Mann sitzt in Longboat auf dem Meer und schaut auf einen Strand mit vielen Palmen

Ihre ADAC
Reiserücktrittsversicherung

  • Erstattung von Storno- und Umbuchungskosten bei Reiserücktritt und Reiseabbruch
  • Einzel- und Familienverträge mit weltweiter Gültigkeit
  • Flexibel wählbare Reisepreis-Stufen zwischen 1.000 - 20.000 €
Ab 31,70 € im Jahr!
ADAC Reiserücktrittsversicherung im Tarif Exklusiv für Einzelpersonen und Familien ausgezeichnet

Falls Sie krank zu Hause bleiben müssen

Urlaub ist die schönste Zeit des Jahres. Dazwischen kommen kann jedoch immer was: eine schwere, unerwartete Erkrankung, ein Unfall, eine betriebsbedingte Kündigung, eine nicht mögliche Impfung oder ein Schaden am Eigentum. 

Mit unserer Reiserücktrittsversicherung sind Sie finanziell gut geschützt. Wir erstatten Ihnen je nach Tarif zum Beispiel bei einem Reiserücktritt die Storno- und Umbuchungskosten. Müssen Sie Ihre Reise abbrechen, erstatten wir Ihnen je nach Abbruchzeitpunkt den vollständigen bzw. anteiligen Reisepreis. Wird Ihr Gepäck beschädigt oder geht es verloren, übernehmen wir auch diese Kosten für Sie.

Mit unserer Jahres-Reiserücktrittsversicherung können Sie das ganze Jahr über beliebig oft privat verreisen. Egal, ob Sie selbst, eine mitreisende Person oder ein Angehöriger erkrankt.

 

Welche Vorteile bietet mir die Reiserücktrittsversicherung?

  • Bei Nichtantritt der Reise und verspätetem Reiseantritt: die Reiserücktrittsversicherung erstattet Ihnen die anfallenden Stornokosten bis zu Ihrer gewählten Versicherungssumme, falls Sie Ihre Reise aufgrund versicherter Ereignisse nicht antreten können. Mit dem Beratungsservice in ADAC Qualität unterstützen wir Sie bei allen Fragen zu Ihrem Reiserücktritt. Auch die Mehrkosten für eine verspätete Hinreise aufgrund versicherter Ereignisse erstattet wir Ihnen.
  • Bei Umbuchung: Wir erstatten Ihnen die Kosten, wenn Sie Ihre Reise aufgrund versicherter Ereignisse umbuchen müssen.
  • Bei Reiseabbruch: Entscheiden Sie sich für die Reiserücktrittsversicherung im Tarif Exklusiv, erstatten wir Ihnen den gesamten Reisepreis, wenn Sie Ihre Reise innerhalb der ersten 8 Tage abbrechen müssen. Erfolgt Ihr Reiseabbruch ab dem 9. Tag, erstatten wir den Reisepreis anteilig bis zur gewählten Versicherungssumme. Auch Umbuchungskosten sowie zusätzliche Rückreise- und Unterkunftskosten erstatten wir.
  • Weltweiter Jahresschutz: Sie zahlen einmal im Jahr und können mit der Reiserücktrittsversicherung weltweit so oft verreisen wie Sie möchten. Dies gilt für alle Ihre privaten Reisen. Mit und ohne Selbstbehalt. Für Sie und Ihre ganze Familie inklusive Ihrer Kinder bis zum 23. Geburtstag.
  • Großzügige Abschlussfristen: Sie können die Reiserücktrittsversicherung bis 14 Tage vor Reisebeginn, also auch nach Buchung,  abschließen. Bei Last Minute bis 3 Tage nach der Buchung.

Welche Tarife und Leistungen erhalte ich in der Reiserücktrittsversicherung?

