Recht auf Reparatur: Was sich beim Autokauf geändert hat

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Von Iris Leschau, Angela Baumgarten

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Was das neue Recht auf Reparatur für Autokäufer bedeutet© iStock.com/SimonSkafar

Wer ein neues oder gebrauchtes Auto kauft, profitiert seit 31. Juli 2026 von neuen Verbraucherrechten. Die wichtigste Änderung: Nach der Reparatur eines Mangels kann sich die Frist für Mängelansprüche verlängern.

  • Nach der Reparatur kann sich die Sachmängelhaftung um zwölf Monate verlängern

  • Händler müssen Käufer künftig umfassender über ihre Rechte informieren

  • Für Autohersteller gibt es keine neue allgemeine Reparaturpflicht

Gilt das Recht auf Reparatur auch für Autos?

Nur teilweise. Das neue "Recht auf Reparatur" richtet sich vor allem an Hersteller von Produkten wie Waschmaschinen, Smartphones oder Tablets. Für Autos gibt es keine neue gesetzliche Pflicht der Hersteller, Fahrzeuge auch nach Ablauf der Sachmängelhaftung zu reparieren. Autokäufer behalten aber den Schutz zum Beispiel über eine Neuwagen-Garantie.

Trotzdem ist die Gesetzesänderung auch für Autokäufer relevant, weil sie die Rechte von Verbrauchern bei Mängeln an Neu- und Gebrauchtwagen stärkt.

Ein Beispiel: Sie kaufen bei einem Händler einen drei Jahre alten Gebrauchtwagen. Acht Monate später fällt die Klimaanlage wegen eines Mangels aus, der schon beim Kauf vorhandenen war. Wird der Fehler im Rahmen der Sachmängelhaftung repariert, können Sie von den neuen Regeln profitieren.

Was bedeutet das Recht auf Reparatur für Garantien?

Die Garantien für Neu- oder Gebrauchtwagen bleiben bestehen. Eine Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers oder Verkäufers. Sie besteht neben der gesetzlichen Sachmängelhaftung und wird durch das neue Recht auf Reparatur nicht ersetzt.

Die Garantie-Leistungen (Dauer, Umfang, Ausschlüsse) richten sich nach den jeweiligen Garantie-Bedingungen.

Wann verlängert sich die Sachmängelhaftung?

Wird ein Mangel innerhalb der laufenden Sachmängelhaftungsfrist repariert, verlängert sich die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche einmalig um 12 Monate. Die Voraussetzungen für die Verlängerung sind:

  • Sie haben das Auto als Verbraucher von einem Händler gekauft.

  • Die Sachmängelhaftungsfrist läuft noch.

  • Der Händler beseitigt den Mangel tatsächlich durch eine Reparatur.

Die reguläre Sachmängelhaftungsfrist beträgt bei Neuwagen zwei Jahre, bei Gebrauchtwagen in der Regel ein Jahr. Die Frist kann nach der Reparatur eines Mangels nur einmal verlängert werden. Weitere Reparaturen führen nicht zu einer erneuten Verlängerung.

Ein Beispiel: Sie kaufen am 1. August 2026 einen Neuwagen. Kurz vor Ablauf der Sachmängelhaftungsfrist wird ein Mangel an der Bremsanlage festgestellt und vom Händler repariert. Durch die Reparatur verlängert sich die Frist für Ihre Mängelansprüche um weitere 12 Monate. Das heißt: Am Ende der regulären Sachmängelhaftungsfrist kommt noch ein weiteres Jahr dazu.

Für welche Mängel gilt die Verlängerung?

Die Verlängerung der Sachmängelhaftungsfrist gilt nicht nur für den konkret reparierten Mangel. Erfasst werden grundsätzlich alle Mängel, die schon bei der Übergabe des Fahrzeugs vorhanden waren und innerhalb der laufenden Gewährleistungszeit auftreten.

Ein Beispiel: Bei Ihrem Gebrauchtwagen wird ein defekter Fensterheber repariert. Später zeigt sich, dass auch die Zentralverriegelung schon beim Kauf mangelhaft war. Auch dieser Mangel ist von der verlängerten Frist erfasst, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Muss ich den Mangel beweisen?

