Führerschein 2025: Um diese Änderungen geht es

Close up einer Hand im Hintergrund ein älterer Mann zu sehen, welcher auf seinen Führerschein blickt
2025 wird ein spannendes Jahr für Führerscheinbesitzer© imago images/Bihlmayerfotografie

Die EU will die Regeln für den Führerschein reformieren. Was sich auch in Deutschland ändern wird und wie der Stand des Gesetzgebungsverfahrens aktuell ist.

  • Keine verpflichtenden Gesundheitschecks ab 70 Jahren

  • Begleitetes Fahren auch für Lkw

  • Digitaler Führerschein fürs Smartphone

Die EU arbeitet an einer 4. Führerscheinrichtlinie mit dem Ziel einer deutlichen Reduzierung der Unfallzahlen. Der Rat und das Europäische Parlament haben sich nun über die Aktualisierung der Führerscheinrichtlinie vorläufig politisch geeinigt (Quelle: Pressemitteilung vom 25.3.2025). Im nächsten Schritt wird diese Einigung im EU-Parlament und -Rat formell angenommen und nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU muss Deutschland die neue Richtlinie in nationales Recht umsetzen. ADAC Expertinnen und Experten berichten im Folgenden über den aktuellen Stand:

Ergebnis der Verhandlungen

Laut Pressemitteilung des Europäischen Rates vom 25.3.2025 sind folgende Punkte der Einigung bislang bekannt. Sobald weitere Informationen hierzu vorliegen, wird der ADAC Sie an dieser Stelle darüber informieren:

Digitaler Führerschein

Eine Hand hält ein Smartphone auf dem die erste Version des digitalen, deutschen Führerscheins zu sehen ist
Der digitale Führerschein soll auch in Polizeikontrollen genügen© dpa/Christoph Dernbach

Ein einheitlicher digitaler Führerschein soll bis Ende 2030 eingeführt werden. Er soll in allen EU-Staaten anerkannt und im Rahmen der European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) gespeichert werden. Die Verkehrsteilnehmenden bekommen außerdem das Recht, einen physischen Führerschein zu beantragen.

Gültigkeit von Führerscheinen

Der digitale sowie der physische Führerschein werden für Pkw und Motorräder 15 Jahre gültig sein. Es sei denn, der Führerschein wird als Personalausweis verwendet, dann ist er nur 10 Jahre gültig. Lkw- und Busführerscheine bleiben weiterhin fünf Jahre gültig. Die EU-Länder dürfen die Gültigkeit des Führerscheins älterer Fahrer (im Alter von 65 Jahren und älter) jedoch verkürzen.

Medizinische Untersuchungen

Den verpflichtenden Gesundheitsüberprüfungen für alle ab 70 Jahren hatte bereits das EU-Parlament mehrheitlich eine Absage erteilt.

Man hat sich nun darauf geeinigt, dass bei der Ausstellung von Führerscheinen alle Mitgliedstaaten entweder eine ärztliche Untersuchung (einschließlich des Sehvermögens und Herz-Kreislauf-Zustands) oder ein Screening auf der Grundlage einer Selbstbeurteilung verlangen dürfen. Für Auto- oder Motorradfahrer können sich die EU-Länder also dafür entscheiden, die medizinische Untersuchung durch Selbstbewertungsformulare oder im Falle einer Erneuerung des Führerscheins durch andere alternative Maßnahmen zu ersetzen.

Begleitetes Fahren ausweiten

Es werden einheitliche Regelungen für das Begleitete Fahren ab 17 geschaffen. Um außerdem dem beruflichen Fahrermangel bei den Lkw-Klassen zu begegnen, soll auch für schwere Lkw der Klasse C Begleitetes Fahren eingeführt werden, bevor das für den Erwerb erforderliche Mindestalter von momentan 21 Jahren für die C-Klasse erreicht wird.

Lesen Sie mehr zu den aktuellen Regelungen zum Erwerb von Lkw- oder Busklassen.

Probezeit, Alkohol und Drogen

Die Probezeit für Fahranfänger wird harmonisiert. Es wird EU-weit eine Probezeit von mindestens 2 Jahren eingeführt. Außerdem sollen während dieser Zeit in allen Mitgliedstaaten strengere Vorschriften und Sanktionen für das Fahren unter Alkohol oder Drogen gelten.

Informationen zur aktuellen Probezeit finden Sie hier.

Führerscheinerwerb im Herkunftsstaat

Bürger, die in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem Heimatland leben, können die Führerscheinprüfungen demnächst in ihrem Heimatland ablegen und dort einen Pkw-Führerschein erhalten. Voraussetzung ist, dass in ihrem Wohnsitzstaat keine Möglichkeit besteht, die Prüfungen in einer der Amtssprachen des Mitgliedstaates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, abzulegen.

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Klasse B: Gewichtsgrenze

Die neue Führerscheinrichtlinie erlaubt Inhabern der Klasse B zukünftig das Fahren von Wohnmobilen mit einem zulässige Gesamtgewicht (zGG) von bis zu 4,25 t.

Für konventionell angetriebene Fahrzeuge ist eine Fahrerschulung oder Prüfung vorgeschrieben. Was am Ende erbracht werden muss, entscheiden die einzelnen Mitgliedstaaten. Bei allen Fahrzeugen mit alternativen Antrieben entfällt eine Zusatzprüfung, wenn der Fahrer seit mindestens zwei Jahren im Besitz der Klasse B ist. Der abschließende Einigungstext liegt bislang noch nicht vor.

EU-weiter Entzug der Fahrerlaubnis

Bislang werden Sanktionen gegen einen Fahrer, der seine Fahrerlaubnis aufgrund eines Verkehrsdelikts in einem EU-Land verliert, welches ihm nicht seinen Führerschein ausgestellt hat, in den meisten Fällen auch nur in dem Land verhängt, in dem er das Delikt begangen hat.

Nach der vorläufigen Einigung zwischen Abgeordneten des EU Parlaments und des Rates soll in Zukunft eine im Deliktsstaat rechtskräftig gewordene Entziehung der Fahrerlaubnis, ein Fahrverbot oder eine Fahrbeschränkung an das EU-Land weitergeleitet werden, das den Führerschein ausgestellt hat, um die Strafe dort durchzusetzen und sicherzustellen, dass sie in der gesamten EU befolgt wird. Praxisrelevant wird dies allerdings erst, wenn die Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt wurde, der Entwurf sieht hierfür eine Frist von 3 Jahren vor.

So geht es weiter

Die vorläufige Einigung muss nun noch von Rat und Parlament gebilligt werden. Sobald die neue EU-Führerscheinrichtlinie beschlossen ist, muss Deutschland sie erst noch in nationales Recht umsetzen, damit die Änderungen auch hierzulande in Kraft treten.