Tarif Basis
Bei Reiserücktritt

Die Reiserücktrittsversicherung bietet weltweit das ganze Jahr über, bei Reiserücktritt, u.a. folgende Leistungen:

    • Erstattung von Stornokosten
    • Kostenerstattung bei verspäteter Anreise
    • Erstattung von Umbuchungskosten
    • ADAC Beratungsservice
    ab
    31,70 €
    / Jahr
    Tarif Exklusiv
    Bei Reiseabbruch

    Die Reiserücktrittsversicherung bietet weltweit das ganze Jahr über, bei Reiserücktritt und Reiseabbruch, u.a. folgende Leistungen:

    • Alle Leistungen aus dem Tarif Basis
    • Kostenerstattung bei Reiseabbruch
    • Erstattung der Kosten bei verspäteter Rückreise
    • Kostenerstattung bei Unterbrechung einer Rundreise
    • Erstattung von nicht genutzten Reiseleistungen
    ab
    39,90 €
    / Jahr
    Tarif Premium
    Für das Reisegepäck

    Die Reiserücktrittsversicherung bietet weltweit das ganze Jahr über, bei Reiserücktritt, Reiseabbruch und für Ihr Reisegepäck, u.a. folgende Leistungen:

    • Alle Leistungen aus dem Tarif Basis
    • Alle Leistungen aus dem Tarif Exklusiv
    • Kostenerstattung bei Verlust, Beschädigung oder Zerstörung des mitgeführten Gepäcks
    • Kostenerstattung bei Verlust, Beschädigung oder Zerstörung des aufgegebenen Gepäcks
    • Entschädigung bei verspätet ausgeliefertem Gepäck
    • Kostenerstattung bei Reparaturen von beschädigten Sachen
    • Gebührenerstattung bei Wiedererlangung von amtlichen Ausweisen/Visa
    ab
    63,30 €
    / Jahr

    So bewerten Kunden die ADAC Versicherung AG

    aus 107 Bewertungen
    4.2 / 5
    "Schnell, einfach und unkompliziert."
    Bewertung nach Online Abschluss
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    Welche Ereignisse sind in der Reiserücktrittsversicherung versichert?

    Die Reiserücktrittsversicherung schützt Sie dann, wenn eine Reise zum Beispiel aufgrund schwerer, unerwarteter Erkrankung storniert oder frühzeitig abgebrochen werden muss. Dabei kann bereits eine Erkältung vor oder während einer geplanten Tauchreise eine schwere Erkrankung darstellen. Auch eine Mittelohrentzündung kann vor einem gebuchten Flug als schwere Erkrankung gelten.

    Versicherte Ereignisse im Überblick

    Welche Ereignisse sind im Tarif Basis (Reiserücktritt) versichert?

    Für die versicherten Personen oder die Risikopersonen, unabhängig davon, ob sie mitreisen oder nicht:

    • Schwere, unerwartete Erkrankung
    • Schwere Unfallverletzung
    • Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen
    • Unverträglichkeit von Impfungen
    • Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken
    • Tod

    Für die versicherten Personen oder die mitreisenden Risikopersonen:

    • Unmöglichkeit von Impfungen
    • Behördlich angeordnete, persönliche Quarantäne aufgrund des Verdachts, mit einer ansteckenden Krankheit (einschließlich epidemischer und pandemischer Erkrankung wie Covid-19) in Berührung gekommen zu sein
    • Geburt eines Kindes
    • Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses
    • Wechsel eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes
    • Konjunkturbedingte Kurzarbeit
    • Unerwartete betriebsbedingte Kündigung
    • Wiederholung einer Prüfung an Schule oder Uni
    • Gerichtliche Ladung
    • Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter
    • Schaden am Eigentum z.B. durch Feuer, Explosion, Leitungswasser, Elementarereignis wie Sturm, Hagel, Blitz

      Welche Ereignisse sind im Tarif Exklusiv (Reiserücktritt und Reiseabbruch) versichert?

