So kommen Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen sowie Mieterinnen und Mieter in Mehrfamilienhäusern zu einer privaten Ladestation fürs E-Auto. Die wichtigsten Infos und Tipps zum Thema – inklusive genauer Anleitung. Schritt für Schritt: Leitfaden für Eigentümer und Mieterinnen Was betroffene Parteien bei Antrag und Einbau beachten müssen Wichtige Fragen und Antworten von der Technik bis zu den Kosten Immer mehr Menschen denken darüber nach, sich ein Elektroauto anzuschaffen. Die bequemste und meist günstigste Möglichkeit, den Stromer aufzuladen, ist eine private Wallbox. Wer im eigenen Haus wohnt, hat es vergleichsweise einfach, die nötige Infrastruktur einzurichten: Einen Elektriker bestellen, Kabel verlegen, den Anschluss beim Stromversorger anmelden – fertig. Für Mieter und Eigentümer von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern ist es komplizierter. Oft müssen neue Stromleitungen verlegt werden, bei vielen Wohnanlagen müssen die anderen Parteien ihre Zustimmung zum Einbau geben und auch die anschließende Abrechnung des Ladestroms ist nicht ohne. Dieser Leitfaden des ADAC hilft bei Vorbereitung und Umsetzung. Recht auf Wallbox in der Tiefgarage Auf die Zustimmung der Wohnungseigentümer-Versammlung haben Mieterinnen und Mieter sowie Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer einen Anspruch. Zumindest unter bestimmten Voraussetzungen. Dafür sorgt das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG), mit dem das Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht reformiert worden ist. Auf dessen Basis kann jeder, der eine Wohnung besitzt, die Genehmigung für den Einbau einer Ladevorrichtung am Stellplatz in der Tiefgarage oder auf dem Gelände der Wohnanlage verlangen. Die anderen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) können die Wallbox nicht pauschal verbieten, jedoch über die Art der Durchführung der Baumaßnahme mitbestimmen. Mieter können grundsätzlich verlangen, dass der Vermieter eine für das E-Auto-Laden erforderliche bauliche Veränderung erlaubt. Der Anspruch gilt jedoch nicht uneingeschränkt: Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch kann insbesondere die Zumutbarkeit im Einzelfall eine Rolle spielen. Die Kosten für die Anschaffung und den Einbau der Wallbox trägt im Regelfall der Mieter selbst. Förderung für Wallbox in Mehrfamilienhaus prüfen Für Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern gibt es seit 15. April 2026 eine Bundesförderung. Je nach Ausführung sind bis zu 2000 Euro pro elektrifiziertem Stellplatz möglich. Wichtig: Der Förderantrag muss vor der Beauftragung gestellt werden. Gefördert werden die Wallboxen selbst und die technischen Vorbereitungen dazu. Mindestens sechs Stellplätze müssen elektrifiziert werden. Bis 10. November 2026 können Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), einzelne Mitglieder einer WEG und private Vermieter online Anträge stellen. Nötig sind ein Kostenvoranschlag, der alle geplanten Ladepunkte, Vorverkabelungen und Baumaßnahmen berücksichtigt, sowie ein WEG-Beschluss. Die Maßnahmen rund um den Wallbox-Einbau dürfen erst nach der Bewilligung starten. Fachberatung unbedingt erforderlich Die Wallbox-Installation in einem Mehrfamilienhaus ist komplexer als im Einfamilienhaus. Die Installateure sollten Expertise in der Skalierbarkeit und Konzeption eines Lastmanagements haben, um den verfügbaren Strom intelligent auf mehrere ladende E-Autos zu verteilen. Ohne Lastmanagement müssten Sie den Hausanschluss für viel Geld vom Netzbetreiber erweitern lassen. Fragen Sie die Fachverbände der elektro- und informationstechnischen Berufe sowie die lokalen Netzbetreiber nach passenden Dienstleistern. Es gibt auch zertifizierte Beraterinnen und Berater für Elektromobilität sowie Fachbetriebe, die sich auf Ladeinfrastruktur und Energiemanagement spezialisiert haben. In vielen Regionen vermittelt der ADAC eine kostenlose Erstberatung. Bei der Bundesförderung Laden im Mehrparteienhaus schützt Sie die Beantragung über einen entsprechenden Fachberater außerdem vor formalen Fehlern, die zum kompletten Verlust des Zuschusses führen, und sichert die Einhaltung der strengen technischen Mindestanforderungen. Er erstellt ein förderfähiges Gesamtkonzept inklusive Wallbox- und Lastmanagement-Planung. Leitfaden für Eigentümer und Mieter Die einzelnen Schritte auf dem Weg zur eigenen Wallbox können sich im Detail unterscheiden – je nachdem, ob man Eigentümerin beziehungsweise Eigentümer oder Mieterin beziehungsweise Mieter in einer Wohnanlage ist. Folgende drei Szenarien sind möglich: Es geht um eine: Wallbox für Eigentümer/Eigentümerinnen einer Wohnung für Mieter/Mieterinnen in einem Mietshaus oder für Mieter/Mieterinnen einer Eigentumswohnung. Neben einer detaillierten Step-by-Step-Anleitung finden Sie weiter unten zu jedem Szenario ein Musterschreiben. Die folgenden sechs Schritte muss man auf jeden Fall erfolgreich zurücklegen: Wallbox für die Eigentumswohnung Die folgenden Hinweise betreffen Personen, die eine Wohnung in einer Wohnanlage besitzen, die von einer Wohnungseigentümergemeinschaft verwaltet wird. Oder von einer Hausverwaltung, die von der Wohnungseigentümergemeinschaft damit beauftragt worden ist. Bei Bauvorhaben greift für sie das Wohnungseigentumsgesetz. Eigene Wallbox im Mehrfamilienhaus Die folgenden Hinweise gelten für Mieterinnen oder Mieter einer Wohnung in einer reinen Mietanlage, die zum Beispiel vollständig im Eigentum einer Wohnungsbaugesellschaft ist. Für diese Personen gilt nicht das Wohneigentumsgesetz, sondern das Mietrecht, das unter anderem im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt ist. Wallbox für Mieter in Eigentumswohnungen Folgende Hinweise gelten für Mieterinnen oder Mieter einer Eigentumswohnung in einer Wohnanlage, die eine Eigentümergemeinschaft oder eine von dieser beauftragte Hausverwaltung verwaltet. Hier gilt für Sie als Mieterin oder Mieter nicht das Wohneigentumsgesetz, sondern das Mietrecht, das unter anderem im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt ist. Text: Jörg Peter Urbach. Fachliche Mitarbeit und Beratung: Petra Gerhäuser und Matthias Vogt