Mangel am Neuwagen: Diese Rechte haben Käufer

Roboter fertigen Autos in einer Fabrik
Mängel am Neuwagen – kennen Sie Ihre Rechte?© Shutterstock/Jenson

Sie haben sich einen Neuwagen gekauft – vielleicht weil Sie auf ein E-Auto umsteigen wollten. ADAC Juristinnen und Juristen erklären, welche Rechte Sie haben, wenn das neue Fahrzeug Mängel hat.

  • Mangel am Neuwagen: Reparatur oder Neulieferung

  • Nachbesserung ohne Erfolg: Rücktritt oder Kaufpreisminderung verlangen

  • Garantieansprüche stehen neben Sachmängelhaftungsrechten

Neue Verbraucherrechte beim Kauf

Für Verträge, die ab dem 1.1.2022 geschlossen wurden, gelten neue Verbraucherrechte. Hier finden Sie alles Wissenswerte zum neuen Kaufrecht.

Wenn das neue Auto Mängel hat, kann der Käufer bzw. die Käuferin innerhalb der Sachmängelhaftung die kostenlose Nacherfüllung verlangen. In bestimmten Fällen ist auch der Rücktritt vom Vertrag oder eine Minderung des Kaufpreises möglich.

In der Broschüre zum Neuwagenkauf können Sie nachlesen, wie der Kauf abläuft, und welche Rechte Sie haben, wenn das neue Auto Mängel hat.

Broschüre zum Neuwagenkauf
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Was ist die Sachmängelhaftung?

Sie haben das Recht auf Übergabe eines mangelfreien Autos. Hat das Auto Mängel, müssen Sie sich an den Verkäufer wenden, um Ihre Rechte aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung geltend zu machen. Das ist in der Regel Ihr Händler. Aber vor allem beim Kauf eines E-Autos kann es auch der Hersteller sein (zum Beispiel bei Tesla, VW, Polestar, teilweise Mercedes).

Neue Vertriebswege bei E-Autos

Viele Autohersteller verkaufen ihre E-Autos nur noch online. Die Händler sollen die Kunden und Kundinnen in erster Linie beraten. Das sind die gängigsten neuen Vertriebsmodelle:

  • Beim sogenannten Agenturmodell ist der Händler nur noch Vermittler und Kundenberater. Den Kaufvertrag schließt der Kunde oder die Kundin online direkt mit dem Hersteller. Im Bestellprozess muss der Käufer bzw. die Käuferin einen Händler auswählen, bei dem er bzw. sie das Auto abholen kann.

  • Beim Direktvertrieb läuft der Vertrieb nur digital über die Bestellung in Online-Shops. Prominente Beispiele: Polestar, Tesla, MG, Genesis, Nio. Ausgeliefert wird direkt an die Wunschadresse des Kunden oder der Kundin. Für den Service gibt es eine App oder Hotline, aber keinen Ansprechpartner vor Ort. Bei Mängeln wird das Auto (zum Beispiel bei NIO) abgeholt und nach der Reparatur wieder zurückgebracht.

Alles Wichtige zum Kauf eines E-Autos

Die Sachmängelhaftung gibt dem Käufer bzw. der Käuferin innerhalb von zwei Jahren nach Übergabe des Neuwagens das Recht auf Nacherfüllung. Sie können sich zwischen Nachbesserung (Reparatur) oder Nachlieferung (neues Auto) entscheiden.

Ihre Rechte bei Mangel am Neuwagen

Wenden Sie sich an Ihren Verkäufer, wenn Sie einen Mangel an Ihrem Neuwagen feststellen. Denn: Die Ansprüche aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung bestehen grundsätzlich nur gegenüber dem Verkäufer. Einen Anspruch auf Ersatz der Kosten für die Reparatur in einer Drittwerkstatt haben Sie nicht.

Nachbesserung oder Ersatzlieferung

Zeigt sich ein Mangel am Auto, müssen Sie den Verkäufer zur kostenlosen Nacherfüllung (d.h. Nachbesserung oder Ersatzlieferung) auffordern und eine angemessene Frist setzen.

Für ab dem 1.1.2022 geschlossene Verträge reicht es aus, wenn Sie als privater Käufer oder private Käuferin den Händler nachweisbar über die Mängel informieren. Der Händler muss diese dann innerhalb einer angemessenen Frist beheben. Macht er das nicht, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten. Um sicherzugehen, empfehlen die ADAC Juristinnen und Juristen, dem Händler aber eine Frist zur Mangelbeseitigung zu setzen. Dafür können Sie das ADAC Musterschreiben verwenden.

