Monowheel: Diese Regeln gelten für elektrische Einräder
Monowheels oder Airwheels sehen cool aus und machen Spaß – doch wo darf man die elektrischen Einräder benutzen? Das gilt für Versicherung und Fahrerlaubnis.
Monowheels dürfen nicht im öffentlichen Verkehr benutzt werden
Privathaftpflicht kommt nicht für Schäden auf
Eigentlich ist ein Führerschein der Klasse B erforderlich
Air- bzw. Monowheels sind einrädrige Fahrzeuge ohne Lenkstange. Sie verfügen über zwei seitlich des Rads montierte Trittflächen und lassen sich durch Gewichtsverlagerung steuern. Ein Gyroskop, auch Kreiselstabilisator genannt, verhindert, dass die Elektro-Einräder während der Fahrt kippen. Die Höchstgeschwindigkeit der meisten Airwheels liegt bei 18 km/h.
Monowheel: Wo darf man fahren?
Sie dürfen nur im "abgegrenzten, nicht öffentlichen Verkehr" bewegt werden – also beispielsweise auf abgetrennten oder abgesperrten Innenhöfen oder der Terrasse. Der Grund: Laut Straßenverkehrszulassungsordnung und Fahrzeug-Zulassungsverordnung brauchen Fortbewegungsmittel, die bauartbedingt, also ohne eigene körperliche Anstrengung, schneller als 6 km/h fahren können, unter anderem einen Lenker, Bremsen und Beleuchtung. All das haben Mono-/Airwheels nicht, sie sind aber schneller als 6 km/h. Deshalb sind öffentliche Wege und Straßen für sie tabu.
Haftpflichtversicherung nötig?
Eigentlich müssten die Air-/Monowheels wegen ihrer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 6 km/h pflichtversichert sein. Eine solche Versicherung wird üblicherweise nicht angeboten, da für diese Gefährte keine Betriebserlaubnis besteht. Wer ohne Versicherung im öffentlichen Straßenverkehr mit einem elektrischen Einrad unterwegs ist, begeht deshalb auch eine Straftat nach § 6 Pflichtversicherungsgesetz.
Benötigt man einen Führerschein?
Ja. Für die Elektro-Einräder gibt es keine Ausnahme von der Führerscheinpflicht. Sie müssen die Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw-Fahrerlaubnis) besitzen. Eine Motoradfahrerlaubnis genügt nicht. Wer also ohne Pkw-Fahrerlaubnis mit einem Airwheel (verbotenermaßen) auf der Straße fährt, der macht sich nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (Fahren ohne Fahrerlaubnis) strafbar.
Private Haftpflichtversicherung?
Schäden, die beim Betrieb des Einrades verursacht werden, sind normalerweise nicht von der privaten Haftpflichtversicherung erfasst. Sach- oder Personenschäden muss der Fahrer daher aus eigener Tasche bezahlen.