Unfall im Ausland: Was tun?

Italienische Polizisten nehmen ein Unfallprotokoll auf
Unfall im Ausland: Reparaturkosten, Mietwagen, Nutzungsausfall – welche Schäden erstattet werden© ADAC/Gerd George

Wer im Ausland einen Unfall hat, muss einiges beachten. Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Versicherung, Grüne Karte, Polizei und wie der ADAC unterstützt.

  • Welche Dokumente Sie bei Reisen mit dem Auto dabei haben sollten

  • Wann und wo die Grüne Karte noch benötigt wird

  • Bei Verletzten immer die Polizei rufen

Niemand, der in den wohlverdienten Urlaub fährt, rechnet mit einem Unfall. Wenn es doch kracht, sollte man einige Dinge parat haben und wissen, was im jeweiligen Fall zu tun ist. Die wichtigsten allgemeinen Tipps plus spezielle Informationen für einzelne Urlaubsländer.

Was sollte beim Unfall griffbereit sein?

Nehmen Sie bei Reisen ins Ausland auf jeden Fall einen Europäischen Unfallbericht mit, um den Unfallhergang dokumentieren zu können und die spätere Schadenabwicklung mit der Versicherung zu erleichtern. Auch wichtig und vorgeschrieben: Warndreieck, Warnwesten und Verbandkasten.

Broschüre mit Unfallbericht: Was tun nach einem Unfall?
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Grüne Karte: Wo braucht man sie?

Die Grüne Karte wird kostenlos von der eigenen Kfz-Versicherung ausgegeben und dient im Ausland als Nachweis der Haftpflichtversicherung. Darauf stehen alle relevanten Daten zu Auto und Versicherung.

In den Mitgliedsstaaten der EU plus Schweiz, Serbien, Norwegen, Island, Montenegro und Liechtenstein wird dieser Nachweis bei einem Unfall nicht mehr benötigt, kann aber hilfreich sein.
In anderen Ländern wie z.B. Albanien, Bosnien-Herzegowina, Türkei und Nordmazedonien ist die Grüne Karte verpflichtend.

Tipp: Falls Sie nicht sicher sind, fragen Sie vorher bei Ihrem Kfz-Versicherer nach, ob sie das Dokument für Ihr Reiseland benötigen.

Weiterfahrt nicht möglich: Was jetzt?

Die ADAC Auslands-Notrufstationen sind für Mitglieder zentral aus dem jeweiligen Land unter der Telefonnummer +49 89 22 22 22 erreichbar. Die Mitarbeiter besprechen mit Ihnen, wie es weitergeht.

Welche Unfalldaten brauchen Sie?

Name und Anschrift des Fahrers bzw. des Halters, Kennzeichen, Versicherung und Versicherungsscheinnummer, gegebenenfalls die Nummer der Grünen Karte. Im Europäischen Unfallbericht werden alle relevanten Daten abgefragt. Am besten füllen Sie ihn zusammen mit dem Unfallgegner aus. Wichtig: In manchen Ländern stehen Informationen zur Haftpflicht auf einer Plakette an der Windschutzscheibe.

Wann sollten Sie die Polizei rufen?

Immer wenn jemand verletzt ist. Außerdem wenn der Sachschaden hoch ist, wenn Sie sich nicht mit dem Unfallgegner einigen können, er keinen Versicherungsnachweis hat oder Unfallflucht begeht. Gut zu wissen: In einigen Ländern, z. B. Frankreich, ist die Polizei nicht verpflichtet, Bagatellunfälle aufzunehmen, in anderen Ländern dagegen muss sie bei jedem Sachschaden gerufen werden. Was wo gilt, steht in den ADAC Merkblättern. Wichtig: Bitten Sie die Polizei um ein Unfallprotokoll!

Wie können Sie Ansprüche geltend machen?

Wenn es in einem EU-Land, der Schweiz, Norwegen, Großbritannien, Island oder Liechtenstein gekracht hat, können Sie Ansprüche in Deutschland geltend machen. Beim Zentralruf der Deutschen Autoversicherer, Tel. 0800 25 02 600 (kostenlos), erfahren Sie, wer als Regulierungsbeauftragter zuständig ist. Es gilt das Schadensersatzrecht des Unfalllands. In den meisten Ländern außerhalb der EU müssen Sie sich direkt an die ausländische Versicherung wenden.

Welche Kosten stehen Ihnen zu?

In jedem Land sind die Kosten, die geltend gemacht werden können, unterschiedlich. So werden Ausgaben für Anwalt und Gutachter oft nicht ersetzt, auch bei Mietwagen und Nutzungsausfall gelten andere Regeln. Je nach den Umständen kann es dennoch sinnvoll sein, einen Anwalt einzuschalten.

Detaillierte Informationen finden Sie in den Merkblättern des jeweiligen Landes, die Sie als ADAC Mitglied kostenfrei anfordern können.

Schmerzensgeld: Was ist zu tun?

Verletzungen sollten von der Polizei protokolliert werden. Um solche Schmerzensgeldansprüche geltend zu machen, ist es besser, einen Arzt vor Ort aufzusuchen und sich die Verletzung attestieren zu lassen. Deutsche Atteste werden von ausländischen Versicherungen oft nicht anerkannt. Gerade Personenschäden werden, je nach Land, sehr unterschiedlich bewertet. Hier kann ein Anwalt im Unfallland hilfreich sein.

Wichtigste Länder auf einen Blick

Da die Regulierung eines Unfallschadens von Land zu Land variiert, haben die Clubjuristen die wichtigsten Informationen zu einzelnen Urlaubsländern für Sie zusammengestellt:

Unfall in Frankreich

Wie sollten Sie bei einem Sach- oder Personenschäden nach einem Unfall in Frankreich vorgehen? Clubjuristen informieren.

Unfall in Frankreich

Unfall in Italien

Alles was Sie zur Unfallregulierung nach einem Schaden in Italien wissen müssen. 

Unfall in Italien

Unfall in Kroatien

Was Sie bei einem Sach- oder Personenschäden nach einem Unfall in Kroatien wissen sollten? Clubjuristen informieren.

Unfall in Kroatien

Unfall in den Niederlanden

Wie sind die ersten Schritte nach einem Unfall in den Niederlanden? Was ist zu tun?

Unfall in den Niederlanden

Unfall in Österreich

Informieren Sie sich über die Schadenabwicklung nach einem Unfall in Österreich.

Unfall in Österreich

Unfall in Polen

Wo ist der Schaden nach einem Unfall in Polen geltend zu machen? Clubjuristen informieren.

Unfall in Polen

Unfall in Portugal

Informieren Sie sich über die Schadenabwicklung nach einem Unfall in Portugal.

Unfall in Portugal

Unfall in der Schweiz

Wichtige Informationen zur Geltendmachung eines Schadens nach einem Unfall in der Schweiz.

Unfall in der Schweiz

Unfall in Spanien

Alles was Sie zur Unfallregulierung nach einem Schaden in Spanien wissen müssen.

Unfall in Spanien