Internationaler Führerschein – Deutsche Führerscheine im Ausland

Im Video: Ob man einen internationalen Führerschein für die Reise benötigt und wo der deutsche Führerschein ausreicht ∙ Bild: © ADAC/David Klein, Video: © ADAC e.V.

In vielen Ländern benötigen Reisende einen internationalen Führerschein. ADAC Juristen informieren, wo er notwendig ist, und wie man ihn bekommt.

  • Nur in Kombination mit Kartenführerschein gültig

  • Internationaler Führerschein kostet circa 15 Euro

  • Für Reisen außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums

Der internationale Führerschein ist kein eigenständiger Führerschein, sondern ein Zusatzdokument zu Ihrem nationalen Führerschein und ist nur in Verbindung mit diesem gültig. Er ist eine Art Übersetzung des nationalen Führerscheines und soll der Polizei oder auch dem Mietwagenunternehmen im Ausland die Überprüfung erleichtern, ob Sie berechtigt sind, das gebuchte Auto oder Wohnmobil zu fahren.

Internationaler Führerschein: Beantragen

Sie können den internationalen Führerschein bei den Straßenverkehrsämtern (Führerscheinstelle) an Ihrem Wohnort beantragen. Der Antrag kann bei manchen Kommunen auch online gestellt werden. Für den Antrag benötigen Sie Reisepass oder Personalausweis, Ihren EU-Kartenführerschein und ein aktuelles biometrisches Lichtbild.

Kosten für internationalen Führerschein

Der internationale Führerschein kostet, das ist regional unterschiedlich, zwischen 15 und 20 Euro. Sollten Sie den Führerschein nicht persönlich bei der Behörde abholen, kommen noch Versandkosten hinzu.

So lange ist er gültig

Internationale Führerscheine gibt es in zwei Ausfertigungen: einmal nach dem Muster des Straßenverkehrsabkommens von 1968 und einmal nach dem Muster des Abkommens von 1926. Das erste Muster ist das gängigere und hat eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren. Der internationale Führerschein nach dem Muster des Abkommens von 1926 gilt ein Jahr.

Automatischer Zwangsumtausch alter Führerscheine

Wichtig: Sofern Sie noch den alten grauen oder rosafarbenen Führerschein besitzen und einen internationalen Führerschein beantragen, erfolgt mit der Ausstellung des internationalen Führerscheines automatisch ein Umtausch Ihres alten Führerscheines in einen (neuen) EU-Führerschein im Scheckkartenformat.

Durch diesen Zwangsumtausch entstehen zusätzliche Kosten. In diesem Fall benötigen Sie für die Antragstellung auch ein zweites Foto.

Lesen Sie hier, welche Klassen in den Scheckkartenführerschein eingetragen werden

Verlängerung nicht möglich

Viele fragen sich, ob eine Verlängerung eines internationalen Führerscheins möglich ist. Das geht nicht – der internationale Führerschein muss nach Ablauf seiner Gültigkeitsdauer neu beantragt werden.

Wo der deutsche Führerschein genügt

Gültige deutsche Führerscheine werden innerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftraumes (EWR) anerkannt. Es darf weder die neue Führerschein-Plastikkarte noch eine Übersetzung oder gar zusätzlich ein internationaler Führerschein verlangt werden. Es werden alle (alten) Führerscheinformate – auch rosafarbene oder graue Papierführerscheine – anerkannt.

Dies hat auch die EU-Kommission mit einer Grundsatz-Entscheidung ausdrücklich bestätigt; deren Wortlaut steht Ihnen hier mehrsprachig als Download zur Verfügung:

Entscheidung der EU-Kommission
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Klassen A1, L, T: Was Minderjährige beachten sollten

Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und Inhaber der Klasse A1 ist oder der nationalen Klassen L und T ist, der muss damit rechnen, dass diese Führerscheine in einzelnen Ländern nicht anerkannt werden. Bei Fahrten ins Ausland sollten Sie sich daher für diese Klassen bei den ADAC Juristinnen und Juristen individuell nach der dortigen Rechtslage erkundigen.

Übersicht über das europäische Ausland

Eine Übersicht, in welchen Ländern Europas der deutsche Führerschein ausreicht bzw. zusätzlich der internationale Führerschein empfohlen wird, haben die ADAC Juristen zusammengestellt:

USA: Int. Führerschein empfohlen

Für Fahrten in den USA empfiehlt es sich, den internationalen Führerschein dabei zu haben, da der deutsche Führerschein allein ohne das Zusatzdokument nicht anerkannt werden muss.

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Australien, Neuseeland, Thailand, Japan

  • In Australien und Neuseeland reicht bei vorübergehenden Aufenthalten der deutsche Führerschein inklusive einer beglaubigten Übersetzung zum Fahren aus.

  • In Thailand benötigen Sie den internationalen Führerschein nach dem Muster nach dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968. Dieses müssen Sie der Behörde bei Antragstellung ausdrücklich mitteilen. Für Aufenthalte über drei Monate benötigen Sie eine thailändische Fahrerlaubnis.

  • Um in Japan ein Auto fahren zu dürfen, benötigen Inhaber eines deutschen Führerscheins (ohne Wohnsitz in Japan) eine japanische Übersetzung, da der deutsche Führerschein nicht anerkannt wird. Diese Übersetzung kann beim ADAC Südbayern angefertigt werden.

Informationen zu Führerscheinen im Ausland finden Sie auch beim Auswärtigen Amt.

Tipp

Auch wenn Sie in einem Land unterwegs sind, in dem Ihr nationaler Führerschein oder zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung ausreicht, sollten Sie sich bei Anmietung eines Mietwagens im Ausland vorab beim Vermieter erkundigen, ob dieser für den Abschluss des Mietvertrages die Vorlage eines internationalen Führerscheines verlangt!