Alkohol am Steuer: Strafen und Promillegrenze im Auto
Don't drink and drive! Denn wer alkoholisiert fährt, gefährdet nicht nur andere Verkehrsteilnehmer, sondern auch seinen Führerschein: Diese Promillegrenze gilt im Auto.
Promillegrenzen für Autofahrer
Ordnungswidrigkeit oder Straftat
Geldbuße, Punkte, Fahrverbot oder MPU
Die Wirkung von Alkohol wird beim Autofahren oft unterschätzt. Alkohol am Steuer ist aber gefährlich. Wird ein Mensch verletzt, gibt es einen großen Blechschaden oder kommt man in eine Polizeikontrolle, dann hätte man lieber keinen Alkohol getrunken.
Welche Promillegrenzen gibt es?
Relevant sind folgende Promillegrenzen für Autofahrende:
0,0 Promille
0,3 Promille
0,5 Promille
1,1 Promille
1,6 Promille
Im Rahmen einer Polizeikontrolle wird durch einen freiwilligen Atem-Alkoholtest festgestellt, wie stark jemand alkoholisiert ist. Hierbei wird geprüft, wie viel Alkohol sich in der Atemluft befindet. Der Wert des Atem-Alkohols wird in Milligramm pro Liter angegeben. Um einen Anhaltspunkt für den Blutalkoholgehalt, also für die Promille zu erhalten, wird der Atem-Alkoholwert verdoppelt.
Wird der freiwillige Atem-Alkoholtest verweigert oder gibt es Anzeichen für eine Alkoholisierung im strafbaren Bereich, dann wird die Blutalkoholkonzentration (BAK) über eine Blutentnahme festgestellt. Diese führt ein Arzt durch.
Für wen gilt die 0,0-Promillegrenze?
Ein absolutes Alkoholverbot gilt für Personen bis zum 21. Geburtstag. Wer trotzdem unter Alkoholeinfluss fährt und zum ersten Mal erwischt wird, dem drohen:
250 Euro Bußgeld
1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg
Auch jeder Fahranfänger, der sich in der Probezeit befindet muss sich an die 0,0 Promillegrenze halten. Bei einem Verstoß drohen zusätzlich:
Pflichtteilnahme an einem Aufbauseminar
Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre
Auch Bus- und Taxifahrer sowie Gefahrgutfahrer dürfen übrigens nichts trinken. Hier drohen Geldbußen bis zu 10.000 Euro bzw. 50.000 Euro.
Um verlässliche Werte zu haben, wird ein Verstoß gegen die 0,0-Promillegrenze aber regelmäßig erst bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille bzw. einer Atem-Alkoholkonzentration von 0,1 mg/l angenommen.
Was bedeutet die 0,5-Promillegrenze?
Wenn der Fahrer mit 0,5 bis 1,09 Promille Auto fährt und in einer Kontrolle keine weiteren Auffälligkeiten zeigt, begeht der Fahrer wegen der Alkoholisierung eine Ordnungswidrigkeit. In diesem Fall drohen beim erstmaligen Verstoß:
500 Euro Geldbuße
2 Punkte in Flensburg
1 Monat Fahrverbot
Zum Promillerechner – Berechnen Sie Ihren Promille-Wert und die dafür typischen Strafen.
Was heißt absolute Fahruntüchtigkeit?
Ist ein Fahrer eines Kraftfahrzeugs mit mindestens 1,1 Promille unterwegs, gilt er als absolut fahruntüchtig. Es spielt keine Rolle, ob der Fahrer offensichtlich unter Alkoholeinfluss steht oder sich sogar noch als fahrtüchtig einschätzt. Es zählt nur der festgestellte Grad der Alkoholisierung anhand der Blutergebnisse. Wer mit mindestens 1,1 Promille kontrolliert wird, macht sich strafbar.
Im Gegensatz dazu steht die relative Fahruntüchtigkeit: Hat der Fahrer zwischen 0,3 und 1,09 Promille und zeigt Ausfallerscheinungen – zum Beispiel in Schlangenlinienfahren oder alkoholbedingt einen Unfall verursachen – gilt er als relativ fahruntüchtig. Damit kann sich der Fahrer bereits ab 0,3 Promille strafbar machen.
Wie läuft ein Strafverfahren?
