Zu hoher Kraftstoffverbrauch: Das sind Ihre Rechte

Viele Autofahrende in Deutschland glauben, dass ihr Fahrzeug mehr Sprit verbraucht als vom Hersteller angegeben. Was Sie in so einem Fall tun können.
Abweichung muss durch Sachverständigen ermittelt werden
Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag bei Mehrverbrauch von über zehn Prozent
Kaufpreisminderung schon bei Abweichungen unter zehn Prozent möglich
Grundsätzlich gilt: Verbraucht ein Neufahrzeug mehr Kraftstoff als der Hersteller angibt, liegt ein Mangel vor, der zu Sachmängelhaftungsansprüchen gegen den Verkäufer führen kann. Infrage kommen dabei Nachbesserung, Herabsetzung des Kaufpreises, Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder Schadenersatz.
Kraftstoff-Mehrverbrauch: Auf die Umstände kommt es an
Zunächst müssen allerdings die Umstände und gegebenenfalls die Ursachen des Mehrverbrauchs festgestellt werden. Denn allein die Abweichung von den Herstellerangaben im Alltagsbetrieb beweist noch nicht, dass tatsächlich ein Mangel vorliegt. Der konkrete Verbrauch hängt auch vom Fahrverhalten des Nutzers und weiteren Umständen ab: zum Beispiel häufige Kaltstarts, regelmäßige Staus, die Art der Ladung, die Sonderausstattung oder eine permanent laufende Klimaanlage.
Keine Ansprüche ohne Sachverständigen-Gutachten
Um Ansprüche gegen den Hersteller geltend machen zu können, reicht es nach Auskunft der ADAC Juristen daher nicht, als Fahrzeughalter den abweichenden Verbrauch festzustellen. Vielmehr muss dieser objektiv von einem Sachverständigen ermittelt werden. Dabei werden die unter Labor-Bedingungen zustande gekommenen Angaben des Herstellers mit den ebenfalls unter Labor-Bedingungen gemessenen Werten des Sachverständigen verglichen.
Bei der Feststellung des Kraftstoffverbrauchs kommt seit 2018 ein neues Messverfahren zum Einsatz, das realistischere Ergebnisse liefert.
Stellt der Sachverständige einen Mehrverbrauch fest, liegt grundsätzlich ein Mangel vor. Bei der Frage, welche Ansprüche und Rechte der Halter hat, kommt es aber auf die Höhe der Abweichung von den Herstellerangaben an.
Die aktuelle Rechtsprechung
Laut bisheriger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) hat der Käufer bei einem Neufahrzeug ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag, wenn die Abweichung bei über zehn Prozent liegt.
Bei einer Abweichung unter zehn Prozent gibt es bei einem Neufahrzeug prinzipiell ein Recht zur Kaufpreisminderung. Laut ADAC Verbraucherschützer Klaus Heimgärtner gibt es aber eine Einschränkung: Je nach Umständen könnten Gerichte zum Ergebnis kommen, dass ein gewisser geringer Mehrverbrauch aufgrund von Fertigungstoleranzen und unvermeidbaren Ungenauigkeiten hinzunehmen ist. Mit einer derartigen Begründung könnten sie eine Herabsetzung des Kaufpreises versagen. Eine höchstrichterliche Rechtsprechung zu dieser Frage liegt bislang nicht vor.