E-Scooter-Urteil: Mitfahrt unter Alkohol kostet Führerschein
Auch ein Mitfahrer auf einem E-Scooter muss unter bestimmten Umständen mit einer drastischen Strafe rechnen, wenn er betrunken ist. Wie genau es zu diesem Urteil kam.
Urteil: Führerschein auch bei alkoholisierter Mitfahrt weg
Begründung: Mitfahrer hielt sich während der Fahrt an Lenkstange fest
Beschuldigter hatte 1,2 Promille Alkohol im Blut
Auch einem betrunkenen Mitfahrer auf einem E-Scooter kann der Führerschein entzogen werden, wenn dieser sich an der Lenkstange festhält. Mit der Entscheidung bestätigte das Landgericht Oldenburg ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts.
E-Scooter-Mitfahrt mit 1,2 Promille Alkohol
Im konkreten Fall stand der Beschuldigte hinter dem Fahrer auf dem Elektroroller. Bei einer Polizeikontrolle ergab sich, dass der Mitfahrer 1,2 Promille Alkohol im Blut hatte. Das Amtsgericht Oldenburg entzog ihm wegen Trunkenheit im Verkehr die Fahrerlaubnis.
Urteil: Festhalten gilt als Lenken
Der Beschuldigte wehrte sich gegen das Urteil des Amtsgerichts. Der Fall landete beim Landgericht. Das wies die Beschwerde jedoch zurück. Die Begründung: Der Sozius hätte durch das Festhalten den Elektro-Tretroller mitgeführt. (Az: 4 Qs 368/22). Unabhängig von aktiven Lenkbewegungen stelle allein das Festhalten des Lenkers während der Fahrt das Führen eines Fahrzeugs dar, hieß es. Dabei sei es auch unerheblich, dass nur der vordere Fahrer Einfluss auf die Geschwindigkeit gehabt habe.
E-Scooter: Nur eine Person zulässig
Abgesehen von seiner Trunkenheit hatte der Mitfahrer ohnehin schon gegen die Regeln verstoßen: Elektro-Tretroller sind nur für eine Person zugelassen. Daran ändert sich auch dann nichts, wenn man zu zweit das zulässige Gesamtgewicht nicht überschreiten würde. Hier allerdings gibt es lediglich ein Verwarnungsgeld von 10 Euro.
Mit Material von dpa.