Hoverboard und Elektro-Skateboard: Das gilt im Straßenverkehr

Hoverboards und E-Skateboards machen Spaß. Aber sind sie auch erlaubt? ADAC Juristen erklären, wo man mit den Elektroboards fahren darf, ob eine Versicherung nötig ist, und wer für Schäden nach Unfällen bezahlt.

  • Öffentlicher Straßenverkehr ist tabu

  • Unfälle: Privathaftpflicht zahlt nicht

  • Führerschein nötig

Hoverboards sind zweirädrige Fahrzeuge ohne Lenkstange. Die Steuerung erfolgt durch Gewichtsverlagerung. Ein sogenanntes Gyroskop, auch Kreiselstabilisator genannt, verhindert, dass die Elektroboards während der Fahrt kippen. Auch die Lenkung bei Elektro-Skateboards erfolgt durch Gewichtsverlagerung. Beschleunigen und bremsen kann man mithilfe einer Funkfernbedienung oder per App.

Wo darf man Hoverboard fahren?

Hoverboards und E-Skateboards dürfen nur im "abgegrenzten nichtöffentlichen Verkehr" gefahren werden – also beispielsweise auf abgetrennten oder abgesperrten Innenhöfen oder dem eigenen Grundstück. Der Grund: Motorisierte Fortbewegungsmittel, die schneller als 6 km/h sind, benötigen eine Betriebserlaubnis. Da sie aber keinen Sitz, keinen Lenker, keine Bremsen und keine Beleuchtung haben, bekommen sie diese nicht. Öffentliche Wege und Straßen sind deswegen für sie tabu.

Skateboard & Inlineskates: Was gilt?

Mit Skate-, Wave- und Longboard sowie Inlineskates muss man auf dem Gehweg fahren. Auch sportliche Skaterinnen und Skater müssen ihre Geschwindigkeit den Fußgängern anpassen. Gibt es innerorts keinen Gehweg, müssen Skatende am rechten oder linken Fahrbahnrand fahren. Ansonsten dürfen Sie Fahrbahnen und Radwege nur im Rahmen besonderer Veranstaltungen benutzen, wenn es die Polizei ausdrücklich erlaubt, zum Beispiel bei einer "Skate- oder Blade Night".

Auf ausreichend breiten Radwegen kann Inlineskaten durch ein Zusatzzeichen zugelassen sein. Wer dort skatet, sollte sich mit äußerster Vorsicht und unter besonderer Rücksichtnahme auf den übrigen Verkehr am rechten Rand in Fahrtrichtung bewegen, um Radfahrenden das Überholen zu ermöglichen.

Braucht man eine Versicherung?

Elektroboards benötigen eine Kfz-Haftpflichtversicherung bei der Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr, da sie schneller als 6 km/h fahren. Mangels Straßenzulassung sind sie aber nicht versicherbar. Die Gefährte dürfen ohne eine Betriebserlaubnis gerade nicht im öffentlichen Verkehr fahren. Kommt es bei der unerlaubten Nutzung zu einem Schaden, muss der Fahrer privat haften.

Wer mit einem solchen Gerät im öffentlichen Straßenverkehr ohne den erforderlichen Versicherungsschutz erwischt wird, macht sich außerdem strafbar.

Vor der Nutzung auf Privatgelände sollte man dringend prüfen, ob die private Haftpflichtversicherung eingreift, wenn es hierbei zu Schäden kommt. Dies dürfte meist nicht der Fall sein. Daher ist das Risiko hoch, dass der Fahrer auch hier Sach- oder Personenschäden aus eigener Tasche bezahlen muss.

Hoverboards: Führerschein-Pflicht?

Auf die Frage, ob man für ein Hoverboard einen Führerschein benötigt, lautet die Antwort: Ja. Nur: Der Gesetzgeber hatte Hoverboards und Co. nicht im Blick, als er die aktuellen Führerscheinklassen festlegte. Daher lässt sich auch nicht sagen, welche konkrete Fahrerlaubnisklasse nötig wäre, um ein Hoverboard legal im öffentlichen Straßenraum zu bewegen. Die Gefährte könnten unter die Klassen AM, A1, A2, A, aber auch unter die Pkw-Klasse B fallen.

Wichtig: Wer ohne erforderliche Führerscheinklasse mit einem Hoverboard auf einer öffentlichen Straße unterwegs ist, macht sich auch nach § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (Fahren ohne Fahrerlaubnis) strafbar.