Erläuterung zum versicherten Ereignis "schwere unerwartete Erkrankung"
Versichert ist die „schwere unerwartete Erkrankung“, das heißt, die Erkrankung muss „schwer“ und „unerwartet“ sein.
Wann ist eine Erkrankung „schwer“?
“Schwer“ ist eine Erkrankung dann, wenn die gebuchte Reise aufgrund der ärztlich festgestellten Beschwerden nicht möglich ist und der Arzt deswegen eine Reiseunfähigkeit attestiert. Grundsätzlich kommt es bei der Beurteilung der Schwere der Erkrankung auch auf Art und Umfang der gebuchten Reiseleistung an.
Beispiele:
- Eine Erkältung kann bei einer geplanten Tauchreise eine schwere Erkrankung sein.
- Eine Mittelohrentzündung kann bei einer gebuchten Flugreise eine schwere Erkrankung sein.
- Eine psychische Erkrankung ist grundsätzlich nur dann schwer, wenn eine Behandlung durch einen Facharzt für Psychiatrie/Neurologie stattfindet.
Generell gilt, dass nachgewiesen werden muss, dass zum Zeitpunkt der Stornierung eine „schwere“ Erkrankung vorlag. Die Schwere der Erkrankung muss für uns anhand von ärztlichen Unterlagen also nachvollziehbar sein. Ein Arzt sollte daher auch zum Zeitpunkt des Eintritts der Erkrankung unverzüglich aufgesucht werden.
Wann ist eine Erkrankung „unerwartet“?
“Unerwartet“ ist eine Erkrankung, wenn sie nach Abschluss der Versicherung und nach Reisebuchung erstmals - überraschend - auftritt.
Beispiele:
- Herzinfarkt/Schlaganfall
- erstmaliger Bandscheibenvorfall
- Grippe (Influenza)
“Unerwartet“ kann auch eine chronische oder bestehende Grunderkrankung/Schuberkrankung sein. Dies ist der Fall, wenn nach Abschluss der Versicherung und nach Reisebuchung mit einem erneuten Auftreten bzw. mit einer Verschlechterung nicht zu rechnen war. Dabei kommt es unter anderen darauf an, dass die Erkrankung stabil eingestellt ist. Dies ist in jedem Einzelfall gesondert zu prüfen.
Bei einer Erkrankung, bei der Krankheitsschübe ein charakteristisches Merkmal des Verlaufs sind, z.B. Diabetes, Morbus Crohn, Multiple Sklerose, ist das Auftreten eines Schubes versichert, wenn dieser Schub nach Abschluss der Versicherung und nach Reisebuchung „unerwartet“ auftritt. Dies ist grundsätzlich dann der Fall, wenn man durch regelmäßige Kontrolle/Vorsorge und Routineuntersuchungen mit Medikamenten gut eingestellt und dadurch bereits seit längerer Zeit (ca. 1 Jahr) stabil ist. Der Arzt ist über das geplante Reiseziel zu informieren und darf gegen die Reise keine medizinischen Einwände/Bedenken haben.
Es gibt Fälle, bei denen eine „unerwartete“ Verschlechterung des Gesundheitszustandes grundsätzlich nicht möglich ist, z.B. wenn bereits eine palliative Behandlung vorgenommen wird (Krebserkrankung im Endstadium).
Wenn bei Abschluss der Versicherung bzw. bei Reisebuchung bereits eine Erkrankung vorlag, ist die Hoffnung auf rechtzeitige Wiedergenesung bis zum Reiseantritt grundsätzlich nicht abgesichert.