        Für die versicherten Personen oder die Risikopersonen, unabhängig davon, ob sie mitreisen oder nicht:
        • Schwere, unerwartete Erkrankung
        • Schwere Unfallverletzung
        • Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen
        • Unverträglichkeit von Impfungen
        • Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken
        • Tod
          Für die versicherten Personen oder die mitreisenden Risikopersonen:
        • Unmöglichkeit von Impfungen
        • Behördlich angeordnete, persönliche Quarantäne aufgrund des Verdachts, mit einer ansteckenden Krankheit (einschließlich epidemischer und pandemischer Erkrankung wie Covid-19) in Berührung gekommen zu sein
        • Geburt eines Kindes (nur bei Reiserücktritt)
        • Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses
        • Wechsel eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes
        • Konjunkturbedingte Kurzarbeit (nur bei Reiserücktritt)
        • Unerwartete betriebsbedingte Kündigung
        • Wiederholung einer Prüfung an Schule oder Uni
        • Gerichtliche Ladung
        • Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter (nur bei Reiserücktritt)
        • Schaden am Eigentum z.B. durch Feuer, Explosion, Leitungswasser, Elementarereignis wie Sturm, Hagel, Blitz
        • Elementarereignis (nur bei Reiseabbruch)
        • Terroranschlag (nur bei Reiseabbruch)

      Welche Ereignisse gelten für das Reisegepäck im Tarif Premium?

      Zum versicherten Reisegepäck zählen grundsätzlich alle Sachen des persönlichen Reisebedarfs der versicherten Personen, inklusive Sportgeräte, Geschenke und Reiseandenken.

      • Abhandenkommen / Zerstörung / Beschädigung von mitgeführtem oder aufgegebenem Reisegepäck

      Wer kann von einem versicherten Ereignis betroffen sein und wer erhält die Leistungen der Reiserücktrittsversicherung?

      Risikopersonen sind Personen, die von einem versicherten Ereignis betroffen sein können, das den Versicherungsfall auslöst und zur Leistungserbringung gegenüber dem Versicherungsnehmer führt. Dies sind:

      • Sie selbst als versicherte Person oder die mitversicherten Personen im Rahmen des Familienvertrages.
      • Angehörige: (Stief-, Adoptiv-, Schwieger-) Eltern, (Enkel-, Stief-, Adoptiv-) Kinder, Großeltern, Geschwister, Schwager/Schwägerin, Tanten/Onkel, Neffen/Nichten.
      • Bei einem Einzelvertrag auch der Ehe- oder Lebenspartner des Versicherungsnehmers.
      • Betreuungspersonen von mitreisenden, minderjährigen oder pflegebedürftigen Angehörigen.
      • diejenigen Personen, die mit Ihnen oder einem mitversicherten Familienmitglied eine gemeinsame Reise gebucht haben und namentlich auf der Buchung vermerkt sind. Darüber hinaus deren Angehörige, die unter Punkt 1 und 2 aufgezählt sind. Es können bis zu 8 von den genannten Personen mitreisen.

       

      Die Leistungen der Reiserücktrittsversicherung erhält im Einzelvertrag der Versicherungsnehmer selbst. Im Familienvertrag der Versicherungsnehmer sowie die mitversicherten Personen, wie Ehe- oder Lebenspartner und die Kinder bis zum 23. Geburtstag. Auch, wenn Sie getrennt voneinander verreisen.

      Wer ist mit der Reiserücktrittsversicherung bei Stornierung oder Abbruch der Reise versichert?

      Reiserücktrittsversicherung für Familien: Schutz für die gesamte Familie bei Reiserücktritt und Reiseabbruch
      Ab 42,50 € im Jahr
      Im Einzelvertrag der Reiserücktrittsversicherung erhalten Sie als Versicherungsnehmer Schutz. Der Familienvertrag schützt Sie selbst und Ihre Familienmitglieder. Somit können u.a.
      • Ihr Ehepartner
      • Ihr Lebenspartner in eingetragener Lebenspartnerschaft oder
      • Ihre Kinder bis zum 23. Geburtstag

      • bei Eintritt eines versicherten Ereignisses Leistungen Ihrer Reiserücktrittsversicherung beziehen. Auch, wenn Sie getrennt voneinander verreisen.

      Zur Reiserücktrittsversicherung für Familien
      Kosten und Finanzen Icon

      Wie berechnet sich der Beitrag in der Reiserücktrittsversicherung?

