Mit dem Fahrzeug in Japan
Tempolimits
innerorts2 | 60 |
außerorts | 60 |
Autobahnen1 | 100 |
1 · Mindestgeschwindigkeit 50 km/h
2 · in Tokyo jedoch 40 km/h
innerorts2, 4 | 60 |
außerorts4 | 60 |
Autobahnen1, 3 | 100 |
1 · Mindestgeschwindigkeit 50 km/h
2 · in Tokyo jedoch 40 km/h
3 · über 125 ccm
4 · über 250 ccm; Mopeds 30 km/h
Autobahnen1 | 80 |
außerorts | 50 |
innerorts2 | 50 |
1 · Mindestgeschwindigkeit 50 km/h
2 · in Tokyo jedoch 40 km/h
Kraftstoffpreise
Diesel | 0,78 €/liter |
Benzin1 | 0,95 €/liter |
1 ·
Camping und Gespanne
Übernachten außerhalb von Campingplätzen | für eine Nacht | für mehrere Nächte |
auf Straßen und Parkplätzen | nicht erlaubt | nicht erlaubt |
auf Privatgrund | nicht erlaubt | nicht erlaubt |
Führerschein und Kraftfahrzeug
Der in Deutschland ausgestellte internationale Führerscheine wird nicht anerkannt. Der deutsche nationale Führerschein wird aber bei vorübergehendem Aufenthalt bis zu einem Jahr ab Einreisedatum akzeptiert, sofern eine beglaubigte japanische Übersetzung des deutschen Führerscheins mitgeführt wird, erhältlich auch beim ADAC Südbayern e. V., Ridlerstraße 35, 80339 München, Tel. 0800 510 11 12 (Mo-Sa 8-20 Uhr).
Mitzuführen ist die deutsche Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Empfohlen wird die zusätzliche Mitnahme des internationalen Fahrzeugscheins. Er wird vom Straßenverkehrsamt (Zulassungsstelle) ausgestellt.
Es ist eine japanische Haftpflichtversicherung ("Jibaiseki Hoken") abzuschließen, an der Grenze möglich. An den Ankunftshäfen gibt es keine Abschlussmöglichkeit. Um den nächstgelegenen Versicherungsagenten zu erfragen, empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit dem Allgemeinen Versicherungsverband von Japan:
kokusai@sonpo.or.jphttp://www.sonpo.or.jp/en/Für die vorübergehende zollfreie Einfuhr des eigenen Fahrzeuges wird ein Zoll- und Grenzdokument (Carnet de Passages) verlangt. Nähere Informationen unter:
Carnet de PassagesVor der Zollabfertigung muss eine Echtheitsbestätigung des Carnet de Passages bei den zuständigen JAF-Büros eingeholt werden.
Japan Automobile Federation (JAF)Das Nationalitätenkennzeichen („D-Schild" mit den Abmessungen 11,5 x 17,5 cm) muss bei Reisen in Nicht-EU-Länder am Fahrzeug angebracht sein.
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