Autokauf: Neues Kaufrecht 2022

Ein Paar erhält den Schlüssel eines Autos in einem Autohaus
Seit Anfang 2022 gibt es neue Regelungen beim Kaufvertrag© adobe.stock.com/Dusco

Autos sind heute voller Hightech. Daher wird auch das Kaufrecht digital. Seit 1.1.2022 gelten Änderungen, die für Autokäufer interessant sind.

  • Vor dem Kauf: Neue Hinweispflichten des Händlers

  • Kauf von digitalen Produkten: Händler muss Updates zur Verfügung stellen

  • Günstig für Verbraucher: Erleichterung beim Mangelnachweis verlängert

Seit Anfang 2022 gibt es neue Regelungen für Kaufverträge und die Rechte von Verbrauchern. Sie gelten für alle Kaufverträge, die ab 1.1.2022 geschlossen werden. Die dargestellten Änderungen betreffen Kaufverträge, die ein privater Käufer (Verbraucher) mit einem gewerblichen Verkäufer (Unternehmer) abschließt. ADAC Juristen erklären, was sich geändert hat, und worauf Sie achten sollten.

Neue Hinweispflichten des Händlers

Wundern Sie sich nicht, wenn Ihnen der Händler beim Autokauf einen Berg an Papieren mit zusätzlichen Informationen vorlegt. Nach den neuen Regelungen muss er das Auto genau beschreiben und zum Beispiel darauf hinweisen, wenn der Wagen nicht in dem Zustand ist, in dem vergleichbare Fahrzeuge sind. Das Gleiche gilt, wenn er keine Updates für digitale Produkte zur Verfügung stellen möchte.

Um diese sog. Hinweispflichten zu erfüllen, wird der Händler Ihnen zusätzlich zum Kaufvertrag viel Papier zum Unterschreiben vorlegen. Diese Informationen wird er Ihnen in der Regel vor Abschluss des Vertrages, z.B. nach der Besichtigung oder Probefahrt aushändigen.

Der Händler wird Ihnen das Auto in der Regel nur verkaufen, wenn Sie diese Informationen unterschreiben.

Durch Anklicken des Vorschaubildes mit dem Play-Button werden Sie auf die Internetseite von YouTube weitergeleitet. Für deren Inhalte und Datenverarbeitung ist der jeweilige Seitenbetreiber verantwortlich. ∙ Bild: © ADAC/David Klein/Shutterstock

Digitale Updates verpflichtend

Kaufen Sie als Privatperson von einem gewerblichen Verkäufer (Unternehmer) z.B. ein Navi mit Navigationssoftware, also eine Ware mit digitalen Elementen, muss der Verkäufer dafür Updates zur Verfügung stellen. Er muss dafür sorgen, dass das Navi für einen gewissen Zeitraum mit notwendigen Updates versorgt wird. Wie lang dieser Zeitraum ist, hängt davon ab, was im Kaufvertrag vereinbart wurde oder was der Käufer üblicherweise erwarten kann. Fehlen diese Updates, ist das ein Sachmangel.

Ausschluss im Kaufvertrag möglich

Der Verkäufer kann seine Pflicht, Updates zur Verfügung zu stellen, ausschließen. Das ist auch beim Neuwagenkauf möglich. Der Ausschluss findet sich meist in den vorvertraglichen Informationen. Fehlende Updates sind dann kein Sachmangel.

Updates ausführen

Führen Sie die bereitgestellten Updates, zum Beispiel beim Navi, unbedingt aus. Werden Updates nicht installiert, und funktioniert ein Gerät deswegen nicht mehr, haftet der Verkäufer nicht. Allerdings muss der Verkäufer Sie auch über die Folgen einer fehlenden Installation informiert haben. Er muss Sie auch darüber informieren, wenn neue Updates verfügbar sind.

Autokauf: Ihre Rechte bei Mängeln

Sollte das Auto nach dem Kauf nicht mehr funktionieren, und handelt es sich dabei um einen sogenannten Sachmangel, muss der Händler den Defekt kostenfrei beseitigen. Das war auch bisher schon der Fall.

Neu ist: Tritt ein Mangel innerhalb des ersten Jahres nach dem Kauf auf, wird vermutet, dass er schon bei Übergabe vorlag. Die bisherige Frist von sechs Monaten wurde damit verdoppelt. Das ist ein Vorteil für Verbraucher: Der Verkäufer muss im ersten Jahr nach dem Kauf beweisen, dass die Ware bei Übergabe mangelfrei war. Erst nach dieser Zeit muss der Käufer beweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe vorlag.

Auch neu: Es muss eine Montage- und Installationsanleitung für das Fahrzeug vorhanden sein. Fehlt diese, stellt das einen Sachmangel dar.

Zwei Jahre Verjährungsfrist

Die gesetzlichen Sachmängelansprüche verjähren zwei Jahre nach Übergabe des Neuwagens.

Neu ist, wenn ein Privater von einem Unternehmer kauft: Tritt ein Mangel z.B. wenige Tage vor Ablauf der zwei Jahre auf und kann nicht mehr innerhalb der Sachmängelhaftungszeit repariert werden, haftet der Händler trotzdem. Und zwar für vier Monate ab dem Zeitpunkt, in dem der Mangel auftrat.

Das gilt auch dann, wenn die zwei Jahre schon abgelaufen sind. Was auch für eine weitere Neuerung gilt: Erhält der Verbraucher sein Auto nach der Nachbesserung eines Mangels zurück, haftet der Händler ab Rückgabe des Fahrzeugs auf jeden Fall noch für zwei Monate.

Kaufen Sie einen Gebrauchtwagen bei einem Händler, kann er vertraglich regeln, dass er für Defekte an diesem Fahrzeug nur für ein Jahr haftet. Eine solche Vereinbarung kann allerdings nun nicht mehr in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) versteckt werden. Meist wird dieser Ausschluss in den vorvertraglichen Informationen zu finden sein.