Wer von der Polizei mit Alkohol am Steuer erwischt wird, kann sich gegen den Vorwurf der Ordnungswidrigkeit oder der Straftat verteidigen. Und zwar spätestens dann, wenn man einen Bußgeldbescheid oder einen Strafbefehl erhält. Gegen beide Schreiben kann Einspruch eingelegt werden, wenn man mit der Strafe nicht einverstanden ist. Durch den Einspruch findet in den meisten Fällen dann eine Gerichtsverhandlung statt, in der ein Richter über die Sache und vor allem die Strafhöhe entscheidet.
Lohnt sich ein Anwalt bei Alkohol am Steuer?
Ob die Höhe der Strafe und die Dauer der Sperrfrist angemessen ist oder wie gegebenenfalls ein besseres Ergebnis erzielt werden kann, ist immer eine Frage des Einzelfalls. Anwaltliche Beratung ist zu empfehlen.
Welche Folge hat eine Straftat?
Wer sich wegen Alkohol am Steuer strafbar macht, bekommt eine Geldstrafe. Diese wird in Tagessätzen verhängt. Die Höhe der Tagessätze hängt von den wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters ab und berechnet sich nach dem monatlichen Nettogehalt des Täters, geteilt durch dreißig. Eine Freiheitsstrafe mit oder auch ohne Bewährung kann bei Wiederholungstätern oder bei alkoholbedingten Unfällen mit schweren Personenschäden verhängt werden.
Im Regelfall wird dem Fahrer auch der Führerschein weggenommen, das heißt die Fahrerlaubnis wird entzogen, und es wird eine Sperrfrist festgelegt. Erst nach Ablauf der Sperrfrist darf eine neue Fahrerlaubnis erteilt und ein neuer Führerschein ausgehändigt werden.
Muss man ab 1,1 Promille zur MPU?
Ein Gericht entscheidet über die Strafe und die Sperrfrist, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird. Über die Frage, was der Fahrende tun muss, um den Führerschein wiederzubekommen, entscheidet anschließend die Fahrerlaubnisbehörde, wenn der Betroffene einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis gestellt hat.
Wer mindestens 1,6 Promille hat, muss zur MPU. Ab 1,6 Promille ist diese medizinisch-psychologische Untersuchung zwingend vorgeschrieben. Bei einer derart hohen Promillezahl wird vermutet, dass eine Alkoholgewöhnung oder ein Alkoholproblem vorliegt. Dies wird in der MPU untersucht.
Wird in der MPU festgestellt, dass der Fahrende ein Alkoholproblem hat und fällt die Untersuchung negativ aus, wird der Führerschein erst mal nicht wieder erteilt. Bei einer hohen Promillezahl ist daher zu empfehlen, so früh wie möglich eine verkehrspsychologische Beratung aufzusuchen und sich auf die MPU ernsthaft und gut vorzubereiten.
Aber auch wer mit 1,1 bis 1,59 Promille am Steuer erwischt wird und keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen, wie z.B. Lallen, Torkeln oder Schlangenlinienfahren zeigt, muss zur MPU. Denn das Fehlen von alkoholtypischen Ausfallerscheinungen legt nahe, dass dies ein Anzeichen für Alkoholmissbrauch sein kann oder eine sonstige Tatsache darstellt, die die Annahme von Alkoholmissbrauch begründen kann.
Unfall: Zahlt die Versicherung?
Kommt es bei der Fahrt unter Alkoholeinfluss zu einem Unfall, zahlt die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung zwar den Schaden des Unfallgegners. Da der Versicherungsnehmer aber nicht alkoholisiert fahren darf, so wie dies auch in den Versicherungsbedingungen (AKB) steht, kann sich die Kfz-Haftpflichtversicherung bis zu 5000 Euro von seinem Versicherungsnehmer zurückholen. Das heißt: Die Versicherung nimmt Regress.
Besteht eine Vollkaskoversicherung, kann der eigene Fahrzeugschaden über diese abgerechnet werden. Hat sich der Unfall aber unter Alkoholeinfluss ereignet, zahlt die Kaskoversicherung – je nach Alkoholisierung – aber nur einen Teil oder bei absoluter Fahruntüchtigkeit meist sogar gar nichts.