Die EU hat eine neue Führerschein-Richtlinie verabschiedet. Ziel ist eine deutliche Reduzierung der Unfallzahlen. Was sich auch in Deutschland ändern wird, lesen Sie hier. Keine verpflichtenden Gesundheitschecks ab 70 Jahren Begleitetes Fahren auch für Lkw Digitaler Führerschein fürs Smartphone Die 4. Führerscheinrichtlinie wurde am 5. November 2025 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat 20 Tage danach, also am 25.11.2025, in Kraft. Damit ist das Verfahren auf EU-Ebene abgeschlossen. Die Richtlinie umfasst die folgenden Punkte: Digitaler Führerschein Gültigkeit von Führerscheinen Medizinische Untersuchungen Begleitetes Fahren ausweiten EU-weite Regelungen für Fahranfänger Klasse A1 mit Autoführerschein Führerscheinerwerb im Herkunftsstaat Klasse B: Gewichtsgrenze EU-weiter Entzug der Fahrerlaubnis So geht es weiter Digitaler Führerschein Die Mitgliedstaaten müssen bis 2030 einen einheitlichen digitalen Führerschein einführen. Er soll in allen EU-Staaten anerkannt und im Rahmen der European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) gespeichert werden. Es besteht aber keine Pflicht, auf digital umzusteigen, wenn man weiterhin den Kartenführerschein im Geldbeutel dabei haben möchte. Gültigkeit von Führerscheinen Der digitale sowie der physische Führerschein werden für Pkw und Motorräder 15 Jahre gültig sein. Es sei denn, der Führerschein wird als Personalausweis verwendet, dann ist er nur 10 Jahre gültig. Lkw- und Busführerscheine bleiben weiterhin fünf Jahre gültig. Die EU-Länder dürfen die Gültigkeit des Führerscheins älterer Fahrer (im Alter von 65 Jahren und älter) jedoch verkürzen. Medizinische Untersuchungen Den verpflichtenden Gesundheitsüberprüfungen für alle ab 70 Jahren hatte bereits das EU-Parlament mehrheitlich eine Absage erteilt. Nach der Richtlinie dürfen die Mitgliedstaaten bei der Ausstellung von Führerscheinen entweder eine ärztliche Untersuchung (einschließlich des Sehvermögens und Herz-Kreislauf-Zustands) oder ein Screening auf der Grundlage einer Selbstbeurteilung verlangen. Für Auto- oder Motorradfahrer können sich die EU-Länder also dafür entscheiden, die medizinische Untersuchung durch Selbstbewertungsformulare zu ersetzen. Begleitetes Fahren ausweiten Es werden EU-einheitliche Regelungen für das Begleitete Fahren ab 17 geschaffen. Um dem beruflichen Fahrermangel bei den Lkw-Klassen entgegen zu wirken, wird außerdem für schwere Lkw der Klasse C die Möglichkeit des begleiteten Fahren bereits vor Erreichen des derzeit geltenden Mindestalters von 21 Jahren eingeführt. Lesen Sie mehr zu den aktuellen Regelungen zum Erwerb von Lkw- oder Busklassen. EU-weite Regelungen für Fahranfänger Die Probezeit für Fahranfänger wird harmonisiert: Es wird EU-weit eine Probezeit von mindestens 2 Jahren eingeführt. Außerdem sollen während dieser Zeit in allen Mitgliedstaaten strengere Vorschriften und Sanktionen für u.a. das Fahren unter Alkohol gelten. Informationen zur aktuellen Probezeit finden Sie hier. Klasse A1 mit Autoführerschein Die derzeit gültige 3. Führerschein-Richtlinie erlaubt es den Mitgliedstaaten bereits, Pkw-Führerscheine der Klasse B auf Fahrzeuge der Klasse A1 auszuweiten, dies gilt bislang aber nur für das jeweilige Hoheitsgebiet. In Zukunft soll es zwischen den Mitgliedstaaten, die eine solche Erweiterung der Klasse B vorsehen, eine gegenseitige Anerkennung geben. Führerscheinerwerb im Herkunftsstaat Bürger, die in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem Heimatland leben, können die Führerscheinprüfungen demnächst in ihrem Heimatland ablegen und dort einen Pkw-Führerschein erhalten. Voraussetzung ist, dass in ihrem Wohnsitzstaat keine Möglichkeit besteht, die Prüfungen in einer der Amtssprachen des Mitgliedstaates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, abzulegen. Klasse B: Gewichtsgrenze Die neue Führerscheinrichtlinie erlaubt u.a. Inhabern der Klasse B zukünftig das Fahren von Wohnmobilen mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von bis zu 4,25 t. Die EU schreibt hierfür eine entsprechende Ausbildung, Prüfung vor. Was am Ende erbracht werden muss, entscheiden die einzelnen Mitgliedstaaten. EU-weiter Entzug der Fahrerlaubnis Bislang werden Sanktionen gegen einen Fahrer, der seine Fahrerlaubnis aufgrund eines Verkehrsdelikts in einem EU-Land verliert, welches ihm nicht seinen Führerschein ausgestellt hat, in den meisten Fällen auch nur in dem Land verhängt, in dem er das Delikt begangen hat. Nach der Richtlinie wird bei besonders schwerwiegenden Verkehrsverstößen eine im Deliktsstaat rechtskräftig gewordene Entziehung der Fahrerlaubnis, ein Fahrverbot oder eine Fahrbeschränkung zukünftig an das EU-Land weitergeleitet, das den Führerschein ausgestellt hat, um die Strafe dort durchzusetzen und sicherzustellen, dass sie in der gesamten EU befolgt wird. So geht es weiter Nach dem Inkrafttreten am 25. November 2025 ist nun der deutsche Gesetzgeber am Zug: Die neuen EU-Vorgaben müssen erst noch in nationales Recht überführt werden, damit sie auch hierzulande verbindlich gelten. Dafür haben die Mitgliedstaaten drei Jahre Zeit – plus ein weiteres Jahr, um sich auf die praktische Umsetzung vorzubereiten.