      Die ADAC Reiserücktrittsversicherung können Sie in 2 min ganz einfach berechnen, ganz nach Ihrem Bedarf.  

      Der Versicherungsbeitrag ist abhängig von 

      1. Ihrem Alter: Der Beitrag der Reiserücktrittsversicherung erhöht sich jeweils ab einem Alter von 66 Jahren sowie ab 76 Jahren.
      2. Ihrer Vertragsart: Sie haben die Wahl zwischen einem Einzel- oder Familienvertrag. Mit dem Familienvertrag können Sie sich, Ihren (Ehe-)Partner und Ihre Kinder bis zum 23. Geburtstag absichern, wenn Sie in einem Haushalt leben.
      3. Ihrem Reisepreis: Die Reisepreisstufen (= wählbare Versicherungssumme) liegen zwischen 1.000 - 20.000 €.
      4. Ihrer Selbstbeteiligung: Sie können Ihre Reiserücktrittsversicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung wählen. Sie beträgt pro Versicherungsfall 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens aber 25 € pro Person.
      5. Ihrem Zahlungsrhythmus: Die ADAC Reiserücktrittsversicherung ist ein Jahresvertrag. Sie können den Beitrag einmal jährlich oder monatlich zahlen.
      6. Ihrer ADAC Mitgliedschaft: Die Reiserücktrittsversicherung kann auch von Personen ohne ADAC Mitgliedschaft abgeschlossen werden. ADAC Mitglieder erhalten einen Rabatt.
      Persönlichen Schutz berechnen Tariftabelle zum Download
      ADAC Reiserücktrittsversicherung: Kosten bei Reiserücktritt und Reiseabbruch einreichen

      Schadenservice: Kosten in der Reiserücktrittsversicherung einreichen

      Sie mussten Ihre gebuchte Reise stornieren oder abbrechen und möchten nun die Ihnen dabei entstandenen Kosten in Ihrer Reiserücktrittsversicherung einreichen?

      Kosten direkt einreichen

      Auszeichnungen der Reiserücktrittsversicherung

      ADAC Reiserücktrittsversicherung ausgezeichnet von Focus Money als fairster Reiserücktrittsversicherer 2024

      ADAC Reiserücktritts-Versicherung ausgezeichnet von Focus Money als fairster Reiserücktrittsversicherer.

      ADAC Reiserücktrittsversicherung ausgezeichnet von Focus Money für die fairste Leistungsabwicklung 2024

      ADAC Reiserücktritts-Versicherung ausgezeichnet von Focus Money für die fairste Leistungsabwicklung.

      ADAC Reiserücktrittsversicherung ausgezeichnet von Focus Money für die fairste Kundenberatung 2024

      ADAC Reiserücktritts-Versicherung ausgezeichnet von Focus Money für die fairste Kundenberatung.

      ADAC Reiserücktrittsversicherung ausgezeichnet von Focus Money für die fairste Kundenkommunikation 2024

      ADAC Reiserücktritts-Versicherung ausgezeichnet von Focus Money für die fairste Kundenkommunikation.

      ADAC Reiserücktrittsversicherung ausgezeichnet von Focus Money für das fairste Produktangebot 2024

      ADAC Reiserücktritts-Versicherung ausgezeichnet von Focus Money für das fairste Produktangebot.

      Tipp Icon

      Kündigungsservice für Ihren Altvertrag/Ihre Vorversicherung

      Sie möchten Ihre bestehende Reiserücktrittsversicherung kündigen und zur günstigen ADAC Reiserücktrittsversicherung wechseln? Nutzen Sie dafür den Kündigungsservice unseres erfahrenen Partners aboalarm.

      Wie funktioniert die Kündigung?

