägerin, Tanten/Onkel, Neffen/Nichten.
3. Bei einem Einzelvertrag auch der Ehe- oder Lebenspartner des Versicherungsnehmers.
4. Betreuungspersonen von mitreisenden, minderjährigen oder pflegebedürftigen Angehörigen.
5. diejenigen Personen, die mit Ihnen oder einem mitversicherten Familienmitglied eine gemeinsame Reise gebucht haben und namentlich auf der Buchung vermerkt sind. Darüber hinaus deren Angehörige, die unter Punkt 1 und 2 aufgezählt sind. Es können bis zu 8 von den genannten Personen mitreisen.
Sind Mitreisende in meiner Reiserücktrittsversicherung geschützt?
Mitreisende, die keine versicherten Personen sind, genießen generell keinen Versicherungsschutz. Sie müssen eine eigene Reiserücktrittsversicherung abschließen.
Erstattet mir die Reiserücktrittsversicherung meinen Kostenanteil, wenn eine Gruppenreise storniert wird?
Ja, die Reiserücktrittsversicherung versichert die vertraglich geschuldeten Stornokosten.
Voraussetzung dafür ist, dass Sie auf der Buchung namentlich genannt sind und Ihr Reisekostenanteil ersichtlich ist.
Leistet die Reiserücktrittsversicherung auch dann, wenn ich einzelne Reisebausteine gebucht habe?
Ja, als versicherte Reise gelten sowohl Pauschalreisen, als auch einzeln gebuchte Transport- oder Mietleistungen sowie Objektbuchungen bzw. -mieten. Für die Berechnung des Reisepreises gelten alle einzeln gebuchten Transport- und Mietleistungen, die zeitlich und örtlich aufeinander abgestimmt sind.
Reiserücktrittsversicherung für Flugreisen
Zusatzbausteine sind sogenannte andere touristische Leistungen, z.B. Konzert- / Theaterkarten, Skipässe, Sprachkurse. Diese sind nur dann versichert, wenn sie nicht aus dem Gesamtpreis der Reise herausgerechnet werden können oder sie zusammen mit mehr als einer Transport- oder Mietleistung gebucht werden. Dabei müssen sie mindestens 25% am Gesamtwert der Reise haben.
Was gilt bei einer Selbstbeteiligung in der Reiserücktrittsversicherung?
Es gibt Tarife mit und ohne Selbstbeteiligung. Haben Sie eine Selbstbeteiligung gewählt, dann gilt bei
Reiserücktritt- und Reiseabbruch:
- Die Selbstbeteiligung beträgt pro Versicherungsfall 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25 € pro Person, wenn der Versicherungsfall unter anderem ausgelöst wird durch schwere, unerwartete Erkrankung, Unverträglichkeit und Unmöglichkeit von Impfungen, persönliche Quarantäne, Bruch von Prothesen, Lockerung von implantierten Gelenken.
- Bei stationärem Krankenhausaufenthalt entfällt die Selbstbeteiligung.
Reisegepäck-Versicherung:
Die Selbstbeteiligung beträgt 100 € pro Versicherungsfall.
Wie melde ich einen Schaden in der Reiserücktrittsversicherung?
Die Meldung eines Schaden kann schriftlich oder telefonisch erfolgen, wir senden Ihnen gerne ein Schadenmeldeformular zu.
Sie können auch ganz bequem das Schadenmeldeformular online nutzen.
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