Führerschein in USA gemacht – was gilt in Deutschland?
Den Auslandsaufenthalt in den Vereinigten Staaten nutzen, um einen amerikanischen Führerschein zu machen – diese Idee setzen viele Schülerinnen, Schüler und Studierende jedes Jahr in die Tat um. Aber darf man damit auch in Deutschland fahren, und wie funktioniert die Umschreibung?
Führerscheinerwerb während eines Aufenthalts von mindestens 185 Tagen
Um allein Auto zu fahren, muss man bei Rückkehr 18 Jahre alt sein
Fahrerlaubnis aus den USA gilt in Deutschland maximal sechs Monate
Wenn Sie mit einem US-Führerschein in Deutschland fahren wollen, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen:
Sie müssen sich mindestens 185 Tage in den USA aufgehalten,
dort einen US-Führerschein erworben und
bei der Rückkehr nach Deutschland das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Dann können Sie nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland für maximal sechs Monate Auto fahren. Während dieser Zeit müssen Sie eine Übersetzung und Klassifizierung des US-Führerscheins mitführen.
Die Sechsmonatsfrist gilt nicht für minderjährige Führerscheininhaber. Sie dürfen in Deutschland nicht fahren bzw. müssen die Umschreibung in eine deutsche Fahrerlaubnis im Rahmen des Begleiteten Fahrens B17 beantragen. Minderjährige, die sich nur vorübergehend als Touristen in Deutschland aufhalten, dürfen in Deutschland keine Kraftfahrzeuge fahren.
Nachweis über 185-tägigen Aufenthalt
Wenn Sie Ihren US-Führerschein in einen deutschen umschreiben lassen möchten, müssen Sie einen mindestens 185-tägigen Aufenthalt in den USA nachweisen. Dazu eignen sich z.B. Schulbescheinigung, Mietverträge, Flugtickets oder Hotelrechnungen.
Umschreibung nach 6 Monaten
Nach Ablauf der sechs Monate erlischt Ihre Fahrberechtigung. Sie müssen sich deshalb rechtzeitig um die Umschreibung Ihrer amerikanischen Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis kümmern.
Eine einmalige Verlängerung der Sechsmonatsfrist um ein weiteres halbes Jahr ist möglich, wenn Sie nicht länger als zwölf Monate in Deutschland wohnen werden und dies gegenüber der Behörde nachweisen können.
Der Antrag auf Umschreibung der Fahrerlaubnis ist zeitlich unbegrenzt möglich.
Um eine deutsche Fahrerlaubnis zu erhalten, müssen Sie persönlich die Umschreibung Ihres bisherigen Führerscheins beantragen. Hierfür ist die Führerscheinstelle an Ihrem Wohnort zuständig. Diese trägt in Ihren deutschen Führerschein einen Vermerk ein, dass Sie eine US-Fahrerlaubnis vorgelegt haben. Anschließend schickt sie den US-Führerschein an die US-Führerscheinbehörde zurück oder nimmt ihn in Verwahrung.
Führerscheinprüfung in Deutschland
Die Umschreibung eines amerikanischen Pkw-Führerscheins ist ohne praktische, teilweise aber mit einer theoretischen Prüfung verbunden. Voraussetzung ist, dass das Schulungs- und Prüfungsverfahren eines US-Bundesstaates dem deutschen gleichwertig ist. Bei welchen US-Bundesstaaten dies der Fall ist, ergibt sich aus der sogenannten Staatenliste nach Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung.
Download: Staatenliste
Lesen Sie hier, ob der Staat, in dem Sie Ihre Fahrerlaubnis erworben haben, in der Staatenliste aufgeführt ist, und Sie damit von Erleichterung bei der Umschreibung profitieren können:
Ist Ihr US-Bundesstaat nicht in der Staatenliste aufgeführt, müssen Sie für die Umschreibung eine theoretische und praktische Führerscheinprüfung machen. Eine neue Fahrausbildung wird aber nicht verlangt, das heißt, Sie müssen keine Fahrstunden absolvieren.
Für Lkw- und Motorradführerscheine aus den USA gibt es nach Anlage 11 gar keine Erleichterungen bei den Prüfungen. Auch hier entfällt jedoch die Fahrschulausbildung.
Übersetzung des Führerscheins
Einige Behörden verzichten auf eine Übersetzung bei englischsprachigen Führerscheinen, andere wiederum verlangen eine. Aufgrund der unterschiedlichen Umschreibungspraxis sollten Sie sich vorab bei Ihrer Führerscheinstelle darüber informieren, ob eine Übersetzung verlangt wird.
Nur "Bescheinigung" erteilt
Ausländern (z.B. Austauschschülern) wird oft nur eine Bescheinigung über eine Fahrberechtigung erteilt, die nicht dem amtlichen US-Führerscheinmuster entspricht. Bei der Umschreibung müssen Sie belegen oder zumindest glaubhaft machen, dass es sich bei der vorgelegten Bescheinigung um ein nach dem Recht des betreffenden Bundesstaates gültiges Führerscheindokument handelt.
Hier kann gegebenenfalls eine Bescheinigung der US-Botschaft oder auch der deutschen Auslandsvertretung in den USA weiterhelfen. In solchen Fällen sollte (am besten vor Wohnsitzbegründung in Deutschland) bei der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde abgeklärt werden, welche Unterlagen sie fordert.
Die ADAC Regionalclubs übersetzen und klassifizieren ausschließlich Originalführerscheine.
Befristung der Fahrerlaubnis
Der US-Führerschein bzw. die Bescheinigung über die Fahrberechtigung wird oft auf den Tag der Ausreise aus den USA befristet. Sie können Ihren Führerschein in Deutschland jedoch nicht mehr umschreiben lassen, wenn die Fahrberechtigung bei Antragstellung bereits "abgelaufen" ist.
Tipp: Stellen Sie den Antrag auf Umschreibung daher bereits vor der Rückkehr nach Deutschland. Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit Ihrer zuständigen deutschen Führerscheinstelle auf. Sie bekommen Ihren deutschen Führerschein erst nach Rückkehr bzw. nach Begründung Ihres Wohnsitzes in Deutschland.
Umschreibung des Lernführerscheins
Sie dürfen in Deutschland keinen ausländischen Führerschein benutzen, wenn es sich um einen Minderjährigen- oder Lernführerschein bzw. um einen anderen vorläufig ausgestellten Führerschein (z.B. Provisional License) handelt.
Führerscheine aus den USA haben oft ein Ablaufdatum. In Deutschland werden Führerscheine jedoch nur anerkannt, wenn sie unbeschränkt gültig sind. Fahrberechtigungen dürfen nicht befristet sein, und es darf keine erneute Prüfung in dem betreffenden US-Bundesstaat nötig sein, damit sie umgetauscht werden. Die amerikanische Fahrerlaubnisklasse muss also automatisch gültig bleiben. Das erfordert gegebenenfalls eine Bestätigung über die volle Gültigkeit des amerikanischen Führerscheins. Für die Bestätigung sollten Sie sich an das deutsche Generalkonsulat des betreffenden Bundesstaates wenden.