Teilweise ja. An der sogenannten Beweislastumkehr ändert sich nichts. Das heißt: Tritt ein Mangel innerhalb der ersten 12 Monate nach der Übergabe auf, wird grundsätzlich vermutet, dass er schon bei Übergabe vorhanden war. Zeigt sich der Mangel erst später, müssen Käufer nachweisen, dass der Mangel schon bei Fahrzeugübergabe vorlag.

Die neue Verlängerung der Sachmängelhaftungsfrist ändert an dieser Beweisregel nichts.

Ein Beispiel: Ein Motorproblem tritt erst 18 Monate nach dem Autokauf auf. Dann müssen Sie möglicherweise nachweisen, dass der Mangel schon bei der Übergabe des Fahrzeugs vorhanden war.

Muss ich mich bei Mängeln erst an den Verkäufer wenden?

Ja. Tritt bei Ihrem Neuwagen ein Mangel auf, kontaktieren Sie zuerst den Verkäufer. Er ist Ihr Vertragspartner und muss die Möglichkeit bekommen, den Mangel zu beseitigen oder für Ersatz zu sorgen. Der Verkäufer muss Sie dann über Ihre Rechte informieren.

Tipp der ADAC Juristen: Lassen Sie eine Reparatur bei einem anderen Händler oder einer anderen Werkstatt möglichst nur dann durchführen, wenn der Verkäufer dies veranlasst oder dem ausdrücklich zustimmt.

Wichtig zu wissen: Die bisherige Möglichkeit, sich direkt an einen anderen Vertragshändler oder eine Vertragswerkstatt zu wenden, gibt es in den Neuwagenverkaufsbedingungen nicht mehr. Wenden Sie sich daher zuerst an Ihren Verkäufer.

Ein Beispiel: Sie kaufen ein Auto in Hamburg, wohnen aber in München. Zeigt sich später ein Mangel, sollten Sie zuerst den Verkäufer in Hamburg informieren. Möchten Sie die Reparatur in München durchführen lassen, sollten Sie vorher die schriftliche Zustimmung des Verkäufers einholen.

Was bedeutet "Reparierbarkeit"?

Künftig gehört die Reparierbarkeit zu den Eigenschaften, die Käufer nach dem Gesetz von einer Sache erwarten dürfen.

Für Autokäufer ändert sich dadurch in der Praxis aber meist wenig. Ein Fahrzeug muss weiterhin die Eigenschaften besitzen, die bei vergleichbaren Autos üblich sind. Fehlt eine solche Eigenschaft oder sind Reparaturen deutlich schwieriger als üblich, muss der Händler darauf hinweisen.

Ein Beispiel: Für ein Fahrzeugmodell sind wichtige Ersatzteile nur schwer zu bekommen. Dadurch sind Reparaturen deutlich aufwendiger als bei vergleichbaren Modellen. Darüber muss der Händler unter Umständen informieren.

Welche neuen Informationspflichten haben Händler?

Bevor der Händler künftig einen Mangel behebt, muss er Verbraucher über ihre Rechte informieren. Dazu gehört:

Ein Beispiel: An Ihrem Neuwagen liegt ein Mangel vor. Der Händler muss Sie darüber informieren, dass Sie im Rahmen der Nacherfüllung zwischen Reparatur und Ersatzlieferung wählen dürfen und welche Folgen die Entscheidung für die Sachmängelhaftungsfrist hat.

Hinweis: Händler können die vom Verbraucher gewählte Art der Nacherfüllung unter bestimmten Voraussetzungen ablehnen.

Fazit zum neuen Recht auf Reparatur

Für Autokäufer bringt das neue Recht auf Reparatur vor allem einen längeren Schutz bei Mängeln. Eine allgemeine Reparaturpflicht für Fahrzeughersteller führt das Gesetz dagegen nicht ein.

Die wichtigste Änderung ist die einmalige Verlängerung der Sachmängelhaftungsfrist um 12 Monate nach einer erfolgreichen Reparatur. Wer einen Neu- oder Gebrauchtwagen kauft, kann dadurch länger Rechte wegen vorhandener Mängel geltend machen. Zugleich müssen Händler ihre Kunden künftig umfassender über diese Rechte informieren.