      Nach Abschluss der ADAC Reiserücktrittsversicherung können Sie in wenigen Schritten Ihre alte Versicherung schnell und bequem kündigen:

      • Kopieren Sie dazu einfach den Voucher-Code, den Sie nach Abschluss der ADAC Reiserücktrittsversicherung erhalten
      • Gehen Sie auf https://adac.aboalarm.de/search*
      • Füllen Sie das Formular mit Ihrer Vorversicherung aus und geben Sie Ihren Voucher-Code ein
      • aboalarm erstellt und übermittelt das Kündigungsschreiben an Ihre alte Versicherung/Ihre Vorversicherung; diese Kosten übernimmt die ADAC Versicherung AG

       

      Jetzt abschließen und Voucher anfordern

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      Was muss ich noch zur Reiserücktrittsversicherung wissen?

      Leistet die Reiserücktrittsversicherung auch dann, wenn ich einzelne Reisebausteine gebucht habe?

      Ja, als versicherte Reise gelten sowohl Pauschalreisen, als auch einzeln gebuchte Transport- oder Mietleistungen sowie Objektbuchungen bzw. -mieten. Für die Berechnung des Reisepreises gelten alle einzeln gebuchten Transport- und Mietleistungen, die zeitlich und örtlich aufeinander abgestimmt sind.

      ​​Zusatzbausteine sind sogenannte andere touristische Leistungen, z.B. Konzert- / Theaterkarten, Skipässe, Sprachkurse. Diese sind nur dann versichert, wenn sie nicht aus dem Gesamtpreis der Reise herausgerechnet werden können oder sie zusammen mit mehr als einer Transport- oder Mietleistung gebucht werden. Dabei müssen sie mindestens 25% am Gesamtwert der Reise haben.

      Bin ich in der Reiserücktrittsversicherung auch dann geschützt, wenn ich eine Vorerkrankung habe?

      Wenn Sie an einer chronischen oder bestehenden Grunderkrankung leiden, ist diese in der Reiserücktrittsversicherung dann abgesichert, wenn nach Abschluss der Versicherung und nach Buchung der Reise nicht mit einer Verschlechterung oder einem erneuten Auftreten zu rechnen war ("unerwartet"). Die Grunderkrankung muss stabil eingestellt gewesen sein. Grundsätzlich wird jeder Fall einzeln geprüft.

      Bei einer Erkrankung, bei der Krankheitsschübe ein charakteristisches Merkmal des Verlaufs sind, z.B. Diabetes, Morbus Crohn, Multiple Sklerose ist das Auftreten eines Schubes versichert, wenn dieser Schub nach Abschluss der Versicherung und nach Reisebuchung „unerwartet“ auftritt. Dies ist grundsätzlich dann der Fall, wenn Sie durch regelmäßige Kontroll-/Vorsorgeuntersuchungen mit Medikamenten stabil eingestellt sind und dadurch der Gesundheitszustand bereits länger als sechs Monatestabil ist. Der Arzt ist über das geplante Reiseziel zu informieren und hat gegen die Reise keine medizinischen Einwände/Bedenken.

      Bei Erkrankungen, die palliativ behandelt werden (Krebs im Endstadium) ist eine unerwartete Verschlechterung grundsätzlich nicht möglich.

      Die Hoffnung auf rechtzeitige Wiedergenesung vor Reiseantritt bei Abschluss der Reiserücktrittsversicherung sowie bei Reisebuchung ist nicht versichert.

      Greift die Reiserücktrittsversicherung auch bei Infektionskrankheiten wie Corona?

      Ja. Die Reiserücktrittsversicherung leistet auch, wenn Sie sich mit Corona infiziert haben. Einen Überblick über die Leistungen und wann die Reiserücktrittsversicherung nicht leistet, haben wir für Sie in einem Überblick zusammengefasst:

      Reiserücktrittsversicherung bei Corona

      Sind Mitreisende in meiner Reiserücktrittsversicherung geschützt?

      Mitreisende, die keine versicherten Personen sind, genießen generell keinen Versicherungsschutz aus Ihrer Reiserücktrittsversicherung. Sie müssen eine eigene Reiserücktrittsversicherung abschließen. 

      Was muss ich zur richtigen Wahl der Versicherungssumme in der Reiserücktrittsversicherung wissen?

