E-Scooter im Nahverkehr: Verbot im ÖPNV
Explosions- und Brandgefahr: E-Scooter werden in immer mehr Städten Deutschlands im Nahverkehr verboten. Das sind die Gründe.
Update: Jetzt verbannt auch Frankfurt am Main E-Scooter
Verband empfiehlt Mitnahmeverbot in Deutschland
Grund: Niedrige Sicherheitsstandards und schwere Zwischenfälle im Ausland
Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hat sich für ein Mitnahmeverbot von E-Scootern in öffentlichen Verkehrsmitteln ausgesprochen. Grund hierfür sei "der niedrige Sicherheitsstandard der verbauten Lithium-Ionen-Akkus und damit verbunden ein erhöhtes Brand- und Explosionsrisiko sowie die gesundheitsschädliche Rauchgasfreisetzung".
Nahverkehr: Verbot wegen Explosionsrisikos
Die im Betriebsausschuss des VDV vertretenen Unternehmen hätten daher eine entsprechende Empfehlung für die Branche ausgesprochen. In London, Barcelona und Madrid habe es bereits durch E-Scooter ausgelöste Brände und Explosionen in ÖPNV-Fahrzeugen gegeben. Dies könne jederzeit auch in Deutschland passieren, hieß es seitens des VDV. Man sehe sich daher aktuell dazu gezwungen, die Mitnahme solcher Fahrzeuge in Bussen und Bahnen nicht mehr zu empfehlen.
Diese Städte verbannen E-Scooter aus dem ÖPNV
Seit 1. Oktober dürfen in allen U-Bahnen und Straßenbahnen der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF) keine E-Tretroller mehr mitgenommen werden. In Darmstadt gilt ein entsprechendes Verbot bereits.
Seit Anfang Juli dürfen in allen Bussen, die zur Nahverkehr Schleswig-Holstein GmbH (NSH) gehören, keine E-Roller mehr mitgenommen werden, also zum Beispiel in Kiel, Lübeck und Flensburg.
Bremen verbietet die E-Tretroller seit 1. Juni in Bussen und Bahnen des Verkehrsverbunds Bremen/Niedersachsen (VBN) untersagt. Diese Regelung gilt damit auch für alle Fahrzeuge der Bremer Straßenbahn AG (BSAG).
In Leipzig dürfen E-Tretroller in Bus und Bahn seit 1. Mai nicht mehr befördert werden. Die Sachsenmetropole folgt damit zahlreichen Städten, die das Verbot bereits im Laufe des Frühjahrs 2024 umgesetzt haben.
Die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) schließt die Mitnahme von Elektro-Tretrollern in U-Bahnen, Trambahnen und Bussen sowie den U-Bahnhöfen seit 2. April aus. Andere bayerische Verkehrsunternehmen zogen bzw. ziehen nach: In Augsburg gilt das Verbot seit 8. April, in Nürnberg seit Mitte Mai.
Umgesetzt wird ein solches Verbot bereits seit 1. März in Nordrhein-Westfalen: Dort gilt in allen kommunalen Verkehrsbetrieben in den fünf größten Städten des Bundeslands, dass Fahrgäste keine E-Tretroller mehr in Bussen und Bahnen mitnehmen dürfen. Die KVB (Köln), Rheinbahn (Düsseldorf), DSW21 (Dortmund), Ruhrbahn (Essen) und DVG (Duisburg) sowie die Wuppertaler Stadtwerke untersagen die Mitnahme von E-Scootern in all ihren Verkehrsmitteln seit 1. März. Die kommunalen Nahverkehrsbetriebe berufen sich bei ihrer Entscheidung auf die Empfehlung des VDV. Bei der Bogestra (Bochum) gilt das Verbot seit 1. April. Die Stadt Gelsenkirchen übrigens verbietet Leih-E-Scooter in der gesamten Stadt.
In anderen Städten Deutschlands wiederum gilt bereits seit Längerem ein Mitnahmeverbot von E-Scootern: Die Hamburger Hochbahn etwa hat die Tretroller mit E-Antrieb bereits im Sommer 2023 aus ihren Zügen verbannt.
ADAC: E-Tretroller entfallen so für die "letzte Meile"
Aus Brandschutzgründen und aus Haftungsgründen ist es aus Sicht der Nahverkehrsbetriebe nachvollziehbar, keine E-Scooter-Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln zu erlauben. Die Sicherheit aller Personen geht vor, urteilen ADAC Fachleute.
Auch wenn es eher unwahrscheinlich ist, dass es zu einem explosionsartigen Akku-Brand kommt, kann dieser aufgrund der ungesteuerten und sehr schnellen Rauchentwicklung zu Gesundheitsschäden für Passagiere von Bus und Bahn führen. Die Umsetzung des Verbots bedeutet in der Praxis, dass private E-Scooter als erste/letzte -Meile-Zubringer des öffentlichen Verkehrs schwierig werden.
Ein absolutes ÖPNV-Mitnahmeverbot scheint daher unverhältnismäßig und sollte keine Dauerlösung sein. Vielmehr sollte die Einbeziehung technischer Neuentwicklungen beispielsweise bei der Akkutechnologie, Aktualisierungen von Prüfnormen oder von Brandschutzmaßnahmen eine sichere Mitnahme von E-Scootern wieder ermöglichen.
Mit Material von dpa.