Mangelhaftes Neufahrzeug - Nachbesserung
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Der Verkäufer darf die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nur dann verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich sind. Wann das der Fall ist, muss im Einzelfall entschieden werden.

Der Händler kann bei Verträgen ab dem 1.1.2022 gegenüber dem privaten Käufer bzw. der privaten Käuferin beides verweigern: die Nachbesserung und die Ersatzlieferung, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich sind. Der private Käufer oder die private Käuferin kann den Kaufpreis dann mindern oder bei einem erheblichen Mangel vom Vertrag zurücktreten.

Käuferrechte gelten neben Neuwagengarantie

In der Regel gibt es beim Neuwagenkauf eine Garantie für das neue Auto. Manche Händler verweisen bei Mängeln auf die Neuwagengarantie. Die Ansprüche aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung bestehen aber neben der Garantie und geben mit Rücktritt und Kaufpreisminderung weitergehende Rechte.

Tipp: Lassen Sie sich vom Händler daher nicht auf die Garantie verweisen!

Bei Verträgen ab 1.1.2022 muss der Händler privaten Kunden und Kundinnen spätestens mit Lieferung des Fahrzeugs die Garantieunterlagen auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. USB-Stick oder per Mail) zur Verfügung stellen.

Kostenfreie Nachbesserung

Die Nacherfüllung muss für Sie als Käufer oder Käuferin insgesamt kostenfrei sein. Bei der Reparatur haben Sie Anspruch auf Original-Ersatzteile bzw. Neuteile.

Ein Auto steht in einer Werkstatt und wird vom Mechaniker auf Fehler geprüft
Mängel am Neuwagen: Händler muss kostenlos nachbessern© Shutterstock/T.TATSU

Der Verkäufer trägt alle mit der Nachbesserung zusammenhängenden Kosten (z.B. Materialkosten, Schmierstoffe) und auch die Fahrtkosten von und zur Werkstatt zur Durchführung der Reparaturen. Es besteht aber kein Anspruch auf einen kostenlosen Mietwagen, Nutzungs- oder Verdienstausfall. Ist das Auto wegen des Sachmangels nicht mehr fahrbereit, müssen Sie den Verkäufer ausdrücklich informieren, wenn Sie einen anderen Vertragshändler einschalten.

Rücktritt oder Minderung des Kaufpreises

Sie können vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern, wenn

  • die Nachbesserung fehlgeschlagen ist. Für Verträge, die bis 31.12.2021 geschlossen wurden, war das nach dem zweiten erfolglosen Nachbesserungsversuch der Fall. Bei Verträgen, die ab 1.1.2022 geschlossen werden, hängt dies vom Einzelfall ab.

  • der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert.

  • die gesetzte Frist zur Nacherfüllung erfolglos verstrichen ist. Die Frist muss angemessen lang sein. Unter normalen Umständen dürften 14 Tage ausreichend sein. Für Verträge, die ab 1.1.2022 zwischen Unternehmer und Privatperson geschlossen werden, reicht es, den Händler über den Mangel zu informieren. Wenn er den Mangel nicht innerhalb angemessener Frist beseitigt, können Sie vom Vertrag zurücktreten.

Tipp der ADAC Juristinnen und Juristen: Setzen Sie dem Händler vorsichtshalber nachweisbar eine Frist zur Beseitigung des Mangels.

Bei Verschulden: Zusätzlich Schadenersatz möglich

Trifft den Händler ein Verschulden an der Lieferung des mangelhaften Fahrzeugs, können Sie zusätzlich auch Schadenersatz verlangen. Für die Feststellung des Schadensersatzanspruchs sollten Sie sich von einem ADAC Vertragsanwalt beraten lassen.

Neues Auto: Was gilt als Mangel?

Der Verkäufer muss Ihnen ein mangelfreies Auto übergeben. Nach dem Gesetz liegt ein Sachmangel vor, wenn die Kaufsache nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist.

Bei Kaufverträgen ab dem 1.1.2022 gilt: Entspricht der Zustand des Fahrzeugs nicht dem Zustand vergleichbarer Fahrzeuge (zum Beispiel eines Vorführwagens), muss der Händler den Privatkunden oder die Privatkundin gesondert darüber informieren. Das sind in der Praxis die häufigsten Streitfälle:

Das Auto muss fabrikneu sein: Das ist der Fall, wenn das Modell unverändert weitergebaut wird. Außerdem darf es keine durch längere Standzeit bedingten Mängel geben. Und zwischen Herstellung des Autos und Abschluss des Kaufvertrags dürfen nicht mehr als zwölf Monate liegen.