      Die Versicherungssumme der Reiserücktrittsversicherung entspricht dem höchsten Preis (in Euro), den Sie für eine Ihrer Reisen in einem Jahr zahlen. Bei der Beitragsberechnung können Sie eine Versicherungssumme zwischen 1.000€ bis 20.000 Euro wählen. 
      Wenn sie mehrmals in einem Jahr verreisen, wählen Sie als Versicherungssumme die Reise mit dem höchsten Reisepreis. 
       
      Beim Familienvertrag ist der Gesamtreisepreis einer Reise für alle versicherten Personen maßgebend.

      Kann ich die Versicherungssumme auch nachträglich noch anpassen?

      Ja, eine Anpassung ist möglich und kann auch nach Vertragsabschluss vorgenommen werden:

      • Eine Erhöhung der Versicherungssumme ist auch unterjährig möglich und wird zum gewünschten Termin wirksam, frühestens einen Tag nach Antragsstellung.
      • Eine Reduzierung wird zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam. 

      Versicherungsschutz besteht bis zur gewählten Versicherungssumme. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre gewählte Versicherungssumme für Ihren Reisepreis ausreichend ist.

      Kann ich die Reiserücktrittsversicherung auch mit Selbstbeteiligung abschließen?

      Ja. Es gibt Tarife mit und ohne Selbstbeteiligung. Haben Sie eine Selbstbeteiligung gewählt, dann gilt bei 

      Reiserücktritt- und Reiseabbruch (Tarif Basis, Tarif Exklusiv, Tarif Premium):

      • Die Selbstbeteiligung beträgt pro Versicherungsfall 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25 € pro Person, wenn der Versicherungsfall unter anderem ausgelöst wird durch schwere, unerwartete Erkrankung, Unverträglichkeit und Unmöglichkeit von Impfungen, persönliche Quarantäne, Bruch von Prothesen, Lockerung von implantierten Gelenken.
      • Bei stationärem Krankenhausaufenthalt entfällt die Selbstbeteiligung.


      Reisegepäck-Versicherung (Tarif Premium):
      Die Selbstbeteiligung beträgt 100 € pro Versicherungsfall

      Erstattet mir meine Reiserücktrittsversicherung meinen Kostenanteil, wenn eine Gruppenreise storniert wird?

      Ja, die Reiserücktrittsversicherung versichert die vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn ein versichertes Ereignis zur Stornierung der Gruppenreise führt. Leistungen der Reiserücktrittsversicherung erhalten Sie als Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen. Die anderen Teilnehmer der Gruppenreise benötigen eine eigene Reiserücktrittsversicherung.

      Voraussetzung für die Inanspruchnahme Ihrer Reiserücktrittsversicherung ist, dass Sie auf der Buchung namentlich genannt sind und Ihr Reisekostenanteil ersichtlich ist. 

      Habe ich eine Reiserücktrittsversicherung, wenn ich ADAC Mitglied bin?

      Nein. Eine Reiserücktrittsversicherung ist in der ADAC Mitgliedschaft nicht enthalten. Sie erhalten als ADAC Mitglied jedoch einen Rabatt bei Abschluss der Reiserücktrittsversicherung. 

      Einen Kurzüberblick der Leistungen in den verschiedenen ADAC Mitgliedschaftsformen erhalten Sie in unserem Ratgeber.

      Kann ich die Reiserücktrittsversicherung auch kurzfristig abschließen?

      Ja. Sie können die Reiserücktrittsversicherung mindestens 14 Tage vor Reisebeginn abschließen. Bei einer Last-Minute-Buchung - Buchung und Reisebeginn weniger als 14 Tage - können Sie die Reiserücktrittsversicherung auch 3 Tage nach der Buchung noch abschließen.

      Welche Art von Reisen sind in der Reiserücktrittsversicherung versichert?

      Versichert sind Pauschalreisen und einzeln gebuchte Transport- und Mietleistungen, wie z.B. Schiffsreisen, Flugreisen, Übernachtungen, Bahnfahrten, Ferienwohnungen, selbst bezahlte Schülerreisen. Geschäftsreisen sind im Rahmen der ADAC Reiserücktritts-Versicherung nicht abgedeckt.

      Reiserücktrittsversicherung abschließen