Vorläufiger Führerschein: Das gilt
Führerschein verloren, gestohlen oder unleserlich – dann müssen Sie einen neuen beantragen. Warum ein vorläufiger Führerschein sinnvoll ist.
Auf Antrag gibt es einen vorläufigen Führerschein
Bei Diebstahl ist eine Anzeige bei der Polizei erforderlich
Der vorläufige Führerschein ist nicht im Ausland gültig
Bei einer Verkehrskontrolle muss man einen gültigen Führerschein vorzeigen können. Kann man das nicht, begeht man eine Ordnungswidrigkeit, muss ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro zahlen. Wer seinen Führerschein verloren hat oder wenn er geklaut wurde, muss sich um die Ausstellung eines neuen kümmern und für die Übergangszeit einen vorläufigen Führerschein beantragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für den neuen Führerschein müssen folgende Dokumente bei der Führerscheinstelle vorgelegt werden:
Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Aktuelles biometrisches Passbild
Eine Karteikartenabschrift der Fahrerlaubnisbehörde, die den verlorenen Führerschein ausgestellt hat, wenn es nicht die Führerscheinstelle am Wohnort ist.
Wichtig: Eine Karteikartenabschrift braucht nicht, wer bereits im Besitz eines EU-Kartenführerscheins istBei Diebstahl zusätzlich: Anzeige bei Polizei, bei Diebstahl im Ausland muss die Anzeige übersetzt werden
Alternativ zur Anzeige kann eine eidesstattliche Versicherung bei der Führerscheinstelle mit Angaben zu den Verlustumständen abgegeben werden
Wie bekomme ich einen vorläufigen Führerschein?
Normalerweise dauert es ca. sechs Wochen bis man den neuen Führerschein erhält. Wer bis dahin Auto fahren möchte, benötigt einen Nachweis darüber, dass er im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Die Behörde stellt in solchen Fällen einen vorläufigen Führerschein aus. Sie können ihn bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnorts beantragen.
Auch wer seinen alten Führerschein in die neue EU-Scheckkarte umtauschen muss, bekommt auf Wunsch ein vorläufiges Dokument ausgestellt, wenn der alte Führerschein bei Antragstellung bei der Behörde bleibt.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Die Gebühren für die Ausstellung eines Ersatzführerscheins liegen bei ungefähr 40 Euro. Zusätzlich fallen für die vorläufige Fahrberechtigung Kosten in Höhe von 10 Euro und für eine eidesstattliche Versicherung 30,70 Euro an. Gegebenenfalls kommen noch Kosten für den Postversand dazu. Die Erstellung einer Karteikartenabschrift ist kostenlos.
Gilt der vorläufige Führerschein auch im Ausland?
Die vorläufige Bescheinigung ist nur in Deutschland gültig. Bei einer Verkehrskontrolle im Ausland wird der vorläufige Führerschein meistens nicht anerkannt.
Was gilt bei Auflagen und Beschränkungen?
Auch wenn sich Auflagen oder Beschränkungen ändern, ist der Führerschein zur Eintragung oder Löschung kurz weg. Dies kann gesundheitliche Gründe haben: Benötigt man z.B. infolge einer Augenoperation keine Brille mehr, muss diese Auflage aus dem Führerschein gestrichen werden. Auflagen sind personenbezogene Einschränkungen, die im Führerschein eingetragen sind, wie zum Beispiel das Tragen einer Sehhilfe. Beschränkungen sind dagegen fahrzeugbezogen, wie zum Beispiel die Beschränkung auf Kraftfahrzeuge mit Automatikgetriebe. Auf Antrag wird hier ebenfalls eine vorläufige Fahrerlaubnis ausgestellt. Mehr zu Schlüsselzahlen finden Sie hier.