Probe- und Überführungsfahrten sind zulässig, der Kilometerstand des Autos darf aber nicht unerklärlich hoch sein. Auch ein Auto mit Tageszulassung ist fabrikneu, wenn dadurch die Herstellergarantie und die Frist für die Hauptuntersuchung nur um wenige Tage verkürzt werden. Sie können selbst nachprüfen, ob Ihr Auto schon länger auf Halde stand.

Wer muss den Mangel beweisen?

Im ersten Jahr nach dem Kauf muss der Verkäufer beweisen, dass das Auto zum Zeitpunkt der Übergabe mangelfrei war (Beweislastumkehr). Für Kaufverträge bis zum 31.12.2021 gilt das nur für ein halbes Jahr. Danach muss der Käufer oder die Käuferin nachweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe vorhanden war.

Tipp: Werden Sie gleich aktiv, wenn Sie einen Mangel feststellen.

Rückgabe: So läuft der Rücktritt

Zurücktreten können Sie nur bei einem erheblichen Mangel, der die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, oder wenn die Kosten für die Mängelbeseitigung 5 Prozent des Kaufpreises überschreiten. So läuft der Rücktritt:

  • Schriftliche Rücktrittserklärung gegenüber dem Verkäufer

  • Rückgabe des Autos gegen Erstattung des Kaufpreises

  • Anspruch des Käufers oder der Käuferin auf Ersatz notwendiger Verwendungen. Darunter fallen Reparatur- und Betriebskosten (z.B. Kraftstoff, Öl) und Kosten für Nummernschilder oder Zulassung

  • Anrechnung des Gebrauchsvorteils: Sie müssen den Vorteil ausgleichen, den Sie durch die Benutzung des Fahrzeugs hatten. Der BGH errechnet den Gebrauchsvorteil aus Bruttokaufpreis, den gefahrenen Kilometern und der zu erwartenden Gesamtlaufleistung des Autos

Geld zurück: So läuft die Minderung

Innenansicht eines Autoturms in der Autostadt Wolsburg während der Ausliefeung zweier Neuwagen
Kaufpreisminderung oder Rücktritt vom Kaufvertrag© imago images/Sven Simon

Statt dem Rücktritt oder bei einem unerheblichen Mangel können Sie auch die Minderung wählen. Das bedeutet: Sie behalten das Auto und können den Kaufpreis mindern. Ist der Kaufpreis schon gezahlt, muss Ihnen der Händler den Kaufpreis teilweise erstatten. Die Höhe der Kaufpreisminderung muss für jeden Einzelfall geschätzt werden. Entsteht darüber Streit, muss ein Sachverständiger den Minderwert festlegen.

Wann verjähren die Ansprüche?

Die gesetzlichen Sachmängelansprüche verjähren in zwei Jahren ab Übergabe des Autos. Wird im Rahmen der Sachmängelhaftung nacherfüllt, beginnt – allerdings nur für den beseitigten Mangel – die zweijährige Sachmängelhaftung erneut zu laufen. Voraussetzung ist, dass der Verkäufer den Mangel anerkannt hat.

Wusste der Verkäufer von dem Mangel, liegt ein arglistiges Verschweigen vor. Der Verkäufer haftet in einem solchen Fall für drei Jahre.

Darüber hinaus gilt bei Verträgen ab 1.1.2022 zwischen Unternehmer und Privatperson: Tritt ein Mangel zum Beispiel wenige Tage vor Ablauf der zwei Jahre auf (und kann nicht mehr innerhalb der Sachmängelhaftungszeit repariert werden), haftet der Händler ab dem Zeitpunkt, in dem der Mangel auftrat, für vier Monate. Das gilt auch dann, wenn die zwei Jahre schon abgelaufen sind.

Was ist Kulanz?

Nach Ablauf der Sachmängelhaftung können Sie beim Hersteller oder Händler einen Kulanzantrag stellen. Die Kulanz ist eine freiwillige Leistung. Der Umfang liegt im Ermessen des Herstellers bzw. Händlers. Dabei wird das Alter und die Fahrleistung des Fahrzeugs und die Markentreue des Kunden bzw. der Kundin berücksichtig. Auch ob alle Wartungsarbeiten lückenlos in einer Vertragswerkstatt durchgeführt wurden, spielt bei der Kulanzentscheidung eine Rolle.