Mit dem Fahrzeug in Japan

Tempolimits

innerorts260
außerorts60
Autobahnen1100

1 · Mindestgeschwindigkeit 50 km/h

2 · in Tokyo jedoch 40 km/h

innerorts2, 460
außerorts460
Autobahnen1, 3100

1 · Mindestgeschwindigkeit 50 km/h

2 · in Tokyo jedoch 40 km/h

3 · über 125 ccm

4 · über 250 ccm; Mopeds 30 km/h

Autobahnen180
außerorts50
innerorts250

1 · Mindestgeschwindigkeit 50 km/h

2 · in Tokyo jedoch 40 km/h

Kraftstoffpreise

Diesel0,78 €/liter
Benzin10,95 €/liter

1 ·

Camping und Gespanne

Übernachten außerhalb von Campingplätzenfür eine Nachtfür mehrere Nächte
auf Straßen und Parkplätzennicht erlaubtnicht erlaubt
auf Privatgrundnicht erlaubtnicht erlaubt

Führerschein und Kraftfahrzeug

Der in Deutschland ausgestellte internationale Führerscheine wird nicht anerkannt. Der deutsche nationale Führerschein wird aber bei vorübergehendem Aufenthalt bis zu einem Jahr ab Einreisedatum akzeptiert, sofern eine beglaubigte japanische Übersetzung des deutschen Führerscheins mitgeführt wird, erhältlich auch beim ADAC Südbayern e. V., Ridlerstraße 35, 80339 München, Tel. 0800 510 11 12 (Mo-Sa 8-20 Uhr).

Mitzuführen ist die deutsche Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Empfohlen wird die zusätzliche Mitnahme des internationalen Fahrzeugscheins. Er wird vom Straßenverkehrsamt (Zulassungsstelle) ausgestellt.

Es ist eine japanische Haftpflichtversicherung ("Jibaiseki Hoken") abzuschließen, an der Grenze möglich. An den Ankunftshäfen gibt es keine Abschlussmöglichkeit. Um den nächstgelegenen Versicherungsagenten zu erfragen, empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit dem Allgemeinen Versicherungsverband von Japan:

kokusai@sonpo.or.jphttp://www.sonpo.or.jp/en/

General Insurance Association of Japan

Chiyoda-ku

101 8335 Tokyo

Für die vorübergehende zollfreie Einfuhr des eigenen Fahrzeuges wird ein Zoll- und Grenzdokument (Carnet de Passages) verlangt. Nähere Informationen unter:

Carnet de Passages

Vor der Zollabfertigung muss eine Echtheitsbestätigung des Carnet de Passages bei den zuständigen JAF-Büros eingeholt werden.

Japan Automobile Federation (JAF)

Das Nationalitätenkennzeichen („D-Schild" mit den Abmessungen 11,5 x 17,5 cm) muss bei Reisen in Nicht-EU-Länder am Fahrzeug angebracht sein.

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